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Phoenix, Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Duisburg-Ruhrort — Aktien gesellschaft Steinkohlenbergwerk Nordstern zu Essen. — Die am 27. Februar d. J. abgehaltenen Haupt versammlungen der vorgenannten Gesellschaften ge nehmigten einstimmig, daß beide Unternehmen auf Grund der Bedingungen, die wir schon früher* an gegeben haben, miteinander verschmolzen werden. * „Stahl und Eisen“ 1907 Nr. 6 S. 218. Societä auou. Fonderie Ambrogio Necchi, Pavia. — Unter dieser Firma ist, wie die „Chemiker- Zeitung“ * mitteilt, eine Aktiengesellschaft zu dem Zwecke gegründet worden, die Herstellung aller Art Gußeisenwaren zu betreiben. Das Grundkapital be trägt 5 000 000 Lire und soll bis zu 12 000 000 Lire erhöht werden. * 1907 Nr. 16 S. 209. Vereins - Nachrichten. Nordwestliche Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller. Protokoll über die Vorstandssitzung am 2. März 1907 im Parkhotel zu Düsseldorf. Eingeladen war zu der Sitzung durch Rund schreiben vom 7. Februar d. J., und die Tagesordnung wie folgt festgesetzt: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Kalksteinfrachten. 3. Die Novelle zum Berggesetz. Die Sitzung wird um 3 Uhr nachmittags vom Vorsitzenden, Hrn. Geheimrat Servaes, eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung widmet der Vorsitzende dem verstorbenen Vorstandsmitgliede Hrn. Kommer zienrat Emil Poensgen einen warmen Nachruf und hebt im besonderen die Verdienste hervor, die sich der Verewigte um die Gruppe als langjähriger Schatz meister erworben habe. Die Versammelten ehren das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. Darauf wird Hr. C. Rudolf Poensgen- Düsseldorf zum Mitglieds des Vorstandes gewählt und ihm das Schatzmeisteramt übertragen. Zu 1 der Tagesordnung gibt das geschäftsführende Mitglied von mehreren Eingängen Kenntnis. Nach einer Mitteilung des Reichschatzamtes schweben die Erwägungen darüber, ob und inwieweit etwa im Rahmen des geltenden Gesetzes dem auch von der Gruppe geäußerten Wunsche entsprochen werden kann, der Berechnung des Frachturkundenstempels statt des angeschriebenen Ladegewichtes des Wagens das Gewicht der Ladung zugrunde zu legen. Es findet sodann ein Meinungsaustausch über die obligatorische Fortbildungsschule statt, und es wird darauf hingewiesen, daß mehrere Stadt gemeinden die jugendlichen Arbeiter in Walz- .und Hammerwerken nicht unter den Zwang des Besuches dieser Schule stellen, weil es sich mit der Arbeitszeit in den genannten Werken nicht verträgt. Eine Aus dehnung dieses Zwanges auf die jugendlichen Arbeiter der Walz- und Hammerwerke würde ihre Beschäftigung unmöglich machen und dadurch das in den meisten Fällen den Eltern zufließende Einkommen schädigen. Bezüglich eines Rundschreibens in Sachen der Er richtung einer gewerblich-technischen Reichs behörde sollen die Werke der Gruppe gebeten werden, dem Komitee zu antworten, daß diese Frage zurzeit die Interessengemeinschaft des „Zentralver bandes Deutscher Industrieller“, der „Zentralstelle für die Vorbereitung von Handelsverträgen“ und des „Bundes der Industriellen“ beschäftigt. Die Handelskammer Bochum hat der Gruppe einen auf die Ermäßigung der Abfertigungs gebühren gerichteten Antrag mit der Bitte zu- gesandt, ihn den Vertretern der Gruppe im Bezirks eisenbahnrat Köln befürwortend zur Kenntnis zu bringen. Dieser Bitte wird entsprochen werden. Zu 2 der Tagesordnung gibt Hr. Dr. Beumer einen Ueberblick über die bisherigen Bestrebungen der Gruppe, eine Ermäßigung der Kalksteinfrachten herbeizuführen. Es wird beschlossen, erneut beim Minister die Ermäßigung der Kalksteinfrachten zu be antragen und zugleich auf die Notwendigkeit hinzu weisen, Phosphatkreide in den Erzausnahmetarif ein zubeziehen. Die Beratung über den Punkt 3 der Tagesord nung findet in einer gemeinsamen Sitzung des „Ver eins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen“ und der Gruppe statt, die um 5 Uhr durch Hrn. Geheimrat Servaes eröffnet wird. Ueber die Berggesetz novelle berichtet in einem lichtvollen Vortrage Herr Bergrat K1 e in e - Dortmund ; den Mitbericht erstattet Hr. Dr. Beumer. Nach eingehender Erörterung wird folgender Beschluß gefaßt: „Der »Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und West falen« und die »Nordwestliche Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller« sprechen ihr lebhaftes Bedauern darüber aus, daß die Preußische Staatsregierung im Gegensatz zu dem bei den ver bündeten Regierungen des Deutschen Reiches üblichen Verfahren einen so tief in unser wirtschaftliches Leben eingreifenden Gesetzentwurf, wie ihn die Novelle zum Allgemeinen Berggesetz von 1865 darstellt, nicht der Beurteilung sachverständiger Kreise unterbreitet hat, bevor er an das Abgeordnetenhaus gelangte. Sie er heben gegen diesen Gesetzentwurf Widerspruch, weil er nicht allein die Bergbaufreiheit auf hebt, unter deren Geltung die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes die besten Früchte gezeitigt hat, sondern weil der § 2 nach seinem grammatischen Wortlaut auch die Gewinnung der Produkte der jetzt im Betriebe befindlichen Bergwerke dem Staate in die Hand liefern würde, was doch unmöglich beabsichtigt sein kann. Sie halten diesen Gesetzentwurf aber insbesondere vom Standpunkte der Verbraucher aus für gefährlich, da er, zum Gesetze geworden, die bestehenden Berg werke im Werte steigern und dadurch eine Erhöhung der Kohlen- und Kalipreise mit Notwendigkeit nach sich ziehen würde. Sie befürchten endlich, daß der Staat, der bisher so wenig für die Erschließung der unterirdischen Bodenschätze getan hat, gar nicht in der Lage ist, die Tätigkeit der privaten Bohrgesell schaften zu ersetzen, die, ins Ausland getrieben, durch Stärkung des dortigen Bergbaues unsere Wettbewerbs fähigkeit auf dem Weltmärkte erheblich schädigen würden, während große Teile zumal im Osten unseres Landes bezüglich ihrer Bodenschätze unerschlossen blieben. Die genannten Körperschaften ersuchen da her den Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Abänderungen des Allgemeinen Berggesetzes, die not wendigsind, um die bezüglich des Mutens und des Erwerbs von Bergwerkseigentum hervorgetretenen Uebelstände zu beseitigen, können in einem neuen Gesetzentwurf zusammengefaßt werden, der die Bergbaufreiheit in ihrer heute bestehenden Form unangetastet läßt.“ Schluß der Sitzung 71/4 Uhr abends. Der Vorsitzende : Das geschäftsf. Mitglied des Vorstandes : gez. A. Servaes, gez. Dr. W. Beumer, Kgl. Geh. Kommerzienrat. M. d. A.