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Mier delleblo s futtsn 1-ungs- ug.Uä^t«! verlcu^- Ietrm»nn, 1«^, ^nst N«k, r irnck a Paul nermeister. sgsn In j«oktn«i', tackt del: 1, . Saetli, 8t»^Il« rickert L Schwarzenberg, am 19, März 1913. Königliches Amtsgericht. Schwarzenberg, am 28. MSrz 1913. Königliches Amtsgericht. Schwarzenberg, am 4. April 1913. Königliches Amtsgericht Aue Landkrankenkaffe betreffend Oeffentl. Stadtverordnetensitzuna in Lößnitz Dienstag, den 8. April, abends «Uhr. Ane, den 3. April 1913. Im Güterrechtsregister ist am 22. März 1913 auf Blatt 34 eingetragen worden, daß die Verwaltung und Nutznießung des Monteurs Wilhelm Hahn in Rascha« am Vermögen seiner Ehefrau Marie Helene Hahn geborene Merkel, ebenda, durch Ehevertrag vom 20. März 1913 ausgeschlossen worden ist. Auf Blatt 506 des Handelsregister», die Firma Schwarzenberger Porzellan» fabrik Fr. Wilhelm Kutzscher L Co. in Ob-rsachsenf-ld betreffend, ist ringe» tragen worden, daß Edmund Kleinhempel nicht mehr Gesellschafter und daß dem Emil Friedrich Kratzsch in Schwarzenberg Prokura erteilt worden ist. Auf Blatt 452 de» Handelsregisters, die Firma Albert Frank in Beierfeld betreffend, ist eingetragen worden, daß die Prokura des Robert Trentzsch erloschen und daß Prokura dem Kaufmann Christian Blädel in Beierfeld erteilt worden ist. kommensteuer- eS gilt aber auch von der Reichs» vermögenszuwachssteuer. Denn die Be steuerung des Vermögenszuwachses ist nichts andere- al» die Besteuerung eines Teils des Vermögen», das schon von der landesrechtlichen Vermögenssteuer betroffen ist- sie hindert eine dem erhöhten Bedarfs an Kulturausgaben entsprechende Erhöhung der landesrechtlichen Vermögens steuern genau wie die reine Reichsvermögenssteuer. Aus alledem ergibt sich die dringende Mahnung an die Parteien de» Reichstags, auf den Versuch einer Deckung der laufenden HeereSauS» gaben durch eine Reich-Vermögenssteuer oder eine andere direkte RetchSsteuer von vorn herein zu verzichten. Das unterzeichnete Versicherungs««» hat gemäß 8 229 der Reich-Versicherung»« ordnung mit Genehmigung de» Königliche« OberverstcherungSamtr» Zwickau beschlossen, daß für seinen Bezirk, der den Bezirk der Stadtgemeinde Aue umfaßt, die Errichtung einer Landkrankenkafle neben der allgemeinen Ortskrankenkasse unterbleibt. Nach 8 1 der Verordnung vom 27. Juni 1912 über die Bildung der allgemeinen Ortskrankenkassen und Landkrankenkaffen nach der RetchSversichernngSordnung wird dieser Beschluß des Versicherungamtes hierdurch bekannt gemacht. Mittwoch, d. v. April LSR« mittags L Uhr sollen im hiesigen gerichtlichen Versteigerungsraume L Ladenschrank «nd 20 Stück verschiedene Haarzöpfe versteigert werde«. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, den 5. April 1913. rüheren Standpunktes dargrtan hätten. Selbst der chärfste Gegner direkter RetchSsteuer« — Laba«d — hat gelegentlich den Vorbehalt gemacht, daß es dem Reiche in Kr.iegSzetten oder in anderen Notfällen unser» wehrt bleiben müsse, vorübergehend zu einer direkten Zur Deckung der Heeresvorlage veröffentlicht die amtliche Leipziger Zeitung den folgenden bemerkenswerten Artikel: Der Wehr bett rag, mit dessen Hilfe nach den Vor lagen des Bundesrats die einmaligen Ausgaben der Heeres vermehrung gedeckt werden sollen, ist eine einmalige Abgabe vom Vermögen. Für die Umgrenzung des beitragspflichtigen Vermögens und für dessen Bewertung haben im allgemeinen die Vorschriften des preußischen Er» gänzungssteuergesetzes als Vorbild gedient. Die Veran lagung soll durch die von den Landesregierungen zu be stimmenden Behörden erfolgen und wird wohl überall den Behörden für die Verwaltung der direkten Steuern und den ihnen beigegebenen VeranlagungSkommtssionen über tragen werden. In der Oeffentlichkett begegnet man nun hin und wieder der Meinung, daß der Bundesrat durch die Zu stimmung zum Entwürfe des..Wehrbeitragsgesetzes seinen Widerstand gegen direkte Reichssteuern aufgegeben und seinen früheren Standpunkt, daß direkte Reichssteuern mit dem Steuerwesen der Bundes staaten finanzpolitisch und finanztechnisch unvereinbar seien, als unhaltbar verlassen habe. Diese Ansicht ist irrtümlich. ES kann zunächst nicht scharf genug betont werden, daß es sich bei den, Wehrbeitrage nicht um eine Steuer, sondern um eine einmalige außerordentliche Not standsauflage handelt. Eine Abgabe, die nur einmal erhoben wird, ist nach modernen Begriffen keine Steuer. Mit voller Absicht sind deshalb, in dem ganzen Gesetz entwürfe dle Ausdrücke „Steuer" und »Steuerpflicht" vermieden und durch die dem Charakter der Abgabe allein entsprechenden Ausdrücke „Beitrag" und »Beitragspflicht" ersetzt worden. Dieser Auffassung steht nicht entgegen, daß die Abgabe nach dem Maßstabe de» Vermögens er- hoben und ähnlich wie ein« Vermögenssteuer festgesetzt wird. Denn durch bloße Benutzung steuerlicher Vorbilder wird eine einmalige Abgabe noch nicht zur Steuer. Der Rat der Stadt. — Versicherungsamt. — I. V.: vr. Boetzsch, Stadtrat. L. Steuer zu greifen. Ein Notstand ähnlicher Art liegt nach Ansicht der Reichsleitung gegenwärtig vor, und dieser An sicht hat sich der Bundesrat angeschlossen. Der Notstand besteht zwar nicht in Krieg oder im Darniederliegen der Volkswirtschaft, aber doch in einer ungewöhnlichen und bedenklichen Geldteuerung, die es unmöglich macht, in den nächsten Jahren die Reichsschuld um eine Milliarde Mark zu vermehren. Für einen Fall dieser Art würde auch Laband, wenn er nochmals das Wort nehmen wollte, in der Erhebung einer einmaligen Abgabe vom Vermögen keine Abkehr von dem Prinzip der Ablehnung direkter Reichssteuern erblicken. Ebenso würde er aber wieder fortfahren: „Gerade weil die Vermögenssteuer eine finan zielle Reserve für den Krieg und andere schwere Fälle eines Notstandes bildet, darf sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Deckung laufender Ausgaben nicht erschöpft werden." Dies ist es aber gerade, was die Befürworter einer dauernden Reichsvermögeussteuer beständig übersehen und verkennen. Es braucht nicht nochmals eingehend dargelegt zu werden, daß die Bundesstaaten, weil ihnen alle er giebigen indirekten Steuern von Reichs wegen verschlossen sind und auch die wenigen ihnen verbliebenen nach und nach vom Reiche in Anspruch genommen werden, auf die direkten Steuern geradezu angewiesen sind. Die direkten Steuern bilden das Rückgrat ihres ganzen Etats und, soweit sie noch entwicklungsfähig sind, ihre letzte Reserve. Den Löwenanteil an allen Aus gaben der Bundesstaaten aber beanspruchen die Kultur- auSgaben, mithin die Ausgaben für Förderung von Handel, Industrie und Landwirtschaft, für die Sicherheit der Person und des Eigentums, für die Gesundheitspflege, für Unterricht, Kunst und Wissenschaft. Nimmt das Reich den Bundesstaaten die Vermögenssteuer weg oder pflanzt es auf die einzelstaatlichen Vermögenssteuern eine Reichs» Vermögenssteuer, so liegt klar auf der Hand, daß der Verlust, den die Bundesstaate« an Steuereinnahmen oder Steuerreserven erleiden, in der Hauptsache der Vo lkS- kultur -um Schaden gereicht. Di« Schaffung einer Reichsvermögeussteuer zur Deckung fortlaufender Reichsausgaben ist unmittelbar gleichbedeutend mit der dauernden Schwächung der Bundes staaten in der Erfüllung threr Kultur aufgaben- von dieser Steuer muß daher Abstand genommen werden so lange es noch andere Mittel zur Aufbringung des Heeresbedarf- gibt, und an solche« Mitteln fehlt e» keineswegs. Was aber von der Reichsvermögenssteuer gilt, das gilt selbstverständlich ebenso von der R«tchSetn- Wiiks/e Nachdem die Behändigung der Einkommen- und Ergänzung»- steuerzettel für» Jahr 1913 erfolgt ist, werden nach 8 46 de» Ein kommensteuergesetze» Lvom 24. Juli 1900 und 8 28 de» Ergänzungssteuergesetze» vom 2. Juli 1902 alle Personen, welche hie« ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber ein Steuerzettel nicht behändigt worden ist, aufgefordert, sich bei der hiesigen OrtS- steuereinnahme zu melden. Der 1. Termin StaatSetnkommen- sowie Ergänzungssteuer ist am »O. April LSR« fällig. Nach Verlaus von 14 Tagen, vom Fälligkeitstermine an gerechnet, erfolgt Mahnung bezw. Zwangsvollstreckung auf Kosten der Säumigen. Pöhla, am 4, April 1913. Der Gemeiudevorstaud. Leonhardt. Bassermann über die neue Wehrvorlage. In Hannover fand am gestrigen Sonntag der preußische Delegiertentag der nationalliberalen Partei statt, welcher der Vorbereitung der preußischen Landtagswahlen und der Festsetzung des Wahlaufrufs galt. Am Vorabend sprach Abg. Bassermaan in einer großen Volksversammlung über die neue Militär- Vorlage und ihre Deckung. Seinen Ausführungen ist folgende» zu entnehmen: Aus der ganzen Entwicklung der letzten Jahre ergibt sich eine starke Verschiebung und Verschlechterung der internationalen Lage, auch für Deutschland. ES muß mit der Tatsache gerechnet werden, daß die Türkei zusammengebrochen ist und daß da» Kalkül, das früher die Türkei bei kriegerischen Verwick lungen auf die Sette de» Dreibunds eingestellt hat, sei« Ende erreicht hat. Rumänien wird durch das stark ge wordene Bulgarien auf der einen und durch Rußland auf der andern Seite in Schach gehalten und spielt daher für einen kommenden Weltkrieg auch nicht mehr die Roll« wie früher. Ander» liegen auch die Dinge jetzt für Oesterreich, das seine starke Militärmacht im Süden und Südosten an der Grenze festhalten muß. Gegenüber dem dort aufstrebenden Slawentum muß das Verhalten der Regierungen un» zu denken gebe«, namentlich wen« wir sehen, wie jetzt in Rußland der Panslawi»««» um den RegierungSeinfluß ringt und wenn wir sehe«, wie in Frankreich die nationalistische Idee und der Revanchegedanke sich in verschärfter Weise -eigen. Die Milttärvorlage zieht au» dieser internationale« Lag« die für Deutschland «otwendige« Konsequenzen. Die Milttärvorlage ist nicht »««sfiv g^n irgend ein, Nation gerichttt, sonder« sie ist, Fachschule für Handmaschinenstickerei Schneeberg. Die Ausbildung al» Handmaschtnensttcker erfolgt ««entgeltlich. KursuSdauer 8 Wochen. Bet guten Leistungen erhalten die Schüler von der dritten Woche ab «ine wöchentliche Geldentschädigung. Anmeldungen erbitten an 3 die Direktion. Lorenz. Holzverkanf. Bet der k. k. Forstvrrwaltung in St. Joachtmstal i« Böhmen gelangen im ' aufberetteten Zustande 863.67 km ' Klötze, 310.37 km ° Schletfholz und 45 rm" Brenn holz, fast ausschließlich Fichtenholz im ganzen oder partienweise looo Wald im Wege einer schriftlichen Offertverhandlung zum Verkaufe. Die schriftlichen Offerten find bi» längsten» Donnerstag, den LO. April LSR» vormittags LL Uhr bet der gefertigten k. k: Forstverwaltung unter Erlag eine» 10°/,igen Angeldes etnzubringen. Ausweise über die einzelnen Partien und die speziellen BerkaufSbedingniffe werden auf Wunsch versendet und Auskünfte erteilt. K. k. Forst- nnd Domänen-Berwaltung St. JoachimStal bei Karlsbad. Selbst wenn man aber von der WesenSverschiedenhett wischen einer Steuer und einem einmaligen Vermögens ettrage absehen wollte, würde nicht zugegeben werden önnen, daß die verbündeten Regierungen mit der Bor» egung de» Wehrbeitrag-gesetze» die Unhaltbarreit ihre» 7, / ff , I» x»l,dl,u»«tk» d« Hl» ter lä- »UIY-a li »Imin, Ul 8. WI IM a» eu « »«-»in,, e«»« Iah",. für Li« kal.unL ÄSL1irchenZchVr--nlnMo.Grmham.Kmkn8^ gMM8iM<MßmtzIsusM«l.LchMbsrg.Hchwao«n^ s-hwamnb-pAis. ZtzHsHtzNs Voinfmmd ZchnttbeH. S«kn-av«pa 10. Aue S1 ZdbWslkzfreunL f N Tageblatt mt Mntzblatt N