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Eine Zuschrift des StadtratheS, in welcher Der, knswerthen Vorsichtsmaßregeln ^u sehen, daß die bei ihrem Gewerbe vorkommen den Stoffe und Abgänge durch Anhäufung und Fäulniß nicht die Luft verderben. Auch das Hal ten unnützer, die Wohnräum« verunreinigender Ehiere wird zur Zeit heränoahender Gefahr zu beschränken sein. .. Das Zusammendrängen vieler Menschen in ge- - Hierauf Schluß der Sitzung Abends gegen 8 Uhr. gelegenen Wohnungen den tief liegenden, feuchten und ungesunden vorzuziehen sind, so wird eine vorzügliche Schutzwehr gegen die Krankheit die Sorge für reine und trockne Luft in Ort- tifch« Cholera den Grenzen deS Königreiches Sach sen, scheint jedoch überhaupt dirßmal nicht so be- drohkch aufzutreten alS im Jahre 1831. Auch, lassen die seitdem gemachten ärztlichen Erfahrun gen über ihr Wesen, ihren Verlauf und die an- zuwendenden BorbeugungS- und Heilmittel eine Minderung der Gefahren hoffen, welche sie früher mit sich brachte. DaS Ministerium deS Jnnern hat bereits Sorge geWgey, daß für den Kast des. Ausbruches der schloffen gung d< schädlich nigstens und nad längliche Versamr Eben ! lera-Epi die Be Abwehr und zur habe. L und Leit ckene Be besonders möglichst bei ängfi seuchenar Mende ül lene Klei nicht hier geführt v und ihrer Eine t durch oft warme K und Will dern nach zeit ohne glaubt. Die K vorsichtige Hände u Körpers jemehr dil heil überh Da die l weise in i zeuge äuß Ursprung, stätte der allerdings rungSmi man sich brSher als hat, verm waö von Eßlust sti wenn auö Grade be« SMd/ «rsch Belchrunß über die bei dem Heranna- hen der asiatischen Cholera empfeh- kelbr das Collegium um di« noch rückständige Er klärung hinsichtlich der'* sen-Rechnung Vom JÄ, Auf die Eröffnungen der Finanzdeputation be schließt das Collegium, gedacht« Justification ge schehen zu lassen. , ' "7.""' ... 3n Folge hoher Mnisterial-Verordnung hier mitgetheilt. Wiederholt nähert sich von Osten her die asia» Berichterstattung der Finanzdeputation über die von ihr geprüfte Stadthaupttassenrechnung vom Jahre 1845 und FloßkaffenrechmlNL vom Jahre I8§^. In Veranlassung derselben genehmigt das Col legium die Justification Leider Rechnungen. Beschloß das Collegium beim Stadtrathe anzpfra- gen, inwieweit die beantragte Verlegung, der. Raths- schäften und Wohngebäuden sein, und müssen dem- diener- Wohnung und deren Einrichtung im hiesigen nach die zu bewohnenden Räumo und deren Um- Rathhause, Behufs besserer nächtlicher Beaufsich- gedungen überall so viel als möglich im Stande tigung desselben, gediehen sei^ der Reinheit und Trockenheit erhalten werden. Daher sind die Wohn» und Schlafzimmer flri» ßig zu lüften, wo nythig mittelst Durchwärmung auszutrocknen und sorgfältig und oft zu reinigen. Alles, was die Lust verunreinigen oder feucht wa» chen könnte, wie gebrauchte und ungereinigte Wä sche und Kleidung, verdorbene und faulende Nah rungsmittel, Abgänge von Menschen und Thieren, Verbandstücke und dergleichen mehr, darf in den Wohnungen nicht länger geduldet werden, als es durchaus nöthig ist. Gewerbtreibende, welche mit thierischen, übelriechenden oder der Verderbniß leicht ausgesetzten Stoffen umgehen, wie Fleischer, Seifensieder, Gerber, Leimsieder, Pergamentmä- cher, Saitenspinner und viele andere haben darauf, syM kWa »erden Ee, di« Feststellung der da- Krankheit innerhalb unserer Grenzen den Erkrank fÜs, tzsi gewährenden Entschädigung zu überlassen, ten Hülse und Verpflegung nicht fehle, wird aber, / '' ' , 5. da die in den früheren Cholera »Cpidemieen noth- Eide Mittheilüng deS StadtratheS in Betreff der wendig erachtete Sperrung der Ortschaften, welche zuin nächsten Jahresschluß eintretenden Erledigung nicht ohne mannichfache Störung für Handel und deS Armenkaffenverwalter - Postens. , Das Collegium erklärt sich mit de vt» StadtratheS einverstanden, von einer neuen Ge- haltSregulirung dieses Postens für jetzt abzusehen und zu erwarten, welche Bewerber für denselben nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung auftreten. , . Gewerbe und nicht ohne lästige Beschränkung für dem Beschlusse den allgemeinen Verkehr ausgeführr werden konn» te, sich nicht bewährt hat, bei dem jetzigen Auf» trete» der Cholera in den Nachbarstaaten und bei uns selbst von dieser Maßregel gänzlich absehen. Dagegen hat Dasselbe für zweckmäßig befunden- auf den folgenden Seiten einige schon jetzt rath- same Vorsichtsmaßregeln namhaft zu ma» .... . „ chen, indem Vieles zur Abwehr und zur Mil- : Justification der Schulkas- derung dieser Krankheit wesentlich beitragen kann, »Ue 1846 ersucht. was ohnehin die Sorge ifür körperliche und gei» Gesundheit als nützlich vorschreibt. Es steht erfahrüngsmäßig fest, daß die Cholera vorzüglich die niedrigen, feuchten und sumpfigen Gegenden heimsucht und in denjenigen Räumen, welche mit unreiner, verdorbener und feuchter Luft angefüllt sind, am schnellsten und am verderblich» sten auftritt. So wie daher die hoch und gesund