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zschopauer«Tageblatt und Anzeiger 1.»^°°.«.»,.,..^^ , a, z,«»»a» und Umaeaend ner. M»»ßas, d«« 14. N»»««!»»« 1988 N-- 2SS 198. Jalrwgang Eine MiMarSe Vutze ^Natznaymen gegen die Luden für das Varifer Attentat >lgt). fhnen vn. Eosdbslri MWmbs GM ist zu Eibe Vers. wenn l ge> lweck, » n n.) amen Sie durch »mü Ilsen, digen glich, n er- nlich, f der war »s in oeseu -eude cü be- ii die r sei i, so illigs sein das seit teller mrt" I der war ichts eits- Werk men, ehe» mehr ngen seele allen e es chren ers? t ihr kstait imal, e be- cin?" neue end!" r sind Latz, age-n, Dahl »eben ht- icht." Mrse AbreWllg Gauleiter Reichsminister Dr. Goebbels brachte am Eintopfsonntag den 70 000 freiwilligen Helfern und Helferinnen, die seit Jahr und Tag neben ihrer eigenen Berufsarbeit für das Winterhilfswcrk in Berlin tätig sind, seinen Dank und seine Anerkennung für ihren selbst losen und opferfreudigen Einsatz dadurch zum Ausdruck, daß er im Kreise von 500 Helfern und Helferinnen in den festlich geschmückten Germania-Festsälen im Norden der Reichshauptstadt das Eintopfessen einnahm. Dr. Goebbels leitete diese Stunde der Gemeinschaft mit einer Ansprache ein, in der er nach Abstattung seines Dankes und seiner Anerkennung für die Helfer des WHW. auch auf den Pariser Meuchelmord des Jude» Grünspan und die entsprechenden Bergeltungsmatznah- men der Ncichsregierung zu sprechen kam, die zusammen mit der vom Minister in Form einer neuerlichen schar- fen Abrechnung gegebenen Begründung durch immer wieder ausbrcchcnde stürmische Zustimmungskundgebun gen als eine Willenskundgebung der Nation als solcher eindeutig unterstrichen wurden. Dr. Goebbels, auf dessen persönliche Anregung die Einfüh rung der Etniopfsonmage zurückzuführen ist, wies zunächst dar aus hin, daß diese Solidaritätsbekundung des deutschen Volkes von Jahr zu Jahr volkstümlicher geworden sei und sich zu einem charakteristischen Kennzeichen des vom Volk und vor allem vom deutschen Arbeiter selbst getragenen Sozia lismus der Tai entwickelt habe. Der Minister nahm auch hier wieder Gelegenheit, dem deutschen Volt und insonderheit der großen Masse seiner Werktätigen des Führers Dank dafür zum Ausdruck zu bringen, daß sie sich bei den weltpolitischen Ereignissen dieses Jahres so treu, so tapfer, so verstehend und so einsichtsvoll hinter seine Führung gestellt haben. Der Lohn dafür sei nicht ausgebliebcn. Mit tiefer Beglückung, so stellte der Minister unter stürmischem Beifall fest, stünden wir dank dieser E i»- Wiederherstellung des Straßenbildes Die vom Beauftragten für den Vierjahresplan, General feldmarschall Göring, erlassene Verordnung zur Wieder herstellung des Straßenbildes bei jüdischen Ge werbebetrieben hat folgenden Wortlaut: Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vier jahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl, l S. 887) verordne ich folgendes: 8 1. Alle Schaden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das natio nalsozialistische Deutschland am 8., 9. und 10. November 1938 an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstanden sind, sind von dem jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbe treibenden sosort zu beseitigen. 8 2. Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Inhaber der betroffenen jüdischen Gewerbebetriebe und Wohnungen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staats angehörigkeit werden zugunsten des Reiches beschlag nahmt. 8 3. Der Reichswirtschaftsmlnister wird ermächtigt, im Benehmen mit den beteiligten Reichsministern Durchführungs bestimmungen zu erlassen. Berlin, den 12. November 1938. Der Beauftragfe für den Vierjahresplan. gez. Göring, Generalseldmarschall. 8 2. Ein Jnde kann vom 1. Januar 1939 ab nicht mehr Be triebsführer im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 (Neichsgesetzbl. I S. 45) sein. Ist ein Jude als leitender Angestellter in einem Wirtschaftsuntcrnehmen tätig, so kann ihm mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt tverden. Mit Ablaus der Kündi- aungsfrist erlöschen alle Ansprüche des Dienstverpflichteten aus dem gekündigten Vertrage, insbesondere auch Ansprüche auf Versorgungsbezüge und Abfindungen. 8 3. Ein Jnde kann nicht Mitglied einer Genossenschaft sein. Jüdische Mitglieder von Genossenschasten scheiden zum 31. Dezember 1938 aus. Eine besondere Kündigung ist nicht erforderlich. 8 4. Die zuständigen Reichsminister werden ermächtigt, die zu dieser Verordnung ersorderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Sie können Ausnahmen zulassen, soweit diese in folge der Ucbersührung eines jüdischen Gewerbebetriebes in nicht jüdischen Besitz, zur Liquidation jüdischer Gewerbebetriebe oder in besonderen Fällen zur Sicherstellung des Bedarfs er forderlich sind. Berlin, den 12. November. ' ' Der Beauftragte für den Vierjahresplan. gez. Göring, Generalseldmarschall. mit dem Judentum mütigkeit der Nation heute vor der Tatsache, daß nicht ein einziger dieser großen und schweren Entschlüsse des Füh- rers zu einem Fehlschlag geführt habe, daß sie im Gegenteil alle von nie geahnten Erfolgen gekrönt worden find. Ein groß artiger Beweis für dieses grenzenlose Vertrauen des Volkes zu seiner Führung sei die in der ganzen Welt ohne Beispiel da stehende soziale Aktion des Winterhilfswerks. Was könne die Welt ihm gegenüberstellcn! Oer Anschlag galt vem deutschen Volt Das ruchlose Attentat von Parts habe unser Volk erneut nicht zu der an sich wohlverdienten Ruhe kommen lassen. Dr. Goebbels erinnerte, von stürmischen Eintrüstungskundgebun- geu begleitet, an den Hergang und die ersten Auswirkungen dieses feigen Mordanschlages, mit dem ein gedungener Juven- junge nicht einen einzelnen Mann, sondern, nach seinen eigenen Erklärungen, das deutsche Volk habe treffen wollen. Aber bei diesem zweiten Anschlag sei die Geduld des Volkes und der Regierung zu Ende gewesen Immer wieder von stürmischer Zustimmung unterbrochen, zerriß Dr. Goebbels das Lügengewebe, mit vem die inter nationale Judenpresse das Verbrechen des Juden Grünspan zu bemänteln und zu beschönigen versucht. Er legte den eigent lichen Plan dar. den das Judentum mit dieser Tat versalzte. „Man wollte", so erklärte Dr. Goebbels unter stürmischer Zustimmung, „einen deutschen Diplomaten niederschietzen, um damit eine Trübung des Verhältnisses zwischen Deutschland und den europäischen Grossmächten herbeizusühren und so die sich aufhellende internationale Atmosphäre aufs neue zu stören." Der Schutz ist allerdings nach hinten loSgegangen. DaS deutsch« Volt wurde hellhörig und reagierte dementsprechend. Mit Nachdruck wandte sich der Minister in diesem Zu sammenhang gegen die Behauptung der internationalen Juden presse, daß die Aktionen gegen jüdische Geschäfte und Syna gogen von der Negierung provoziert oder organisiert worden seien. „Das deutsche Volk war* — und stürmischer Beifall unterstrich diese Feststellung — „von einer nie dagewesenen H: Unter dem Vorsitz des Beauftragten für den Vier- jahrcsplan, Generalfeldmarschall Göring, sand im NLM. eine Chefbefprechung der beteiligten Minister mit ihren nächsten Mitarbeitern über die dringend notwendig gewordene Lösung der Judenfrage statt. An dieser Besprechung nahmen die Reichsminister Dr. Frick, Dr. Goebbels, Dr. Gürtner, Graf Schwerin- Krosigk und Funk teil. Die BespreHstng ergab vollkommene Uebercinstim- mung in der Beurteilung und Behandlung der zur De batte stehenden Fragen. Es wurde eine Reihe von ein schneidendsten Maßnahmen zur Lösung der Judcnfragc besprochen und zum Teil schon entschieden. Der Beauftragte für den Vierjahresplan, Gcncralfeld- marschall Göring, erließ eine Verordnung, derzufolge Juden vom 1.1.1939 ab der Betrieb von Einzelhandels- Verkaufsstellen, Vcrsandgeschäften oder Bestellkontoren so wie der selbständige Betrieb des Handwerks untersagt wird. Ebenso kann nach dieser Verordnung ein Jude vom 1.1.1939 ab nicht mehr Betriebsführer lm Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 1. Januar 1934 sein. Ist ein Jude in leitender Stelle eines Wirtschaftsunternehmens tätig, ohne Betriebsführcr zu sein, so kann das AnftellungSverhältnis durch den Be- triebsführer mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Weiterhin erließ der Beauftragte für den Vicrjahres- plan eine Verordnung, derzufolge alle Schäden, Wesche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalsoziali stische Deutschland am 8., 9. und 1v. 11. 1938 an jüdischen Gewerbetreibenden und Wohnungen entstanden sind, von den jüdischen Inhabern bzw. jüdischen Gewerbetreiben den sofort zu beseitigen sind. Die Kosten der Wiederherstellung hat der Inhaber der betroffenen jüdi schen Gewerbebetriebe bzw. Wohnungen zu tragen. Vcr- sicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehö rigkeit werden zu Gunsten des Reiches beschlagnahmt. Die weiteren einschneidenden Maßnahmen zur Aus scheidung des Judentums aus dem deutschen Wirtschaftsleben und zur Abstellung provokato rischer Zustände werden in kürzester Frist in Form von Verordnungen und Gesetzen getroffen werden. Vor allem wurde der Beschluß gefaßt, den deutschen Juden in ihrer Gesamtheit in Form einer Geldbuße von einer Milliarde Mark die Strafe für den ruchlosen Mord in Paris aufzuerlcgen. Dieser Betrag verfällt in voller Höhe dem Reich. Der Beauftragte für den Vierjahres plan hat bereits eine dementsprechende Verordnung er lassen. Oie deutsche Antwort »z» Wenige Tage erst ist es her, daß in Paris durch die ,eige Mordtat des Juden Grünspan, hinter dem der Haß des ganzen Weltjudentums stand, ein offizieller Vertre ter des Reiches erschossen wurde. Als das Ableben Ernst vom Raths an den Folgen der Schüsse bekannt wurde, machte sich die ungeheure Erregung, die das deutsche Volk seit Bekanntwerden der ersten Pariser Nachricht be herrschte, in einer Reihe von Demonstrationen und Ver geltungsaktionen Luft. Aus dem gesunden und richtiges Instinkt heraus, daß nicht e i n Jnde schuldig zu sprechen ist an diesem ungeheuerlichen Verbrechen, richtete sich die Stimmung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit gegen alle Juden in Deutschland. Die Schüsse, die einem deutschen Manne und damit dem ganzen deutschen Volke gelten sollten, schlugen aus die Juden zurück. Als dann aber Reichsminister Dr. Goebbels seinen Ausruf er ließ, wurde in gewohnter Disziplin jede weitere Aktion unterlassen, und nun wartete das Volk, das bis dahin gesprochen hatte, aus die in dem Aufruf angekündigten Maßnahmen der Negierung gegen die Juden. Diese Maßnahmen sind mit beispielloser Schnelligkeit getroffen worden. Sie sind kultureller und wirtschaftlicher Art, und es kann niemand im ganzen deutschen Volk, ja nicht einmal einen vernünftig denkenden Menschen in der Welt geben, der nicht die Berechtigung dieser Maßnahmen anerkennen muß. Sie sind die gerechte Strafe für den feigen jüdischen Meuchelmord, und das Weltjudentum muß sie als eine nachdrückliche Warnung auffassen, jemals wieder einen Deutschen in der Welt anzutasten. Sie haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn jetzt dem deutschen Volk die Geduld ansgegangen ist. Lange genug haben wir uns das Treiben der Inden mit Langmut angesehen. Als vor nahezu drei Jahren Wilhelm Gustloff unter fast den gleichen Umständen von jüdischer Mörderhand fiel, hat das deutsche Volk eine fast unglaubliche Nachsicht bewiesen. Man konnte und wollte nicht glauben,-daß jemals ein solch verruchtes Verbrechen wiederholt werden würde. Aber wieder ei'-"l wurden wir eines besseren belehrt, und so ^"retaenpriise: Die 46 mm breite Millimeterzeile 7 Pfg,; die VL mm breite Millimeterzeile im T^ttetl w 8 Ziffer-und Nachweisgebühr SL Pfg. zuzstgl. Port, Da« .Zschopauer Tageblatt und Anzeiger,' erscheintwerktäglich.Monatl.Bezugspreis 1.70RM.Zustellgeb. LV Pfg. Bestellungen werden in uns. GeschästSst.,von den Boten, Ausschaltung aus dem deutschen Wirtschaftsleben Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, die der Beauftragte für den Vier jahresplan, Generalseldmarschall Göring, erlassen hat, lautet: Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahres plans vom 18. Oktober 1936 (RGBl, l S. 887) wird folgendes verordnet: 8 1. Juden (8 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Noveniber 1935 Reichsgesetzbl. I S. 1333) ist vom 1. Januar 1939 ab der Betrieb von Einzelhandels verkaufsstellen, V e r s a n d geschäften oder Bestellkonto ren sowie der selbständige Betrieb eines Handwerks untersagt. Ferner ist ihnen mit Wirkung vom gleichen Tage verboten, aus Märkten aller Art, Messen oder Ausstellungen Waren oder gewerbliche Leistungen anzubieten, dafür zu wer ben oder Bestellungen daraus anzunehmen. Jüdische Gewerbe betriebe (3. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 — Neichsgesetzbl. I S. 627), die entgegen diesem Verbot geführt werden, sind polizeilich zu schließen. blieb keine andere Wahs: Mit den strengsten Mit- teln muß sich das deutsche Volk gegen jedes weitere Ver brechen dieser Art schützen. Die ganze Schwere der Ver geltung trifft das Judentum, und es möge ihm als Lehre dienen, daß das deutsche Volk die feste Absicht hat, jeden neuen Uebergriff und jede Herausforderung mit ähnlichen Maßnahmen zu sühnen. Oer Worilaui der Verordnungen Oie Sühneleistung Die vom Beauftragten für den Vierjahresplan General feldmarschall Göring, erlassene Verordnung über eine Sühne leistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit hat folgenden Wortlaut: Die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurückschreckt, erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne. Ich bestimme daher auf Grund der Verordnung zur Durch führung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl, l S. 887) das Folgende: 8 1. Den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit wird die Zahlung einer Kontribution von 1000000 000 NM. an das Deutsche Reich auferlegt. 8 2. Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Reichs-, Minister der Finanzen im Benehmen mit den beteiligten Reichsministern. Berlin, den 12. November 1938. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. gez. Göring, Generalseldmarschall. DaS „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger" ist da» zur Berössentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschaft Flöha und des Bürgermeisters zu Zschopau behördlicherseits belltmmte Blatt und enthält die amtlichen Bekanntmachungen de« Finanzamtes Zschopau — Bankkonten: ErzgeNrgische^nd^bank e. G. m. b. H. Zschopau. Bemeindegirokonto: Zschopau Nr. 41; Postscheckkonto: Leipzig Nr. 42884— Zeitung für die Orte: KrumhermerSdorf, Waldkirchen, Börnichen, Hohndorf. Wtlischthal. Weissbach, Dittersdorf, Tornau. Dittmannsdorf, Witzschdorf, Scharfenstein, Schlösschen Porschendors