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Die Sitzung beginnt Nachmitt^s 5 Uhr. Ge-, genwärtig sind 9 Mitglieder des Collegiums. Bor» getragen werden: I. Das Gesuch des Schanknahrungsbesitzers Hrn. F. W. Schmidt, um Ermäßigung seiner zur Stadt hauptkaffe zu entrichtenden Erbgefälle, im Betrage von 30 Lhlr. -- - - alljährlich. Der Stadtrath hat dasselbe abgelehnt; das Col legium aber ist darüber getheilter Meinung und es wird die diesfallsige Beschlußfassung bis zu näch ster Sitzung ausgesetzt. ./ 2. Das Gesuch der Scheunenbesitzer HH. A. F. Geiß ler und A C. Schmidt, Um Moderation ihrer zur Stadthauptkaffe zu entrichtenden Erbzinsen. Das Collegium beschließt, gedachte Zinsen, im Das Bürgerrechtsverwahrungs-Gesuch deS Hm. Ferdinand Richter, d. Z. zu Deuben. Dasselbe wird unter den gewöhnlichen hekMÜte» Bedingungen genehmigt. Eine Mittheilung des Stadtrathes, die Abnahme der Probe bei der Besetzung der 3ten Mädchenleh» rer-Stelle anlangend und resp. Erklärung desselben, beziehendlich der Auswerfung eines WohnungsätW»- valents für den Inhaber gedachter Stelle. Das Collegium beschließt, von der LLltzgung '«* ner Probe des designirten Lehrers Hrn. Schu mann abzusehen, und die zwischen dem Collegium und dem Sladtrathe, wegen des feWHrHnden Wohnungsäquivalentes, entstandene DiffeM^durch Annahme des von Letzterem gemachten Vorschlages zu beseitigen, und demnach bei Hrn. Schumanns Anstellung blos die Kündigung der Amtswohnung desselben zu bedingen, der Zeit aber) zu welcher Fortsetz u-ng ' Betrage von--25 Ngr.—- jährlich, auf-- der I7^Ngr. 4 Pf. herabzusetzen und so Parität mit, den Inhabern anderer von der Commun vererbter 8tMV eryrOMev-V erü^ Bauplätze herbeizuführen. zu Frankenberg. 3, 13. öffentliche Sitzung, am 18. Octbr. 1848 hinreichend legitimirte Bevollmächtigte, welche von Ausländem mtt genchtlich annkay^ ten zu versehen sind, an allhiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre Forderung unter BeifüglMg mit Ur kunden oder sonstigen Beweismittel anzuzeigen, mit dem bestellten Herrn ConcurSvertreter ühq dze Richtigkeit und unter sich über die Priorität ihrer Forderungen in den vorschriftmäßigrn Sätzen und spätestens binnen sechs Wochen zu verfahren und den Neunten Mai 1849 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, wegen der Außengebliebenest »ab xo«» publienti, sich zu gewärtigen, hiernächst aber den Ersten Junk 1849, welchen ich zum Verhörstermine und wo möglich Treffung eines Vergleiches wie ¬ derum persönlich upd resp. bevormundet, oder durch hinlänglich legitimirte, auch zu AbschurßuUg ei nes Vergleichs instruirte Bevollmächtigte, an Amtsstelle allhier zu rechter früher Gerichtszeit,-u er scheinen, mit dem Herrn vuratar litis sowohl als unter sich die Güte zu pflegen, auch, wo Möglich einen.Vergleich mit einander zu treffen, unter der Verwarnung- daß diejenigen Gläubiger,/welche im Termine außenbleiben, oder sich gar nicht oder doch nicht deutlich erklären, für .in den Vergleich ein- willigend werden geachtet werden. , Dafern ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, so ist ' der Fünfzehnte Juni 1849 zur Jnrotulation der Akten und deren Versendung nach rechtlichem Erkenntnisse und der Fünf und Zwanzigste. Juli 1849 zur Publikation des Locations - Urthels unter der Verwarnung, daß solches beim Nichterscheinen bep Gläubiger, Mittags XII. Uhr für publirirt werde erachtet werden, terminlich anberaumet worden. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen allhier oder in der Nähe wohnende Personen bei 5 Thlr. — - — - Einzelstrafr als Bevollmächtigte zu bestellen. Justiz-Amt Moritzburg, den 7. Oktober >848. Königlich Sächsischer bestallter Justiz,Amtmann allda- Carl Ferdinand Qveazel