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Wochenblatt für NeilheMand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff 1013 20 Sonnabend, den 17. Mai nks am 14. Mai 1913. rr»° Rottluff, am 15. Mai 1913. Der Gemelndevorstand. Neustadt, am 24. April 1913. Der Gemelndevorstand. den 29. Mal 1913, II. der der el> te Deutsche und Schweizer Schokoladen Garantiert reiner Bienenhonig Wein-Niederlage der Firma Franck L Just, Chemnitz. Verkauf zu Originalvreisen Fernsprecher 325. Fernsprecher 325. Zentralschule, Zentralschule, kaufte ät. >röß^ Mk Montag, den 19. Mai 1913 vorm. 11 Uhr für die Knaben in (Nachschau: Montag, den 26. Mai 1913 vorm. 11 Uhr) und f Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. s Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstratze 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei de» Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Berelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244, vovk koffeinfreier Kaffee „Hag" Bekanntmachung. Mütterberatung und Säuglingsfürsorge in der Parochie Rabenstein betr. . Zufolge der Beschlüsse der Gemeinderäte von Rabenstein und Rottluff werden während der Monate Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in der Gemeinde Rottluff finden in dem Restaurant »Zur Friedenseichs" wie folgt statt: Freitag, den 23. Mai er., vormittags von 11 Ahr ab an denjenigen Kindern, welche in diesem Jahre ihr 12. Lebensjahr vollenden bezw. vollendet haben oder in früheren Jahren geboren sind, jedoch bis zum Jahre 1912 der Wiederimpfungs pflicht noch nicht vollständig genügt haben, sofern sie nicht bereits die natürlichen Blattern nach beizubringendem ärztlichen Zeugnisse überstanden haben, und Sonnabend, den 24. Mai er., nachmittags von 3 Ahr ab an denjenigen Kindern, welche im Jahre 1912 geboren oder in früheren Jahren der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt haben, sofern sie nicht bereits die natürlichen Blattern nach beizu bringendem ärztlichen Zeugnisse überstanden haben. Die Nachschau findet ebenfalls in dem obengenannten Lokale und zwar wie folgt statt: Freitag, den 39. Mai er., vormittags von 11 Uhr ab für die an dem oben zuerstgenannten Tage geimpften Kinder und Sonnabend, den 31. Mai er., nachmittags von 3 Ahr ab für die an dem oben zuletztgenannten Tage geimpften Kinder. Die Eltern, Pfleger und Vormünder von impfpflichtigen Kindern werden hiermit bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen aufgefordert, mit ihren Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impf- bezw. Nachschauterminen zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Kinder müssen zu den Terminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern ge bracht werden. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten herrschen, dürfen Kinder zu den Impf terminen nicht gebracht werden. Eröffnung des Volksbades Reichenbrand. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Bolksbad von Sonntag, den "Mai dss. Js. an, zu folgenden Zeiten geöffnet ist: Bekanntmachung. Wegen Reinigung bleiben die Berwaltungsräume im hiesigen Rathause Sonnabend, den 24. Mai dss. Js. 'Messen. Dringliche Angelegmheiten werden jedoch in der Zeit von 11—12 Ahr vormittags erledigt. Reichenbrand, am 16. Mai 1913.Der Gemelndevorstand. Bekanntmachung. >. Am 39. dieses Monats ist der 1. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungs- ^tr, sowie die Miet- und Pachtvertragsstempelsteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Mai 1913 an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren Gleitet werden. Donnerstag, den 22. Mai 1913 nachmittags 3 Uhr für die Impflinge der_Anfangs- buchstaben I»—2 des Familiennamens, (Nachschau: Donnerstag, nachm. 3 Uhr) in Köhlers Restaurant, Talstrabe 8. Die Wiederimpfungen der Bolksschüler: Mai bis November an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat, nachm. 2—3 Ahr in der Mütter beratungsstelle, Kirchschule, Erdgeschoß links, Sprechstunden abgehalten. Zweck: Den Müttern und Zieheltern wird vom Arzte für Kinder bis zu 2 Zähren, und Ziehkinder bis zu 6 Zähren unentgeltlicher ärztlicher Rat erteilt. An Mütter, die sich der Kontrolle der Fürsorgestelle unterwerfen, werden, wenn das Einkommen des Mannes oder das eigene Einkommen 1500 Mark — Pf. nicht übersteigt, auf Anttag und ärztlichen Attest Stillprämien je nach der Dauer in Höhe von 5-20 Mark gewährt. Außerdem werden aus Anordnung in der Fürsorgestelle aus Beiträgen der Frauenvereine und Ortskrankenkasse für Mütter oder Kinder Milchspenden gewährt. Ziehkinder sind laut Polizeioerordnung im Alter bis zu 2 Zähren allmonatlich und von 2—6 Zähren vierteljährlich in der Beratungsstelle vörzustellen. Die erste Sprechstunde findet statt am 20. Mai. Die geehrte Einwohnerschaft wird ersucht von dieser gemeinnützigen Einrichtung Gebrauch zu machen. Rabenstein, den 1V. Mai 1913. Der Parochial-Ausschuß für Säuglingsfürsorge. Weidauer, Pf., Vorsitzender. Trsaazcdvchek stuckt- iiml kiemike-XonrerVen Helvetia Confiture Bekanntmachung. h. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und errabenstein finden durch den Impfarzt Herrn vr. weck. Heinemann wie folgt statt: > Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 21. Mai 1913 von nachmittags 3 Uhr für die Impflinge der Anfangs buchstaben des Familiennamens, (Nachschau: Mittwoch, den 28. Mai 1913 nachm. 3 Uhr) und Reinste geröstete Usffees in bekannter Güte Nachstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken zur Kenntnis gebracht, daß auch hierseits ^Meldungen bis spätestens Dienstag, den 20. Mai 1913, mittags 12 Uhr entgegengenommen werden. Die Gemeindeoorstände zu Neustadt, Reichenbrand, Rabenstein und Rottluff, >, In den Monaten Mai, Zuni und Zuli von nachmittags 1 bis 9 Ahr wochentags, im Monat rsflkg"Mst von 1 bis 8 Ahr und im September von 1 bis 7 Uhr nachmittags, Sonntags von vormittags ^ühr bis nachmittags 2 Ahr und zwar für männliche Personen Dienstags, Mittwochs, Freitags, ^Nnabends und Sonntags, für weibliche Personen Montags und Donnerstags. Das Volksbad befindet sich im Teiche des Herrn Gutsbesitzers Bruno Hörtsch hier und wird Benutzung desselben der Einwohnerschaft von Reichenbrand und Amgebung aufs beste empsohlm. > Reichenbrand, am 16. Mai 1913.Der Gemeindevorstand. Zur Vorfeier des Geburtstages Seiner Majestät des Königs veranstaltet der Bezirksausschuß der ''ichtt Mtshauptmannschaft Lhemnitz Dienstag, den 29. Mai 1913 vorm. 11 Uhr für die Mädchen in (Nachschau: Dienstag, den 27. Mai 1913 vorm. 11 Uhr. Rabenstein, am 25. April 1913. Der Gemelndevorstand. , Wilsdorf. Beseitigung der Tierkadaver. Aus der von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz unterm 30. Dezember 1910 erlassenen Polizeioerordnung über die Beseitigung der Tierkadaver, wonach alle infolge Seuche umgestandenen oder getöteten Tiere sowie alles andere umgestandene oder auf polizeiliche Anordnung getötete oder als genußuntauglich beanstandete Groß- und Kleinvieh sowie verworfene Teile davon der Fleischzersetzungs anstalt in Tannenberg zu überlassm sind, wird folgendes in Erinnerung gebracht: Sofort nach dem Amstehen, der Tötung oder Beanstandung des Tieres hat der Biehbesitzer die Ortspolizeibehörde zu benachrichtigen. Letztere gibt diese Mitteilung auf seine Kosten telephonisch an die Anstalt weiter. In denjenigen Fällen, in denen zuvor eine Abschätzung oder eine Antersuchung durch den Königlichen Bezirkstierarzt zu erfolgen hat, ist die Mitteilung erst nach Erledigung dieser Geschäfte, aber dann sofort zu bewirken. Die Anstalt ist verpflichtet, alle ihr zu überlassenden Kadaver spätestens am nächsten Tage abzu holen, wenn ihr die Anzeige bis abends 8 Ahr zugegangen ist. Gleichzeitig wird wiederholt bekannt gegeben, daß die Ablieferung der Flelschabfälle und kleineren Kleinvieh-Kadavern zur Aufnahme in die im außer Betrieb gesetzten Transformatorenhause an der oberen Pleitzabachbrücke aufgestellten sogenannten „Fleischkästen" dermaßen geregelt ist, daß Ablieferungen nur werktags in der Zeit von Vsl2 bis 12 Ahr vormittags zu erfolgen haben und die Ablieferungen im Gemeindeamts — Kassenzimmer — wenigstens 1-2 Stunde vorher zu melden sind Rottlnff, am 15. Mai 1913. Der Gemeindevorstand. Plakatwesen. Die hiesigen Anschlagstafeln sind wiederholt benutzt worden, ohne daß dem unterzeichneten Gemeinde vorstande, wie dies in 8 2 des Regulatives über das Anschlägen von öffentlichen Ankündigungen in der Gemeinde Rottluff vorgeschrieben ist, vorher Anzeige unter Vorlegung eines Exemplars der Bekannt machungen erstattet worden ist. Es werden nun künftig in Zuwiderhandlungsfällen die nicht vorgelegten Bekanntmachungen von dm Anschlagtafeln ohne weiteres entfernt und die zuwiderhandelnden Personen streng bestraft werden. Gleichzeitig wird in Erinnerung gebracht, daß nach 81 des obengenannten Regulatives Ankündigungen irgendwelcher Art nur an den Anschlagtafeln — also nicht an Häusern, Planken, Torm, Telegraphen stangen u. s. w. — angebracht werden dürfen. Zuwiderhandelnde (auch Grundstücksbesitzer, welche die Anbringung gestattet haben) werden bestraft. Rottluff, am 15. Mai 1913. Der Gemelndevorstand. Einladung. Die geehrte Einwohnerschaft von Rottluff, insonderheit die Herren Schulvorstandsmitglieder, werden zu der Königs-Geburtstagsfeier in der Schule zu Rottluff, als am 24. Mai vorm. 8 Ahr Fortbildungsschulaktus mit Vortrag des Herrn Lehrer Töpler und vorm. 9 Ahr Schulfeier mit Vortrag des Herm Lehrer Hunger ergebenst emgeladen. Weidauer, Pfarrer, Ortsschulinspektor. Hunger, dirig. Lehrer. Freitag, den 23. Mai 1913, nachmittags 5 Uhr " der „Pelzmühle" in Rabenstein ein Festmahl, zu dem die Bezirkseingesessenen hierdurch eingeladen werden. (Preis des Gedeckes — ohne Getränk — 3 Mark). Anmeldungm werden bis zum 20. Mai 1913 an die Kanzlei der Amtshauptmannschaft erbeten. Ehemnltz, den 10. Mai 1913. Michel, Amtshauptmann. Feuerwehrjubiläum. , Die freiwillige Feuerwehr zu Reichenbrand feiert am 29. und 30. Zuni dieses Zahres das Fest «es 50jährigen Bestehens. Aus Anlaß dieses Zubiläums hat der hiesige Gemeinderat beschlossen, eine Stiftung zu errichten, Mn Zinsen an verdiente Feuerwehrleute verteilt werden sollen. Am nun diese Stiftung erträglicher zu gestalten, will der unterzeichnete Ehrenfestausschutz mit 'Nördlicher Genehmigung eine Sammlung im Orte veranstalten. , In Rücksicht darauf, daß sich die freiwillige Feuerwehr in aufopfernder Weise in den Dienst der Gemeinheit stellt, wird die der guten Sache wohlgesinnte Einwohnerschaft gebeten, den in nächster M vorsprechenden Herren einen Beitrag zu überweisen. Allen Gebem im voraus herzlichsten Dank. Reichenbrand, am 14. Mai 1913. Der Ehrenfestausschuß. >> Bogel, G.-V., Vorsitzender. Bekanntmachung. - Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 1. Termin der diesjährigen Einkommen- und ^^nzungssteuer, sowie mit dem Stempslbetrag für Miet- und Pachtverträge noch im Rückstände V ?"d hierdurch bekannt gegeben, daß nach behördlicher Anweisung am 22. dss. Mts. das Mahn- ^ Zwangsvoilstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich zuzuschreiben haben. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 17. Mai 1913. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Ahr. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 17. Mai 1913.