Volltext Seite (XML)
Wochenblatt Fernsprecher Siegmar N Siegmar Nr. 244. für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff 1912 Sonnabend, den 19. Oktober fällig. Die Steuer ist bis zum Reichenbrand, am 18. Oktober 1912. Der Gemeindevorstand. 29. Ottober 1912 am Sonnabend, den 2. November 1912 mittags 12 Uhr ^findenden Kontrollversammlung ^ktlich zu erscheinen. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Polizei-Verordnung, welche am 15. November 1909 in Kraft getreten ist, wird Der Gemeindevorstand. Neustadt, am 26. September 1912. Der Gemeindevorstand. w 42 7. nach Vorschlag des Bauausschusses wird in Aushändigung einer Kaution für Straßen bauarbeiten unter gewissen Bedingungen gewilligt; 8. die Ahnertstraße soll nunmehr in öffentliche Unterhaltung übernommen werden, sobald die Wegeparzelle an die Gemeinde noch grundbücherlich abgetreten sein wird; 9. die in 2 Bausachen gestellten Bedingungen werden zum Be schluß erhoben, bez. ist eine Bausicherheit auf dem betreffenden Bau grundstück an 1. Stelle zu verlautbaren; 10. die vom Bauausschutz vorgeschlagene Erweiterung der Straßenbeleuchtung wird genehmigt; 11. in einer Schleusenangelegenheit wird der bereits früher ge faßte Beschluß aufrechterhalten; 12. das Amt eines 1. Gemeindeältesten bleibt bis Ende dieses Jahres unbesetzt; ab 1. Januar 1913 wird der bisherige 2. Gemeinde älteste, Herr Brauereibesitzer Johannes Esche, einstimmig zum 1. Gemeindeältesten und in geheimer Abstimmung als 2. Gemeinde ältester vom gleichen Zeitpunkte ab mit Mehrheit Herr Fabrik besitzer Carl Hermann Reinhardt gewählt; 13. in den Schulvorstand wird Herr Handschuh fabrikant Anton Junghans als Mitglied hinzugewählt; 14. als 1. stellvertretender Standesbeamter soll Herr Sparkassen kassierer Wendt fungieren und als weitere Stellvertreter sollen in Pflicht genommen werden: Herr Gemeindeältester Johannes Esche und Herr Gemeindekassierer Arnold; 15. die Gemeinderatswahlen werden auf Sonntag den 15. Dezember 1912 von 11—3 Ilhr für die mindestbesteuerten Un- ansässigen und Montag den 16. Dezember 1912, von 10—1 Uhr für die höchstbesteuerten Ansässigen und von 3—7 Uhr nachmittags für die mindestbestmerten Ansässigen festgesetzt; 16. die vom Sparkassenausschuß vorgeschlagenen Ausleihungen werden genehmigt; 17. wird eine Pfandentlassung von 0,7 s hinsichtlich einer auf lastenden Hypothek ausgesprochen. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens eingeleitet werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 17. Oktober 1912. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegm. t. Zur Jahresklasse 1907 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Futzmessung in sauberer dekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden Berücksichtigung. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirkstommando Chemnitz. hiermit zur Nachachtung erneut bekannt gemacht. Rottluff, am 15. Oktober 1912. unentgeltlich verabfolgt. Rottluff, am 17. Oktober 1912. Polizei-Verordnung. Wit Zustimmung des Gemeinderates wird folgendes angeordnet: 1. Das sichtbare Aushängen und Auslegen von Wäsche, Betten und dergleichen auf Zäune, in Gärten nach den Straßen und öffentlichen Wegen an Sonn- und Festtagen ist verboten. 2. Jeder Gastwirt ist verpflichtet, vor seiner Gast- oder Schankwirtschaft eine hellleuchtende Laterne anzubringen und dieselbe von Eintritt der Dunkelheit an solange in brennendem Zustande zu erhalten, als Gäste bei ihm verkehren, andernfalls wenigstens bis abends 10 Uhr. Er ist auch gehalten, zur leichteren Orientierung seiner Gäste, Wegweiser nach den Aborten anzubringen und letztere bei Dunkelheit zu beleuchten. Ebenso hat auch jeder Inhaber eines Verkaufsladens dessen Zugang von eintretender Dunkel heit bis zum Ladenschluß genügend zu beleuchten. 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden auf Grund von 8 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften eine höhere Bestrafung zu erfolgen hat, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. 4. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Rottluff, am 10. November 1909. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde erfolgt in der Zeit vom 21. bis Oktober 1912. Lohnlisten betr. f Zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr 1913 werden in den nächsten ^gen Aufforderungen zur Einreichung von Lohnlisten ausgesandt. Die zur Einreichung solcher Lohn- Uweisungen Verpflichteten werden auf die genaue Erfüllung der aus den Aufforderungen enthaltenen Läuterungen und auf die pünktliche Einhaltung der Einreichungsfrist, insbesondere aber noch darauf ^Merksam gemacht, daß für jeden Wohnort der beschäftigten Personen eine besondere Liste auszufüllen ist. Neustadt, am 17. Oktober 1912.Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 15. Oktober 1912 waren der 2. Termin der katholischen Kirchen- und Schulanlagen Bekanntmachung. Die Hauslisten sind nunmehr umgehend hier einzureichen, bei Vermeidung einer Strafe bis 50 Mark. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 17. Oktober 1912. Kkxao deutsche und holländische Fabrikate Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 15. Oktober 1912. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 21 Mitglieder. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Vorsitzende in hegten Worten des überaus schmerzlichen Verlustes, den die Feinde und der Gemeinderat durch den plötzlichen tragischen Umgang ihres 1. Gemeindeältesten, Herrn Kammerrat Eugen Merkel, Men habe. Weit über 30 Jahre habe der Verstorbene in öffent- Am Anitern im Interesse seiner lieben Heimatsgemeinde mit großem Mg gewirkt und sich viele dauernde Verdienste erworben. Sein Mchtnis werde stets ja Ehren gehalten werden. Wahre Wert- Ktzung, Hochachtung und Dankbarkeit folge ihm in alle ^igkeit nach- Sein Andenken wird einmütig durch Erheben von ä Plätzen geehrt. Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten und werden : 1. die Vorschläge des Armenausschusses, einige Unterstützungen Reffend, zum Beschluß erhoben. h 2. wird Kenntnis genommen: a) von der Verfügung der König!, ^khauptmannschaft Chemnitz, Haftpflichtversicherung betreffend, b) von der Genehmigung des IV. Nachtrags zum Ortsstatut; , 3. ebenso von der Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten ? der Staatsstraße von der Anton- bis zur Poststraße. Die vom Mernehmer zu belassende Kaution setzt man auf Ansuchen auf Mark herab. h 4- von den Maßnahmen in der Wasserleitungsbausache nimmt ^ Kenntnis und stimmt denselben zu. Wegen Abgabe von Wasser üne Nachbargemeinde muß man sich die Entschließung für später Gehalten; d. 5. werden in Wertzuwachssteuersachen Grundstücksschätzungen genommen; ß 6. auf eine Verfügung der König!. Amtshauptmannschaft, die ^Krankenkasse betreffend, wird einstimmig beschlossen, der Um- Mdlung der gemeinsamen Ortskrankenkasse in eine „allgemeine v^krankenkasse" zuzustimmen; vrogeris Lisgmsr kricst Lckulre roruomrvobor S2S. chinesische und russische, lose und in Paketen Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 18. Oktober 1912. Der Gemeindevorstand. Gemeinde Reichenbrand. s Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staats- Mbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositions-Urlauber, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen Halten hierdurch Befehl, zu der in Grüna, HStel Claus Bekanntmachung. . Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 2. Termin der diesjährigen Einkommen- und ^Sänzungssteuer noch im Rückstände sind, wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach behördlicher ^Weisung am 22. Oktober ds. Mts. das Mahn- und Zwangsvollstreckungsversahren beginnt "d die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschretben haben. . Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 17. Oktober 1912. stsuken Lis frisch gebrannt, von höchstem Wohlgeschmack in der Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand vom 12. bis 18. Oktober 1912. Geburten: Dem Fabrikarbeiter Friedrich Otto Neuber 1 Tochter. Eheschließungen: Der Handlungsgehilfe Otto Karl Weiß, wohn ¬ haft in Chemnitz, mit Marie Elsa Kaden, wohnhaft in Reichenbrand; der Handarbeiter Friedrich Ludwig Wüstling mit Marie Lina verw. Berthold geb. Haustein, beide wohnhaft in Retchenbrand; der Eisendreher Paul Max Uhlig, wohnhaft in Neustadt mit Frieda Elsa Schulz, wohnhaft in Reichenbrand. Sterbefälle: DemFabrikarb. Rob. Moritz NeubertUTochter, 4 Man, alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Neustadt vom 10. bis 17. Oktober 1912. Aufgebote: Der Geschirrführer Karl Gustav Leonhardt in Neustadt mit der Handschuhnäherin Anna Bertha verw. Leichsenring geb. Eckardt in Grüna. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rabenstein vom 10. bis 17. Oktober 1912. Geburten: Dem Färbereiarbeiter Franz Hugo Wolf 1 Tochter; dem Handschuhwirker Oskar Bruno Hößler 1 Sohn. Hierüber 1 Totgeburt. Eheschließungen: Der Bäcker Bruno Max Preußner, wohnhaft in Siegmar, mit Paula Selma Koch, wohnhaft in Rabenstein. Sterbefälie: Karl Friedrich Müller, 3 Monate alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 11. bis 17. Ottober 1912. Geburten: Dem Gutsbesitzer Max Hermann Rehnert 1 Tochter. Sterbefälie: Die Privata Hanne Wilhelmine Müller, geborene Rüger, 70 Jahre alt; der Privatmann Julius Hermann Wüller, 66 Jahre alt. Parochie Reichenbrand. 20. Sonnt, p. Trin. den 20. Oktober 1912 Vorm. 9 Uhr Predigt gottesdtenst. Montag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein im Gasth. Reichenbrand. Dienstag Abend 8 Uhr Missionsverein. Mittwoch Nachm. 2 Uhr in Siegmar, Sonnabend Nachm. 2 Uhr in Reichenbrand Kinderschule. Donnerstag Abend 8 Uhr Nähabend. Parochie Rabenstein. Am 20. Oktober 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl. Pfarrer Weidauer. 11 Uhr kindergottesdienft. Hilfsgeistlicher Gebhardt. Ev. Jünglingsverein: großes Geländespiel. (Samariterübung.) 2 Uhr Garnisonexerzierplatz. Mittwoch, den 23. Ottober 8 Uhr Bibelstunde im Pfarrhause Hilfsgeistlicher Gebhardt. Wochenamt vom 21.—27. Oktober Pfarrer Weidauer. Bekanntmachung. , Am 30. dieses Monats ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergiinzungs- ^U«r fällig. Die Steuer ist bis spätestens zum 21. Ottober dieses Jahres H die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. , Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren ^geleitet werden. . , Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. V Zeigen werden in der Expedition (Retchenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- j lAommeu und pro Ispaltige Betitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. j Auzeigeu-Aunahme i« der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 4 Uhr, bei de« Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. i Bereinsinserate muffen bis Freitags nachmittags L Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Versteigerung. Dienstag, den 22. Oktober 1912 nachmittags 4 Uhr sollen im Hofe des Rathauses gegen sofortige Barzahlung ein einspänniger Schleifwagen, sowie 1 Schreibtisch öffentlich versteigert werden. Der Bollstreckungsbeamte zu Rabenstein, am 17. Oktober 1912. Einkommen- nnö EtWMMMt-MmiiMN. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein kommen- und Ergänzungssteuer werden bis Dienstag, den 22. Oktober cr. Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bezw. Vermögens ausgesendet. Die zur Deklaration aufgeforderten Personen werden aus die auf den Aufforderungen enthaltenen Erläuterungen re. sowie besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Versäumnis der dreiwöchigen Einreichungsfrist den Verlust des Rellamationsrechtes für das Steuerjahr 1913 zur Folge hat. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung bis heute noch nicht zugestellt worden ist, steht es frei, Deklarationen bis zum 12. November vr. bei dem Anterzeichneten einzureichen. Zu diesem Zwecke werden im Gemeindeamte Deklarationsformulare