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UrMbWMfreunö. « Lchn««veng 1V. Aue S1 A,t,grammKsr,ff,> Vslksfreund -rhnesbsrA. Ns Tageblatt M Amtsblatt W für Lie kal.mö MdttrchenZchSr-rn in Ms.GMHain.KmtsnLfsin.Aoham» MWN8M.<Lsßnitz.KöUsMel.-ZchMberg.SchwalZenberg bZw.WilöenfelT !-x., 17 , MIWA, ttt Ii. Ak^lklüütk 1»^ «k. ttß. AK »v « ««-»llk, «Ich»«», «» _ >»k, 1l «»r. *1«-IMII,!»X»f,»t«udirAi^ire» SR Atz »» i» d«, ,,l,es-rk»e»,» «-,«»> k»Ir «> »ckkuu« SKI, «k» «IG w» «>>>»>», «d»K »I» »r »>'«chN»»»« kk»h«i>Is» «,s,i°<dnur A»„!§« HlLttNW. «>G,»„»»«<. L»«I^I„ X-M-ls »« « ,n> I,r»>ud>,«hi>»^ «r »U ^L«^iL' ,«<>, ek„s««»l« «°»»I»iI,I« »mti «k «edMK» «Itt >n«nl»irM Der Baumeister Herr Karl Otto GSrling tu Schneeberg leitet die Tage« und Wirtschaftswässer au« den auf den Flurstücken 123 s, 123g, 123k und 123 k de» Flurbuchs für Niederschlema erbauten Wohnhäusern durch eine Schleuse in den Schlema« öach und hat hierzu um nachträgliche Erlaubnis nachgesucht. (88 23, 33 des Wassergesetzes.) Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melde«, verlieren da» Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die auf besonderen privatrechtltchen Titel« beruhenden Einwendungen werden durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen. Nr. 1472 Die Königliche AmtShauptmannschaft Schwarzenberg, am 13. September 1913. Das im Grundbuche für Niederschlema Blatt 170 auf den Namen Paul Oskar Blechschmidt eingetragene Grundstück soll am S. November L»L», vormittag- L« Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 32,8 Ar groß und auf 56 900 ^il — H geschätzt. Es besteht aus dem Flurstück Nr. 100 s des Flurbuchs und ist mit dem Wohn- und Fabrikgebäude Nr. 31S deS Brandkataster» bebaut. Die Einsicht der Mitteilungen de» Grundbuchamt» sowie der übrigen daS Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein« traaung de» am 30. Juli 1913 verlautbarten BersteigeruagSvermerk» aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätesten» im Versteigerungstermine vor der Auffor derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des BersteigerungserlöseS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würde». Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei, führen, widrigenfalls für das Recht der VerstetgerungSerlö» an die Stelle de» ver steigerten Gegenstandes tritt. Schneeberg, den 11. September 1913. Königliches Amtsgericht. Unterrichtskursus der Unteroffiziere des Beurlaubtenstandes im Landwehrbezirk Schneeberg betreffend. Am 1«. Oktober LS LS abends 8 Uhr findet in Aue im Hotel „Stadtpark" rin Bortrag statt. Sammeln der Unteroffiziere abends ^8 Uhr im Hinteren Saale de» Hotel „Stadtpark" in Aue. Die Teilnahme an diesem Vortrage ist eine freiwillige und wird für die Hin- und Rückreise Militärfahrkarte gewährt. Alle Unteroffiziere und Utffz.-Aspiranten, die beabsichtigen, an diesem Vortrag teilzunehmen, haben dies bis spätestens 8. Oktober ISLS unter Angabe des voll» ständigen Namens, Wohnorts, Straße und Hausnummer, Jahrgang und Stammroll nummer — letztere ist auf der Kriegsbeorderung ersichtlich — beim Bezirksfeldwebel in Schneeberg zu melden, damit dem Betreffenden noch rechtzeitig der Fahrtausweis zum Lösen einer Militärfahrkarte zugestellt werden kann. 3 Königliches Bezirkskommando Schneeberg. Bekanntmachung. Der 3. Termin der Landrente«, welcher am 30. September dS. Js. fällig wird, ist bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung bis zum 4. Oktober ds. Js. an unsere Stadtsteuer-Einnahme zu bezahlen. Hartenstein, den 16. September 1913. Dev Stadtrat. Forberg, Bürgermeister. Bekanntmachung. Am 30. September und 1. Oktober er. werde» der II. Termin der Ei»,kommen- und Ergäuznngsstener und der II. Termin Brandkassenbeiträge (!*/, Pfg. Pro Einheit) fällig und werden die Beitragspflichtigen aufgefordert, bis znm 2L. Oktober LSL» ihre vorgenannten Abgaben bet Vermeidung sofortiger Zwangsvollstreckung an unsere Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Die Beiträge zur Handels- und Gewerbekammer werden Anfang Oktober cr. von den hiesigen Schutzleuten gegen vorzulegende Quittung kassiert werden. Hartenstein, den 16. September 1913. Der Stadtrat. Borberg, Bürgermeister. Bekanntmachung. 14. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen Md liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme au». Inhalt: Nr. 67. Verordnung über die Versorgung bewohnter Elbfahrzeuge mit Trinkwaffer. — Nr. 68. Verordnung zur Ausführung der „Etchordnung für die Binnen schiffahrt auf der Elbe". — Nr. 69. Verordnung, die Verleihung de» EnteiguunaSrecht» zum Bau einer vollspurige« Nebeybaha von Kupferhammer—Grünthal nach Deutsch neudorf betr. — Nr. 70. Verordnung über da» Lohndienstalter der Arbeiter im Staat»- Verwaltungsdienste. — Nr. 71. Bekanntmachung wegen Aenderung der Ordnung für die theologischen Kandidatenprüfungen in Leipzig. — Nr. 72. Bekanntmachung, den zwischen Preußen und Sachsen zwecks Herstellung eintr Verbindungsbahn vom Halte punkte Techwitz der Eisenbahnlinie Altenburg—Zeitz nach dem neuen GeMeiuschaftS- bahnhofe Zeitz zu dem Vertrage zwischen Preuße«, Sachsen und Sachsen-Altenburg vom 12. November 1895, betr. die staatsrechtlichen Verhältnisse der Altenburg—Zeitzer Eisenbahn, abgeschlossenen Zusatzvertrag betr. — Nr. 73. Verordnung wegen Ergänzung der Ausführungsverordnung zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutsche« Reich und Oesterreich-Ungarn vom 26. Februar 1906. — Nr. 7ch Verordnung, betr. die Anstellungsgrundsätze. — Nr. 75. Kirchengesetz über KirchengemetndeverbSnde. — Nr. 76. Verordnung, die staatliche Genehmigung des Ktrchengesetze» über Kirchgemeinde verbände betr. — Nr. 77. Verordnung zu weiterer Ausführung de» Gesetze» vom 20. Mai 1867, das Befugnis zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bet Justiz, und Verwaltungsbehörden betr. Die Stadträte von Ane, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg u. Schwarzenberg die Bürgermeister von Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt«. Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshanptmannschastlichen Bezirks Schwarzenberg, HchOiMW Ws Mckchl MOch«. Im Gasthofe zu« „Glashütte" in Crottendorf sollen Montag, de« 22. Sep» tember 1913, von vormittags 10 Uhr an, nachverzeichnete Hölzer versteigert werden r 12267 Klötze, 707 Derbstangen, 1790 RetSstangen, 1,5 rm Nutzscheite, (nng«fpalte«> 30,5 rm Nutzknüppel, 117,5 rm Brennscheite I. Klaffe sungespalten), 182,0 rm Brennschetts II. Klasse, 276,0 rm Brennknüppel, 56,0 rm Zacken und 216,0 rm Brenn äste in den Abteilungen 1—83. Königl. Forstrevierverwaltung Königl. Forstreutamt Crottendorf. Annaberg. WMW dkl Micheil Meech. Mittwoch, den LV. September, abends S Uhr findet für die ll. Frei willige Feuerwehr und die sämtliche« Mannschafte« der Spritze I, II und HI de» Pflichtfeuerwehr, einschließlich des Räumers- und Absperrzuge», HauptÜbung statt. Stellen der II. Freiwilligen Feuerwehr an der Hauptwache, der Pflichtfeuerweh« vor dem Spritzenhaus an der Hauptkirche. Pünktliche» Erscheine« erforderlich. UnentschuldtgteS oder nicht genügend entschuldigte» Fernbleiben von der Uebuttg wird unnachsichtlich bestraft. 2 Schneeberg, den 12. September 1913. Die Branddirektto«. Ein französisch-englisches Bündnis. Mit welcher Zähigkeit man trotz aller englischen Be denken in gewissen französischen Kreisen den Gedanken und die Hoffnungen auf ein französisch-englische» Bündnis verfolgt, davon legt nach einer Pariser Meldung der Kölnischen Zeitung die .Wochenschrift L'Opinion al- führende Stimme im Kreise der bekannten deutsch feindliche« Presse wieder einmal Zeugnis ab. Da» Blatt berechnet, daß der Jstbestand de» regulären englischen Landler- gerade nur noch genüge, um für den Fall «ine» europäischen Kriege» die Ordnung im Lande selbst aufrechtzuerhalte«, aber nicht einmal mehr dafür auSretche, die eigene Küste für den Fall einer verlorenen Seeschlacht gegen die feindliche Landung zu decken, geschweige denn rin Htlf»kvrp« zur Teilnahme an dem Kriege auf dem Festlande zu liefern. Die Folgerung darau- stellt da- Blatt dann folgender- «WM« anft „E- ist Frankreich unmöglich, allein der deutschen Sturmflut standzuhalten. Es hat gegen sie ein« sofortige Ablenkung an der ostpreußtschen Grenze oder die Mit wirkung von 200« bi» 250 000 altgedienter Soldaten t» den Täler» de» belgischen Luxemburg» notwendig. Solange da» Bündnt» mit England diese» Kontingent alter Haudegen nicht gleich in den ersten 14 Tagen liefern kann, kann «» auch nicht genüge», um den Sieg gegen den Dreibund zu sichern. Sicherlich ist die Hilfe der britischen Flotte wertvoll: sie gewährleistet die Sicherheit unserer Häfen. Sie gestattet — weniger wirksam allerdings al« die Mitwirkung Spanten» — den Transport der Truppe« au- de« afrikanischen Kolonie« und deren Verpflegung: sie trägt mächtig zum Siege bet, aber sie kann nicht da» entscheidende Eingreifen der Bataillone ersetzen, wie e» Clemenceau dem König Eduard VH. w Erinnerung bracht« mit den Motten: „Sticht »et Trafalgar ist Napoleon geschlagen worden, sondern btt Waterloo""^ Man kann nicht umhin, die Offenheit anzuerkeune», womit hier da» französische Blatt Zweck, Ziel und Um stände des Bündnisse» Frankreichs mit England ««gibt: die Notwendigkeit der englischen Hilfe für Frankreich gegen Deutschland und — ohne irgend einen Vorbehalt — da» OperationSfeld dieser Hilfe in Belgien! Da- Bekenntnis wird freilich nicht hindern, daß bet nächster Gelegenhet, der Choru» der französischen Presse etnsttmmtg die Belgier vor den deutschen Anschläge« und Etufall»^ pläne« warnen wird. Bemerkenswert ist der Htnweb -de« „Optnton" auf die erwartete Mitwirkung Spanten» bet dem Transport der französische» Truppe« au» den afrikanischen Kolonien, d. h. auf den Transport diese» Truppen durch Spanien mittel- der spanischen Eisenbahnen.