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o en Reichenbrand, Siegmar,.Neustadt, Rabenstein und Rottluff « ls Sonnabend, den 15. November M 46 1M3 ut2Sl> Der Gemeindevorstand. Reichenbrand, am 5. November 1913. Der Gemeindevorstand. Reichenbrand, am 15. November 1913. Der Gemeindevorstand. r Die Kreishauptmannschaft. Der Gemeindevorstand. Rottluff, am 11. November 1913- Der Gemeindevorstand. - bei guten Löhnen gesucht. pst MN Werkzeugschlosser gesucht Fernsprecher Nr. 325. Fernsprecher Nr. 325. 22. November d. I. erfolgen. Rottluff, am 12. November 1913. hundert Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Chemnitz, am 5. November 1913. s satzmann für die i. — höchstbesteuerte — Klasse der Ansässigen aufsichtsbehördlich aufgehoben worden ist, macht sich die Neuwahl eines Ersatzmannes aus der I. — höchstbesteuerten — Klasse der Ansässigen und zwar auf die Zeit bis mit 31. Dezember 1914 nötig. Die Wahl findet Donnerstag, den 27. November 1913, nachmittags 5 bis 8 Uhr im Gasthofe „Zum grünen Tal* hierselbst statt und werden alle stimmberechtigten ansässigen Gemeindemitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit der Bedeutung, daß die bis 8 Uhr an der Wahlurne noch nicht Abgefertigten zur Teilnahme an der Wahl nicht zugelassen werden können. Der Wahlakt ist öffentlich und die Stimmzettel-Abgabe hat in Kuverts, welche von der Gemeinde geliefert werden, zu erfolgen. Der zu Wählende ist auf dem im Termine abzugebenden Stimmzettel so genau anzugeben, daß über dessen Person kein Zweifel übrig bleibt. Stimmberechtigt und wählbar sind nur solche Gemeindemitglieder, welche in der für die letzte ordentliche Wahl aufgestellten Liste Aufnahme gesunden haben, sofern sie die Berechtigung hierzu noch besitzen. Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind nach 8 51 der rev. Landgemeindeordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis 11. Dezember 1913, nachmittags 6 Uhr bei der Kgl. Amtshauptmannfchaft Chemnitz anzubringen. Rottluff, am 13. November 1913. Bohnerwachs Terpentinöl — Stahlspäne Futzbodenöl Broncen, Osenlack Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bersinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Handschuhfabrik, Siegmar. Viamanl-Wenkv Lein', llkvoigl, K.-K Reichenbrand. Verbot der Verabreichung von Branntwein rc. an Kinder. Mr den hiesigen Gemeindebezirk wird mit Zustimmung des Gemeinderates folgendes bestimmt: 1. Die Verabreichung von Wein, Branntwein und anderen geistigen Getränken mit Ausnahme von Bier an Kinder unter 16 Zähren, sowohl zu deren eigenen Genuß als auch zur Überbringung an Andere ist Wirten und Händlern verboten, sofern sich die Kinder nicht in Begleitung von Eltern, Vormündern oder Erziehern befinden, die mit der Abgabe aus drücklich einverstanden sind. Die Abgabe der Getränke in festverkorkten, versiegelten oder verkapselten Flaschen zur Überbringung an Andere fällt nicht unter dieses Verbot. 2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 3V bestraft. Mädchen und Frauen für leichte Arbeit auf Drahtartlkel bei gutem Lohn gesucht. »aßmsnn, NeHM-Siegmar. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird in der Zeit vom 18. bis Bekanntmachung. , Die freiwillige Feuerwehr zu Neustadt beabsichtigt, in der Zeit vom 17.—21. d. Mts. eine Etliche Alarmübung mit Markierung des Brandobjektes durch Buntfeuer abzuhalten. Zur Vermeidung von Irrtümern wird dies hiermit öffentlich bekannt gegeben. Neustadt, am 10. November 1913.Der Feuerlöschdirektor. Für Ostern 1914 suchen wir einen Lehrling für unser Kontor. Trikotagenfabrik, Siegmar. Kin Mödchen auf reguläre Nähmaschine, desgleichen eines für leichte Arbeit sucht sofort Oskar vö^e, Reichenbrand. WsWW jii den kmeindennlngea betreffend. Aus Anlaß der 1914 stattfindenden allgemeinen Einschätzung zu den hiesigen Gemeinde-, Armen- Parochlal-Anlagen, werden hierdurch Diejenigen, welche deklarieren wollen, aufgefordert, schriftlich E der unterzeichneten Stelle anzuzeigen und zwar bis zum 1. Dezember a. v. wie hoch sie ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen veranschlagen. Deklarationsformulare werden zu diesem Zwecke nicht verabfolgt. Reichenbrand, am 10. November 1913.Der Gemeindevorstand. Wacholdersaft — Fenchelhonig — Johannisbeersaft Husten-Bonbons und -Tropfen ----- Bienenhonig, garantiert rein Achtuhrladenschlutz. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Rottluff, am 13. November 1913. Der Gemeindevorstand. Die Kreishauptmannschaft stellt fest, daß der Anttag auf Einführung des Achtuhrladenschlusses für die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige in Rottluff von sämtlichen Geschäftsinhabern gestellt worden ist. Es wird daher und nach Gehör der Amtshauptmannschaft Ehemnitz sowie des Gemeinderates zu Rottluff hiermit angeordnet, daß von Sonntag, den 16. November 1913 ab die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige in Rottluff während aller Tage im Zahre auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr geschlossen zu halten sind. Ausgenommen sollen bleiben: 1. alle Wuktagc vor Sonn- und Festtagen, 2. der Fastnachtsdienstag, 3. die in die Zeit vom 17. bis mit 24. Dezember fallenden Werktage, 4. der Sylvestertag, sofern er auf einen Werktag fällt. Während der Zeit, in der die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in diesen Verkaufsstellen geführten Art sowie das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe (8 42 b Abs. 1 Reichsgewerbeordnung) sowie im Gewerbebetriebe im Ilmher ziehen (8 55 Abs. 1 Ziffer 1 Reichsgewerbeordnung) verboten. Ausnahmen können von der Amtshaupt mannschaft zugelassen werden. Die Bestimmungen der 88 139c und 1396 der Reichsgewerbeordnung, die Ruhezeit der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter bett., werden durch diese Anordnung nicht berührt. Zuwiderhandlungen werden nach 8 146a der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu sechs- Ein jüngerer Stanzer gesucht. llisnWl-Me Kck. ümig! 1.4, Reichenbrand. Das Tuberkulofemuseum ist vom Totensonntag ab eine Woche in der Rabensteiuer Schule zu sehen. Wer kommt und sich belehren läßt, kämpft mit den Kampf gegen die entsetzlichste Volksseuche unserer Zeit. Warmherzige Menschen, äöMMk üllkü Bekanntmachung. . Am 1. Dezember dieses Jahres findet eine Viehzählung statt, die sich auf Pferde, Rinder, , ^weine, Schafe und Ziegen erstreckt. >' . Die Zählung selbst erfolgt durch die mit der allgemeinen alljährlichen Konsignation der Pferde i, Rinder beauftragten Gemeindebeamten. Es wird ersucht, den Beamten auf Verlangen entsprechende Auskunft zu erteilen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15. November 1913. Bekanntmachung. Wegen Reinigung bleiben die Verwaltungsräume im hiesigen Rathause Sonnabend, den 22. November dss. Js. Massen. Dringliche Angelegenheiten werden jedoch in der Zeit von 11—12 Ahr vormittags erledigt. Reichenbrand, am 13. November 1913.Der Gemeindevorstand. Fernsprecher: S Kntt Siegmar Nr. 244. Haushall-Seifen in Stricken und Riegeln- Div. Schmierseiserr Starke - Gallseife Für Appretur und Musterzimmer werden mehrere Mädchen Wochenblatt für Allgemeine Viehzählung betr. Am 1. Dezember d. I. findet eine allgemeine Viehzählung, sowie eine Ermittelung der von amtlichen Fleischbeschau befreiten, in der Zeit vom 1. Dezember 1912 bis mit 30. November 1913 m Schlachtungen statt. Die Zählung selbst erfolgt durch die mit dec allgemeinen alljährlichen Konsignation der Pferde Inder Beauftragten. Es wird ersucht, den beauftragten Personen auf Verlangen entsprechende Auskunft zu erteilen. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Portemonnaie mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 13. November 1913. MmMn W keMiliSkaMgen-WWtzW IM. Die hiesigen Anlagenpflichtlgen werden hiermit gemäß 8 25 des Regulatives über die Erhebung Gemeinde- rc. Anlagen darauf hingewiesen, daß es ihnen frei steht, ihr steuerpflichtiges Einkommen speziell veranschlagt — bis zum 3V. November 1913 dem Gemeinderate anzuzeigen. Gemeinderatswahl. , ^Nachdem die am 26. Zuni 1913 erfolgte Wahl des Herrn Gutsbesitzers Anton Drechsler als Ev