Volltext Seite (XML)
-!N> E. Erker. ktzlLLMtwLkllM. Emil Julius Constantin Ludwig, Amtsactuar. Die Folien, aus denen das Grund- und Hypothekenbuch „ des Dorfes Mühlbach bestehen soll, sind nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. November 1843 zur Einschreibung in das Grund- und Hypothekenbuch vorbereitet.und liegt der Entwurf desselben für Alle- die daran ein Interesse haben, zur Einsicht an hiesiger Amtsstelle bereit. - Indem Solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, werden Alle, welche gegen tze» Inhalt dieses Grund- und Hypothekenbuchs, wegen ihnen an Grundstücken des Dorfes Muhlbach zustehen der dinglicher Rechte, etwas einzuwenden haben sollten, hiermit aufgefordert, diese Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten und spätestens bis - - Das Christian Gottlob Hessen zu Mühlbach gehörige, daselbst Mter ^ I. hes BrandkäfasterS gelegene Wohnhaus sammt Garten, Feld und Zubehör soll, einer ausgeklagten Schultz halber, auf Requisition des Königlichen Gerichts zu Oederan, als betreffenden Prozeßgerichts- - den 28sten September 1846 - ' - unter den gesetzlichen Bedingungen an hiesiger Amtsstelle Nothwendiger Weise sübhastirt wtrtzrtt- was Bekanntmachung. " Nach Vorschrift des Grundsteuer-Gesetzes vom 22. December 1845 sind die Grundsteuerbeittäge deS drillen Termins dieses Jahres mit . . ' Zwei Pfennige. . von jeder Steuereinheit längstens bis zum 14. August d. I. pünktlich abzuführen, welches den sämmt, lichen hiesigen Grundstücksbesitzern hiermit bekannt gemacht wird. Frankenberg, den 22. Juli 1846. " Der Rath daselbst., Pörzler, Bürgermeister. Königliches Justiz-Amt Frankenberg mit Sachsenburg. Für den beurlaubten Beamten: - " ' ' ' ' f irr?- — 237 6tes Stück: " 7 Ito. 18. Gesetz, die Ausstellung von Creditpapieren auf jeden Inhaber betr., vom 7.'Juni 1846 klo. 19. Gesetz, die Ausschließung der auf jeden Inhaber lautenden CreditpaKiett von der Vindi» cation betr., vom 8. Juni 1846, . - --- . --.7:: 7 und es sind diese Gesetz- und Verordnungsblätter zu Jedermanns Einsicht und Kenntnißnahme im hiesigen Rathhause öffentlich angeschlagen sowohl, als auch in den Schankstätten bei Herrn Sohr, Herrn Wagner und Herrn Weinhold noch besonders ausgelegt zu befinden, was hiermit bekannt gemacht wird. . — . Frankenberg, am I. Juli 1846. . .. . Der Rath allda. " C. F. Pörzler, Bürgermstr. zum Ein und Dreißigsten Januar 1847' . r bei der unterzeichneten Grund- und Hypothekenbehörde anzuzeigen, unter der Verwarnung, Haß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlustig gehen werden- daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch werden-eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. . -n- Frankenberg, den 18. Juli 1846.