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Intelligenz und ochenvlatt - . für " ' - i - - Frankenberg mit Sachsenburg und Amgegend. Mit König!., Sachs. Aüergnäoigstrr Concession. 31. Sonnabends, den 1. August. 1846. Jeden Sonnabend erscheint eine, I Bogen starte, Nummer dieses Blattes. Preis: jährlich I THIr., vierteljährlich 7 Ngr. S Pf., wöchentlich 6 Pf., wofür es auch durch sämmtliche Königl. Sächs. Post-Expeditionen zu erhalten ist. Anzeigen aller Art werden in demselben gegen die Gebühr von S Pf. für die gespalten» CorpuSzeile oder deren Raum ausgenommen und Beilagen möglichst billig berechnet. —. 7 > Bekanntmachung.. Auf geschehene Beschwerde wird das Bleichen von Wäsche auf dem hiesigen Kirchhofe angelegnm Platze und andere -«artige ungeeignete Benutzung des gedachten Platzes,- bei — - 20 , Strafe hiermit unteichqt. Frankenberg, den 30. Juli 1846. Der Rath der Stadt Frankenberg.' Pörzler, Bürgermeister. Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Grundsteuer-Gesetzes vom 22. December 1845 sind die Grundsteuerbeitragt deS, dritten Termins dieses JahreS mit ' , Zwei Pfennige von jeder Steuereinheit längstens Lis zum 14. August d. I. pünktlich abzuführen, welches den sämmt- tichen hiesigen Grundstücksbesitzern hiermit bekannt gemacht wird. Frankenberg, den 22. Juli 1846. - Der Rath daselbst. Pörzler, Bürgermeister. vek«nnlm«ellMK. In Nachstehendem werden die von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Johann, Herzoge xn Sachsen und dem Generalmajor und Brigadier Herrn von Maudelsloh an uns erlasse nen Tagesbefehle zur Kenntnißnahmc der hiesigen Commünalgarve gebracht. Frankenberg, den 28. Juli 1846. Der Ausschuß der Communalgarde. Nagler. Tagsbefehk Dresden den 23. Juli 1846. " . Sr. Majestät der König haben, auf mein unterthäntgsteS Ansuchen, mi<^ von der Function eine- General-Comman^anten sämmtltcher Communalgarde» Sachsen- z» tvthebim geruht.