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MebWslkLfrsunö. Tageblatt un- Rntsblatt A ki rvun-Schn«rb«iA. - ° jur Lie hl.Mö MbtirchenZchVr-en in Ms.(Krünham.LarknsttinIohMN' -B«»MWN8ka-t.L-Mtz, ÄeuEel.-Z<hneebslA.ZchwaMnbey bsmWilöensel^ f«rnfp^<ch,r» Lehwarraa! G>MMW Nr. 286. S»^». zu verabfolgen oder Sache und von den vr. Kretzschmar. 2 Aue, am 10. Dezember 1906. !r .LS i.. publtk ßgm» ....... geMt^Äüfrag^laut^Äi^ieBlätte^^n^Den^Gb^' dienst in den Kirchen fortsetzen, sich jeder Erklärung enthalten. Mnisterpräsident Clemenceau erklärt« einem Bericht erstatter de« Matin gegenüber: Die Kirche Mill den Krieg, sie »Pird ibn haben. Das VersammlunaSgesetz ist bisher von allen Franzosen befolgt morden. Per Papst bestehlt der Geistlichkeit, dieses Gesetz werdet Ihr nicht anerkennen, Ihr werdet es verletzen- und alle diejenigen, die sich dem Gesetz bereits unterordnen wollten, beugen sich nunmehr vor p,» Befehlen Roms- Ist da- nicht ein glänzender M, wÄaMM s«kn«v«rq 10. KuaL, Wegen Reinigung bleiben Ureitag und Sonnabend, d« L^. und LS. Dezember Lvvv unsere Geschäftsräume im Stadthause geschloffen. Nur daS Standesamt ist am Sonnabend, de« LS. De-emde» LKKG vorn», von 10—12 Uhr für Todes- und Lotgcburtsa »zeigen geöffnet. -- - '' -- D« Rat der Stadt' «ne. Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Reservisten Gustav Alfred Müller, geboren am 23. Dezember 1875 zu Görnitz in Sachsen, wegen Fahnenflucht unter dem 1. November 1906 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berirkskommandy Neuwied. Raschau. (Erzgeb.) standsstelle frei geworden. Bewerber wollen selbstgeschriebene Gesuche mit Hebenslauf nnd Zeugnissen M spätestens zum LV. Dezember LVVS an da- hiesige Gemeindeamt etnreichrn. Anstellungsbedingungen können beim hiesigen Gemeindeamt« eqtlwMMW weckM. Persönliche Borstellung zunächst nicht erwünscht. Raschau, am S. Dezember 1906. Der V » v r i » 2 I. B.: Max Heßler, I. Gemeindeältestep Mittwoch de« L2. Dezember vorm. v Uhr sollen im Versteigerungs lokale des hiesigen Königlichen Amtsgerichts 1 Wandspiegel 2 Bilder unter Glas und ein Haussegen unter Glas gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Aue, am 11. Dezember 1906. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. u i ! >' >'>>>' ' « . >" !>>>.» Mittwoch, den 12. Dezember 1906, nachm. 3 Uhr sollen in Bockau im Re staurant „zum Reichsadler" anderwärts gepfändete Sachen, als 42 Carton Glas-Christ- baumschmuck und 13 Carton verschiedene Seifen gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Aue, am 11. Dezbr. 1906. Der Gerichtsvollzieher deS Kgl. Amtsgerichts. Am heutigen Lage ist Herr Anto« Hugo Ebisch in Langenbach als Laien' fleischbeschauer und Erichinenschaner für den Schanbezirk Langenbach mit Wildbach sowie als stellvertretender Laienfleischbeschauer für den Schaubezirk Weihbach verpflichtet worden. Nr. 1830 V. Königliche Amtshauptmannfchaft Zwickau, am 7. Dezember 1906. St. Polizeiabteilung: I. B-: Schubert, Stadtrat. 8 1b. DaS Schlittern und Ruscheln auf Straßen und Plätzen ist untersagt «sch zieht außer der verwirkten Strafe die Wegnahme deS Schlittens nach sich. S 22. Jeder Hausbesitzer bez. dessen Stellvertreter ist verpflichtet: Im Winter den in der Länge seine- Besitztums hinführenden Fußweg stet- von Schnee und Eis möglichst frei zu halten und bei Schnee- und Eisglätte mit Sand ober Asche zu bestreuen, sowie glatte Stellen aufzuhacken, auch diesen Vorschriften, wenn Schm» und Eisglätte über Nacht entstanden sind, ist vtS spätestens früh 8 Uhr «achzukomme»; an den Dachrändern sich bildende Eiszapfen sofort herunter zu schlagen, damit durch dem» Herabfallen Niemand beschädigt werden kann. Wegen Reinigung der Geschäftsräume bleibt Freitag, de« L4. Dezem ber nachmittags «nd Sonnabend, de» LS. Dezember dss. I. unsere Rats- und Sparkaffenexpedition geschlossen. Standesamtsangelegenheiten werden Sonnabend vormittags von LL bis LL Uhr erledigt. Neustädtel, den 11. Dezember 1906. Der Stadtrat. vr. Richter, B. Stratze«ordmmg. Des einaetretenen Schneefalle- wegen machen wir auf die nachstehende« Ob» stimmungen der hiesigen Straßenordnung mit dem Bemerken aufmerksam, daß Zuwider handlungen gegen dieselben mit Geld bis zu 60 Mk. oder mit entsprechender Haft heftrast werden. Anläßlich des Wintereiutritts wird der hiesigen Ein- LV-b-Y* wohnerschaft zur strengen Nachachtung Folgendes eingeschärst: Ohne jede besondere Aufforderung oder Erinnerung sind die Fußwege in einem tunlichst sauberen, wegsamen und eine Gefährdung ausschließenden Zustande zu erhalten, und eS hat insbesondere jeder Grundstücksbesitzer oder dessen Stellvertreter: 1. seiner Hausfront entlang' oder soweit sonst sein Grundareal innerhalb der Stadt sich erstreckt, 1Meter breit den Schnee, sowie bei Tauwetter Schnee und Eis (ohne Schädigung des Trottoirs) zu entfernen, auch dem Tauwasser die Richtung zum regelmäßigen Ablaufen zu geben; 2. bei stattfindender Glätte, Sand, Asche oder anderes zur Verhinderung deS AusgleitenS und Fallens geeignetes Material (nicht Sägespäne, Lohe u. dergl.) während der Zeit von 7 Uhr Morgens bi- 9 Uhr Abends so oft und so dicht zu streuen, als die Witterung es notig erscheinen läßt; ^ea-t erwarten, dan die Kirche nch diesem Rundschreiben anpaffen würde. In den meisten Diözesen waren auch be reits Vorkehrungen getroffen, um die notwendigen Forma litäten zu erfüllen. Der Papst hat durch sein BeM dse französischen Geistlichen au-der Gesetzlichkeit hinausgestoßen, er zwingt sie, die Gesetze ihres Lande- zu hexletzen und den Weg der Gewalt und Unruhen zu betreten. Er handelt da nicht mehr als geistliche- Oberhaupt der Katholiken, sondern er wirft sich zum politischen Oberhaupt auf. Die Frage ist nunmehr, ob die Mitglieder d»S französischen Klerus ihm noch weiter Gefolgschaft leisten werden. Wen» die Geist- lichen ihm gehorchen, dann wird die Regierung mit um so größerer Entschiedenheit Vorgehen, al- sie bisher weitgehendste Duldsamkeit und Versöhnlichkeit gezeigt hatte. Alle Vertret ungen und Vergehen gegen da- VersammlunaSgesetz werden sofort den Gerichten überwiesen werden. Ich werde aber auch noch andere Maßnahmen treffen und diese in kürzester Frist dem Ministerrate vorlegen. Der Ministerpräsident und ich sind über die in religiösen Angelegenheiten einzu- zuschlagende Politik vollständigetnta. Alle-, was ich bisher getan, Ist da- Ergebnis der MinisterratSsitzunaen und hat die einmütige BtMgung meiner Kollegen gefunden. . Die Antwort de» Papste- auf die von i Bischöfen infolge de» jüngsten Ministerialen Runds«, Etzr Konflikt zwischen dem Papst «nd der französische« Regierung. DÜ? Krisis im fränzösischen Kirchenstreit hat nun doch M einem schwere,; Konflikt zwischen dem Papst nnd der französischen Regierung geführt. In allen Kirchen vpn Pari- teilten die Pfarrer den Gläuhiaen mit, daß ihnen Pom Erzbischof Weisung zugegangen sei, nach dem 11. Dezember Gottesdienst abzuhalten, ohne die vom Gersamm- lunysgesstz yorgeschriehene Exklärung abzugeben, und daß Leichenfeiern und Hochzeiten so lange ohne jeden Zierrat stattfinden würden, bis das staatlich« Sequester auf den au- der Verwendung diese- Zierrate- herrührenden Nutzen verzichtet haben würde- Ueber das Verbot des Papste- betreffend die Abgabe einer Erklärung zur Abhaltung deS Gottesdienste- seitens der Geifilicheu äußerte Kultusminister Briand einem Be- richterstattep des Temps gegenüber folgendes: Durch das Verbot wird ein« ganz neue, für die französische Geistlichkeit überaus schwierig« Lage geschaffen. Da» Verbot kommt auch -SN- unerwartet, Im Hinblick auf die liberale Weise Ar dÄ Brrsümmlungsgesetz in meinem Rundschreiben vom 4. Dezember auSgäegt wordev war, konnte man mit n««^dv> Sinn. UN» «»««UchV — u- Mlttwoch, 12. Dezember 1906. 45 W«. tm RM.-D.U dt« LI». LorPuHtrtl» es Über das Vermögen des Schneidermeisters Johann Christian Graf in Aue, znr Zett unbekannten Aufenthalts, wird beute am 10. Dezember 1906 nachmittags 6 Uh. daS Konkursverfahren eröffnet. Der Auktionator Lollis Bretschneider in Aue wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 31. Dezember 1906 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des - ernannten oder die Wahi eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den v. Januar LVV7, Vormittags LV Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspuch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 4. Januar 1907 Anzeige! zu machen. Königliches Amtsgericht z« Ane. weis dafür, daß neben der regulären Regierung Frankreich- noch ein« andere besteht? Da haben nur sie tt, Ke Agent«» des Au-lande», DaS kann so nicht länger dauerm Die gesamte Pariser Presse erörtert etngchend btt durch da- neuerliche Vorgehen de» Papst,-geschaffene Vage, Die radikalen und die sozialistischen Wttersaaen, die Kirche habe den ReltgtonSkrieg erklärt, der Papst lei wett über seine eigene Enzyklika hinausgegangen. Die Rep könne sich nicht verhöhnen lassen. Wen» die Geist« der aufrührerischen Weisung d«S Papste- gehorch«, müßten dir Ruhegehälter und dtt Unterstützungen für Klerus sofort unterdrückt und dtt Ki^engebäüde den 3. die an den Dachrändern sich bildenden EiHapfen so ost al» nötig, jedoch var- sichtig zu beseitigen, auch Schnee von den Dächern nur mit der größten Vor sicht herunterzuwerfen und denselben sofort von Fußweg uns Straß« g« entfernen - 4. Schnee und Ei-, wenn solche» etwa au» dem Gehöft» za entfernen Tst, uttr außerhalb der Stadt abzulagern. . Damit die Fußwege eine ebene, verkehrssichere Fläche beibehalten, solle« sich btt Beteiligten bei benötigtem Reinigen möglichst gleichmäßiger Handhabung befleißigen, so daß nicht Eis und Schnee einerseits verfrüht weggehackt, andererseits wtckttr allMangv >m Abtauen liegen gelassen wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ferner noch untersagt: Da» Trag«« gefüll ter Wasserkannen auf den Fußwegen bei Gefrierzeit, das Werfen von Gchneeoallen, da- Schlittschuh- und Stuhlschlittcnsahren auf abschüssigen Wegen und insbesondere auf de« Trottoirs, das Ruscheln, wie auch das Urinieren (gegebenenfalls letztere» auch strafbar lach ß 183 des Strafgesetzbuchs) auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach 8 366 Nr. 10 de» Reichs- Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haftstrafe bi- zu 14 Tagen bestraft. Endlich nimmt man noch Veranlassung, hinsichtlich Benutzung abschüssiger Wege im Allgemeinen, insbesondere aber des sogen. Hohlweges (zwischen oberer BähnhofS- ««d Hospitalstraße) wegen der oft rasch und unvermutet dort auftretend« GlcttteiS- mck> -schneewehengefahren zu besonderer Vorsicht zu mahnen. Lößnitz, am 10. Dezember 1906. Der Nat der Stadt»