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.. - ^L. Intelligenz und WochttMatt .,, - für . - Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend, Sonnabends, den 6. Octvber. 5 r: Um einem vi,MlA «asg^prvch«E Murffchk zu begasen, »tt dm Id. > ' - - LSL»LlLt!ii»»<;Irrurs. Nächste Woche, vom 8. Octbr. an, solle» die Brandkassen»Beiträge auf den Termin.Michael, vom Hundert —- 4 an den Einnehmer Hm. Höppner übentrichtet werden. Frangenberg, dm 2. Srtbr« I84S. Der Rath der S/aYt Frankenberg. ! W. Magier, .' ...i /'— « - -- -K- . .1 Bekanntmachung. In Gemäsheir des provisorischen Gesetzes die Wahlen der Landtagsabgeordneten betr. pom 15, Novbr. 1848 und der Königl. Verordnung vom 20. Septbr. d. I., werden alle stimmberechtigten Bürger und Schutzverwandte zu'Frankenbergs ungleichen die zu^dem Rittergute Neubau gehörigen Einwohner, chetche an der jetzt angeorvneten Landtagswahl Theil nehmen wollen, hierdurch amgefor- dert, binnen 8tägiger vom 5. bis mit dem 13. Octbr. d. I. anber-umter Frist, täglich Vormittags von 9 bis 12 Uhr untzPachmittags von 2 bis 5 Uhr auf hiesigem Rathhause vor unserer Wahlve- putation sich anzuearlden, über ihre Slimmberechtigung sich auszuweisen und die erforderlichen Stimm zettel in Hmpfaug zu nehmen. - ' "V ' Wer..inrMhslb der angegebenen Frist sich nicht anmrldet, kann für dieses Mal die Ausübung seines StimMechtes nichtM Aqtzrruch nehmen, - Üebrigens wird noch , darauf aufmerksam gemacht, daßzuk Stimmberechtigungbei den Wahlen für die Abgeordneten zur «sttn Kammer erförderltch ist, daß der Wählende in hiesigen Landen mir Grund» besitz versehen fein mutz ' Frankenberg, dm I. Octbr. 1849. Der Rath der Stadt Frankenberg. W. Mckgler. BMuntmachun.q. Seiten des Königl.. Kriegsministerinms ist vom 22. d. M- an der Befehl über die mobilen Colon» nen bei Chemnitz, im Vvlgtiande und im Amtsbezirke Werdau nebst den von diesen Colonnen zu'po- lizeilichen Zwecken detachirten Abtheilungen, ingleichen das Cymmando im Kricgsstandsrayon Werdau, dem Hrn. Obersten v Süßmilch, unter Abberufung des Hrn. Generalleutnants Grafen v. Hol- tzeadorf und des Hirrn Oberstleutnants v. Doblick, übergeben, dabei aber angeordn t worden, daß für den genannten Herrn Obersten, wenn er seinen Aufenthalt nicht mnerhatb des KriegSstands-RayvnS wählen sollte, stets daselbst ein Stabsofficier als Stellvertreter anwesend sein solle. In Gemäßheit einer dießfalls anher ergangenen Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. . ZwiLau, den 26. Septbr. 1849. Königliche Kreisdieectiou. »Wertzdorf. ' Vater.