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stimmung des Königlichen Hohen Ministern des Innern gründet, soll die § 49 der Armenordnung vom 22. Octbr^ I8Ä angeardnete Zurückweisung der im Lande betroffenen, mit krätzigen oder anderen ansteckenden Krankheiten behafteten, Handwerksgesellen und anderer wandernden unzünftigen Arbeiter in deren Heimath nicht allein von der Transportfähigkeit deS Kranken für seine Person abhängig ge macht, sondern es soll dabei auch darauf geachtet werden, daß die Fortsetzung der Wanderung deS Kranken nach der Heimath die Gesundheit dritter Personen nicht gefährde. Es darf darum die Zu rückweisung nur dann erst erfolgen, wenn dieselbe nach dem Ausspruche eines deshalb zuzuziehenden legitimirten Arztes als zulässig sich darstellt. Wir haben uns veranlaßt gefunden, diese Bestimmung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und ganz besonders die Obermeister der hiesigen Innungen auf Beobachtung derselben aufmerksam zu machen. Frankenbergern 20. März 1844. Der Stadtrath daselbst, d Pörzler, Bürgermstr. Bekanntmachung. . Der „evangelische Verein der Gustav-Adolf» Stiftung," zur Unterstützung hülfsbedürftiger Protestan- teMin der Zerstreuung, hat auf zwei allgemeinen Versammlungen, zu Leipzig und Frankfurt am Main in den Jahren 1842 und 1843, sich gegründet und constituirt. Seitdem ist seine Fortdauer und fast allgemeine Verbreitung entschieden. Durch freies Zusümmentreten deutscher Männer aus allen Stän den haben, in den meisten Ländern, bereits höchst zahlreiche besondre Vereine sich zu bilden begonnen; unter Genehmigung von Seite der betreffenden Staats-Regierungen. Die Verfassung gesammter Stif tung ist festgestellt durch die Frankfurter allgemeinen Statuten. Diese, für die besondern Vereine ver bindend, werden jedem derselben mitgetheilt. Die in den einzelnen Landesbezirken zur Theilnahme Zu» bilden „Zweig-Vereine;" mit Einem Haupt-Verein als ihrem Mittelpuncte, durch W sie mit dem Ganzen in Verbindung stehn. Die Leitung der allgemeinen Angelegenheiten, na mentlich die Verwendung der Beiträge, hat ein „Central-Vorstand", dessen immerwährender Sitz Leipzig ist, und eine nach je drei Jahren (unter Wechsel des Ortes) sich wiederholende Hauptversamm lung von Abgeordneten aus allen Hauptvereinen. Alljährlich wird öffentliche Rechenschaft allen Mit- - gliedern der Zweig-Vereine wie der Haupt-Vereine abgelegt. Auch haben dieselben daS Recht, über die Verwendung des größern Theils ihrer eingesandten Beiträge selbst zu bestimmen. . Für das Königreich Sachsen bestehn zwei Haupt-Vereine: in Leipzig und in Dresden; in Gemäßheit der Frankfurter Statuten, wie im Interesse zweckmäßiger Verwaltung; Beide, eng un ter sich verbunden zur Förderung des Zwecks der Stiftung in dem nur Einen Sachsen. Sie überlassen es natürlich den Zweig-Vereinen, welchem von Beiden sie sich anschließen wollen. Doch scheint es dem Vortheil der Verwaltung entsprechend: daß der Anschluß im Ganzen nach Verhältniß der räumlichen Nähe oder Entfernung geschehe. Ebenso ist die Uebereinstimmung der Zweigvereins-Statuten mit de nen des Hauptvereins zwar in den wesentlichen, Grundsätzen und Formen für den Zweck nothwendig. Hierdurch sind aber nicht ausgeschlossen besondre Bestimmungen aus örtlichen Gründen; wie nament lich über die Größe des Beitrags der stimmfähigen ordentlichen Mitglieder. Der unterzeichnete Vorstand vertraut auf den Erfolg dieser seiner Einladung zu allgemeiner Thcil- nahme. Darum fordert er auf zu Bildung von Zweig-Vereinen für Sammlung von Unterschriften zu Beiträgen. Sein Vertraun ist um so freudiger, da ein großer Theil Sachsens, wie schon früher, so neuerlich seine Entschiedenheit für diese Sache zu erkennen gegeben hat. Grundsatz ist: daß die klein sten wie die größeren, außerordentlichen oder jährlichen, Beitrage als gleich willkommen gelten. Denn so verbinden wir mit dem Zwecke, möglichst ausgedehnter Hülse-Leistung, zugleich die BelebrMg und Förderung evangelisch-christlichen GemeinsinnS in recht Vielen unter uns aus allen Ständen. Entgegensehend der Anzeige des Beitrittes und Anschlusses, inwieweit solche nicht bereits geschchn, bitten die Unterzeichneten noch, diese ihre Bekanntmachung in geeigneter Weise möglichst zu verbreiten. Leipzig, am 16. Februar 1844. Der Vorstand des Leipziger Hauptvereins der Gustav-Adolph-Stiftung. Pastor Blaß, d. Z. Vorsitzender. Professor Niedner, d. Z. Secretär.