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366 mer, zukünft.LZ. und Wbrmstr. hier, mit I. CH. Kluge aus GÄWin. Sm. Gestorbene: K. G. BThMe's, Häuslers in Hausdorf, S., 3 Mon^ -^Wau I. R. verw. Rüdiger hier, 75 I. 10 M. 8'Ä. - Frau CH. D., G. Barthels, B. und Wbrmstrs. h., Ehefrau, 59 I. 6 M. — Frau R. CH., I. S. Wenzels, B. u. Wbrmstrs. hier, Ehefrau, 57 I. 2 W. — K. G. Lange's, Handarbeiters in Mühlbach, S., 1 M. SW. 1 T. — Der CH. K. Brocks, h., unehel. und un getaufter S., 2 L. . Fortsetzung der 13te Sitzung, ÄM 10. Novbr. 1843. Die Floßholzgelderkaffen--Rechnung vom I. Juli 1842 bis dahin 1843 wurde dem gesammten Col legium vorgetragen, diese sowohl, als die von der Rechnungs - Deputation darüber erstattete Relation genehmiget und daher deren Justification beschlössen. 2. ° ' Die Rechnungen über die Verwaltung des Ver mögens der Kirche zu Frankenberg von den Jah ren 1839, 1840, IÄ1 und 1842, auch, diese wur den nach vorherigem Bortrag Und auf darüber von der Rrchnungsdeputation erstattet Relation ge nehmiget und dem Stadtrathe zur- Aufbewahrung im Archive zurückgegeben. ' " ' '3. wurde der von der Königl. Kircheninspection be wirkte, vom Stadtrache dem Collegio zur Begut achtung und nach Befinden Genehmigung mitge- theilte Riß und Kosten-Anschlag Behufs der Er bauung einer Kapelle auf dem hiesigen Todtenacker vorgetragen, von Letzterem jedoch zur Zeit, zu An stellung genauer Erörterungen hinsichtlich der zweck mäßigen und geschmackvollen Einrichtung und Auf stellung eines solchen Gebäudes, anderweite ^Se« rathung und Beschluß, bis zu einer der nächsten Sitzungen verschoben. ' ' . 4. kam zum Vortrag: die Anstellung des Kirchners, Herrn Windisch, als dter Lehrer, mit einem Ge halt von 50 — - —- aus der Schulkaste; es wurde zwar dieser Gegenstand berathen, jedoch da sich im Verlauf der Berathung mehrere Bedenken herausstellten, beschlossen, zuvörderst noch die Mei nung des Stadtrathes darüber einzuholen. Schluß dieser Sitzung. Bekanntmachung. Auf Anordnung der Königl. Hohen Kreisdirec- tion und der Königl. Kircheninspection, sollen die neuerbauten Frauenstände in hiesiger Kirche den Meistbietenden zugeschrieben werden, unter Beob achtung nachverzeichneter Grundsätze: 1) Das Erstehen begründet kein anderes Recht auf den Stands als welchem die bereits vorhande nen Stände folgen. 2) Niemand darf zum Bieten zugelassen werden, als wer wohl einen eigenen Hausstand, aber noch keinen Frauenstuhl hat, auch von feinen nächsten Verwandtinnen keinen zu erwarten hat, oder wer den, den er hat, der Kirche zurücktritt — es wäre denn, u. daß zu einem Hausstande mehr als 3 Frau enspersonen über 12 Jahre gehörten, wo noch ein zweiter, oder I>. daß dazu 6 und mehr Frauenspersonen,^die ses Alters gehörten, wo noch ein dritter Stand erworben werden mag. 3) Außer dem Erstehungsquantum wird für dies mal kein Lösegeld noch besonders entrichtet; im Falle künftiger Erledigung aber tritt das gewöhn liche Lösegeld ein. Demnach wird unter meiner, des Pfarrers, Aussicht Mittwochs, den.29. Novbr., Vormit tags von 8 — 12 Uhr und-Nach mit tags von 2 — 4 Uhr, in der alten Pfarrwohnung die Licitation vorge nommen werden. Die Erstehungssumme ist vom 30. Nov. bis zum 4. Dec. bei mir, dem Kirchen- vorstehrr, gegen Aushändigung des Lösezettels zu bezahlen. Die bis dahin nicht bezahlten Stände aber werden Dienstags, d. 5. Dec., Vorm, von 8 — 12 Uhr, wo die Verlösung und resp. Verloosung der sonst vacant gewordenen Manner- und Frauenstühle an dem nämlichen Orte stattfinden soll, an andere Bewerber abgelassen. Die Zettel von den aM 5. Dec. verschriebenen Kirchenständen sind dann in den nächsten 8 Tagen abzuholen. Anmeldungen vor den anberaumten Terminen werden als zweck los verbeten. Frankenberg, am 14. Nov. 1843. Körner, I*. Thum, Kirchenvorsteher.