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.^WWWRWWWWWM ' - Dresdner M Journal. Ttoniglieh LAehstsehev StKKtsKnzekgev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 84. e> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenge- m Dresden <- Freitag, 10. April 1908. vezugsprei«: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag« nachmittag«. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigung-seite 2b P f., di« Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktion-strich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermLßigg. auf Geschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. ll.Uhr- Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Lehrer der Technischen Staatslehranstalten zu Chemnitz Pros. Walther bei seinem Übertritte in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kartographen Ernst Wilhelm Ferdinand Debes in Leipzig den Titel Professor zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kassierer Friedrich August Hermann Erbe in Leipzig das Albrechtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Buchhandlungsgehilfen Karl Friedrich August Sperling in Leipzig das AlbrechtSkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Setzerfaktor Franz Eduard Starke in Leipzig das Ehrenkreuz mit der Krone zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Senatspräsident beim Reichsgericht vr. Olshausen in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Stern zum Roten Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub anlege? Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Nachgenannten die ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Südwestafrika- Denkmünze aus Stahl annehmen und tragen und -war: Kaufmann und Fabrikbesitzer Böhme in Blasewitz, Amts- Hauptmann v. Bose in Ölsnitz, Frau Landgerichtspräsident Hagen in Leipzig, der in Sachsen staatsangehörige Haupt mann d.L. und Großherzogl. Badische Hofapolheker 0r. Hoff mann in Baden-Baden, Stabsarzt d. R. vr. mvä. Hopf in Dresden, die Amtshauptleute vr. v. Hübel in Borna und vr. Mehnert in Dippoldiswalde und Bürgermeister vr. Schanz in ÖlSnitz. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Reichsgerichtsrat Goldmann in Leipzig das ihm von Sr. Majestät dem König von Württemberg verliehene Kommenturkreuz 2. Klasse des Friedrichsordens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der städtische Inspektor Hofmann in Leipzig das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Sachsen verliehene Allgemeine Ehrenzeichen in Silber annehme und trage. Ausdehnung des in Mittweida bestehenden Ächtuhr- ladenschtusses auf die bisher ausgenommenen Ver kaufsstellen -er Fleischer und Läcker -ortsetbst. Nachdem, wie durch das vorgeschriebene Verfahren sest- gestellt worden ist, mehr als zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber sich für die Ausdehnung des in Mittweida bestehenden Achtuhrladenschlusses aus die bisher ausgenommenen Verkaufsstellen der Fleischer und Bäcker dortselbst ausgesprochen haben, ordnet die unterzeichnete Königliche Kreishauptmann schaft nach Gehör des Stadtrats auf Grund von 8 139t Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung diese Ausdehnung hier mit an. Die offenen Verkaufsstellen der Fleischer und Bäcker in der Stadt Mittweida müssen daher auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr ge schloffen sein. Diese Anordnung tritt außer Kraft 1. bei unvorhergesehenen Notfällen, 2. an den Tagen vor kirchlichen Feiertagen, 3. an denjenigen Tagen, die der Stadttat gemäß 8 139» Absatz 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbe ordnung gegenwärtig bestimmt hat und in Zukunft bestimmen wird. Die Vorschriften der 8§ 139 o und 139ck des an gezogenen Gesetzes werden durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt Al- beteiligte Geschäftsinhaber find anzusehen alle In haber offener Verkaufsstellen de» Fleischer- und Bäcker- gewerbeS in der Stadt Mittweida. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen der Fleischer und Bäcker auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschloffen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art sowie das Feilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffent lichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42b Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Üm- herziehen — 8 55 Absatz 1 des Gesetzes — verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelaffen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung im 8 146a der Reichsgewerbeordnung. Die obgedachte Anordnung tritt am 1. Mai 1908 in Kraft. Leipzig, am 1. April 1908. ivsgo Die Königliche KreiShauptmauuschaft. siss (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hose. Dresden, 10 April Se. Majestät der König wohnte heute vormittag der Besichtigung de» ll. Bataillon» 1. (Leib-) Grenadierregiment» Nr 100 auf dem Garnisonübung-platze bei Dresden, 10. April. Ihre Königl. Hoheit die Prin zessin Mathilde wohnte gestern abend der vom Verein für Walderholungsstätten in Dresden veranstalteten Musikaufführung im Vereinshause bei. Deutsches Reich. Preußischer Landtag. Berlin, 9. April Heute nachmittag fand in Gegenwart sämtlicher in Berlin anwesenden StaatSminister die gemein same Schlußsitzung beider Häuser de« preußischen Landtag» statt Ministerpräsident Fürst Bülow verlas eine königliche Botschaft, durch die der Landtag geschloffen wird Der Präsident de» Abgeordnetenhauses, v. Kröcher, brachte ein dreifache» Kaiserhoch au». Württemberg. Der „StaatSanzeiger" gibt die Verabschiedung des Finanzministers vr v. Zeyer bekannt Gleichzeitig ver öffentlicht er ein königliches Handschreiben, in dem ZeyerS lang jährigen, ausgezeichneten Dienste anerkannt werden Der König hat dem Minister seine Büste in Bronze zugehen lassen Zum Nachfolger v ZeyerS wurde Hofdomänenkammer-Präsident v Geßler ernannt Reise des Reichskanzlers. Berlin, 10. April Fürst Bülow wird, wie die „Deutsche Tageszeitung" meldet, heute abend mit dem Zuge 10 Uhr 35 Min. vom Anhalter Bahnhof die Reise nach Rom an- tteten. Die Fahrt geht über München—Verona Fürst Bülow nimmt nirgends unterwegs Aufenthalt und trifft am Palm sonntag um 1 Uhr 30 Min mittags in Rom ein, wo er im Palazzo Caffarelli, dem BotschaftspalaiS, Wohnung nimmt In der Begleitung des Kanzler» befinden fich der Gesandte o. Flotow und der Geh RegierungSrat Scheefer, außerdem ein Chiffreur und rin Bureaubeamter In Rom wird Fürst Bülow Audienzen beim König von Italien und beim Papste nachsuchen In der deutschen Botschaft werden Graf und Gräfin Monis ihm zu Ehren ein Diner veranstalten. Die übrige Zeit ist für Besuche bei italienischen Staatsmännern und persönlichen Freunden freigehalten Auch beabsichtigt der Kanzler, die Villa Malta, die bekanntlich im Jahre 1909 in sein Eigen tum übergeht und gegenwärtig unbewohnt ist, zu besichtigen Fürst Bülow dürfte ungefähr 14 Tage fortbleiben; der Tag seiner Rückkehr ist noch nicht bestimmt Vorgesehen ist im Reiseprogramm außerdem ein Besuch Venedigs, wo Fürst Bülow am ersten Osterfeiertage einzutreffen gedenkt Der Reichskanzler behält während seiner Abwesenheit die Amtsgeschäfte in der Hemd von der Marine. (W. T. B) Berlin, 9 April E. M Jacht „Hohenzollern" und S M ES „Hamburg" und „Sleipner" sind am 9. April von Palermo nach Korfu in See gegangen. S M S. „Loreley" ist am 9. April von Larnaca (Cypern) nach Rhodos in See gegangen S M SS „Hay" und „Gneisenau" sind am 8 Avril in Kiel eingetroffen Poststation für die I Manöoer- flottille (V. und VII. Halbflottille) vom 10. bi» 12. April Swinemünde, vom 13. bis 15. April Saßnitz, vom 16 bis 20. Avril Swinemünde, vom 21. di» 23. April Saßnitz, dann Kiel Koloniale». Berlin, 10 April Der Vertrag über die Neuregu lierung der Grenze zwischen Deutsch-Kamerum und der französischen Kongokolonie ist, wie das „Berl Tagebl." erfährt, gestern abend von den deutschen und französischen Delegierten unterzeichnet worden. Ober den Inhalt des Vertrag» soll der Presse nicht früher Mitteilung gemacht werden, als bi« da« Abkommen von dem Staatssekretär v. Schön und dem franzö sischen Botschafter Cambon unterzeichnet worden ist * Die in Berlin am 9. April ausgegebene Nr. 15 des Reichsgesetzblatts enthält: Gesetz vom 7. Januar 1908, betreffend die Errichtung zweier Stiftungen au» dem Vermögen, das dem Reiche aus dem Nachlasse de« am 2. Juni 1901 verstorbenen Maler« Prof. Gustav Müller zugeflofsen ist; Allerhöchsten Erlaß vom 23. März 1908, betreffend die Abänderung der Instruktion zur Aus führung de« Gesetze« über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während de« Frieden«zustand«; Bekannt machung vom 25. März 1908, betreffend den Schutz von Er findungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung München 1908, sowie Bekanntmachung vom 3. Apnl 1908, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn- und Polizeibeamten AuSla«-. Zur Reise ver Kaiserlichen Familie. (W. T. B.) Messina, 9. April Die „Hohenzollern" die heute vor mittag mit den Majestäten an Bord von Palermo in See gegangen war, passierte 4 Uhr nachmittags die Meerenge und setzte die Fahrt in der Richtung nach Korfu fort. Korfu, 9. April König Georg ist hier eingetroffen. Österreich. (W T. B) Wien, 9 April Abgeordnetenhaus. In fortgesetzter Verhandlung de« Antrags Malachowski beschloß da« Hau« mit 232 gegen 99 Stimmen die Dringlichkeit und trat sodann in Vie Besprechung der Vorlage betreffend die Schaffung de« Arbeitsministeriums ein Heute vollzog sich der Eintritt der polnischen VolkSpartei in den Polenklub Italien. (Meldung der Agenzia Stefani) Rom, 9 April über die Ermordung des italienischen Franziskaner« ? Giustino in Derna (Tripoli«) sind zwei Versionen in Umlauf: die eine be sagt, daß der Kaimakan von Derna in da« Verbrechen verwickelt ser, die andere, die durch die Pforte dem italienischen Bot schafter auf Grund von Depeschen de« Muteffarif Bengassi zur Kenntnis gebracht wurde, geht dahin, daß Vcrdachtsgründe gegen einen anderen italienischen Pater der Mission beständen — Der Minister des Äußern Tittoni hat angesichts dieser Sachlage nach Konstantinopel telegraphische Weisung gegeben, daß der Konsulats richter Menzinger und der erste Botschafttdragoman Clangia sich nach Derna begeben, um daselbst mit Unterstützung de« Vizekonsuls eine eingehende Untersuchung vorzunehmen Menzinger und Clangia werden sich mit dem italienischen StationSschisf nach Luda begeben, von wo sie mit dem „Varese" nach Derna weiterfahren Das Schiff bleibt in Derna, bis die Untersuchung beendet sein wird Frankreich. (W T. B.) Pari», 9. April Präsident Falliere« wird seine Reise nach London am 25 Mai antteten Minister Pichon wird ihn begleiten Der italienische Botschafter Graf Tornielli ist heute nachmittag gestorben Die Deputiertenkammer nahm mit 534 gegen 6 Stimmen die Herabsetzung der ersten Reserveübung auf 23, die der zweiten auf 17 und die der Landwehrübung auf 9 Tage an. Pari«, 10. April Die Polizei verhaftete aus einem Boulevard drei bekannte Anarchisten Roussel, Kühn und Roux, die auf einem Handwagen verschiedene Einrichtungsstücke weg schafften, unter denen eine Anzahl Dynamitpattonen und sonstige Sprengstoffe verborgen waren. Die Verhafteten behaupten, sie hätten den Auftrag bekommen, die Sachen an einen bestimmten Ort zu schaffen Die Polizei vermutet jedoch, daß e» fich um Vorbereitungen für einen Anschlag aus Anlaß de« 1. Mai handelt Weitere Verhaftungen sollen bevorstehen Rußland. ZarSkoje Selo, 9. April Im Palai« AlexandrowSki fand bei den Majestäten ein Galadiner zu Ehren des Fürsten Nikolaus von Montenegro statt Während de» Diner« hielt der Kaiser folgende Ansprache: »Ich heiße in der Person Ew König!. Hoheit den Thes de« slawischen Fürstenhauses, da« mit meinem Hanse durch verwandt- schasiliche Bande verknüpft ist, und zugleich den Souverän eine« mit Rußland durch die Gemeinschaft de« Blanden« und der Raffe ena verbundenen Lande« herzlich willkommen. Ich bin überzeugt, daß der Aufenthalt Ew königl. Hoheit bei un« zu einer noch engeren Befestigung der historischen Freund twit dienen wird, die zwischen Rußland und Montenegro besteht, zu einer Freundichait, die meinem unvergeßlichen Vater so teuer war, und woran ich selbst in gleichem Maße festhalte. Ich trinke ans da« Wohl de« Fürsten Nikolaus von Montenegro, seiner erlauchten FamiU« Wohlergehen und seine« tapferen Volke« '