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bahnschienen sind bedingt durch praktische Rück sichten bei der Fabrication, durch die Behand lung derselben auf dem Transport von dem Walz werk bis zur Verwendungsstelle und durch ihr Verhalten im Geleise. Mit der Erfindung des Gufsstahls und Ver wendung desselben zur Schienenfabrication sind die Grenzen für die Schienenlängen, welche bei Schweifseisen durch die schwierige Herstellung grofser Packetirungsblöcke gezogen waren, um das Doppelte und mehr erweitert worden. Für Schienen aus Schweifseisen ist 7 m so ziemlich die äufserste Länge, während aus Gufsstahl ohne Anstand Schienen von 12 m Länge hergestellt werden. Die Eisenbahnverwaltungen werden in- defs zur Vermeidung übermäfsig hoher Preise gut thun, für die Schienen solche Längen fest zusetzen, welche nach den heutigen Einrich tungen der Walzwerke in wirthschaftlichem Be triebe herzustellen sind. ■ Wenn zwar das Walzen der Schienen bis zu 12 m Länge den meisten Werken technische Schwierigkeiten nicht verursacht, so bleibt doch zu berücksichtigen, dafs die Herstellung von 9 bis 10 m langen Schienen, die meistens in zwei Längen aus der Walze hervorgehen, für einen wirthschaftlichen Betrieb des Walzwerks günstiger ist als die Fabrication von 12 m langen Schienen, die nur in einer Länge abgewalzt werden können. Ferner sind die Einrichtungen für Adjustage, Lagerung etc. auf keinem Werke zur Zeit für 12 m lange Schienen berechnet, die Herstellung derselben würde mit kostspieliger Erweiterung der Walzwerksanlagen verbunden und dann nicht mehr für die Adjustage von 9 und 10 m langen Schienen verwendbar sein. Zur Zeit sind die Einrichtungen zur Schienenfabrication in den rheinisch - westfälischen Walzwerken vorwiegend für die Herstellung von 9 m langen Schienen getroffen. Für den Transport der Schienen aus dem Walzwerk bis zur Verwendungsstelle kommen die Abmessungen der zur Zeit gebräuchlichen Güter wagen und für das Auf- und Abladen das Eigen gewicht der Schienen in Betracht. Eine Schiene von 12 m Länge wird selbst bei dem leichteren neuen Profd etwa 400 kg schwer sein, ein Ge wicht, welches ohne maschinelle Einrichtungen nur schwierig zu bewegen ist, während erfahrungs- gemäfs die Manipulationen mit einer 300 kg schweren Schiene sowohl beim Verladen wie bei der Bewegung vom Fahrzeug bis zur Verwendungs stelle ohne Anstand vor sich gehen; auch sind Beschädigungen der Schienen durch Verbiegen bei Längen über 10 m leicht zu gewärtigen. Für das Vorhalten der Transportmittel ist die Frage der längeren Schienen von grofser Be deutung, da die Länge der meisten offenen Güter wagen zum Transport von Schienen über 7 und 7,5 m Länge nicht ausreicht; es müssen deshalb entweder gekuppelte Holzwagen oder leer laufende Schutzwagen für diese Transporte eingestellt werden. Da jedoch in den Industrierevieren auch für andere Transporte die Nachfrage nach Wagen mit längerem Plateau und gröfserer Tragfähigkeit fortwährend im Steigen begriffen ist, so wird man bei Neubeschaffungen ohnehin die Wagen von 10 bis 12 m Plateaulänge und 20 000 kg. Tragkraft in Aussicht nehmen, deren Achsen je zwei in einem drehbaren Truckgestell combinirt sind und die sich für Schienentransporte recht gut eignen. Gegenüber den jetzt gebräuchlichen Schienenwagen ä 10 000 kg Tragkraft bieten die selben allerdings keine Ermäfsigung der todten Last, aber sie haben den Vorzug, dafs bei voller Ausnutzung der Tragkraft das Gewicht der Ladung sich vorzüglich zwischen die Achsen lagern läfst, dafs sie erheblich kürzer sind als zwei Wagen a 10 000 kg, dafs sie endlich durch die drehbaren Trucks in den gekrümmten Geleisen glatt durch gehen und weniger Zugkraft beanspruchen als die Schienenwagen ä 10 000 kg mit 4,5 und 5 m Radstand. Diese achträdrigen offenen Wagen werden demnach für die Massentransporte langer Eisentheile in den Industriegebieten immer mehr in Aufnahme kommen, und deshalb würden die Rücksichten auf den Eisenbahntransport der Aus dehnung der Schienenlängen bis zu 12 m wohl nicht entgegenstehen. Das Verhalten der Schienen im Geleise in Bezug auf Verschleifs und Erneuerung wird eben falls für die Längenabmessung keine Beschrän kungen bedingen. Als Grund gegen die Verlängerung der Schienen wurde, wie bereits erwähnt, früher geltend ge macht, dafs bei Eintritt eines Bruchs oder ein zelner Schäden, welche die Entfernung der Schienen aus den Hauptgeleisen bedingen, bei Schienen von kürzeren Abmessungen ein gröfseres Materialquantum als unbrauchbar beseitigt oder doch nur in kleineren minderwerthigen Stücken zu Nebengeleisen Verwendung finden kann. Dieser Einwand mag früher bei der Verwendung von Schweifseisen nicht ganz unbegründet ge wesen sein, die vorzügliche Eigenschaft des Gufs stahls, der jetzt allgemein zur Schienenfabrication verwandt wird, nämlich die vollständig homogene Textur desselben, läfst eine partielle Beschädigung der Schiene nur selten aufkommen, der Kopf wird bei allen Stahlschienen vielmehr gleich- mäfsig abgenutzt, und die Erneuerung einer ein zelnen Schiene in Stahlgeleisen ist eine Selten heit geworden. Von gröfserer Bedeutung für die längere Ab messung der Schiene ist der Umstand, dafs für die Längenveränderungen, denen das Metall bei wechselnder Temperatur unterworfen ist, ein freier Raum zwischen den Köpfen zweier Schienen am Stofs verbleiben mufs, dessen Maximum für den niedrigsten Stand der Temperatur im Interesse 11.4 2