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Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1.1957
- Erscheinungsdatum
- 1957
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-195700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19570000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19570000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Bemerkung
- Heft Nr. 1 fehlt. Teilweise vorlagebedingter Textverlust.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1.1957
-
- Ausgabe Nr. 2, 16. April 1
- Ausgabe Nr. 3, 1. Mai 1
- Ausgabe Nr. 4, 15. Mai 1
- Ausgabe Nr. 5, 29. Mai 1
- Ausgabe Nr. 6, 12. Juni 1
- Ausgabe Nr. 7, 26. Juni 1
- Ausgabe Nr. 8, 9. Juli 1
- Ausgabe Nr. 9, 23. Juli 1
- Ausgabe Nr. 10, 6. August 1
- Ausgabe Nr. 11, 21. August 1
- Ausgabe Nr. 12/13, 17. September 1
- Ausgabe Nr. 14, 1. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 16, 29. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 17, 12. November 1
- Ausgabe Nr. 18, 26. November 1
- Ausgabe Nr. 19, 10. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 20, 31. Dezember 1
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Band
Band 1.1957
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- Universitätszeitung
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Einheitliche Kandidatenliste - Erfordernis unserer Demokratie Von Prof. Dr. Bönninger, Direktor des Institutes für Staats- und Verwaltungsrecht der Juristenfakultät I n der Deutschen Demokratischen Re publik erschöpft sich die Demokratie nicht in den Wahlen. Unsere Demo- t kratie ist viel breiter. Hunderttau- sende von Bürgern nehmen ständig an der Leitung des Staates teil: in ökono mischen Konferenzen, in Aktivistenkon- ferenzen, durch die Betriebs-Kollektiv verträge, durch das Mitbestimmungsrecht der Betriebs-Gewerkschaftsleitungen, in den Organen der Arbeiterkontrolle, in den Ständigen Kommissionen der ört lichen Volksvertretungen, in Sozial-, Wohnungs-, Differenzierungskommis- Sionen usw., in Elternbeiräten, als Schöf fen und durch die Mitwirkung der Mas senorganisationen bei der Erledigung staatlicher Angelegenheiten. Die Stellung der Wahlen Im System unserer Demokratie A ber Wahlen werden deshalb nicht überflüssig. Im Gegenteil, die Wahlen nehmen im System der Demokratie eine ganz besondere Stellung ein. Durch die Wahl nehmen die Bürger nicht bloß an der Staats macht teil, an beliebigen Punk ten des Staatsmechanismus, sondern bilden die Organe, die die Staatsmacht ausüben, und zwar die im jeweiligen territorialen Bereich höchsten Staatsorgane. Die durch die Wahl ge- schaffenen Organe vertreten nicht nur begrenzte Kreise der Bevölkerung, son dern alle Bevölkerungsschichten. Zwi schen ihnen und den Bürgern besteht ein echtes staatsrechtliches V e r t re- tun g s Verhältnis, was keiner Woh nungskommission und keinem Ak tiv einer Ständigen Kommission zu kommt. Während durch die Einrichtun gen der ständigen Teilnahme der Mas sen an der Leitung des Staates einige Hunderttausend erfaßt werden, wird durch die Wahlen die ganze Bevölke rung — bei den Wahlen im Jahre 1954 mehr als zwölf Millionen Bürger — in die staatliche Leitung einbezogen. Kein bundesrepublikanisches „Repräsentieren“, das dem Volk den Mund verbietet D er Zweck der Wahlen besteht bei uns darin, die höchsten staat lichen Machtorgane zu schaffen, die echte Volksvertretungsorgane sind. Das Vertretungsverhältnis kommt darin zum Ausdruck, daß die Wähler berechtigt sind, dem Abgeordneten Wäh leraufträge und Empfehlungen zu ertei len, daß der Abgeordnete zur Rechen schaftslegung vor den Wählern ver pflichtet ist und diese ihn abberufen können, wenn er ihr Vertrauen nicht mehr besitzt. Das Vertretungsverhältnis zeigt sich auch darin, daß der Vertretene — das Volk — nach wie vor im politischen Raum handlungsfähig bleibt: durch Aus nutzung der obengenannten vielfältigen Möglichkeiten, an der Leitung des Staa tes teilzunehmen. Die westdeutsche Staatstheorie lehnt für die' Verhältnisse in der Bundesrepu blik ein Vertretungsverhältnis zwischen Wählern und Abgeordneten strikt ab. Man konstruiert daraus ein Repräsenta tionsverhältnis. Zwischen Repräsentier tem und Repräsentanten gibt es weder Raum für einen Auftrag, noch Platz für eine Abberufung. Wille und Handlungen des Parlaments gelten als der Wille des Volkes. Deshalb könne es außerhalb des Parlaments eine politische Handlungs weise oder Willensäußerung des Volkes verfassungsrechtlich nicht geben, ja, sie werden in der Tat als Parlamentsnöti gung, wenn nicht gar als Staatsgefähr dung bestraft. Alle Parteien sichern verantwortliche Vertretung Da in der Deutschen Demokratischen Republik die Volksvertretungen die Ver tretungsorgane des ganzen Volkes sind, muß bei der Wahl gesichert wer den, daß alle Parteien und Massen organisationen, die die verschiedensten sozialen Schichten der Bevölkerung ver treten, nicht nur Kandidaten a u f s t e 1- 1 e n können, sondern auch, daß sie im Ergebnis der Wahl mit Abgeordne ten in der Volksvertretung vertreten sind. Aber gerade das wird am besten durch die einheitliche Liste aller Par teien und Massenorganisationen gewähr leistet. Gemeinsame Arbeit.. . D a in der Deutschen Demokra tischen Republik die Volksver tretungen Staatsorgane sind, in denen nicht über die Politik ge redet wird, sondern die die Staatsmacht aus üben, können die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsschichten nur dann richtig wahrgenommen werden, wenn ihre Vertreter in den Volksver tretungen nicht unfruchtbare Opposition betreiben, sondern mit arbeiten, mit- handeln, mit die Politik bestimmen und alle Schichten der Bevölkerung an die tägliche und stündliche Ausübung der Staatsmacht heranziehen. Die Mit- arbeit aller Schichten ist ein viel höheres demokratisches Prinzip als das der Opposition, die in unserem Staat auf bloßes Räsonieren hinausliefe. Auch .deshalb ist eine gemeinsame Arbeit aller der von den verschiedenen Parteien und Massenorganisationen vorgeschlage nen Abgeordneten, ihre gemeinsame Arbeit zur Heranziehung aller Bevöl kerungsschichten, notwendig. . .. gemeinsame Liste Diese gemeinsame, Arbeit der Abge ordneten ist selbstverständlich frucht barer und hat eine bessere Basis, wenn die Abgeordneten nicht aus einem Wahl kampf gegeneinander, sondern aus einer gemeinsamen Liste hervorgegangen sind. Der Grundsatz der Volkssouveränität, der Grundsatz der Teilnahme aller Schichten an der Ausübung der Staats macht verlangt unter unseren Verhält nissen bei einer demokratischen Wahl zwingend eine einheitliche Kandidaten liste. Das wiederauigebauie Dresdner Rathaus mit demßenkmal der Trümmer frau. Wie überall in unserer Republik, wo neue Häuser und Fabriken ent stehen, fassen die Studenten mit an. In dieser Hille drürkt sich sichtbar die Mitverantwortung für unseren Staat aus. Hinter den Kulissen der bürgerlichen Demokratie Von Dozent Dr. jur. Ulrich Krüger Wenn bei Wahlen eine Anzahl verschiedener politischer Parteien, jede mit ihrem eigenen Wahlprogramm und ihrer eigenen Kandidatenliste, auftritt, hat dann nicht der einfache Wähler die Möglichkeit, sich 'für die nächsten ^ahre nach der Wahl die politische Richtung auszusuchen, die ihm zusagt? Sind solche Wahltn, wie sie in bürgerlichen Staaten üblich, nicht demokra- t^ch? Zeugt es nicht von Demokratie, ’ Politischen Parteien die Unterschiede in In Deutschland hoben wir mit dem bürgerlichen Vielparteiensystem schon aus der Weimarer Republik, in der es zeitweilig mehr als 30 Parteien gab, reiche Erfahrung. Lassen wir ein Do- kument sprechen, wie dieses System funktionierte. venn im Wahlkampf die verschiedenen ihrer Zielsetzung betonen? Einheitsfraktionen ist überall zu stre ben“ (S. 3), wenigstens sind Arbeitsge meinschaften der bürgerlichen Abgeord neten zu schäften (S. 4). Weiter wird an gewiesen: „Die bürgerliche Fraktion hat im Plenum immer einheitlich zu stim men.“ Um die Einheitlichkeit der Ab- geoisie und des Großgrundbesitzes. Es liegt auf der Hand., daß unter solchen Umständen die Wahl immer mehr zu einer undemokratischen Illusionsmache, zu Augenauswischerei wird. Entrüstung über Listenverbindung — pure Heuchelei Ein weiterer „Ratschlag“ an die bür gerlichen Parteien unterstreicht dies noch. Um den Block der Kapitalinteres sen gegen die Masse der Wähler weiter zu festigen, sollen die bürgerlichen Ab geordneten nicht erst nach der Wahl zu „Ratschläge“? Anweisungen! 1929 erschien im Stolle-Verlag in Dres den-Freital ein Heft „Ratschläge für die Arbeit bürgerlicher Gemeindevertreter“. Es wurde, sj heißt es auf dem Titel blatt. „bearbeitet in der Vereinigung äer bürgerlichen Gemeindeverordneten ’n der Amtshauptmannschaft Dresden in Fühlungnahme mit Spitzenverbänden der sächsischen Wirtschaft“. Es war für die große Zahl der Gemeindevertreter bestimmt, also für die Oeffentlichkeit. Eben deshalb wurde der unrichtige Ti- tel „Ratschläge“ gewählt. Daß das Heft 2 Fühlungnahme mit Spitzenverbän den der, sächsischen Wirtschaft“ heraus- Kegeben würfe wie auch der Ton, der den angeblich freien, nur ihrem Gewis sen verantwortlichen bürgerlichen Ab- Geordneten gegenüber angeschlagen Wird, zeigen jedoch deutlich, daß es sich drn direkte Anweisungen, nicht um ir- gendwelche unverbindlichen Ratschläge handelt, die die Großindustriellen und Bankiers den bürgerlichen Gemeinde- Vertretern geben. Ein Sarg nn einer Icke der Charloitenstraße in SpandaulWestberlin. ..Kaus mit den Atomkationen!“ steht daraut. Die demokratischen Kräfte der westdeutschen Studenten- schait sind mit in der ersten Reihe derer, die ents lossen gegen Adenauers Atom- kriegspolitik aultreten. Bürgerblock und Fraktionszwang Im Kem geht es um nichts weniger dis darum, in allen Gemeindeparlamen- ten aus den Abgeordneten der bürger- lichen Parteien einen geschlossen auf- tretenden und einheitlich abstimmen- den Block zusammenzuzimmern, ohne dabei Rücksicht auf den Willen der Wähler oder auf die Interessen der Ge- Meinden und Städte sowie der großen Masse ihrer Einwohner zu nehmen; es Geht einfach darum, daß dieser Block ne Politik zu Nutz und Frommen des Kapitals durchsetzen soll. Hier die An- Weisung an die Abgeordneten wörtlich: zDie gewählten Gemeindeverordneten baben sich zu einer Fraktion zusam- ^orizuschließen . . . Nach bürgerlichen Stimmung auch gegen widerstrebende Abgeordnete durchsetzen zu können, wird angeordnet, „schon bei Aufstellung der Wahlliste den Kandidaten die ehren wörtliche Verpflichtung zum Fraktions zwang schriftlich abzunehmen.“! (S. 3) Für den Wähler heißt das alles: Du kannst eine liberale Partei wählen oder eine christliche, du kannst überhaupt jede der ungefähr 30 bürgerlichen Par teien wählen, — es macht keinen Un terschied, denn alle bürgerlichen Abge ordneten treiben die gleiche Politik. Die „Spitzenverbände der Wirtschaft“ er klären hier offen, daß der Wille des Wählers, sein Votum für die eine oder andere bürgerliche Partei, gar nichts gilt. Es gilt der Wille der Großbour sammenarbeiten, sondern nach Möglich keit schon vorher. Deshalb die Anwei sung (im Sperrdruck): „Wo es die Verhältnisse nicht unmöglich machen, ist mit Einheitslisten in die Wahl zu gehen. Wo man aus Zweckmäßigkeits gründen auf eine bürgerliche Einheitsliste verzichtet, ist nach der Wahi die Bildung einer bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft zu vollziehen. Bei mehreren bürgerlichen Kan didatenlisten ist Listenverbindung zu bean tragen“ (S. 3—4). Die bürgerliche Einheitsliste — das Ideal der Großbourgeoisie! Wir wissen jetzt noch besser, was wir von den An griffen auf die gemeinsame Liste der Nationalen Front zu halten haben. Hier ist das Eingeständnis der Wahlmanager der Großbourgeoisie, daß alle Entrüstung über unsere gemeinsame Liste nichts weiter als pure Heuchelei ist. Auch über das Ziel der Bürgerblockpolitik geben die „Ratschläge“ Auskunft. Es werden die verschiedenen bürgerlichen Interessengruppen, die hinter den ver schiedenen bürgerlichen Parteien und Abgeordneten stehen, angewiesen, ihre Sonderinteressen hinter das Interesse der Erhaltung der Großbourgeoisie und ihres Profits zurückzustellen. Der Block des Kapitals erscheint den Monopolen und Großbanken die sichere Garantie ihrer politischen und ökonomischen Machtpositionen. Deshalb heißt es: „Zwischen den Wirtschaftsgruppen — ge werblicher Mittelstand, Landwirtschaft, Grund- und Hausbesitz und Industrie — sollte es Mandatsstreitigkeiten überhaupt nicht geben. Für alle liegen die Interessen an der Kommunalpolitik gleich, nämlich Abwehr jeder Sozialisierung und Kommuna lisierung, Erhaltung des privaten Eigentums und der selbständigen verantwortlichen Unternehmerpersönlichkeit.“ Damit ist die Katze aus dem Sack: Für die Großbourgeoisie ist die Kommunal politik kein Mittel zur Entwicklung der Städte und Gemeinden und zur Förde rung des Wohls ihrer Bewohner, sondern nur Mittel zur Erhaltung ihrer Macht und zur Steigerung ihres Profits. Heute wird in Westdeutschland die gleiche Bürgerblockpolitik betrieben. Wir kennen die Bürgerblocks in Bremen und Hamburg. Die Hamburger Zeitung „Die Welt“ berichtet darüber: „Die CDU, FDP und DP in Bremen haben vereinbart, den Wahlkampf für die Bremi schen Bürgerschaftswahlen am 9. Oktober gemeinsam zu führen. . . Ziel des gemein samen Vorgehens Ist es, die in Bremen tonangebende SPD aus dem Sattel zu heben.“ Das Zusammenkleben der bürgerlichen Parteien zeigt sich auch im Parteiwechsel von Abgeordneten, der häufig praktiziert wird. So warz. B. der Bundestagsabgeordnete Martin Heix als CDU-Kandidat in den ersten Bundes tag gewählt worden. Vor der Wahl zum zweiten Bundestag wurde ein Abkom men zwischen der CDU und dem Zen trum getroffen, demzufolge Heix auf die Kandidatur in einem Wahlkreis zugun sten des Zentrumsvorsitzenden Brock mann verzichtete. Das Zentrum konnte dadurch die Sperrklausel überspringen und in den Bundestag kommen. Heix wurde als Gegenleistung auf die Zen trumslandesliste in Nordrhein-Westfalen gesetzt und als Zentrumsabgeordneter in den Bundestag gewählt. Dort wech selte er dann wieder zur CDU über. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, München, vom 9. Mai 1956 sind in Bayern eine ganze Reihe von Kreis räten verschiedener bürgerlicher Par teien zur CSU übergetreten. Im Kreis tag von Riedenburg bekam dadurch die CSU die absolute Mehrheit gegenüber der SPD und den anderen Parteien. M ün c h en (SZ). Den Uebertritt wei terer Kreisräte der Bayernpartei und. des Gesamtdeutschen BlockslBHE zur CSU gab die Landesleitung der CSU be kannt. So sind im Kreistag von Rieden burg zwei Kreisräte der Bayempartei zur CSU übergetreten. Damit hat auch' in diesem Kreistag die CSU mit nun mehr insgesamt zwölf Mitgliedern die absolute Mehrheit gegenüber sieben Sitzen van SPD, BP und Wahlgemein schaft. In den Kreistagen von Röding und Burglengenfeld (Oberpfalz) ist je weils ein Kreisrat des GB/BHE der CSU beigetreten. Die CSU-Landesleitung be tont in diesem Zusammenhang nach- drüdclich, daß sie sich in die parteiinter nen Vorgänge anderer Parteien nicht einmische und daß die Uebertritte von ihr nicht provoziert wurdlen. In Vils hofen hatten erst vor wenigen Tagen drei Kreisräte des BHE ihren Uebertritt zur CSU-Kreistagsfraktion bekannt gegeben. r, . Wie in Riedenburg, so traten auch in den Kreistagen von Röding, Burglengen feld- (Oberpfalz), Vilshofen und anderen Kreistagen Kreisräte zur CSU über. Der gleichen Ausgabe der „Süddeut- schen Zeitung“ entnehmen wir auch die folgende Nachricht: Miesbach. Bei der Wahl des stell-> vertretenden Landrats im Landkreis Miesbach, für den drei Kandidaten no miniert waren, wurde eine Stichwahl notwendig, aus der die beiden Kandida ten der CSU und der SPD mit Stimmen gleichheit (je 22 Stimmen) hervorgingen. Nun mußte der Würfel entscheiden. Der bisherige stellvertretende Landrat Mi chael Gasteiger (CSU) warf eine Vier, sein Gegenkandidat Georg Konrad (SPD) eine Zwei. Somit ist Gasteiger für vier Jahre wiedergewählt. ‘ Gegen den Block des Kapitals und seine demokratiefeindlichen Wahlmanö ver mußte schon damals, in der Wei marer Republik, die geballte Kraft aller Demokraten und Patrioten gestellt wer den. Dann wären Deutschland und der Welt Krieg, Not und Elend erspart wor den. -‘ Universitätszeitung / 29. Mai / Seite 3
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