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Wochenblatt Amt Siegmar Nr. 144. für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. 42. Sonnabend, den 19. Oktober 1907. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Weichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein cntgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pjg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme bis spätestens Freitags nachmittag S Uhr. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Kirchenvorstand gibt hiermit bekannt, daß am 1. Dezember c. vorm. 11 Uhr im Gasthaus Reichenbrand Kirchenvorstandswahl stattfinden soll. Kirchengesetzlicher Bestimmung zu folge scheiden Ende 1907 aus in Reichenbrand die Herren Otto, Gemeindevorstand Vogel und Wendler, in Siegmar die Herren Gemeindevorstand Klinger, Oberlehrer Meyer und Richter. Zunächst ist eine Wählerliste aufzustellen. Stimmberechtigt sind alle selbständigen Hausväter der Kirch gemeinde, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, und in die Wähler liste der Kirchgemeinde ausgenommen sind. Die Aufnahme in die letztere erfolgt nur auf eigene An meldung, welche zu jeder Zeit geschehen kann, und zwar für Reichenbrand auf dem Pfarramt, für Siegmar auf dem Gemeindeamt. Die Anmeldung mutz mit der einzeln abzugebenden und durch eigenhändige Unterschrift zu vollziehenden Erklärung verbunden sein, daß der sich Anmeldende bereit sei und sich verpflichtet, das kirchliche Leben in der Gemeinde in Uebereinstimmung mit den Ordnungen der Kirche zu fördern. Die Anmeldung ist bis zum 10. November zu bewirken. Eine Aufnahme in die Wählerliste ist dann nicht mehr zulässig. Wählbar als Kirchenvorsteher sind nur selbständige Haus väter der Kirchgemeinde von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Er fahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die ausscheidenden Herren Kirchenvorsteher sind sofort wieder wählbar. Reichenbrand, den 11. Oktober 1907 Der Kirchenvorstand. . Rein, Pf. Nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 11. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Alle im Gemeinde- und Gutsbezirke Rabenstein aufhältlichen nicht vom Waffendienst zurückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Sonnabend, den 9. November 1907, vormittags 8 Uhr 30 Min. m Chemnitz-Altendorf, Restaurant Wiesenburg stattfindenden Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wcgzulegen. Zur Iahresklasse 1902 Zugehörige haben «egen der vorznnehmenden Nutzniessung m sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden Keine Berücksichtigung. 2m übrigen wird auf Punkt III und V der Patzbestimmungen hingewiesen. Welcher Jahresklasse jeder einzelne angehort, ist auf dem Deckel des Militarpasses verzeichnet. König!. Bezirkskommando Chemnitz. Bekanntmachung. Es wird hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, datz die Hauslisten nach dem Stande vom 12. Oktober 1907 vorschriftsmäßig ausgefüllt bis spätestens den 20. Oktober 1907 im Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 50 Mark abzugcben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig Machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabe-Termin mutz in Rücksicht aus die gesetzlich vor- Seschriebenen Fristen pünktlich inne gehalten werden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtlich Sur Anwendung gebracht werden müßten. Rabenstein, am 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. — Wilsdorf. Bekanntmachung. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 2. Termin der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuer noch im Rückstände find, wird andurch bekannt gegeben, datz am 22. dss. Mts. Kas Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Die Kosten sind nach dem Kostengesetz vom 30. 4.1906 zu entrichten. Rabenstein, am 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. , Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, datz die hiesige freiwillige Feuerwehr II. Komp, in Ker Zeit vom 19. bis mit 27. Oktober 1907 zu einer Nachtübung alarmiert werden wird. Rabenstein, am 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. . Wilsdorf. Bekanntmachung. Gefunden wurde 1 Schlüssel; verloren wurde 1 Herrenuhr. Rabenstein, am 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. , Wilsdorf. Schöne Halb-Etage 'M Rathause in Rabenstein ab 1. Januar 1908 ev. auch früher für 300 Mk. Jahresmiete zu vermieten. Rabenstein, am 15. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bolksbibliothek Rabenstein. Bei Eintritt der längeren Abende verfehlt die Verwaltung der hiesigen Volksbibliothek nicht, auf deren Benutzung aufmerksam zu machen, umsomehr, als die Bibliothek gerade in diesem Jahre sowohl durch Geschenk als auch besonders durch Ankauf wieder einen ganz bedeutenden Zuwachs an neuen Büchern erhalten hat. Das Verzeichnis derselben liegt im Bibliothekszimmer der neuen Schule zu den Ausgabezeiten zu jedermanns Einsicht aus. Ebenso finden die Leser der Bibliothek dort eine Tafel aufgestellt, auf der die neuesten zuletzt in die Bibliothek eingereihten Bücher verzeichnet sind, daneben auch die Bücher, die gerade in der gegenwärtigen Zeit von besonderem Interesse sind. Auch diese Ein richtung soll dazu beitragen, die Verwertung der in der hiesigen Bibliothek für die Einwohner unseres Ortes ruhenden Bildungsschätze planmäßiger und ausgiebiger zu gestalten. Auch die neue Wanderbibliothek, deren Verzeichnis von uns seinerzeit veröffentlicht wurde und jetzt im Bibliothekszimmer ausliegt, bietet unsern Lesern ausgesucht modernen Anterhaltungs- und Bildungsstoff. Die Ausgabe der Bücher erfolgt, wie schon bekannt gegeben, Montag abends von Vs8 bis Ve9 Ahr besonders an Erwachsene und Fortbildungsschüler und Freitags von 5 bis 6 Ahr nach mittags besonders an Schüler und Schülerinnen; doch bleibt es jedem Leser unbenommen, sich den ihm am besten passenden Tag von beiden zu wählen. Rabenstein, am 17. Oktober 1907. Die Bibliotheksverwaltung. Bekanntmachung Auf Grund von 8 17 des hiesigen Gemeinde-Anlagen-Regulativs wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, datz es einem jeden Abgabenpflichtigen freisteht, dem Gemeinderate durch Sekbft-Deklaratton anzuzeigen, auf wie hoch er sein gesamte jährliches Einkommen veranschlagt. Diese Anzeige hat bis Ende Oktober dieses Jahres für die Abschätzung, behufs der Besteuerung für das folgende Jahr schriftlich zu geschehen. Fede Selbst-Deklaration unterliegt der Prüfung durch den Gesamt-Gemeinderat. Neustadt, am 18. Oktober 1907. Der Gemeinderat. Geißler, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 30. September 1907 war der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungs- stener fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsversahren eingeleitet werden. Neustadt, am 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats war der 5. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 15. November 1907 an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, datz nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Neustadt, am 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats war der 2 Termin der von den katholischen Glaubensgenossen zu entrichtenden Kirchenanlagen fällig und ist bis spätestens zum 23. dieses Monats an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Nach Ablauf der vorerwähnten Frist wird gegen die Säumigen das Mahn- bezw. Zwangsvoll- strekungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 18. Oktober 1907. Der Gcmeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Der Fabrikant Herr Karl Gustav Starke, hier, ist unterm 10. dieses Monats von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz als 1. Gemeindeältester für den hiesigen Ort im Pflicht genommen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Neustadt, ani 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Nachdem das Ortsgcsetz, die Wasserwerks-Ordnung der Gemeinde Neustadt betr., Ge nehmigung der Königlichen Ämtshauptmannschaft Chemnitz gefunden hat, wird folches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, datz dasselbe zu Jedermanns Einsicht von heute ab 14 Tage lang im hiesigen Gemeindeamte während der üblichen Geschäftszeit ausliegt. Neustadt, am 18. Oktober 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Die Sparkasse zu Neustadt Telephon Nr. 85, Amt Siegmar. unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit 3 V? "/o- Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Ahr und nachmittags von 2—6 Ahr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Sitzung des Gemeinderats zu Reichendrand vom 11. Oktober 1907. 1. Es wird Kenntnis genommen s) von dem Revisionsprotokolle über die am 24. vorigen Monats vorgenommene Revision der Spar kasse durch den Sparkassen-Ausschuß, b) von einem Beschluß der Königlichen Amtshauptmannschaft, die Weitergenehmigung des Wert- Awachssteuer-Regulativs betr., c) von einer Verfügung derselben Behörde, die Ausführung des neuen Körgesetzes betr., ä) von einer Verfügung derselben Behörde, die Abhaltung eines Lokaltermins in Sachen des Bebauungsplanes für die Stelzendorferstraße. 2. Dem Herrn Dr. weck Lurz wird die hiesige Schul-, Impf und Armenarztstelle übertragen. 3. Einem Gesuche um teilweisen Erlaß der Wassersteuer wird in Rücksicht auf die vorliegenden Verhältnisse entsprochen. 4. 2n Wegebausachen wird beschlossen a) dem von der Staats eisenbahnverwaltung aufgestellten neuen Projekt über die Straßen unterführung nach dem Pelzmühlengelände zuzustimmen, b) zur Unterhaltung der Wege 78 cbm Steine anfahren zu lassen, c) in einer Bausache die nachgesuchte Dispensation wegen des verminderten Grenzabstandes zu befürworten, ä) wegen Reinigung des Badeteiches dem Bauausschuß zu beauftragen, das weitere zu veranlassen. 5. An Stelle des von hier verzogenen Gerichtsschöppen Herrn Karl Aurich wird Herr Paul Junghänel für dieses Amt gewählt. 6. Beschlußfassung über Einführung von Straßennamen und Hausnummern. Einem Gesuche um Abänderung einer Wegebezeich nung konnte mangels geeigneter Vorschläge nicht entsprochen werden. Der Gemeinderat beschließt die in der Vorlage festgesetzte Straßen-