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aMt mit« >>hik üufe, . MM Das 5te Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: No. 27. 1852. 6tes Stück: No. 28. No. 29. Frankenberg, den 25. April 1852. b Ang. Barthel, Obermeister. Ferd. Köhler, Handwerksmeister. Sonnabends, dur 1. Mai. Der S t a d t r a t h. Stöckel, Bürgermeister. Die Grundsteuerbeiträge auf den zweiten Termin l. I. sind auf.den Grund des Gesetze- vom 15. Decemder 1851 mit ? , drei Pfennigen von feder Steuereinheit längstens bis zum 10. Mai l. I. abzuführen. Nach Ablauf dieses Termins würde gegen die Säumigen mit executivischer Beitreibung verfahren werden müssen. Verordnung, das verbotswidrige Gebühren mit K. K. österreichischer Scheidemünze treffend, vom 27. März 1852. Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungendes Gesetzes über die Pensionen der Militarr» Personen und deren Hinterlassenen vom 17. Decbr. 1837 betreffend, vom 24. März 1852 ist erschienen und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Rathhaus ausgehängt, als in der Sohr'schen, Wagner'schen und Weinholö'schen Schankwirthschaft ausgelegt. Frankenberg, den 29. April 1852. Der S t a d t r a t h. Stöckel, Bürgermeistern . . Quartal der hiesigen Weberinnung. Künftigen 1. Juni, Vormittags von halb 9 Uhr an, soll das Quartal Trinitatis der Weber- Innung abgehalten werden. Es haben sich Diejenigen, welche das Meisterrecht erlangen wollen, so wie Die, deren Lehrzeit beendet ist, wegen Anfertigung von Meister- und Gesellin »Probestücken bal digst zu melden. Angehende Lehrlinge, welche ausgenommen werden wollen, haben mit Beibringung ihrer Confirmationsscheine sich dem unterzeichneten Vorstand ebenfalls anzumelden. Die Vorzeigung und Besichtigung der Probestücken soll den 29. Mai Nachmittags 3 Uhr stattsinden. Frankenberg, den 1. Mai 1852. . klo. 24. Verordnung, das Schießen des Auer-, Birk- und Haselwildes während der Balzzeit be» treffend, vom 13. März 1852. kio. 25. Verordnung, die Prüfung der Feldmesser betreffend, vom 18. Januar 1852. blo. 26. Verordnung, die allgemeine Verpflichtung geprüfter Feldmesser" und andrer treffend, vom 19. Januar 1852. Verordnung, wegen Veröffentlichung einer unterm 20. jetzigen MonatS kanntmachung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden, Intelligenz- und Wochenblatt Frankenberg mit Sachsenl und Umgegend.