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Bekanntmachung > aller Montage Rach- ags darauf zu deyel DZ« hiesige unter Garantie der Stadt bestehende Sparkasse nimmt^ nziltägS von bis 4 Uhr, oder dafern AeAtage oder Jahrmärkte eil bcn Zeik^ fortwährend Einlagen an. Frankenberg, den 20. April 1848, Der Rath der Stadt Frankenberg. Geborene: Ferdinand Lnkr'S, Zimmermanns h., T. — Samuel Hofmanns, B. u. WbrmstrS. h^, S. — Friedrich Kläß'S, B. u. WbrmstrS. h., S. — Karl August Ludwige, Fah- rikarb. h., 2. — Joh, Daniel HosfelbS, B. u. Seiden färbers h., T. — Joh. Gottfried Zschoctpis» B. u. Schie ferdeckers h,, L. — Karl Gottsned Bergts, Guthe,> in Dittersbachs «l. — ' Frankenbxrzer Kirchennachnchten. Am t. Ostertage beginnt die Mitte früh halb k Uhr. Die Mettenpredigt hält Hr. M. Polster, Candid, des Prediglamts. Bormittags predigt Hr. Past. 5». Körner; di« Kirchenmusik ist von Carl Maria von Weber. Nach mittags Hr. LI«. Bruder; die Kirchenmusik ist von Bergt. Am 2. Fekettage predigen Dieselben. Die Musik , '^h ist von Himmel. ' 7 Aufforderung. Zn Folge ergangener allerhöchster Verordnung vom 10. April d. I., die Wahl deutscher National» Vertreter für das zwischen den Regierungen und dem Volke zu bringende deutsch« BerfaffüngSwerkbe- treffend, werden fämmtliche hiesige Einwoykler und Staatsangehörige hierdurch aufgeforderl und s«l-- digen bekannt gemacht, daß ' Diejenigen, welche stimmberechtigt, an dex Wahl Lheil-Aebmen wollen, an einem der drei hierzu beAmmten LaKe, und zwar: 7 > . künftigen 25., 26./ und 27. April d» Z. an jedem dieser Tage, von Vormittags 0 bis 12 Uhr und NachniiltagS Ms 2 dis 5 Uhr, auf hiesi gem Ralhhause in der Raths-Sessionsstube erscheinen können und daselbst unter dem Rachweist ihrer Stimmberechtigung als Urwähler eingetragen werden sollen. Stimmberechtigt bei diesen Wahlen Md alle , volljährige selbständige Sächsisch« Staatsanaehörig« unbescholtenen Ruks. ' > ' * Der weitere Verfolg dieser Wahlaygelegenheit wird den sich angemeldeten/Urwählem seiner Seit durch diese Blätter öffentlich bekannt gemacht werden. »MF Frankenberg, den 19. Lpnl 18^s. D^e r R a t h a l l h a. .. V . E K Pörzler. ' --^.^/Mnsfbrbernmg;^ / Dir Verordnung vom 10. Avril 1848, die Wahl deutscher National-Vertreter für daS zwischen den Regierungen und dem Loire zu Stands zu bringende deutsche Verfaffungswerk betreffend, ent hält im tz 5 folgende Bestimmung: , . ' ' , „Diejenigen, welche alS stimmberechtigt an der Wahl Theil nehmen wollens lassen ihre Na men bei der Gemeindeobrigkeit binneä einer Frist von 3 Lagen von der deshalb ergehenden Aufforderung an, Unter dem Rachweiß ihrer Stimmberechtigung in ein deshalb a»zutegen- des Berzeichinß eintragen und erhalten einen Stimmzettel/ GemäS dieser Bestimmung werden daher die in den, in der Nähe her Stadt Frankenberg gelege nen unmitteloaren Amlsottschaften, Altenhayn^ Dittersbach, Gunnersdorf, Hausdorf, Mühlbach, Neudörfchen und Sachsenburg, vorhandenen Entwöhne.-, welche als stimmberech tigt an der Wahl Theil nehmen wollen, hiermit vorgeladen ... den 26. April 1848, von früh 8 bis Mittags 12 Uhr und von Nachmittags 2 bis Abends 6 Uhr an Amtsffrlle zu Fran kenberg vor dem unterzeichneten Iustizamt, als verfassungsmäßiger Gemeint eobrigkeit, sich unter Nachweiß ihrer Stimmberechtigung, Behufs der Eintragung in das anzulegenbe Lerzrichniß anzu- melden und der Aushändigung eines Stimmzettels gewärtig zu sein. Frankenberg, den 18. April 1848. Königliches Justiz-Amt Frankenberg mit Sachsenburg. - Gensel. - ' ' 7 . / - . . Dietrich.