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S Uhr sollen in Bockau »Gasthof zur Linde" al» Berstetgerungslokal 1 Kino-Apparat (komplett) mit Lampenhau», Lampe und Tisch, 1 Motor, 2 Anlasser mit Zuleitung, 1 Transformator, 1 Regulier-Widerstand, 1 Schalter mit Leitung, 2 Notenlampen, 3 Petroleumlampen, 1 Blechtastea mit versch. Hand werkszeug und 1 Holzverschlag mit Fenster gegen sofortig« Barzahlung öffentlich versteigert werden. Rue, am 4, März 1913. Dev Gerichtsvollzieher -eS König!. Amt-gerichtS. Aue. UH dkl SeWk siik das WwMMW. Nach den 88 2 und 3 de« Orttgesetzes für dos Kaufmannsgericht der Stadt Aue sind für diese» Kaufmannsgericht, da» seine Tätigkeit am 1. Mai 1913 beginnen soll, von de« Kaufleuten aus dem Kreise der Kaufleute «ud von de« Hand lungsgehilfen ans dem Kreise der Handlungsgehilfe« je acht Beisitzer a«f sechs Jahre zu wähle«. I. Zeit «nb Ort der Wahl. Dl« Wahl findet für Kaufleute und Handlungsgehilfen am Donnerstag, den >7, April I-l» von IL Uhr mittags bis Uhr nachmittags .. in der Schankwirtschaft „Städtkeller", Goethestraßs 5, Zimmer link» vom Eingang, statt II. Wahlberechtigung und Wählbarkeit. Die für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit in Betracht kommenden Be stimmungen sind unter O abgedruckt. Unter Bezugnahme auf 8 13 de» Reichsgssetzes und 8 12 de» OrtSgesetzeS wird noch bemerkt: Die Ausstellung der Ausweise kann von den Wählern im Stadthause 1 Treppe Zimmer Nr. 21 beantragt werden. Ausweise über das Lebensalter werden nur von solchen Personen gefordert werden, bei denen e» Überhaupt zweifelhaft sein kann, ob sie da» 25. Lebensjahr vollendet haben. III. Vorschlagslisten. Die Wahl der Beisitzer ist unmittelbar und geheim. Sie erfolgt nach den Grundsatz?» der Verhältniswahl mit gebundenen Listen. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, bis Mittwoch, den LS. März IVIS, Vorschlagslisten unter Benennung eine- für weitere Ver handlungen bevollmächtigten Vertreters beim Stadtrat Ane einznreichen. Die Vorschlagslisten sind für Kaufleute und Handlungsgehilfen getrennt aufzu stellen und rechtzeitig beim Stadtrate einzureicben. Sie haben die zu wählenden Bei sitzer unter Angabe von Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung zu enthalten und müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten, die gleichfalls nach Vor- und Zuname, Stand und Wohnung zu bezeichnen sind, unterschrieben sein. Vorschlagslisten, welche diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig. Personen, welche mehr als eine Liste unterzeichnet haben, werden nicht berücksichtigt und auf allen Listen gestrichen. Wird von den Kaufleuten oder Handlungsgehilfen nur eine Vorschlagltste eingeretcht, so fällt für die betreffende Gruppe die Wahl weg und die in der Liste gültig bezeichneten Personen gelten al» gewählt. IV. Ausübung des Wahlrechts. Das Wahlrecht ist in Person und durch Stimmzettel auszuüben. Jeder Wähler gibt seinen Stimmzettel zusammengefaltet dem Wahlvorsteher, der den Stimmzettel so fort in die Wahlurne legt. Die Stimmzettel müssen handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung her gestellt werden. Sie dürfen nur die Ordnungszahl einer Vorschlagliste — die beim Stadlrat eingegangenen Vorschlaglisten werden noch veröffentlicht werden — enthalten und kein« wesentlichen äußeren Merkmale an sich tragen. Ane, den 29. Februar 1913. Der Rat der Stadt. vr. Vortzsch, Stadtrat. OrtSgesetz für baS KaufmauuSgertcht der Stabt Aue. § 4. Für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit gelten di« 88 10, Ist, 1S und 14 de» Kaufmannsgerichtsgesetzes. Von mehreren persönlich haftende« Teilhaber» desselben kaufmännischen Be triebe« ist jeder wahlberechtigt und wählbar. Da» Stimmrecht ist in Person und durch Stimmzettel auSzuüben. 8 12. Die Wähler haben sich auf Erfordern vor dem Wahlausschuss« über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Hierzu genügt für die Kaufleute die Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung des Gewerbebetriebs, für die Handlungsgehilfen ein Zeugnis ihre» Arbeitgebers oder Stadtrates darüber, daß der Handlungsgehilfe innerhalb de» Stadtbezirkes Aue Wohnung oder Beschäftigung hat. Die Anerkennung anderer Nach weise bleibt dem Ermessen des Wahlausschusses überlassen. Dies« ist auch berechtigt, «inen Nachweis über da» Alter de» Wählers zu fordern. Reichsgesetz betreffend KanfmannSgerichte. 8 4. Auf Handlungsgehilfen, deren Jahre»arbett»v«dienst an Lohn oder Ge halt den Betrag von 5000 übersteigt, sowie auf die i» Apotheken beschäftigte« Ge hilfen und Lehrlinge finden die Vorschriften diese» Gesetze» keine Anwendung. 8 10. Zum Mitglied «Ines Kaufmannsgerichtes könne» nicht berufe« werden: 1. Personen weibliche» Geschlecht») 2. Ausländ«; S. Personen, welche die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlich« Remter infolge strafgertchtlicher Verurteilung verloren haben- 4, Personen, gegen welche da» Hauptverfahren wegen eine» Verbreche«» ode» Vergehens eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen / Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentliche« Remttt zur Folge haben kann; S. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschrankt sind. Zum Mitglied eine» Kaufmannsgerichts soll nur berufen werde», wer da» SO. Lebensjahr vollendet und in dem der Wahl vorangegangenen Jahre für sich und sein« Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangen« Armenunterstützung erstattet hat. Zum Beisitzer soll nur berufen werde«, wer im Bezirke de» Gericht» seit min destens 2 Jahren seine Handelsniederlassung hat oder beschäftigt ist. 8 12. Abs. 1. Die Beisitzer müssen zur Hälfte au» den Kaufleuten, welche mindestens einen Handlungsgehilfen oder Handlungslehrling regelmäßig da» Jahr hi«- durch oder zu gewissen Zeiten de» Jahre» beschäftigen, zur Hälfte au» den Handlungs gehilfen entnommen werden. 8 13. Zur Teilnahme an den Wahlen ist berechtigt, wer da» 25. Lebensjahr vollendet hat und in dem Bezirke de» KaufmannSgertchteS seine Handel-nlederlafsung hat oder beschäftigt ist. Zur Teilnahme an den Wahlen find nicht berechtigt die in 8 10 Abs. 1 bezeich neten Personen. 8 14 Satz 1. Den Kaufleuten im Sinn« der 88 11 bi» 13 stehen gleich die Mitglieder de» Vorstände» einer Aktiengesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft oder einer al» Kaufmann geltenden juristischen Person sowie die Geschäftsführer eine« Gefell- schäft mit beschränkter Haftung. . Aue. 8-Uhr-Ladenschluß. Die Königliche KreiShaupimannschaft Zwickau hat auf Antrag von mehr al» zwei Dritteln der beteiligten GeschäftSinhaver quf Grund von 8 139 k der Reichsge werbeordnung den von ihr am 13. Juni 1907 für Aue angeordneten 8-Uhr-Ladenschluß durch Verordnung vom 21. Februar 1913 auch ««f die Freitage mit Ausnahme derjenigen des Monats Dezember erstreckt. Zuwiderhandlungen sind nach 8 146» der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bi» zu 600 und im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft strafbar. Aue, am 27. Februar 1913. Der Rat der Stadt — Pol.-Abt. vr. Kretzschmar, Bürgermeister. Niederschlema. Oeffentliche Gemeinderatssttzung Mittwoch, deu S. März ISIS, abends 7 Uhr im Rathaus. mische Bolt aufgerufen wirb. Li» Über, diesen fortgesetzten Warnungen kommt he« WiN« he« Prinz- die Substanz ihres Besitze» a»!f,n müssen, regenteN Ludwig zum AuSbruch de» «S peinlich ist, bah gerade ir besitzenden stl a ssen würde auf tei seinem «egteruNgSanttitt Bayern indirekt «n dm WWE lm Gedanftn ,in VPf,, z W AAS tzft BÄitt tHz», M» chw .MU»«« !N Zum dritten Male läßt Hr. v. heUlin, im „Bayerischen StaatS- anzeign" sein« Partetftiunde vom Zentrum warnen, durch ihr Bu» Halim zur MilitärvoAage -tnm KonM herauszUbeschwüren. In diesen fortgesetzten Warnungen kommt he, Will« he« Prinz- regenteN Ludwig zum Ausdruck, de» ,S peinlich ist, tu seinem «egteruNgSanttitt Bayern indirekt «n dm ! Die einmalige Vermögensabgabe. Wie der „B. L.-A.E aus politischen Kreisen hört, soll di« erste Anregung zur einmaligen Vermögensabgabe für die Deckung der Heereskosten vom Kaiser per sönlich auSgegangen sein. Der Kaiser habe sich auch selbst an die Bundesfürsten gewandt mit dem Vorschlag, in dem einen Falle auf ihr Steuerprivileg freiwillig zu verzichten. Der Vorschlag habe überall unbedenkliche Zu stimmung gefunden. Die Bayerische Stagt»ztituua beschäftigt sich in einem Leitartikel ausführlich mit der Veröffentlichung der „Nordd. Allg. Ztg<* zur PermögenSabgab«, übe« die sie sagt: „ES handelt sich um eine gewaltig« Leistung, die diesmal zu bewältigen ist. Es ist eine Tat von weltgeschichtlicher Größe, zu der da» deutsche Bolk aufgerufen wirb. Li« Üvl wiegende Masse wird an l Die Ge s am t hs it b », diese Weise de», nationalen das die Machtmittel des Reichs wirksam verstärkt, dem Auslande Achtung abnötigen und der Hetzarbett der Sozialdemokratie den Boden entziehen würde. ES ist zu hoffen, daß dieParteten in ein mütiger Geschlossenheit den Grundsatz der ausgleichenben Gerechtigkeit billigen werden, auf dem die Deckung der einmaligen Ausgaben für Heereszwecke aufgebaut werden soll. Daß die An. Wendung des Prinzips einer Vermögensabgabe nur ein« einmalige und ausnahmsweise, durch die außerordent lichen Umstände bedingt» sein kann und darf, darüber besteht wohl nirgends ein Zweifel. Der Geist patriotischen OpferfinneS, in dem die Parteien sich, wie zu hoffen ist, zur Bewilligung der Ver mögensabgabe zusammenschließen, wird wohl auch bann nicht ver sage», wenn e» gilt, die Mittel für itne Ausgaben saufzubringew die die verantwortlichen Stellen im Reiche für di» Berstartung unsere» Mtlitärttat» für notwendig erachteten.* Da» «Würzburger Yourugl* schrMr Persönlichkeit, mit der er sich über die innerpolitischen Verhältnisse unterhielt, ihm sagte: „Das alles ist die Folge oeS bayerischen Jesuitenerlaffes", erwiderte er: „Das weiß ich und eS ist mir pein lich genug. Mit meinem Willen wäre eS nicht geschehen." Die russisch-österreichische Entspannung. Der Petersburger Sonderberichterstatter de» Pariser .Matin* meldet, daß »ach der zwischen der russischen und der österreichischen Regierung getroffenen Vereinbarung sich Oesterreich nunmehr verpflichtet habe, sein« Kopipagnten an der russischen Grenz«, die gegen wärtig einen Bestand von 180 Man» haben, auf etwa» unter 150 Mann zu vermindern, wa» dem Bestände de« russischen Kompagnien in normalen Zeiten aleichkommen würde. Rußland werde dann die Klaffe «o» 1910 heimschicken. In berufenen österreichisch,« Kreisen glaubt «an, daß die Demobilisierung, fall» 'keine unerwarteten Ereignisse «intrettn, erfolge« werd«. M-« sei der Ansicht dH^ elne glü«^ huldvoll« Aufmerks«mktt dtt