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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1979
- Erscheinungsdatum
- 1979
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-197900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19790000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19790000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1979
-
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- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1
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- Ausgabe Nr. 15, 16. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1
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- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1
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- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 24. August 1
- Ausgabe Nr. 32, 7. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 14. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 21. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 28. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 5. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 12. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 19. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 26. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 2. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 9. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 16. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 23. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 30. November 1
- Ausgabe Nr. 45, 7. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 14. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 47, 21. Dezember 1
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Band
Band 1979
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organisatorische Zusammenarbeit an den Sektionen, Instituten und dem / — der Kindereinrichtungen, Betriebspionierlager und Kinderweihnachts- Bereich Medizin weiter zu verbessern. / feiern 3.2.3. Das vielseitige und interessante Klubleben im Klub der (für die Weihnachtsfeiern an den Einrichtungen stehen 10 M je Wissenschaftler und Kulturschaffenden sowie im Klub der jungen Arbei- Kind im Alter von 0—14 Jahren, deren staatl. Kindergeld an der KMU ter und Angestellten als Stätten des Erfahrungsaustausches, der Begeg nung und der Geselligkeit sind weiter zu profilieren. 3.2.4. Die Zentralen künstlerischen Ensembles und Zirkel arbeiten nach langfristigen Konzeptionen und berücksichtigen die kulturpolitischen und gesellschaftlichen Höhepunkte, z. B.: Arbeiterfestspiele und 35. Jahrestag der Befreiung. Ihre Arbeit ist durch entsprechende Bedingungen materiell und technisch zu sichern. Zur gezielten Förderung sind wechselnde Aus stellungen im vorhandenen Ausstellungszentrum langfristig zu planen. Kontrolltermine: 30.6. und 31.12. des Jahres Die UGL verpflichtet sich: 3.2.5. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Kulturfunktionäre am „komple xen Qualifizierungsvorhaben“ wird gewährleistet. 3.2.6. Der Klub der jungen Arbeiter und Angestellten der KMU ist als ein geistig-kulturelles Zentrum der jungen Arbeiter und Angestellten kultur politisch und finanziell, entsprechend dem Finanzplan der UGL, zu unter stützen. 3.2.7. Die geplante Delegierung der künstlerischen Ensembles der KMU anläßlich der 18. Arbeiterfestspiele der DDR vom 27.-29. Juni 1980 im Bezirk Rostock ist konzeptionell und finanziell zu unterstützen. 3.2.8. In Vorbereitung des 35. Jahrestages der Befreiung sind die Initiati ven der Universitätsangehörigen im Rahmen der Arbeit mit den Kultur- und Bildungsplänen thematisch auf diese und andere gesellschaftliche Höhe punkte zu richten. Kontrolltermine: 30. 6. und 31. 12. des Jahres 3.3. Feriengestaltung der Schüler Der Rektor verpflichtet sich: 3.3.1. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der Vereinbarung vom 1. 1. 1979 werden zur Sicherstellung der Betriebspionierlager in Grün plan (3 Belegungen = 612 Plätze) und in Bad Saarow (2 Belegungen = 330 Plätze) zur Verfügung gestellt. Anträge können für Kinder vom vollende ten 3. bis zum 8. Schuljahr gestellt werden, für die das staatliche Kindergeld an der KMU gezahlt wird. Die UGL verpflichtet sich: 3.3.2. Auf der Grundlage von Verträgen zwischen der UGL und Einrich tungen im sozialistischen Ausland ist ein Austausch für Pioniere durchzufüh ren. Teilnahmeberechtigt sind Pioniere, die das 12. Lebensjahr erreicht haben, bereits zweimal Teilnehmer eines BPL der KMU waren und sich in diesen Lagern durch gute Verhaltensweisen auszeichneten. 3.4. Förderung von Körperkultur und Sport Der Rektor verpflichtet sich: 3.4.1. Die Mehrheit der Mitarbeiter ist für das regelmäßige Sporttreiben zu gewinnen und dem Sport in der Freizeit ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 3.4.2. Die auf der Grundlage des zentralen Jahressportprogrammes der KMU und der Jahressportprogramme der den Sektionen und Einrichtun gen für das Jahr 1980 gestellten Aufgaben sind politisch-ideologisch, ma teriell und finanziell zu unterstützen. 3.4.3. Verstärkt ist über die staatlichen Leiter der Sektionen und Einrich tungen Einfluß zu nehmen, daß gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Mitarbeiter, die die Bedingungen des Sportabzeichens erfüllt, eine wesent liche Steigerung erfährt. Damit ist bei allen Mitarbeitern die Einstellung zum regelmäßigen Sporttreiben zu festigen. 3.4.4. Im April und September 1980 sind Schulungen für Sportorganisato ren durchzuführen. Dabei ist die Abnahmeberechtigung für das Sport abzeichen zu erwerben. 3.4.5. Die Schaffung von Sportmöglichkeiten in den Sektionen und Einrich tungen ist durch die staatlichen Leiter zu verbessern. 3.4.6. Die staatlichen Leiter’ unterstützen die volkssportlichen Wettkämpfe und zentralen Vergleiche und schaffen die Voraussetzungen für die Betei ligung ihrer Mitarbeiter. 3.4.7. Das 6. Universitätssportfest der Mitarbeiter der KMU findet am 21. 6. 1980 auf dem Sportplatz Wettinbrücke statt. Kontrolltermine: 30. 6. 1980 und 31. 12. 1980. Die UGL verpflichtet sich: 3.4.8. In allen Gewerkschaftsgruppen sind sportliche und touristische Vor haben in die Kultur- und Bildungspläne aufzunehmen und abzurechnen. Die gewerkschaftlichen Leitungen analysieren deren Erfüllung bei der Ver teidigung der Kollektive. 3.4.9. Über die Sportkommission der UGL ist eine enge Zusammenarbeit mit der Sportkommission beim Rektor und den Sportkommissionen an den Sektionen und Einrichtungen zu gewährleisten. 3.4.10. Die sportlichen Veranstaltungen sind auf Sektions-, Bereichs- und zentraler Ebene zu unterstützen und Überschneidungen mit dem zentralen Sportfest der KMU sind zu vermeiden. 3.4.11. Die besten Erfahrungen der gewerkschaftlichen Sportorganisatoren auf dem Gebiet des Freizeit- und Erholungssportes sind im Rahmen einer Gewerkschaftsaktiv-Tagung im November 1980 auszuwerten. Kontrolltermin: 31. 12. 1980 4. Verwendung der betrieblichen Fonds für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen Der Rektor verpflichtet sich: 4.1. Die Mittel des Kultur- und Sozialfonds werden so eingesetzt, daß sie zur Verbesserung der Arbeits- und Leberisbedingungen und der kulturel len Betreuung aller Mitarbeiter der KMU beitragen. 4.2. Der Kultur- und Sozialfonds der KMU beträgt im Jahre 1980 1716 TM. Schwerpunkte der Verwendung dabei sind: Unterstützung — der Ferienheime, — des Werkküchenessens, — der Kulturarbeit, — der Einrichtungen zur kulturellen und sportlichen Betreuung unserer Mitarbeiter (den Einrichtungen stehen dabei 25 M/VbE dezentral zur Verfügung), gezahlt wird, zur Verfügung). 5. Frauenförderungsplan Der Rektor verpflichtet sich: 5.1. In der Vorauswahl für die Aufnahme eines Forschungsstudiums ist durch die Einrichtungen in Verbindung mit dem Direktorat für Studien angelegenheiten ein Frauenanteil von 40 Prozent beizubehalten. Termin: 30. 6.1980 5.2. Durch das Direktorat für Weiterbildung sind vorrangig weibliche Bewerber bei der Aufnahme einer wissenschaftlichen Aspirantur zu be rücksichtigen. Für das Planjahr 1980 ist ein Frauenanteil von 50 Prozent zu sichern. Termin: 30. 6.1980 5.3. In der Vorbereitung von Delegierungen zum Zusatzstudium, zur Wei terbildung und zu Aspiranturen im sozialistischen Ausland für das Stu dienjahr 1981/82 ist durch die Leitung der Struktureinheiten zu sichern, daß Frauen entsprechend den gesellschaftlichen Notwendigkeiten auf der Grundlage des Kaderprogramms bestätigt und die erforderliche Unter stützung gesichert wird. Termin: 30. 11.1980 5.4. Im Interesse einer planmäßigen Entwicklung von Frauen zu Hoch schullehrern werden für das Studienjahr 1980/81 befähigte Nachwuchswis senschaftlerinnen, die sich auf den Abschluß der Promotion B vorbereiten und in das Kaderprogramm des Rektors auf genommen sind, zur ML-Abendschule delegiert. Termin: 31. 3.1980 5.5. Mit allen weiblichen Nachwuchswissenschaftlern, die im KP des Rek tors erfaßt sind, wird eine Problemdiskussion durchgeführt. Termin: Bereich Medizin I. Quartal Hochschulbereich III. Quartal 5.6. Die Leitungen der Struktureinheiten haben zu sichern, daß durch die weiblichen Arbeiter und Angestellten differenzierte Möglichkeiten einer politisch-ideologischen Weiterbildung genutzt werden können. Termin: 1. 6. 1980 5.7. Für alle Frauen, mit denen Qualifizierungsverträge abgeschlossen wurden, schafft die Leitung der Einrichtungen die erforderlichen Bedin gungen zur planmäßigen Realisierung der Qualifizierungsaufgaben. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen werden Freistellungen ge währt. Besondere Unterstützung bedürfen hierbei Frauen mit zwei und mehr Kindern. Termin: 30. 11. 1980 5.8. Auf der Grundlage des Frauenförderungsplanes der KMU sind durch die staatlichen Leiter der Struktureinheiten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gewerkschaftsleitungen Maßnahmepläne zu erarbeiten und kon trollfähig zu führen. Termin: 31. 1. 1980 Zwischenabrechnung: 30. 6. 1980 5.9. Bei der Inanspruchnahme der Freistellung gemäß Paragraph 246 AGB ist in den Einrichtungen zu prüfen, wie diese Zeit zur Aus- und Weiter bildung genutzt werden kann. Insbesondere sind Festlegungen über die Weiterführung bereits begonnener Qualifizierungsmaßnahmen zu treffen. Kontrolltermine: 5. 9., 5. 11.; 30. 6. und 31. 12. 80 Die UGL verpflichtet sich: 5.10. Die Gewerkschaftsleitungen der Einrichtungen wirken darauf hin, daß für alle im Kaderprogramm erfaßten Frauen differenzierte Maßnah men zur planmäßigen Entwicklung ausgewiesen sind und kontrolliert wer den. Diese Maßnahmen sollen u. a. die weiblichen Promoventen beim ter mingerechten Abschluß unterstützen und ihre Eigenverantwortlichkeit er höhen. 5.11. Die Gewerkschaftsleitungen der Einrichtungen tragen bei der Vorbe reitung und Auswahl qualifizierter Frauen für Berufungs- und Leitungs funktionen Mitverantwortung. Besonderes Augenmerk ist auf den Kreis der weiblichen Oberassistenten und Oberärzte zu legen. 5.12. Für die Übernahme gesellschaftlicher Funktionen sind im Interesse einer allseitigen Persönlichkeitsentwicklung weibliche Kader zu gewin nen, die bisher noch keine derartigen Funktionen ausübten. Erfahrenen Kolleginnen ist größere Verantwortung in leitenden Gewerkschaftsfunk tionen zu übertragen. 5.13. Dem weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs ist hinsichtlich Aus- und Weiterbildung und der Verbesserung seiner Arbeits- und Lebens bedingungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 5.14. Der Frauenausschuß der UGL führt mit den neugewählten Gewerk schaftsfunktionärinnen eine Problemdiskussion durch. Kontrollterminc: 5.10.-5.14.: 30. 6. 1980 und 31. 12. 1980. Termin: 30. 11. 1980 6. Schlußbestimmungen Dieser Betriebskollektivvertrag gilt für alle Einrichtungen der Karl- Marx-Universität, für alle im Arbeitsrechtsverhältnis mit der Karl-Marx- Universität stehenden Kolleginnen und Kollegen sowie alle planmäßigen (einschließlich ausländschen) Aspiranten. Er tritt mit der Unterzeichnung durch den Rektor und den Vorsitzenden der Universitätsgewerkschafts leitung in Kraft. Entsprechend den entstandenen Schwerpunkten und Erfordernissen kann der Betriebskollektivvertrag ergänzt werden. Diese Ergänzungen bedürfen der Schriftform und, nachdem sie zwischen Rektor und Univer sitätsgewerkschaftsleitung vereinbart wurden, der Bestätigung durch das Gewerkschaftsaktiv der Universitätsgewerkschaftsorganisation. Der Rektor und die Universitätsgewerkschaftsleitung sind für die allsei tige und termingerechte Erfüllung des Betriebskollektivvertrages verant wortlich und rechenschaftspflichtig. Die Rechenschaftslegungen zum Be triebskollektivvertrag erfolgen im Zusammenhang mit den Rechenschafts legungen zur Planerfüllung jeweils zum 30. 6. und 31. 12. 1980. Prof. Dr. sc. L. Rathmann, Rektor Dr. phil. W. Lehmann, Vorsitzender der UGL J Togm) zwischen dem Rektor und der •/ V / 706/ Universitätsgewerkschaftsleitung der KMU yiusuuuunuvppvsvuuuunnuuuuuuunnnuunuuvinuuuuuinIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rektor und Universitätsgewerkschaftsleitung legen euch mit der heutigen UZ den Entwurf des BKV 1980 der Karl-Marx-Universität vor. Dieser Entwurf wurde auf der Grundlage der bisher vorge schlagenen Planaufgaben erarbeitet. Er soll der Verwirklichung der Planaufgaben im Jahre 1980 dienen. Die Diskussion über den Entwurf des BKV 1980 ist mit der Plan diskussion in den Gruppen und Einrichtungen zu verbinden. Die Diskussionen zum BKV 1980 sind in den Einrichtungen und Kollek« tiven bis zum 7. Dezember abzuschließen. Wir bitten darum, die Informationen über das Ergebnis der Dis kussion — gemeinsam durch staatliche Leiter und Gewerkschafts leitungen der Einrichtungen — in zweifacher Ausfertigung an den 1. Prorektor bzw. die UGL zu geben. Überarbeitete Anlagen werden in einer der nächsten Nummern der UZ veröffentlicht. 1. Entwicklung und Förderung neuer schöpferischer Initiativen der Angehörigen der KMU im Wettbewerb 1.1. Zur Organisation und Führung des sozialistischen Wettbewerbs Der Rektor verpflichtet sich: 1.1.1. Auf der Grundlage der „Ordnung zur Organisierung und Führung des sozialistischen Wettbewerbs“ (Anlage 1 des BKV 1978), der Grundorien tierung der UGL zur Wettbewerbsführung und dem Plan 1980 werden die ge stellten Aufgaben umfassend diskutiert. Sie werden auf die Kollektive auf geschlüsselt und den Mitarbeitern erläutert. Die Erarbeitung, Erfüllung und Abrechnung der Wettbewerbsverpflichtungen werden unterstützt und die Ergebnisse auf der Grundlage der Prämienordnung der KMU aner kannt. Termine: Mai 1980, Oktober 1980 1.1.2. Die Intensivierung aller Arbeitsprozesse ist auch an der Karl-Marx- Universität der Hauptweg zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Erhöhung der Qualität der Arbeit. Die Initiativen der Kollektive und Mit arbeiter sind durch konkrete Aufgabenstellung vor allem darauf zu rich ten, daß mit den vorhandenen materiellen und finanziellen Mitteln und Arbeitskräften bei der Erfüllung der Planaufgaben höchstmöglicher Nut zen erzielt wird. Termine: 29. 02. 1980, 31. 05. 1980 1.1.3. Die Weiterentwicklung des „Sozialistischen Arbeitens, Lernens und Lebens“ wird konsequent unterstützt. Zugleich wird die Entwicklung der sozialistischen Lebensweise weiter ausgeprägt und die Erhöhung des Kul tur- und Bildungsniveaus angestrebt. Der Kampf um Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin ist Bestandteil dieser Entwicklung. Siehe Betriebsdokumente der KMU: — E 211: Festlegungen zur „Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialisti schen Arbeit“ - E 212: Ordnung über die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit“) Termine: 29. 02. 1980 Abschluß der Verteidigungen; 10. 05. 1980 Abschluß der Auszeichnungen 1.1.4. Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Masseninitiative wird durch die materiell-technische Sicherstellung der Arbeitseinsätze an folgen den zentralen O: kten gefördert: — Unterstützung der Investitionsvorhaben Rekonstruktion der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie, Bettenhaus und OP-Trakt Chirurgie — Weitere Bauhilfsarbeiten im Bereich Medizin — Mitwirkung an Werterhaltungsarbeiten sowie Einsätze für Instandhal tungsarbeiten in den eigenen Einrichtungen Kontrolltermine: halbjährlich Die Universitätsgewerkschaftsleitung verpflichtet sich: 1.1.5. Die Initiative der Universitätsangehörigen wird auf die Erfüllung der im Plan und im Wettbewerbsbeschluß ausgewiesenen Zielstellungen konzentriert. Auf dieser Grundlage werden die Wettbewerbsprogramme der Kollektive erarbeitet. Termine: wie Punkt 1.1.1. 1.1.6. Bei den Verteidigungen der „Kollektive der sozialistischen Arbeit“ sind die in den Beschlüssen des IX. Parteitages und des 9. FDGB-Kongresses gesetzten höheren Maßstäbe anzulegen. Der Erfahrungsaustausch zur Er zielung eines höheren Niveaus der Arbeit wird organisiert. Termine: 30. 04. 1980, 31. 10. 1980 1.1.7. Alle Mitarbeiter der Karl-Marx-Universität werden für die Teil nahme an der VMI-Bewegung gewonnen. Die Verpflichtungen werden in die Wettbewerbsprogramme der Kollektive aufgenommen und sind abzu rechnen. Die Mitarbeiter der KMU werden für 5 Stunden unbezahlte, freiwillige Arbeitsleistung entsprechend Punkt 1. 1. 4. gewonnen. Kontrolltermin: quartalsweise 1.2. Förderung der Neuererbewegung Der Rektor verpflichtet sich: 1.2.1. Die Erfüllung der im Plan ausgewiesenen 37 Aufgaben für die Neuerer wird durch den Abschluß von Vereinbarungen gesichert. Kontrolltermine: 31. 03. 1980, 31. 10. 1980 1.2.2. Bei der Präzisierung des Planes 1980 wird die Ableitung weiterer Aufgaben organisiert, die auf eine Steigerung der Effektivität des Lehrens und Lernens, die Unterstützung der Forschung, die Verbesserung der me dizinischen Betreuung sowie der Arbeits- und Lebensbedingungen und eine Erhöhung der Grundfonds- und Materialökonomie zu richten sind. Kontrolltermine: 15. 06. 1980, 30. 11. 1980 1.2.4. Die objektbezogene Anleitung und Unterstützung der Neuererkol lektive wird mit dem Ziel weiter ausgebaut, die Erfindungsergiebigkeit aus der planmäßigen Neuerertätigkeit zu erhöhen. Kontrolltermine: 15. 07. 1980, 15. 12. 1980 1.2.5. Zur Erhöhung der Effektivität der erfinderischen Arbeit werden 5 Mitarbeiter von Forschungskollektiven zu einer entsprechenden postgra dualen Weiterbildung (Fachschulabschluß) delegiert. Termin: Februar 1980 1.2.6. Als Beitrag zur Qualifizierung der Arbeit mit den Neuerern und Erfindern werden Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. Termine: März 1980, September 1980 1.2.7. Zur weiteren Verbesserung der umfassenden Nutzung von Neuerun gen wird in engem Zusammenwirken mit dem Neuereraktiv der UGL eine „Angebotsmesse Neue Technik“ organisiert. Termin: März 1980 1.2.8. Hervorragende Neuerer der KMU werden durch die Verleihung von Neuererpässen geehrt. Termine: 1. 05. 1980, 7. 10. 1980 1.2.9. Mit einem Kreis hervorragender Neuerer werden Arbeitsberatungen bzw. Erfahrungsaustausche durchgeführt. Termine: Mai 1980, Oktober 1980 Die UGL verpflichtet sich: 1.2.10. Zur Unterstützung der BGL und AGL bei der Entwicklung der Neuererbewegung führt das Neuereraktiv zielgerichtete Beratungen mit Ge werkschaftsfunktionären, staatlichen Leitern und Neuerern durch. Termine: einmal im Quartal / > 1.2.11. Das Neuereraktiv oranisiert in Verbindung mit dem Jugendaus schuß der UGL einen thematischen Erfahrungsaustausch mit dem Ziel, die aktive Mitwirkung der Jugendlichen an der Neuerer- und MMM-Be wegung zu erhöhen. Termin: 1. Halbjahr 1980 1.2.12. Zur weiteren Entfaltung der Neuererbewegung unter den Frauen führt das Neuereraktiv mit dem Frauenausschuß der UGL einen Erfah rungsaustausch durch, zu dem auch Mitglieder des Frauenausschusses der Leipziger Adademieinstitute eingeladen werden. Termin: 2. Halbjahr 1980 1.2.13. Anläßlich der „Angebotsmesse Neue Technik“ organisiert das Neuereraktiv in engem Zusammenwirken mit dem Direktorat für For- schung/Bf'N eine Neuererkonferenz. Termin: März 1980 1.2.14. Zur Fortsetzung und Vertiefung der Beziehungen zwischen den Neuereraktiven des VEB Maschinenbau und Gießerei im Kombinat GISAG und der KMU wird anläßlich der Tage der Wissenschaft ein Erfahrungs austausch mit dem Thema „Aufgaben und Möglichkeiten der Neuerer bei der weiteren Effektivierung der WAO“ organisiert. Termin: November 1980 1.2.15. Das Neuereraktiv festigt seine Beziehungen zum Neuereraktiv der TH Leipzig durch den Austausch hochschulspezifischer Erfahrungen bei der Entwicklung der Neuerer- und Erfindertätigkeit. Kontrolltermine: 15. 07. 1980, 15. 12. 1980 2. Die weitere Verbesserung der Arbeits und Lebensbedingungen an der KMU 2.1. Die Verwirklichung des Leistungsprinzips in der Entlohnung und Prämierung Der Rektor verpflichtet sich: 2.1.1. Der Lohnfonds der KMU wird im Jahre 1980 so eingesetzt, daß et zur Intensivierung sowie zur Erhöhung der Effektivität der Arbeit in Aus bildung, Erziehung, Forschung, medizinischen und veterinärmedizinischen Betreuung, Ökonomie und Dienstleistungen beträgt. Der Lohnfondszuwachs für das Jahr 1980 in Höhe von 1 Prozent wird zur Stimulierung kontinuierlich guter Leistungen, zunehmender Qualifikation sowie der Leistungssteigerung verwandt. Die Stimulierung erfolgt in Form von — Steigerungsstufen zum 1. 3. des Jahres für die Beschäftigten der A-Vergütungsgruppen, — Von-Bis-Spannen zum 1. 4. des Jahres für das Betriebs-, Verwaltungs-und Hilfspersonal, für Meister sowie Ingenieure, — Steigerungssätzen zum 1. 9. des Jahres für Hochschullehrer, Fachschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter,’ - Von-Bis-Spannen zum 1. 9. für befristete Assistenten. Bei der leistungsgerechten Vergabe der Stimulierungsmittel sind die in den Betriebsdokumenten E 200 enthaltenen allgemeinen Normen und Kri terien zu beachten und es ist entsprechend zu verfahren. 2.1.2. Die begonnenen Arbeiten zur Durchsetzung der WAO sind in allen Einrichtungen zielstrebig fortzusetzen. Die Verantwortung der staatlichen Leiter für die Durchsetzung der WAO ist zu erhöhen. Die WAO-Arbeit ist auf folgende Schwerpunkte zu lenken: — Durchführung von Arbeitsplatzstudien, — arbeitsorganisatorische Veränderungen zur Entlastung der Wis senschaftler von Verwaltungsaufgaben und zur Beseitigung von Störungs faktoren, rationeller Einsatz vorhandener Organisationsmittel, — intersektioneller Erfahrungsaustausch zur Rationalisierung der ökono misch-technischen und organisatorischen Prozesse. — Verbesserung der Arbeit mit Hilfe von Organisationsregelungen. 2.1.3. Der Prämienfonds beträgt 1980 auf der Grundlage der Planaufgabe 5572;- TM. In dieser Summe sind die leistungsabhängigen Forschungsprämien ent halten. Die Verwendung des Prämienfonds erfolgt nach den Grundsätzen der Prämienordnung der KMU, die in den Betriebsdokumenten unter E 210 ver öffentlicht ist.
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