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No. 44. No. 41. No. 42. No. 43. sitz vom 26. Mai 1852 . ' ist erschienen und zu Jedermanns Einsicht sowohl imRathhaus ausgehängt, als auch in der SoHp'-. schen, Wagner'scheu und W ein hol d'schen Schankwirlhschafl ausgelegt-, welches hierdurch zur fentlichen Kenntniß gebracht wird. . ' ' I Frankenberg, den 11. Juni 1852. Der S t a V 1 r a h. ; Stöckel, Bürgermeister. , ———- Fratlkenbevg mit Sachsenburg un-Umgegend Bekanntmachung Nach dem Gesetze vom 11. Mai lauf. Jahres, die Aufhebung des Gesetzes wegen der direkten-Wahl der Gemeindcvertreter, vom 17. Novbr. 1848 betr., ist sofort eine Neuwahl des hiesigen Stadtverord netencollegiums vorzunehmen. .4 " ' Intelligenz - nndWixvettblatt Zn Vorbereitung derselben werden Alle, welche sich mit Gemeindeabgaben, z. B. Geschoß rmd Wassergeld, Commun-, Armen- und Schulanlagen nach §. 73 e. der.Städteordnung in Rückstösse befinden, an ungesäumte Berichtigung erinnert, widrigenfalls sie bei der vorzunehmenden Wahl nicht in Berücksichtigung kommen können. Frankenberg, den 7.'Juni 1852. "Der S t a d t r a t h Stöckel, Bürgermeister. K Auf den Antrass des unterzeichnt hat die Königliche KLeiKdNtktloa zu Zwickäu bei dem Kouiglichen Mlmsterium des Innern eine Unterstützung befürwortet, rpetcheLzur Verthessmyl vö» 4/. Speisen «us der hiesigen Speiseanstalt — und zwar »echt an.Almosenempfänger soaSDWiiMtzD Das Ute Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: - " Bekanntmachung, die Ermäßigung des Lurchgangszolls sür Zinkr im Abschnitt 1. Ab- theilung III. des Bercins'zoÜtarifs verzeichneten Straßen betreffend/ vom 26. Mai I8tz2 Gesetz, die Eröffnung einer anderweitigen vierprocentigen Staatsanleihe betreffend, vom.»'' Juni 1852. - - ' Bekanntmachung, die zum Behufe der Contrasignatur der neuen vierprocentigen StaatZ- schuld-ncaffenscheine dem Staatsschuldenbuchhalter Bermann gewährte Aushülse betreffend, ... vom 1. Juni 1852. . . - ' 5 '' Finanzgesetz auf die Jahre 1852, 1853 und 1854 vom 27. Mai 1852. A». 45. Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre-1852M4W3 und 184ll ' betreffend, vom 27. Mai 1852. - 12.-Stück: . «o. 46. Die Schlachtsteuer ingleichen die Uebergangssteuer von zollvereinländischem Fleischwerk« - tresscnd, vom 25 Mai 1852. . klo. 47. Provi nz ial statuk über die Vertretung der katholischen Kirchengemeinden in der ObttlMssM^ Mittwochs, den 16 - Juni. WekassntMKchAng