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4849 * Born Könjglicbea-Austizamts ^kankenberg mit Sachsenburg, ist zur Verladung der bekannten^^ unbekannten Gläubiger der ,beiden in Concurs verfallenen Schenkwrrthe , ,2ohann^Lu'Luff. M - / -und 7 . < Friedrich Wilhelm Schnildt, r. . , ' beide zuFra nkenberg, . mit Edictalien zu verfahren. ' Es werden daher alle bekannten und ünb Nitzscheys und Schmidts, sowie überhaupt alle diejenigen, welche an de einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben-glauben, hierdurch geladen, . den zwölfte« Set>tem-^r 1849 . _ . .. welcher als Liquidationstermin in beiden Schuldenwesen anbrrsumt worden ist, zu rechterfrüher GericÄs- zeit persönlich oder durch hinreichend legitimirte-Beauftragte, auch sonst, legal an AmtMelle,hierzu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden, zu bescheinnigen, mit den bestellten Concurs- Vertretern rechtlich zu verfahren, binnen 3 Wochen zu beschließen*, und > den ersten October 1849 - - der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids.gewärtig zu sein. Hierauf haben sich die bei IvhAttn August Nitzschens Concurse betheiUgten Gläubiger in dem auf . ^. ^den sechste»' ^>,ctoder 1849 », bestimmten Verhörs- und Gütepflegungstermiu und'die bei Friedrich Wilhelm,Schm»-dts^CoL' curfe betheiligten Gläubiger in dem auf - den achten'Dctoher.184^ ' ' festgesetzten Verhörs- und Gütepstegungstermme Wiederum in Person oder dltrch, gehörig''lttzstÄyixktz Bevollmächtigte des Vormittags ZUHranhütsiger Amtsstelle einzufinden'und über den Äbschluß eines Vergleichs zu unterhandeln, ^ Falle aber ein^ solcher nicht zu. Stande kommen sollte, sich . -den dreizehsten Octobrr 1849 ' der Jnrotulatiön der Acten und . , .. i - Ravemher L849 ° . » , . der Bekanntmachung' eines, LocationserremttnWs lzu versehen. Diejenigen, welche bis Nachmittags s Uhr im Liquidationstermine^ ipcht erscheinen, und ihre Förverunge» nicht anmrlde«, werden, ihrrr- Anfprüche an die Contursmassm Mr verlustig erai^tet, d^Migexi aber, welche in tzeM anheraümteu Verhörstermine allßenbleiben, öder zwar erscheinen? aber hinsichtlich des.abzuschWendenVergleichS sich nicht,, oder nicht bestimmt erklären., sür^knmMgend in dm ÄeschW der Mehrheit angesehen, die be kannt zu machenden Erkenntnisse'-Mich tzWOlkch'^ sich .Irr.dem-aphraumte^ blleationsrermine zu melden verabsäumen , 'Mittags II,.Müfur pudlicirt erachtet werden- -Sm Ueb- rigen haben auswärtige AntereMten zur Annahme'dtt-küWgeji Ausferttgungen be, L E- --'" StrafezBevollmächtigte in FraEnbrrss"zu bestelün. - Frankenberg, den 29."Mai 1849. ' ' Königliches Austizamt Kram,kenbcrg mit Sachsenburg. JMW^z- nH Wochenblatts- Frmckeuberg mi, Sachscnbaeg U LÄ N m g e Fe n-, ' '.-Ml'MÄr)Ks, den 6L