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-Hanb ubert kleines rch die nd. r socks, le. Ler" rg- ortheil 8old- A«S- nischeS n El- f dem uffüh- r mei- rehrtes H Jh- ker. Male: laube > in 5 )a die- Dich- m hie- ehmen reiten. ' t. einem denen, Wohl 'ft den > und Umgegend. dieselbe — Herr fünfrindzwanzigsten August 1831 in deAMthhaus zu Haynichen, Vormittags 9 Uhr, vorzunehtyen sei. , / (Wenn nun dem tz 64 des Wahlgesetzes vom 24. Scptcmber^SZ! der Wahlmänner des Bezirks auch durch Bekanntmachung in eknem örtlichen NachirichMküt zu geschehen hat, so werden die in dem schriftlichen Umlauf vom heutigen Tag aWMHsttk Herrn.Wahlmänner unter Verweisung auf den Inhalt des leAercn zugleich hierdurch verivi- KW, am ^gedachten Ort zur bestimmten Tageszeit Sich Behufs der Abgeordneten- untM^L-; veM-eter?Wahl in PierM einzufinden. ...... .Uebrigens liegt, wie ich nach 8 63 des bezogenen Gesetzes ebenfalls zur öffentkiiAm^i^ niß bringe, das von mir zufolge tz 62 entworfene gemeinschaftliche Verzeichniß dee^UW- Intelligenz und Wochenblatt - - < ' fÜ, 7 : - FrankendeD mtt AachstuWW Vorladung «nd Bekanntmachung ^ Der unterzeichnete Wahlcommissar im neunten städtischen Wahlbezirk, welcher öie^StMe FransrsLerg, Haynichen, Nossen, Roßwein und Siebenlehn befaßt, Has bereits Urch Hrlstlichen Umlauf den bestellten Herrn Wahlmännern eröffnet, daß von ihm die Stadt Haynichen zur Wahl des Abgeordneten und dessen Stellvertreters bestimmt wordm^ »nd , :r LS männer- des Bezirks, nicht minder die Liste der in demselben zu Abgeordneten WäyMWEM Rathsstelle zu Frankenberg, Haynichen, Nossen, Roßwein und S iebeizM^^r Einsichtnahme aus. . stIL nrtrHr Frankenberg, am 6. August 1.851. ' " no« Der Königliche Wahlcommissar im 9. städtischen Wahlbezirk... " Gensel. DaS 17t« Htück des Gesetz-und Verordnungsblattes, enthaltend: «o. h5. Verordnung, die Beifügung von Geburts- oder Gestellscheinen bei Einlieferungen in die Straf, und Eorrections-Anstalten betr.; vom 4. Juni 1851. Uo. 56. Bekanntmachung, die Bestellung eines Landtagswahlcommiffars betr.; vom 17. Juni 1851. Uo. 57. Bekanntmachung, die Gerichtsbarkeit in Ansehung der auf dem Eisenbahnhofe zu Bo» denbach und auf der zwischen diesem und der König!. Sächs. Landesgrenze befindlichen Bahn- strecke^yttnstlich verwendeten sächsischin Staatsangehörigen betr.; vom 2. Juli 1851. No. 58. ^D-rcrgt Men Bestätigung, der Statuten des Steinkohlenbauvereins zu Niederplanitz und ^ni^Neudörfel; vom 28. Juni 18^-^ bio. 59. Verordnung, die Ressottvechältnisse m Eisenbahn-, sowie in Berg- und Hüttenanaelr- genhetten betr.; vom 26. Juni1851. "