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Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, «roße Zwinaerstraße SO, sowie durch die deutscheu Postanstalteu » Mark vierteljährlich. Einzeln« Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag» nachmittags. — Fernsprecher Nr. 129b. Ankündigungen: Die Zeile kl Schrift der «mal gespalt Ankündigung-seite 1b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum anf »mal gesp. Textfeite im amtl. Teile «0 Pf., nnter dem RedakttonSstrich (Eingesandt) 7b Ps. PreiSermäßigg. aus GeschäftSanzeigeu. — Schluß der Annahme vorn». 11 Uhr. Amtlicher Teil. Dresden, 11. Februar. Se. Majestät"der König und Se. König!. Hoheit der Prinz Johann Georg, Herzog zu Sachsen, haben Sich heute vormittag 8 Uhr 8 Min. nach Altenburg begeben. Se. Majestät der König haben Bllergnädigst geruht, dem eitherigen Stadtverordneten - Vorsteher Lohgerbermeister Ulbricht in Dippoldiswalde das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Diplom-Ingenieur Regierungsbauführer a. D. Andrae in Kalat Schirgat in Mesopotamien den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen Kronenorden 4. Klasse annehme und trage. Der Kreisausschuß der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden besteht für die drei Jahre 1908, 1909 und 1910 aus den Herren 1. Bürgermeister Bauer in Radeberg — Bezirksverband Dresden-Neustadt —, 2. Oberbürgermeister Geheimer Finanzrat a. D. Beutler in Dresden — Stadt Dresden —, 3. Bürgermeister Blüher in Freiberg — Bezirksverband Freiberg —, 4. Forstmeister Breitfeld in Rehefeld — Bezirksverband Dippoldiswalde —, 5. Mühleubesitzer Richard Eger in Deuben — Bezirksverband Dresden-Altstadt —, 6. Kommerzienrat Kurtz in Meißen — Bezirksverband Meißen —, 7. Geheimer Rat vr. Mehnert auf Medingen — Bezirksverband Großenhain — und 8. Bürgermeister Schneider in Pirna — Bezirksverband Pirna —. Dresden, am 3. Februar 1908. 849 Königliche Kreishauptmannschaft. wbi ^chtuhrladenschluß in der Stadt Markranstädt betreffend. Nachdem, wie durch das vorgeschriebene Verfahren fest gestellt worden ist, mehr als zwei Drittel der beteiligten In haber offener Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in der Stadt Markranstädt sich für die beantragte Einführung des Ladenschlusses anstatt um 9 Uhr bereits um 8 Uhr abends für alle offenen Verkaufsstellen dortselbst ausgesprochen haben, ordnet die unterzeichnete Königliche Kreishauptmann schaft nach Gehör deS Stadtrates auf Grund von 8 139 k Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung hiermit folgendes an: Die offenen Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in der Stadt Markranstädt müssen auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Diese Anordnung tritt außer Kraft 1. bei unvorhergesehenen Notfällen, 2. an allen Sonnabenden, 3. am Silvester, 4. an denjenigen Tagen, die der Stadtrat gemäß 8 139» Absatz 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung gegen wärtig bestimmt hat bez. in Zukunft bestimmen wird. Die Vorschriften der 88 139o und 1396 des an gezogenen Gesetzes werden durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt. Als beteiligte Geschäftsinhaber sind anzusehen alle In haber offener Verkaufsstellen im Handelsgewerbe in der Stadt Markranstädt. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschloffen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art sowie daS Feilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu HauS im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42b Absatz 1 Ziffer 1 deS Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen — 8 55 Absatz 1 deS Gesetzes — verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelaffen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung im 8 14ö» der Reichsgewerbeordnung. Die obgedachte Anordnung tritt a« 1. Marz 1908 in Kraft. Leipzig, den 22. Januar 1908. »47 Königliche Kreishauptmannschaft. Srnennnngea, Versetzungen re. im öffentliche« Dienste. Im »eschäflSdereiche d«» Ministerium» de» Aultu» u. öffentl. Unterricht». Ostern zu besetzen: die neu errichtete 4. ständige Lehrerftelle an der kath. Volksschule in Meißen. Kollator: daS Apostolische Vikariat. Anfangsgehalt 1600 M. einschl WohnungSgeld, steigend vom 27. Lebensjahre an durch AltrrSzulagen von je 200 M in Perioden von 3 Jahren bis »600 M. Ersuche sind bis zum 2b Februar bei dem Apostolischen Vikariate zu Dresden einzureichen. Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresven, 11. Februar. Se Majestät der König und Se. König! Hoheit der Prinz Johann Georg begaben Sich heute vormittag 8 Uhr 8 Min ab Dreüden-N. über Leipzig zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach Altenburg. In der Allerhöchsten und Höchsten Begleitung befanden sich: General ä I» ouit« Generalmajor v. Müller, Flügeiad,u- tant Oberst v. Wilucki und persönlicher Adjutant Hauptmann v Elterlein Die Rückkehr Sr. Majestät und Sr. König! Hoheit nach Dresden erfolgt heute abend Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. vderverwaltuu-sgertcht. Kann der Zutritt zu Grund stücken zur Vornahme von Vermessungen von der OrtS- obrigkeit erzwungen werden? über mehrere in Schandau am Elbstraude nach der Grenze mit Wendischfähre zu gelegene Grund stücke, die gegenwärtig von ihren Eigentümern meist zur Lagerung vou Holzvorräteu benutzt werden, führt nach dem Flurbuch für Schandau vom Jahre 184» und der dazu gehörigen Flurkarte ein als , Kommunikationsfußsteig nach Wendifchsähre' bezeichneter und steuerfrei ausgemessener Weg, der die Nr. 194 trägt, seit Jahrzehnten außer Benutzung gekommen ist und gegenwärtig in Natur nicht mehr sichtbar sein soll, über das Bestehen, die Öffentlichkeit und die Ein» ziehbarkeit deS Fußwegs hat sich zwischen den Grundbesitzern und der Stadtgemetnde, die daS Eigentum an der Wegefläche für sich in An spruch nimmt und behauptet, daß da» Flurstück 194 nach wie vor öffentlicher Weg sei, ein Streit entsponnen, der von den Verwaltungs behörden noch nicht entschieden ist. Unabhängig hiervon ist vom Finanzministerium auf Ansuchen des Stadtrat» eine Neuvermesfung der gesamten Stadtflur veranlaßt worden zur Beseitigung vou Un sicherheiten in den Grundbesitzverhältnissen und zur Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für die notwendige Aufstellung eines Be bauungsplan» für die Stadt Als die BermessungSarbeiten so weit gediehen waren, daß auch die bezeichneten Grundstücke, der Fuß weg 194 eingeschloffen, vermessen werden sollten, verweigerten die Besitzer der Grundstücke dem Beamten den Zutritt zu diesen In folgedessen drohte der Stadtrat ihnen im Falle abermaliger Weigerung eine Geldstrafe von 100 M an. Einige der Grundbesitzer erhoben hiergegen Rekurs, der von der Kreishauptmannschaft Dresden al- unbegründet verworfen wurde Auch die Anfechtungsklage hatte nicht den von ihnen gewünschten Erfolg Das Oberverwaltungsgericht führt in seinem Urteil im wesentlichen folgendes au»: SS handle sich im vorliegenden Anfechtungsverfahren lediglich um die Frage, ob der Stadtrat berechtigt sei, das Betteten der den Klägern gehörigen Grundstücke durch die Vermessungsbeamten znm Zwecke der AuS- rainvng der Wegeparzelle 194 zu erzwingen. Ausdrückliche gesetzlich« Vorschriften, aus die sich die vom Etadtrate getroffene Anordnung stützen ließe, bestünden in Sachen nicht zu Recht Gleichwohl könne man der OrtSobrigkeit die auch ohne geschriebene» Recht an- zuerkennende Befugnis nicht versagen, überall da, wo die Grund- stückevermefsung tu Ausübung der öffentlichen Verwaltung und im allgemeinen Interesse ersolge, von den Grundstücksbesitzern zu »er- langen, daß sie die Begehung ihrer Grundstücke durch die Ver- meffungSbeamten zum Zwecke der Festlegung der Grenzen zu dulden haben. Diese Befugnis beruhe auf dem iu Wiffeafchast und Recht sprechung unbestrittenen Rechte der Verwaltungsbehörden, alle zur guten Ordnung deS Gemeinwesen» notwendigen Maßnahmen, soweit nicht du» Gesetz ihnen gewiss« Schranken auserlege, zu treffen Fehle r» dagegen an einem allgemeinen öffentlichen Interesse, handle e» sich beispielsweise nur um die au» privatwirtschaitlichen Gründen erforderliche Festlegung der Grenzen zwischen einzelnen Grundstücken und verweigere hierbei der einzelne Grundstücksbesitzer seine Mitwirkung, sowie die Erlaubnis zum Betreten seine» Besitz, tum» durch da» Lermeffung»persoual, so sei er zur Duldung der Ver messung nur im ordentlichen RechSweae gemäß den Bestimmungen in den gtz 919 flg de» Bürgerlichen Gesetzbuch» zu zwingen und die OttSobrigkeit zu einem behördlichen Einschreiten gegen ihn auch dann nicht berechtigt, wenn Bemeindegrundstücke mit in Frage kämen und wenn insbesondere die Feststellung der Grenzen zwilchen öffentlichen der Gemeinde gehörigen Wegen und den anliegenden Grundstücken erfolgen solle. Den» solchenfalls sei die Gemeinde regelmäßig nur wie ein Privatbesitzer beteiligt und liege lediglich eine Irrung über prtvatrechtliche Verhältnisse im Sinne vou tz « Ziffer 1 deS A. Gesetze» vom 28 Januar 18»b vor. Im gegebene» Falle komme eine Vermessung in Betracht, die sich ans die gesamte Sladiflur erstrecke und au» baupolizeilichen und unter Umständen wegepoltzeilichen Rücksichten, mithin zweifellos im allgemeinen öffentlichen Interesse notwendig geworden sei. Der Stadtrat habe daher beim Erlaß seiner Anordnung auch nach Ansicht de» Oberverwaltungsgerichts öffentliche Verwaltung auSgeübt und nicht nur als Vertreter der Stadtgemeinde 'gehandelt Daß sich die Vermessung auf ein im formellen Eigentum der Stadt stehende» Wegeflurstück mit erstrecken solle und daß zwischen dem Stadtrat und den Klägern Streitigkeiten öffentlich und privattechtlicher Natur über den Weg schweben, sei ein zufälliges Zusammentreffen, da» an der rechtlichen Stellung des Stadtrat» bet seinem Einschreiten nicht» zu ändern vermöge. Die Nachteile, die seiten» der Kläger au» der Vornahme der Vermessung befürchtet würden, seien zumal unter Be rücksichtigung der vom Stadtrat abgegebenen Zusicherung, daß die AuSrainung ohne jeden Einfluß auf die bestehenden Streitigkeiten sein soll, nicht begründet und außerdem um deswillen nicht zu be achten, weil die privaten Interessen der einzelnen grundsätzlich daun zurückzutretev hätten, wenn e» sich um die Ausführung einer im öffentlichen Interesse notwendigen Maßnahme handle. Koloniales. (W. T. B ) Berlin, 10. Februar. Kaiserliche Marine. S M S „Seeadler" ist am 4 Februar in Bartholomeo Dia; (Portu giesisch Ostafrika) eingetroffen, am 5. Februar von dort in See gegangen und am 7. Februar in Lorenzo Marques ein getroffen und geht von da am 12. Februar nach Kapstadt in See. S. M S. „Bussard" ist am 10 Februar von Daressalam nach der Tirenibucht (Insel Mafia) in See ge gangen und geht am 15. Februar von dort nach Kilwa Kiwindje S M S. „Fürst Bismarck" mit dem Chef des Kreuzer geschwader» und S. M S „Niobe" sind am 9 Februar in Batavia eingetroffen. S M. S. „Tiger" ist am 10. Februar in Hongkong eingetroffen. S. M S „Jaguar" geht am 11. Februar von Hankau nach Nanking ab. S M. Flußkbt „Tsingtau" geht am 11. Februar von Kanton nach Hongkong rn See. S M. S „München" ist am 8 Februar von Wilhelmshaven nach Flensburg in See gegangen Der Verband der Aufklärunasschiffe mit Ausnahme von 8 M S „Berlin" ist am 7. Februar zu einer dreiwöchigen Übungsfahrt in den Nordatlantik durch den Kaiser Wilhelmkanal von Kiel in See gegangen Ausland. Au» vem ungarischen Parlament. (W T B) Wien, 10. Februar. Die ungarische Delegation nahm das Budget de» Ministerium» de» Nutzern in der General debatte und Spezialdebatte an. Im Verlauf der Debatte er klärte der Regierungsvertreter, Sektionöchef Graf Esterhazy, die von dem Delegierten Thaly gewünschte Entsendung eme» Kriegs schiffes nach Marokko müsse unterblechen, da dieses bedeuten würde, daß Osterreich-Ungarn mit Frankreich in eine Aktion eintreten oder Frankreichs Aktion entgegentteten wolle Be züglich der Balkanpolitik erklärte Graf Esterhazy, die Grund lage derselben sei nach wie vor das Einvernehmen mit Ruß land Bezüglich der Vorarbeiten der Eandschakbahn habe der Sultan Österreichs Wünschen Genüge geleistet. (Beifall) Für die Vorarbeiten, die im Mär; beginnen dürften, sei eine Kom mission entsendet worden. Man habe da» Recht erhalten, In genieure zu dieser Kommission zu delegieren, die au» dem Ver band der Orientbahnen gewählt seien. Zu ven irreventistischen Überfällen in Südtirol. (W T. B) Rovereto, 10. Februar In dem Prozeß wegen der im letzten Sommer auf deutsche Turner verübten Überfälle in Welschtirol wurde heute da» Urteil gesprochen Verurteilt wurden der Angeklagte Bertotti wegen öffentlicher Gewalttätigkeit zu vier Wochen schweren Kerkers, Demartin wegen Verleitung zur falschen Zeugen aussage zu vier Wochen einfachen Kerkers, Janeselli wegen Schießen» vor dem Hotel Pergine zu drei Wochen Arrest, Ingenieur Stolzi wegen Ehrenbeleidigung der zwei Wachleute in Trient zu zwei Wochen Arrest, Unterweger wegen Werfen» eine» Eie» auf Prof. Meyer zu 24 Stunden Arrest oder zehn Kronen Geldstrafe, die Angeklagten Larcher, Colpi, Scottoni Ettore und Costa wegen de» Vorfall» bei Mitterberg zu je zwei Tagen Arrest, der Angeklagte Scottoni Mario zu drei Tagen Arrest wegen Verwundung de» Prof Meyer Sämtliche anderen Angeklagtm wurden freigesprochen Die Verurteilten wurden ferner zur Tragung der Kosten de» Prozesse» verurteilt Der Staatsanwalt hat bereit» die Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. (Poff Ztg) Innsbruck, 10 Februar DaS Urteil im Jrredentistenproreß in Rovereto erfährt von der deutsch.tiroler Presse die schärfste Verurteilung und um die deutsche öffentliche Meinung einigermaßen zu beruhigen, wird von zuständiger Stelle erklärt, daß die Freigesprochenen, fall» die Nichtigkeits beschwerde de» Staatsanwalt» abgewiesen werden sollte, wegen Teilnahme an den Kundgebungen bestraft werden sollen. In Rovereto fanden nachmittag» lärmende Kundgebungen statt, ebenso in Trient. Die Polizei zerstreute die Demonstranten Au» Ver franzSstschen Deputierten»»««*,. (W. T B) Pari», 10. Februar Jaurö» befragte die Regierung über die jüngsten Ereignisse in Marokko und verlangte besonder» Aufklärung darüber, warum die französischen Truppen königlich Sächsischer Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. 1908 Nr. 34 o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: i. V Bezirksassessor vr. Gerth in Dresden. Dienstag, den 11. Februar Dresdner A-nrnal.