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Beilage M M 47. 1846 Von i chr^r. urlmuarrönL mr<1 nr chif den 21. 'Juni 1847. ., der Bekanntmachung eines. Locationserkenntniffes zu versehen, , .. . .....E Diejenigen, welche bis'Nachmittags S Uhr im Liquidationstermine picht erscheinen.sinv/HtL ^ derungen nicht anmelden, 'werden ihrer Ansprüche an die betreffens Cynkürs- uNd NachlHmMel^w wie der ihnen etwa zustehrnden Wiedereinsetzung in den. vorigett7Stan-,- für verlustig, welche in dem anberaumten Verhvrstermine außen, bleiben, ob^zwiw erscheinen,/.« bex/hinstcWch.ÄL abzuschließenden Vergleichs sich nicht oder nicht "'bestimmt , erkläre, für nnwiüig^ der Mehrheit angesehen, die bekannt zu machenden ErkennEffe endlich hinsichtlich derjenigen, welche tzen 21, April.1847, ' welcher zum Verhörs- und Gütepflegungstermin «nberaunit worden, sich wiederum in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Vormittags 10 Uhr an Amtsstelle allhier ^inzufindcn und über den Abschluß einss-Vergleichs zu unterhandeln, im Fall aber ein solcher nicht zu Stande kom men sollte, sich ' - > / dens.'Mas-18477? der Jnrotulation der Artens und ' dem unterzeichneten Königlichen Justizamte ist zur Vorladung der bekannten und unbekannten Gläubiger ' " 1) des Handelsmanns und FärherZ,Knedrich WilhelniArotzschers zu Frankenberg, 2) des Webermeisters und'Handelsmanns Friedrich Anton K ä.stner dgselbst,.... 3) Johannen Concordien verw. Lischlermstr. Schumann"daselbH//' /.. zu deren - Vermögen der Concursprozeß zu eröffnen gewesen, sowie ' ll.) in Gemäsheit des Mandats vom 13: November 1779' -'/ //,' .,7^///^ I) Behufs der Ausmittelung der Gläubiger deS am 31. März d/ J. Hspsvenr verst^ Webermeisters und Handelsmanns-Johann Gottlob Seif'e'rk Lü"FtänkeM Nachlaß von seinen hinterlassenen Jntestaterben^eum beoestoig illvelltuniHrMeiret^ 2) Behufs der Ausmittelung der Erben und Gläubiger des'-a.m .2^ ' selbst entleibten Kanoniers Karl'Eduard Säuberlich'Ms FM von deffem Nachlasse seine nächste ^ntestaterbin sich losgefagt hat, Z/^.." „? /'./ mit Erlassung von Edictalien zu verfahren,. '//'/."/' Es werden daher alle bekannten und -unbekannten Gläubiger Frotzschets, Kästners, derSchunsanni» und des Seifert'schen Nachlasses, sowie überhaupt diejenigen, welche an.'die gen-nntvt.Coniu^--ünv resp. Nachlaßmassen aus irgend einem Rechtsgrunde, inglrichen diejenigen, welche' bn" dbn^ Säuber- lich'schen Nachlaß als Erben, Gläubiger, oder, auf. Gtund eines andern Rechtstitels Ansprüche zu ha ben glauben, hierdurch geladen, . - —den 22. F ebru ar 1847, 7 "7 welcher zum Liquidationstermine anberaumt worden, zu rechter früher Gerichtszeit persönlich, oder durch hinreichend legitimirle, und soviel die Ausländer betrifft, mir gerichtlich qner.kanuten Vollmach ten versehene Beauftragte, auch-sonst legal, an Amtsstelle allhier zU erscheinen,/ihre Forderüngenstichb Ansprüche anzumelden, zu bescheinigen, beziehendlich.stch als Erben zu legrtrmirtn, mit den bestellten Concurs- und Nachlaßvertretern über die Richtigkeit, so wie nach Befinden unter sich über die Prso- rität ihrer Forderungen rechtlich zu verfahren, binnen 4 Wochen zir beschließen und / ' / ' /- - ' ' den 6. Ap^il 1847 . ,7^7 7 . / /. .5 der Publikation eines Präklusivbescheids gewärtig zu sein. - . ' 7 ,/. ' . / Hiernächst haben die beim Frotzscher'fchen, Kästner'schen und Schümann'schen Creditwesen betheillg- ten Gläubiger .. .... . 7 , 77/'./..'^