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— 27 — sich gegen Morgen daran herab. Trotz der um die Hand gewickelten Schnupftuchs "schnitt jedoch dir dünne Leine so bedeutend ein, daß der Dieb den Schmerz nicht mehr auszühaltey vermochte, sondern die Leine losließ und, noch in belrächt- licher Höhe, auf den Boden herabstürzte. So fand man ihn gegen vier Uhr früh auf der Straße liegend; der silberne Ballast war bei dem Falle zum Theil den Taschen entrollt, und die Ent, deckung seines Verbrechens lag deshalb ziemlich nahe. B. wurde in das Krankenhaus geschafft, und unter den obwaltenden Umständen wird feiner Genesung recht bald die gerechte Strafe folgen. O e r t l i ch c s. Frankenberg, den 24. Januar. Die zur Ergänzung deS mit Anfang dieses Jahres auszu- scheldenden Drittlheiles unseres Stadtverordneten^ Collegiums und der Ersatzmänner erforderlichen Wahlen beschäftigen der Zeit wieder diejenigen un serer stimmfähigen Mitbürger, welche sich bewußt sind, welche ehrenvollen Ansprüche unsere consti- tutionelle Landesverfassung und im Einklänge da mit die Städteordnung an gute und patriotisch gesinnte Bürger macht, zu welchem gemeinnützli chen Einflüsse-sie ihnen die Wege eröffnen. Wohl ist es zu beklagen, daß diesmal diese Wahlen hier nicht, wie §. 124. der Städteordnung vor schreibt, mindestens zwei Monate vor Beginn des neuen Jahres statlsanden, sondern sogar erst fast 4 Wochen nach dem neuen Jahre vorgenommen werden, und somit der Wahltermin gegen die ge setzmäßige Bestimmung ziemlich um l Vierteljahr hinausgeschoben ist, ja, es könnte dies Manchen zu der Meinung führen, als sei man bei uns, wenigstens von mancher Seite, nicht nur gleich gültig gegen das konstitutionelle Lehen, sondern demselben sogar abhold. Allein wer die Mühselig keiten kennt, die eine Nrwahl mit sich führt, wer nur einigermaßen mit den beschwerlichen Vorar beiten und nöthigen Erörterungen vertraut, die die Aufstellung: einer c«. 900 Hamen enthaltenden und systematisch geordneten Wahlliste nöthig macht- und alle diese Arbeiten noch dazu in Händen weiß, die — schon viel mit der currenten Geschäftsfüh rung beansprucht — solche fast pur als Nebengel schäft- verrichten müssen, wird einige Verzögerung wohl zu entschuldigen geneigt sein,' und hämische Urtheile deshalb gern niederschlagen. — Doch nach dem alle diese ziemlich trocknen Arbeiten nun mehr so weit beendigt -find, handelt es sich wvn Seittn der Bürger um He WM der WsblmLchl ner; da gilt es ddnn, daraüf zü Weh, daß Bür ger berufen werden, welche wahr» Interesse äm städtischen Gemeinwesen aehAH. US wird den Wählern nicht schwer fWn, sofern sie nur selbst von Gemeinsinn beseelt sind, in den Wahllisten paffende Wahlmänner anzustrekchen. Einige Mü he, einige Nachfragen da- oder dotk/ dürfen sie freilich nicht scheuen. Sie dürfen nicht denken: was geht's mich an? — dasdarf inLändern und Städten mit freierer Organisation Niemand, der. ein guter Bürger sein und seinen Pflichten zu ge nügen sich ein Gewissen macht. Der GewerbZ, mann soll nicht seine Kunden wählen, um ihn« eine Aufmerksamkeit zu erweisen; ex soll wähl«, zu wem er Vertrauen hat, daß ihm die Einsicht und Kenntniß unserer städtischen Verhältnisse der Art inne wohnt mH der solchen Antheil am ge meinen Wesen nimmt, daß er wieder gewissen haft bei der Wahl der Stadtverordneten uNd Er satzmänner selbst zu Werke gehe. Dabei ist wohl zu bemerken, daß die Stadtverordneten zwar von, * aber keinesweges aus dem Kreise der Wahlmän ner gewählt werden müssen, also keine Rücksicht darauf zu nehmen ist, daß ein sonst tüchtiger und guter Bürger vielleicht zum Stadtverordneten we niger paffe., Zum Wahlmanne kann er deshalb vortrefflich geeignet sein und die besten Erfahrun, gen und Personal-, wie Sachbekanntschaften dazu besitzen. Am allerwenigsten zu denken ist an solche Leute, die sich zwar gern an der Spitze öffentli cher Institute und gemeinnütziger Anstalten sehen, aber damit mehr — oderauch nur — ihrer Ei telkeit dienen, als dem gemeinen Besten. Geht es nicht nach dem Kopfe solcher Selbstsüchtigen, so ist eS mit ihrem Eifer vorbei; sie ziehen sich beiseite, wenn sie einmal überstimmt worden sind, und werden oft hinderlich, wo sie befördern soll ten. Solche Selbstsüchtige taugen weder zU Wahl- männern noch zu Stadtverordneten. Sie wollen nur sich, oder höchstens was ihre Clique will. An die, welche vor jedem Zusammenkommen mit Leu ten geringeren Standes, mit Leuten aqs dem Volke graut- welche glauben, daß in ihren Adern edleres Bvllmut rolle, an diese darf vollends gar nicht gedacht werden Es wäre nichts 'Lächerlicheres, als Jemand bkvs deshalb zu wählen, weil er nur rin vornehmer und, vielleicht reicher Heft ist. ßs muß ferner Keiner von denen gewW^ wekche sich nicht von den.Men. SM rnßen können, und die wich wft W'MüstM Zeit vor 1830 zurückdenkerr; durchaus aber auch