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30. Oktober 1907. Kritische Betrachtungen über die Sicherheitsvorschriften. Stahl und Eisen. 1581 Ueber die B o n v i 11 ai n sehe Maschine zum Sand zerkleinern, über welche so widersprechende Angaben vorliegen, könne zurzeit wegen mangelnder Erfahrung kein abschließendes Urteil ausgesprochen werden, je doch scheine die mit Gründen gestützte Ansicht des Hrn. Ehrhardt, welcher dem Kollergang den Vorzug gibt, die berechtigtere. Wenn Direktor Bölsterli sich als Gegner der automatischen Sandaufbereitung ausspreche, so wieder hole sich hier, und zwar unter vollständiger gleicher Begründung, die Erscheinung der ablehnenden Stellung- nahme, welche früher die Einführung der automatischen Mahlverfahren in die Getreidemüllerei gefunden habe. Das Gleiten und Abfallen von Riemen, das Fest klemmen von Bechern und Schnecken werde bei guten Anlagen nur in der ersten Lehrzeit des Ar beiters in Betracht kommen. Der gleiche Zwang, welcher die automatische Mehlmüllerei zur allge meinen Einführung gebracht habe, werde sich auch für die Formsandaufbereitung Geltung verschaffen. Diese durchschlagenden Zwangsmittel seien einer seits die unbedingte Notwendigkeit, einen guten Formsand mit Sicherheit zu erzeugen, und ander seits das Bedürfnis, eine größere Unabhängigkeit bei der stets wachsenden Notlage in der Arbeiterfrage zu gewinnen. Kritische Betrachtungen über die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen. Von Ingenieur P. Vahle in Dortmund. I )ie Preußische Staatsregierung beabsichtigt, — auf Grund des sogenannten Kostengesetzes vom 8. Juli 1905 im Laufe des nächsten Jahres eine Polizeiverordnung betreffend Einrichtung, Betrieb und Ueberwachung der elektrischen An lagen zu erlassen. Die Ausarbeitung der dieser Verordnung zugrunde liegenden technischen Er- richtungs- und Betriebsvorschriften ist dem Ver bände Deutscher Elektrotechniker über lassen worden. Dieselben bestehen aus: I. Vorschriften zur Errichtung elektrischer Starkstromanlagen. * II. Sicherheitsvorschriften für den Betrieb elek trischer Starkstromanlagen.** Von dem Verbände ist der erste Teil dieser Vorschriften bei der diesjährigen Generalversamm lung in Hamburg angenommen und, da der zweite Teil noch nicht fertiggestellt war, beschlossen worden, daß die Versammlung die Arbeit der Kommission im voraus anerkenne. Die Vorschriften I über „Errichtung elektri scher Starkstromanlagen“ sind als Orientierungs- und Nachschlageheftchen für den projektierenden und ausführenden Ingenieur bezw. Monteur be stimmt, dagegen sollen die Vorschriften II „Sicherheitsvorschriften für den Betrieb elek trischer Starkstromanlagen“ allen im elektrischen Betrieb beschäftigten Personen durch Aushänge zugängig gemacht und von denselben genau be folgt werden. Während nun die Vorschrift I im allgemeinen mit Anerkennung-aufgenommen wor den ist, da sie dem Fortschritt der Technik Rechnung trägt und ihre Form zweckmäßig ist, haben die Vorschriften II bei den interessierten Kreisen wenig Anklang gefunden. Von einer * Abteilung I und II, zusammengebunden in Heft chen, erschienen im Verlage von Julius Springer, Berlin, außerdem „Elektrotechnische Zeitschrift“ Heft 36 8.882 bis 889 und „ElektrotechnischeZeitschrift“ Heft 37 8. 908 bis 910. ** Abteilung II als Aushängetafel ebendaselbst er schienen. Polizeivorschrift, die als Tafel ausgehängt dem Arbeiter im Betriebe als Richtschnur dienen soll, muß unbedingt verlangt werden, daß dieselbe kurz und übersichtlich, leicht verständlich und aus führbar ist. Daß diese unerläßlichen Forderungen aber im vorliegenden Falle durchaus nicht berück sichtigt worden sind, soll in folgendem erläutert werden. Die Vorschriften bestehen aus sieben Abteilungen und zwar: I. Allgemeines. II. Vorschriften für elektrische Betriebsräume. III. Vorschriften für elektrische Betriebsstätten. IV. Vorschriften für Freileitungen. V. Betriebsvorschriften für elektrische Installatio nen und Stromverbraucher, welche mit Nieder spannung betätigt werden. VI. Betriebsvorschriften für Akkumulatoren - An lagen. VII. Betriebsvorschriften für Hochspannungs - An lagen. Wie aus den Erläuterungen zu den Sicher heitsvorschriften von Hrn. K. Wilkens* hervor geht, sollen die Abteilungen II bis VII je einzeln mit Abteilung I zusammen gebracht und für die jeweiligen Betriebe verwendet werden. Daraus folgt zunächst, daß etwa 10 bis 12 Zusammen stellungen von verschiedenen Abteilungen not wendig werden, daß aber für Betriebe mit Hoch spannungsanlagen die ganze Vorschrift Abteil. I bis VII ausgehängt werden muß. Auf dieser Tafel wiederholen sich dann die Vorschriften über Revision in genau demselben Wortlaut nicht weniger als fünfmal und zwar in Abtei lung II, III, IV, V und VII, sind aber gerade dort für Abteilung VI (Betriebsvorschriften für Akkumulatoren - Anlagen), in denen dieselben unumgänglich notwendig wären, fortgelassen. Warum ist die Vorschrift über Revision nicht unter Abteilung I „Allgemeines“ untergebracht, dann hätte man sich die viermalige Wieder holung sparen können. Dasselbe gilt von den * „Elektrotechnische Zeitschrift“ Heft 37, 1907, 8. 881 bis 893. XLIV.27 2