Suche löschen...
Universitätszeitung
- Bandzählung
- 1983
- Erscheinungsdatum
- 1983
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 459
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1770109730-198300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1770109730-19830000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1770109730-19830000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Universitätszeitung
-
Band
Band 1983
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1
- Ausgabe Nr. 9, 4. März 1
- Ausgabe Nr. 10, 11. März 1
- Ausgabe Nr. 11, 18. März 1
- Ausgabe Nr. 12, 25. März 1
- Ausgabe Nr. 13, 4. April 1
- Ausgabe Nr. 14, 8. April 1
- Ausgabe Nr. 15, 15. April 1
- Ausgabe Nr. 16, 22. April 1
- Ausgabe Nr. 17, 29. April 1
- Ausgabe Nr. 18, 6. Mai 1
- Ausgabe Nr. 19, 13. Mai 1
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1
- Ausgabe Nr. 21, 27. Mai 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Juni 1
- Ausgabe Nr. 23, 10. Juni 1
- Ausgabe Nr. 24, 17. Juni 1
- Ausgabe Nr. 25, 24. Juni 1
- Ausgabe Nr. 26, 1. Juli 1
- Ausgabe Nr. 27, 8. Juli 1
- Ausgabe Nr. 28, 15. Juli 1
- Ausgabe Nr. 29, 22. Juli 1
- Ausgabe Nr. 30, 29. Juli 1
- Ausgabe Nr. 31, 2. September 1
- Ausgabe Nr. 32, 9. September 1
- Ausgabe Nr. 33, 16. September 1
- Ausgabe Nr. 34, 23. September 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. September 1
- Ausgabe Nr. 36, 10. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 37, 14. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 38, 21. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 39, 28. Oktober 1
- Ausgabe Nr. 40, 4. November 1
- Ausgabe Nr. 41, 11. November 1
- Ausgabe Nr. 42, 18. November 1
- Ausgabe Nr. 43, 25. November 1
- Ausgabe Nr. 44, 2. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 45, 9. Dezember 1
- Ausgabe Nr. 46, 16. Dezember 1
-
Band
Band 1983
-
- Titel
- Universitätszeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2 BKV 1984 25. November 1983 UZ/43 Herausragende Leistungen von Hochschullehrern und wissenschaft lichen Mitarbeitern sind im stärke ren Maße durch vorzeitige Steige rungen zu stimulieren. Entspre chende Anträge (Leistungseinschät zungen) sind bis 1984 von den staat lichen Leitern an den Direktor für Kader und Qualifizierung einzurei chen. Der Rektor entscheidet mit Zu stimmung der UGL endgültig. Diese Mittel sind aus den übergebenen Fonds bereitzustellen. 2.4. im Rahmen des Lohnfondszu wachses das ' Limit für leistungs orientierte Gehaltszuschläge (LGZ) sowie Leistungszuschläge (LZ) nm 165 TM für den Hochschulbe reich um 9 TM für den Bereich Medi zin zu erhöhen. Sie sind nicht mit ande ren Vorgaben austauschbar! Dieser Lohnfondszuwachs ist vor rangig gegenüber den anderen Sti mulierungsmöglichkeiten äus dem Lohnfonds anzuwenden. Er ist grundsätzlich zur Stimulie rung hoher Leistungen nur für die Facharbeiter der Lehre und For schung, der Leiter von Meisterbe reichen, der Forschungs- und be triebstechnischen Ingenieure einzu setzen. Die Entscheidung des Leiters auf Gewährung. Erhöhung oder Min derung hat auf der Grundlage per sönlicher Leistungsgespräche im Bei sein eines Vertreters der zuständi gen Gewerkschaftsleitung zu erfol gen. Es sind die Prinzipien der Ver einbarung zwischen Rektor und der UGL verbindlich (Betriebsdoku- ment E 200). > 2.5. für das nach der Tariftabelle A vergütete Personal in der Lehre und Forschung 65 TM für den Hochschulbereich 28 TM für den Bereich Medizin zur Stimulierung über Steigerungs sätze zur Verfügung zu stellen. Es ist zu beachten, daß die in Frage kommenden Mitarbeiter Vor rangig nach Pkt. 2. 4. stimuliert wer den sollen. 2.6. die Mitarbeiter, die Von-Bis- Mittel erhalten (Tariftabelle V, B. HF, FI, BI. M ohne befristete As sistenten) durch die Bereitstellung von 173 TM für den Hochschulbereich 100 TM für den Bereich Medizin zu stimulieren. Die Entscheidung erfolgt ent sprechend der persönlich gewachse nen Leistung bzw. Leistungsentwick lung, welche durch Leistungsgesprä che differenziert einzuschätzen sind (Betriebsdokument E 200). Es ist zu beachten, daß Mitarbeiter, die nach der Tariftabelle FI, BI und M ver gütet werden, vorrangig nach Pkt. 2. 4. stimuliert werden sollen. 2.7. daß für den Prämienfonds ins gesamt 6406,8 TM zur Verfügung stehen (einschließlich normativer For schungszuschlag). Grundlage für die Vorgabesummen der zentralisierten Und dezentralen Prämienfonds ist die zwischen Rektor und UGL ver einbarte Prämienordnung (Betriebs dokument E 210). Für Forschungs leistungen werden davon insgesamt 1730 TM als zweckgebundene Prä mie bereitgestellt. 2.8. daß die zweckgebundenen de zentralen Prämien für hohe For- schungsleistungen zu .75 Prozent im gesellschaftswissen schaftlichen Bereich 50 Prozent im naturwissenschaftli chen Bereich (einschließlich math. und agrarwiss. Forschung) 50 Prozent im Bereich Medizin durch Zielprämienvereinbarungen mit Forschungskollektiven abge deckt werden. Allen Zielprämien müssen Vereinbarungen zugrunde liegen, aus denen hohe Leistungsan- gebote, die Sicherung der Ter- minerfüllung sowie der terminge rechte Abschluß der Verteidigung der Gesamt- oder von Teilleistun gen hervorgeht. 2.9. daß zur Anerkennung hoher wis senschaftlicher Leistungen in Erzie hung, Aus- und Weiterbildung (§ 74—Fonds BKV) insgesamt 1003 TM zur Verfügung stehen. Die Stimulierung erfolgt nach der für 1984 geltenden Vereinbarung des Rektors und der UGL (Betriebs dokumente E 220). 2.10. für die Aktivistenauszeichnung die Prämienmittel in den dezentra len Fonds mit vorzugeben. Jede Aus zeichnung ist mit einer Prämie in Höhe von 500 Mark zu verbinden.' 2.11. zu sichern, daß die dezentralen Mittel im laufenden Jahr zur Erzie lung hoher Leistungen verwendet werden. Nichtverwendete Mittel werden am Jahresende zentralisiert. Ausnahmen zur Übertragung in das neue Jahr bedürfen der begründe ten Antragstellung durch den Leiter der Einrichtung und die zuständige BGL. Darüber wird bis zum 31. 12. 1984 vom Rektor und der UGL entschieden. 2.12. die Rückführung von metal lischen und nichtmetallischen Se kundärrohstoffen aus dem zentralen Prämienfonds zu stimulieren. Die Einrichtungen erhalten für die nach weislich abgelieferten metallischen Sekundärrohstoffe 10 Prozent vom Erlös, für nichtmetallische Se kundärrohstoffe (nur Papier. Fla schen und Gläser) 50 Prozent des Er löses als materielle Anerkennung. Werden die vorgegebenen Erfas sungslimite bei den nichtmetal lischen Sekundärrohstoffen Überbo ten, erhalten die Einrichtungen für die darüber hinaus abgelieferten Mengen 100 Prozent des Erlöses als Prämie. 2.13. den Fonds des gesellschaftli chen Arbeitsvermögens so einzuset zen Und rationell zu nutzen, daß im Rahmen des bestätigten Arbeitskräf teplanes die Planaufgaben in hoher Qualität erfüllt werden. Verbindli che Grundlage dabei sind die den Sektionen übergebenen Stellenplan vorgaben für das Jahr 1984. 2.14. Die UGL verpflichtet sich, — über ihre nachgeordneten Lei tungen Einfluß zu nehmen, daß • die neue Qualität bei der Durch setzung des sozialistischen Lei stungsprinzips entsprechend den Orientierungen und Beschlüssen von Partei, Regierung und Gewerk schaft durchgesetzt Wird. • die Leistungsbereitschaft der Kol legen weiter gefördert, • der Leistungsanstieg in der ge forderten Qualität erbracht wird. — darauf Einfluß zu nehmen, daß der Einsatz der Stimulierungsmittel (Lohn und Prämie) leistungsorien tiert und zielgerichtet zur konse quenten Erfüllung der Plan- und Wettbewerbsaufgaben erfolgt. — abzusichern, daß in jeder Einrich tung zu Beginn des Jahres Ver wendungskonzeptionen der dezen tralen Stimulierungsfonds (siehe Be triebsdokumente E 200 und Anlage 2 der E 210) zwischen dem Leiter und der zuständigen BGL über den leistungsorientierten, zielgerichteten und planmäßigen Einsatz vereinbart und zur Planverteidigung vorgelegt werden. — zu sichern, daß die Einschätzun gen zur Vergabe von Stimulierungs mitteln sowie Auszeichnungsvor schläge in den entsprechenden Kol lektiven beraten werden. — eine verstärkte Kontrolle seitens der Kommissionen (der UGL und der BGL) über den leistungsgerech ten Einsatz und die Verwendung der Stimulierungsmittel durchzu führen. Dabei ist zu überprüfen, daß für die Facharbeiter und Hilfskräfte in Lehre und Forschung sowie die Ingenieure und Meister der ge plante Lohnfondszuwachs vorrangig zur Stimulierung mit Hilfe von LZ und LGZ eingesetzt wird. Diese Sti mulierung ist auf der Grundlage von Leistungskennziffern vorzuneh men, die den hohen Aufgabenstel lungen entsprechen. 3. Weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen 3. 1. Entwicklung materieller und organisatorischer Arbeits bedingungen und die Gewährleistung der Arbeitssicherheit Der Rektor verpflichtet sich, 3.1.1. die in den Plan aufgenomme nen Arbeitsschutzbaumaßnahmen auf der Grundlage bestätigter Bi lanzen und im Rahmen der Mög lichkeiten schwerpunktmäßig zu realisieren. 3.1.2. daß die Durchsetzung der WAO entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf allen Leitungs ebenen verbessert und auf folgende Schwerpunkte gelenkt wird: — Durchführung arbeitshygieni- scher Analysen zum Abbau gesund heitsgefährdender Einflußfaktoren an den Arbeitsplätzen entsprechend der 2. DB zur VO über die Verhü tung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten, insbeson dere in den Sektionen Chemie, Phy sik, TV/VM, Biowissenschaften und im Bereich Medizin. — Rationalisierungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausche zur Ver einfachung der Arbeits- und Infor mationsprozesse in Wissenschafts organisation und Verwaltung. — Erarbeitung von quantitativen und qualitativen Bewertungsmög lichkeiten für wissenschaftliche Ar beitsleistungen der Hochschulleh- rer/wissenschaftliche Mitarbeiter und deren Nutzung für die Arbeits kräfteplanung und zur Leistungs stimulierung. 3.1.3. daß unter Anleitung der zen tralen Schutzgütekommission die de zentralen Schutzgütekommissionen des Bereiches Medizin, der Sektion TV, Sektion Physik und Sektion Chemie sowie beim Verwaltungsdi rektor zunehmend eine wirkungs volle und selbständige Arbeit lei sten. Dadurch wird gewährleistet, daß bei allen im Rahmen der For schung und Entwicklung, des Neuererwesens und der Grundin standsetzung neu entwickelten oder veränderten Arbeitsmittel Schutz güte garantiert und der Schutzgüte nachweis zum Gegenstand der Lei stungsabnahme gemacht wird. 3.1.4. Betriebsbegehungen nach Vor gaben des MHF, aufgrund von Infor mationen über Mängel im Arbeits und Brandschutz, von Arbeitsunfäl len, Bränden und Havarien sowie bei Arbeitsplätzen mit gesundheits gefährdenden Einflußfaktoren plan mäßig durchzuführen. 3.1.5. Lehrgänge zum Erwerb des Be fähigungsnachweises im Gesund- heits-, Arbeits- und Brandschutz durchzuführen. 3.1 6. regelmäßige Kontrollen zur Durchführung der gesetzlich gefor derten Belehrungen zum Arbeits und Brandschutz in den Einrichtun gen durchzuführen. 3.1.7. zur Sicherung der Ersten Hilfe bei Unfällen in den Einrichtungen Ges undheitshelfer einzusetzen (Grundlage: ASAO 20/1 vorn 4. 8. 1969). Die erforderliche Aus- und Welterbildung wird von den .Leitern der Einrichtungen im un- mittelbaren Zusammenwirken mit dem Kreiskomitee des DRK an der KMU gewährleistet. Die UGL verpflichtet sich, 318 bei Betriebsbegehungen mit zuwirken, entsprechende Analysen und die regelmäßige Durchführung gesetzlich geforderter Belehrungen zum Arbeits- und Brandschutz zu kontrollieren. Die Schulung der Ar beitsschutzfunktionäre ist in Abstän den von zwei Monaten durchzufüh ren. 3.1.9. darauf Einfluß zu nehmen, daß zur Sicherung der Ersten Hilfe bei Unfällen die Leiter der Einrich tungen auf der Grundlage der ASAO 20/1 vom 4. 8. 1969 Gesund heitshelfer einsetzen. 3.1.10. über das Verkehrssicherheits aktiv so auf die Kraftfahrer einzu wirken, daß alle an der Bewegung „Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr“ teilnehmen. Mit Hilfe von Verkehrsteilnehmerschu lungen wird die Verpflichtungsbe wegung „ Zum unfallfreien Fahren“ unterstützt und ihre Popularisie rung verbessert. Durch das Verkehrssicherheitsak tiv wird die Kontrolle über die Ein haltung der Straßenverkehrsord nung und Parkordnung im Gelände der KMU organisiert. 3.1.11. daß entsprechend den gege benen Möglichkeiten die technische Überprüfung der PKW und Kräder der Mitarbeiter der KMU nach vor heriger Anmeldung durch das. Ver kehrssicherheitsaktiv durchgeführt wird. 3.1.12. die Gewerkschaftsgruppen zur Erfüllung der Planaufgaben dar auf zu orientieren, daß in den Wett bewerbsprogrammen der Kollektive und Einrichtungen Verpflichtungen aufgenommen werden, die — der Rationalisierung der wissen schaftsorganisatorischen und ver waltungstechnischen Arbeiten, — der effektiven Nutzung des Ar beitsvermögens, der Grundfonds so wie der Fonds an Energie und Mate rial, — dem Abbau gesundheitsgefähr dender Einflußfaktoren an den Ar beitsplätzen dienen. Die Realisierung solcher Vorhaben durch WAO- und Neue rerkollektive wird besonders unter stützt und der Erfahrungsaustausch gefördert. 3. 2. Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung Der Rektor verpflichtet sieh, 3.2.1. daß die Betriebspoliklinik ihre Aufgaben in der medizinischen Grundbetreuung aller Angehörigen der KMU (einschließlich Rentner und Veteranen), der arbeitsmedizi nischen Betreuung, einschließlich der arbeitsmedizinischen Tauglich- keits- und Überwachungsunter suchungen (2. DB) wahrnimmt. Dabei wird auf eine nech stärkere prophylaktische und gesundheits erzieherische Wirksamkeit, eine ver besserte arbeitshygienische Kon trolltätigkeit und die ständige Bera tung der Leitungen der KMU bei der gesundheitsfördernden Gestal tung der Arbeitsbedingungen orien tiert.' Die Wartezeiten werden durch eine Qualifizierung des Bestellsy stems sowie entsprechend gestaltete Sprechstundenzeiten weiter gesenkt 3.2.2. vordringlich Mitarbeiterinnen der KMU mit drei oder mehr Kin dern prophylaktische Untersuchun gen in der Betriebspoliklinik und Untersuchungen von Frauen über 25 Jahre auf Unterleibs- und Brust krebs und der Männer über 40 Jahre auf Vorsteherdrüsenkrebs zu ermöglichen. Darüber hinaus kön nen auf eigenen Wunsch Mit arbeiter aller Altersgruppen in diese Untersuchung einbezogen wer den. Bestimmte Vorsorgeuntersu chungen, z. B. auf grünen Star, wer den gesondert popularisiert. Für ihre Durchführung werden die Kli niken des Bereiches Medizin einbe zogen. 3.2.3. für alle Rehabilitanden der KMU durch die Kontrollgruppen Krankenstand/Rehabilitation (auf Wunsch) Problemberatungen durch zuführen. 3.2.4. für die materiell-technische und personelle Absicherung der 80 UZ/43 25. November 1983 BKV 1984 3 prophylaktischen Kuren (53 in Grün plan und 27 in Graal-Müritz) Sorge zu tragen. 3.2.5. daß durch die staatlichen Let ter in Übereinstimmung mit den Ge werkschaftsleitungen das Rauch verbot in Beratungen, Tagungen und S tzungen durchgesetzt wird. In Mensen, gastronomischen Einrich tungen und in Gemeinschaftsräu men. der Ferienobjekte wird in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und 11 bis 14 Uhr das Rauchen untersagt. Die UGL verpflichtet sieh, 3.2.6. die prophylaktischen Kuren in Objekten der KMU vorrangig für werktätige Mütter, Werktätige im Schichtdienst und Werktätige mit besonders hoher Belastung bereit zustellen. Für Werktätige Mütter mit Kindern im Kindergartenalter (max. 20 Kinder 3 bis 6 Jahre) be steht die Möglichkeit, diese zur Kur im Ferienobjekt Grünplan mitzu nehmen. Grünplan 14. 9. bis 4. 10. 1984, Graal-Müritz 4. 10. bis 25. 10. 1984. Die Vergabe erfolgt durch die Kurenkommission der UGL in Ab sprache mit der BPK unter besonde rer Berücksichtigung der Patienten der BPK aus Reihenuntersuchungen und Dispensairegruppen. 3.2.7. die durch die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB zur Verfügung gestellten Kuren durch die Kurenkommission der UGL im Zusammenwirken mit der Betriebs poliklinik, den behandelnden Ärz ten, den staatlichen Leitern und Ge werkschaftsleitungen zu vergeben. 3.2.8. die Betreuung erkrankter Kol legen durch die Gewerkschaftsgrup pen zu gewährleisten: — zu erkrankten alleinstehenden Werktätigen innerhalb von 3 Tagen und zu allen anderen erkrankten Werktätigen innerhalb von 10 Ta gen Kontakt aufzunehmen; — bei längerer Erkrankung erfolgen Wiederholungsbesuche; — zu sichern, daß durch die BGL/ AGL entsprechende finanzielle Mit tel im Finanzplan der BGL/AGL be reitgestellt werden. 3. 3. Gewährleistung der Speisenversorgung Der Rektor verpflichtet sich, 3.3.1. in allen Mensen und gastrono mischen Einrichtungen auf der Ba sis des verfügbaren "Warenfonds ab wechslungsreiche Speisen von einer hohen gesundheitsfördernden Quali tät anzubieten und das Imbißange bot zu sichern. 3.3.2. schulpflichtigen Kindern von KMU-Angehörigen - während der Schulferien und in Begleitung ihrer Eltern die Teilnahme an der Spei senversorgung zu ermöglichen. Die UGL verpflichtet sich, 3.3.3. zur Unterstützung einer weite ren Verbesserung der Speisenver sorgung die Küchenkommissionen der BGL zweimal jährlich anzulei ten. Dabei wird darauf orientiert, in die Tätigkeit der Küchenkommis sionen verstärkt FDJ-Studenten ein zubeziehen. 3. 4. Verbesserung der Wohnverhältnisse 3.4.1. in die Vereinbarung mit dem Rat der Stadt Leipzig im Jahre 1984 insgesamt ... Mitglieder in die AWG „Karl Marx“ aufzunehmen, die ent sprechend dem Statut der AWG mit Wohnraum versorgt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die AWG erfolgt auf Vorschlag der Wohnungskommission der UGL in Übereinstimmung zwischen Rektor und UGL. Weiterhin werden die An strengungen zur Lösung von Woh- nungsproblemen in enger Zusam menarbeit mit den Stadtbezirken verstärkt. 3.4.2. zur Unterstützung der Eigen leistungen bei Ausbauwohnungen für Mitarbeiter der KMU die Or ganisierung sozialistischer Hilfe durch die Arbeitskollektive zu för dern und zinslose Kredite (max. 5000 M) zu gewähren. Entsprechende Anträge sind an den 1. Prorektor zu richten, der ge meinsam mit der UGL nach Prü fung der Anträge und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten dar über entscheidet. Die UGL verpflichtet sich, 3.4.3. darauf einzuwirken, daß im Rahmen de Gewerkschaftsgruppen Gespräche mit Mitarbeitern über die Auslastung von Wohnraum er folgen, um die Lösung von Woh nungsproblemen der Mitarbeiter und Absolventen durch Lenkungs- ketten zu unterstützen. 3.4.4. durch die Arbeit ihrer Woh nungskommissionen Voraussetzun gen für eine effektivere und ra tionelle Nutzung des der KMU zur Verfügung gestellten Wohnraumes zu schaffen. 3. 5. Betreuung der Kinder Rektor und UGL verpflichten sich, 3.5.1. für die Kinderferiengestaltung 1984 insgesamt 900 Plätze für Win ter- und Sommerlager zur Verfü gung zu stellen. Teilnehmen können Kinder vom vollendeten 3. bis 8. Schuljahr, deren Kinderkarte in der Gehaltsstelle der KMU vorliegt. Fol gende Betriebspionierlager werden 1984 durchgeführt: a) Winterbetriebspionierlager: Brno — 1 Durchgang mit 48 Kindern im Ferienheim Domasov (CSSR) für 14 Tage (als Auszeichnung für Ju gendweiheteilnehmer) b) Sommerbetriebspionierlager: Brno — 1 Durchgang mit 24 Kindern im Ferienheim Domasov (CSSR) für 16 Tage (im Austausch von 24 Kin dern der Universität Brno in Grün plan). Grünplan — 3 Durchgänge mit je 180 Kindern für 16 Tage Bad Saarow — 2 Durchgänge mit je 156 Kindern für 16 Tage Dranske — 1 Durchgang mit 120 Kin dern im Ferienlager des VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen im Austausch mit 120 Kindern aus Böhlen in unse ¬ rem Betriebspionierlager Grünplan. Der Rektor verpflichtet sich, 3.5.2, alle personellen, materiellen f und finanziellen Voraussetzungen I in den Betriebspionierlagern und für die Kinderferiengestaltung zu si chern. Die medizinische Betreuung (während der Monate Juli und Au gust) im Objekt Bakenberg/Rügen wird gewährleistet. 3.5.3. für Jugendweiheteilnehmer Präsente in Höhe von je 30 Mark zur Verfügung zu stellen. Rektor und UGL verpflichten sich, 3.5.4. Einfluß darauf zu nehmen, daß die örtlichen Organe die An träge auf Unterbringung der Kinder unserer Universitätsangehörigen in Kinderkrippen und Kindergärten be darfsgerecht realisieren. Der Rea lisierungsstand wird ständig kontrol liert ; 3.5.5. die politische und pädagogi sche Qualifizierung der Erzieherkol lektive in den Betriebspionierlagern auf der Grundlage von Erziehungs konzeptionen zu sichern und die da für erforderlichen Kader für die Erzieherkollektive zu vereinbaren. 3. 6. Erholungswesen Der Rektor verpflichtet sich, daß Sprüchen der 3.6.1. entsprechend den Urlaubsan- auf der Mitarbeiter Grundlage und des Betriebsdokumentes E 410 in allen Arbeitskollektiven bis zum 1. 3. 1984 Urlaubspläne ausgearbei- tet werden. Diese Urlaubspläne be dürfen der Zustimmung der zustän digen Gewerkschaftsleitungen. Sie sind so zu gestalten, daß in allen Einrichtungen die planmäßige Er füllung der gestellten Aufgaben ab gesichert wird. Die UGL verpflichtet sich, 3.6.2. im Jahre 1984 für die Mit arbeiter der KMU und ihre Angehö rigen 3940 Urlaubsplätze in univer sitätseigenen Ferienobjekten zur . Verfügung zu stellen, davon minde stens 150 Plätze — in der Zeit der Schulferien — bevorzugt für kinder reiche Familien. Für Veteranen wer den mindestens 200 Plätze außer halb der Saison und der Schulferien angeboten. 3.6,3. die Ferienschecks 1985 für uni versitätseigene Ferienobjekte bis Ende Oktober 1984 bereitzustellen. Der Rektor verpflichtet sich, 3.6.4. die arbeitskräftemäßige Absi cherung der Urlauberbelegungen in den Betriebsferienheimen für Kü chen- und Reinigungsarbeiten zu ge währleisten. 3.6.5. die vorgesehene Rekonstruk tion des Ferienobjektes Graal- Müritz so vorzubereiten und durch zuführen, daß bei Wiedereröffnung — des danach ganzjährig zu nutzen den Objektes — mit der Silvester belegung. vom 27. 12. 84 bis 2. 1. 1985 für die beteiligten Hand werker gesichert wird. Alle Möglich keiten der zeitweiligen und teilwei sen Nutzung während der Monate Juli/August 1984 werden geprüft. Die UGL verpflichtet sich, 3.6.6. im Jahre 1984 2318 FDGB- Ferienplätze zur Verfügung zu stel ¬ len. Der Austausch von Ferienplät zen mit Partneruniversitäten und Kombinaten wird fortgesetzt. 3.6.7. bis Mitte November 1984 die Ausgabe der Ferienplätze für uni versitätseigene Ferienobjekte, der FDGB-Ferienplätze und der Aus tauschplätze an die BGL nach den Grundsätzen des FDGB vom 20. 8. 1975 zu sichern. 3.6.8. die Popularisierung zur Nut zung von Ferienplätzen in der Vor- und Nachsaison sowie die Zusam menarbeit der Gewerkschaftsleitun gen mit den staatlichen Leitern zur Verbesserung der Urlaubsplanung zu verstärken. 3.6.9. durch Urlauberaktive in jeder Belegung die Heimleiter bei der Ge staltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens und der Erhal tung und zweckentsprechenden Nut zung der Objekte und ihrer Einrich tung zu unterstützen. 3.6.10. dafür Sorge zu tragen, daß die in den Urlauberbelegungen ein gesetzten Mitarbeiter (vgl. Pkt. 2.7.4. ) nach erfolgtem Einsatz bei der Vergabe von Ferienplätzen durch die zuständigen BGL beson ders berücksichtigt werden. 3.6.11. — die durch vertragliche Bindungen in Velka Lomnica (CSSR) gewonne nen 195 Ferienplätze den BGL zur Verfügung zu stellen und eine höchstmögliche Auslastung zu si chern. 3.6.12. den Austausch von 60 Ferien plätzen im Heim Antonshöhe für 60 Plätze im Heim Hohendorf (Böhlen) fortzusetzen. 3.6.13. den Stand der Vorbereitung und den Verlauf der Rekonstruktion des Ferienobjektes Graal-Müritz zu kontrollieren und zu unterstützen. Die mögliche zeitweilige und teil weise Vergabe von Schecks sowie zur Silvesterbelegung wird als Aus zeichnung und Stimulierung für Re konstruktionsmaßnahmen genutzt. 3. 7. Freiwillige Zusatzrentenversicherung Rektor und UGL verpflichten sich, die Werbung zur freiwilligen Zusatz rentenversicherung zu einem festen Bestandteil der Leitungstätigkeit der Einrichtungen zu machen; die Aussprachen zu aktivieren, damit alle in Frage kommenden Mit arbeiter der Zusatzrentenversiche rung beitreten. Dabei sind die Vor teile der Zusatzrentenversicherung verstärkt zu popularisieren. 4. Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus und Förderung des Sports 4. 1. Die Entwicklung des Bildungsniveaus Der Rektor verpflichtet sich: 4.1.1. den Hochschullehrern und wis senschaftlichen Mitarbeitern die Qualifizierung entsprechend den an sie zu stellenden Anforderungen auf den Gebieten Marxismus-Leninis mus, Hochschulpädagogik und -me- thodik, Militärpolitik und Fremd sprachen zu ermöglichen. Dafür sind besonders zu nutzen: — ML Abendschule in Rohrbach — Doktorandenseminare — Lehrgänge im Rahmen der Be triebsakademie 4.1.2. besondere Aufmerksamkeit der planmäßigen und zielgerichte ten politisch-ideologischen und fach lichen Qualifizierung der Arbeiter und Angestellten zu schenken. Schwerpunkte sind: — Qualifizierung zum Facharbeiter und Meister — Herstellung der Übereinstim mung zwischen vorhandenem und erforderlichem Qualifikationsniveau entsprechend dem RKV-Hoch- schulwesen und der Analyse der Be rufs- und Qualifikationsstruktur — arbeitsplatzbezogene Qualifizie rung, insbesondere bei neu einge stellten Mitarbeitern — Erwerb von Befähigungsnach weisen — Lehrgänge zur Vermittlung von Kenntnissen zur selbständigen Durchführung von Rationalisie rungsmaßnahmen (WAO) . Auf diese Schwerpunkte sind so wohl die Tätigkeit der Betriebsaka demie als auch die der staatlichen Leiter aller Leitungsbereiche der KMU auszurichten. 4.1.3. Kinder von Universitätsange hörigen bei der Aufnahme einer Lehrausbildung an der KMU beson ders zu unterstützen, wenn diese die erforderlichen Voraussetzungen er füllen. Die UGL verpflichtet sich, 4.1.4. die Gewerkschaftsmitglieder für die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und den Abschluß von Qualifizierungsnach weisen zu gewinnen. Die Erfüllung von Verpflichtungen insbesondere der Qualifizierung der Frauen und der in Schichtarbeit Beschäftigten werden unter gewerkschaftliche Kontrolle genommen; 4.1.5. die Schulen der sozialistischen Arbeit — besonders in den Arbeiter und Angestelltenbereichen — hin sichtlich der kontinuierlichen Durch- führung sowie der regelmäßigen und aktiven Teilnahme zu festigen. Dazu werden regelmäßige Anleitun gen der Gesprächsleiter und Er-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)