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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. für Reichenvrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff 1912 Sonnabend, den 24. Februar 8 Reichenbrand, am 23. Februar 1912. Der Gemeindevorstand. :br. Chemnitz, dm^M. Februar 1912. -Die Königliche Amtshanptmannschaft. ean. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Chemnitz, Len 19. Februar 1912. gottesdienst. Parochie Rabenstein »n. AW geröstete We ^.ebertrsn-kmulrion mar. naturell geröstet, von höchstem Wohlgeschmack. Marke Scott 3,— Wk. Dorschkopf 2,— Mk. Sonnenrose 1,50 Mk. per '/i Fl- ratze ausgiebigster Kaffee-ersah. Nach eingehender Besprechung wird beschlossen, weitere Erörterungen vorzunehmen und die Beschlußfassung bis zur nächsten Sitzung aus zusetzen. 5. Schätzung Zugezogener. ik. Am 1.M8rz ». v. wird der 1. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes auf 1912 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Pfändungsoerfahren eingeleitet »erden wird. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand der gegenüberliegenden Wand oder anderen festen Gegenständen in der Endstellung weniger als 60 cm beträgt. 2. Alle Riemen, Räder, Riemenscheiben, vorstehende Wellenenden und sonstige bewegliche Teile, die geeignet sind, Personen zu verletzen, haben zweckmäßige Schutzvorrichtungen zu erhalten. 3. Am die Docke ohne Gefahr einlegcn zu können, muß der Mangelkasten während des Einlegens der Docken sicher festgestellt werden können. 4. Sofern die Bauart der durch elementare Kraft bewegten Mangeln die Gefahr des Einklemmens von Personen zwischen Wangelkasten und Mangelgestell beim Gange der Mangel nicht ohne weiteres ausschließt, ist eine Einrichtung zu treffen, die ein sofortiges Stillsetzen der Mangel bewirkt, sobald eine Person zwischen Mangelkasten und Mangelgestell eingeklemmt wird. 5. Die Zugangstüren zu den Mangel-(Rollen-)Räumen dürfen sich mit der Bahn des Mangel kastens nicht kreuzen. 6. Während des Ganges der Rolle ist jedes Hantieren unter dem Rollkasten — wie Auflegen oder Ordnen der Wäsche — verboten. 7. Das Verbot unter 6 ist vom Rollenbesitzer in Form eines Anschlages im Mangelraume deutlich sichtbar anzubringen. Der Anschlag ist dauernd in gut leserlichem Zustande zu erhalten. 8. Rollenbesitzer, die vorstehenden Anordnungen zuwiderhandeln, werden mit Geld bis zu 180 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Dieselbe Strafe trifft Rollenbenutzer bei Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften unter Ziffer 6. Diese Vorschriften, die sich auf solche Drehmangeln beschränken, die außer vom Besitzer auch von anderen Personen benutzt werden, werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Alle neu aufzu stellenden Rollen müssm ihnen, soweit erforderlich, entsprechen. Schon vorhandene Rollen aber müssen bis spätestens zum 1. Juni 1912 so gestaltet werden, daß sie — soweit nötig und soweit dies nicht schon der Fall ist — diesen neuen Bestimmungen genügm. ähnlich, vollkommen fnei von Koffein. Sl-eift hei-r, vel-oen und vei-dau- ungz-Oi-gane nicht an. Lin reines Natur-Produkt. In ganzen Körnern, adel' ohne Hülsen und Schalen. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zn Rabenstein vom 15. bis 22. Februar 1912. Geburten: Dem Tischlergehilfen Hermann Heinrich Schöne 1 Tochter; dem Wirtschaftsbesitzer Richard Ernst Reinhardt 1 Tochter. Aufgebote: Der Maschinenstricker Paul Hermann Walther mit Concordia Elsa Oettel, beide wohnhaft in Rabenstein. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Jnvocavit den 25. Februar vorm. 9 Ahr Predigt- Garantiert reinen Bienenhonig. Emser und Sodner Pastillen in Schtl. 65 und 85 Pf. und ausgewogm. Echt bahr. Malz. Fenchelhonig. Schwarzen Johannisbeersaft. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Portemonnaie, 1 Kette, 1 Medaillon. Der GemeinLevorstand zu Rabenstein, am 22. Februar 1912. Grundstücks-Einfriedigungen. Mit Zustimmung des Bezirksausschusses wirb Folgendes bestimmt: Die Anbringung von Dorn- (oder Stachel-) Draht zur Einfriedigung oder zum Schutze von Grundstücken, Gärten und Feldern, insoweit durch diese Einfriedigung auf öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Personen verletzt oder beschädigt werden können, ist verboten. An öffentlichen Verkehrsräumen bereits vorhandene Drähte müssen bis spätestens zum 1. Juni 1912 diesem Verbote entsprechend beseitigt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden gemäß ß 366 Ziffer 10 Reichsstrasgesetz- buchs mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand und Rabenstein, am 23. Februar 1912. Die Gemeindevorstände. Als Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Fahre 1911 bestrittenen e ») an Viehseuchen-Entschädigungen (Verordnung vom 4. März 1881, Ges.- u. V.-Bl. S. 13 flg. 2. Juni 1898 d) an Entschädigungen für nichtgewerbliche Schlachtungen (Gesetz vom 24 April 1906 Aus führungs-Verordnung vom 2. November 1906, Ges.- u. V.-Bl. S. 74 und 364 flg.), sind nach der Viehaufzeichnung vom 1. Dezember 1911 zu leisten für jedes im Privatbesitz befindliche Pferd zu a.: 1 M. 81 Pf., Rind unter 3 Monaten zu a.: 64 Pf., Nachstehende amtshauptmannschaftliche Bekanntmachungen werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, Reichenbrand u. Rottluff, am 22. Februar 1912. Die Gemeindevorstände. Wäschemangeln. Durch die sich häufenden Unfälle bei Benutzung von maschinell betriebenen Wäschemangeln steht sich die Amtshauptmannschaft nach Gehör und mit Zustimmung des Bezirksausschusses veranlaßt, die nachstehenden Vorschriften aufzustellen: 1. Die Bahn des bewegten Mangelkastens ist an den steten Enden durch Anbringung eines mindestens 1 m hohen Schutzgeländers sicher abzusperren, sofern der Abstand des Mangelkastens von Rind von 3 Monaten und darüber zu s.: 64 Pf., zu d.: 1 M. 57 Pf., zusammen 2 W. 21 Pf., sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und darüber zu b.: 1 M. 67 Pf. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Wegen der Ein- hebung und Ablieferung der Beiträge verbleibt es bei dem seitherigen Verfahren. Dresden, am 16. Februar 1912. Ministerium des Innern. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstratze 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- geuommen und pro Ispaltige Petttzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren NmfangS und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. A«zeige»-Am»ahme i« der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 4 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereiuöiuserate müssen bis Freitags nachmittags S Uhr etngegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Wir suchen sofort: Zuschneiderinnen Overlocknäherinnen . Besetzerinnen R Plätterinnen Spuler und Spulerinnen Repassiererinnen, sowie Mädchen für leichte Handarbeiten RiWeMeWo<M-ll.Str^ kebsrrt L kalix Müller, Reichenbrand. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß vom Gemeinde rat unter Genehmigung der vorgesetzten Behörden, ein Regulativ, die Erhebung von Besitzver- anderungsabgaben in der Gemeinde Relchenbrand bett, neu aufgestellt worden ist. Genanntes Regulativ tritt mit dem heutigen Tage in Kraft und kann an hiesiger Gemeindeamts- WA stelle eingesehen werden. Reichenbrand, am 23. Februar 1912.Der Gemeindevorstand. Invocavit: 9 Ahr Predigtgottesdienst. Pf. Weidauer. — 11 Ahr Kindergottesdienst. Hilfs geistlich er Gebhardt. — Ev. Fünglingsverein: r/28 Ahr Ausflug nach Grüna (Niederdorf) z. Besuch des Familien abends in heyde's Gasthof. Montag, den 26. Februar 8 Ahr in der Linde in Chemnitz: Dorttag des Herrn Phildius aus Genf, Generalsekretär des ev. Welt bundes der Fünglingsvereine. Mittwoch, 8 Ahr Bibelstunde im Pfarrhause. Pfarrer Weidauer. Wochenamt vom 26. Februar bis 3. März Pfarrer Weidauer. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand vom 17. bis 23. Februar 1912. Geburten: Dem Tüllweber Max Otto Schlegel 1 Tochter; dem Fabrikarbeiter Max Rudolph Heidel 1 Sohn; dem Kernmacher Max Moritz Kretzschmar 1 Sohn. Eheschließungen: Der Geschirrführer Robert Walther Großer, wohn haft in Siegmar mit Elise Hulda Reichel, wohnhaft in Reichenbrand. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zn Siegmar vom 15. bis mit 2l. Februar 1912. Aufgebote: Der Elektromonteur Johannes Arno Kraft, wohnhaft in Aelzen mit dec Haustochter Anna Martha Starke, wohnhaft in Siegmar. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Neustadt Ivom 15. bis 22. Februar 1912. Aufgebote: Der Rundschleifer Heinrich Arno Wiebigke, wohnhaft in Schönau, mit der Repassiererin Frida Marie Löschner, wohnhaft in Neustadt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 16. Februar bis 22. Februar 1912. Geburten: Dem Werkführer August Kurt Schreiter 1 Sohn. Aufgebote: Der Gutsbesitzer Paul Rudolf Drechsler, wohnhaft in Stelzendorf, mit Alma Maria Müller, wohnhaft in Rottluff. Sterbefäll«: Der Privatmann Carl Hermann Müller, 68 Jahre alt; Karl Herbert Seifert, 8 Tage alt. - 5. :e * vom 16. Februar 1912. B , 1- Es wird Kenntnis genommen ») von der amtshauptmann- 2 Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehns von 25000 B der Landesversicherungsanstalt zum Zwecke der Erbauung der B ^Mlstraße und des neuen Spritzenhauses; b) von dem Protokoll s "°er die am 28. Dezember 1911 durch den Sparkassenausschnß vor- ! Hbiwmmene Revision der Sparkasse; c) von dem Bericht der König- B "wm Amtshauptmannschast über die am 31. Ianuar 1912 durch B dieselbe vorgenommene Gemeindeamtsreviston; ä) von einer Ver- 0 derselben Behörde, die Abänderung der neu aufgestellten B AMtzwechselabgabenordnung betreffend; es wird beschlossen, die neue W D Ordnung der ministeriellen Verordnung entsprechend abzuändern; v e) von einer Einladung des hiesigen Wilitärvereins zu dem am ,,,, A dieses Monats stattsindenden Ball; k) von einem an das König- "He Ministerium des Innern eingereichten Gesuche um Einreihung wesigen Ortes bei der Neuregelung der Wohnungsgeldzuschüsse ^11 "" die Staatsbeamten in die 2. Servisklasse. I» ^2. Von der zur Vorlage gelangten Sparkassenrechnung auf das 1911 wird Kenntnis genommen. ?' ^it den von Herrn Vorsitzenden in einer Klagesache getroffenen 1 Maßnahmen erklärt sich der Gemeinderat einverstanden. 4- Zur Vorlage gelangt ein Entwurf über den sich notwendig 861 s wachenden Ambau der jetzigen Schule in ein Verwaltungsgebäude.