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886 Nr. 12. zeichnet waren. Die Zeichnungen enthielten unter dem Kessel eine weite Oeffnung mit den Worten „zur Gasheizung“. — Die Anord nung der letzteren war überhaupt nicht angegeben. Daraufhin erbat sich der Unterzeichnete nähere Auskunft über diese Heizung mit Hoch ofengas, welche jedenfalls zur Kessel-Concessions- Zeichnung als integrirender Theil gehört und daher von dem zuständigen Revisor, als Sach verständigem, geprüft werden mufs. Von dem Goncession nachsuchenden Werk ging hierauf eine neue besondere Zeichnung ein, welche eine Verbrennungskammer direct unter dem Kessel enthielt, in der sich Gas und Luft mischen sollten; von welcher Mischung man erwartete, dafs sie sich an den glühenden Wänden der Kammer entzünden würde. — Da dies in Fällen zweifelhaft erschien, in denen das Gas wegen Vorgängen am Hochofen lange ausgeblieben ist, oder zu Anfang des Betriebes eines bis dahin kalt liegenden Kessels das Mauerwerk noch kalt ist, so mufste angenommen werden, dafs sich das Gasgemenge erst oben an der gewöhnlichen Rostfeuerung des Huldschinsky - Kessels, welche dem Gaseintritt entgegengesetzt liegt, entzünde und möglicherweise hier Explosionen veranlassen könne. Diese Bedenken scheinen auch bei den An tragstellern vorhanden gewesen zu sein, denn Hr. Director Meyer, von Huldschinsky u. Söhne, schreibt auf Anfrage des Unterzeichneten wörtlich: „Eine Explosionsgefahr scheint bei richtiger „Führung des Betriebes auf Grund der „bisherigen Erfahrungen ausgeschlossen zu „sein“ und „bestimmend für die Anordnung der Gas- „feuerung hinter den Kesseln war: „b) bei etwaigen Gasexplosionen „sind die Kesselwärter den Ge- „fahren derselben besser ent- »zogen.“ Es ging nun nochmals von der Friedenshütte dieselbe Gasheizungs-Zeichnung ein, in der nach- December 1887. träglich ein kleiner Rost von etwa 0,25 qm Gröfse eingezeichnet war, auf den beim Anfeuern des betreffenden Kessels ein Steinkohlenfeuer angemacht werden sollte. — Auch brachte die Hütte Gutachten von Hochofenleuten bei, nach denen diese Anordnung ungefährlich sein sollte. Unterzeichneter entschlofs sich nun, diese ganze Angelegenheit seiner vorgesetzten Behörde zur Entscheidung vorzulegen, und gingen zu diesem Zweck die Zeichnungen der Gasheizung nebst den Gutachten der Hochofen-Techniker an die betreffende Königliche Regierung. Vorher aber wurde das Concessionsgesuch mit der Huldschinskyschen Rost feuerung allein bis zur Entscheidung der hohen Regierung dem Kreisausschufs zur Geneh migung empfohlen, so dafs das betreffende Werk, die Friedenshütte, keinen Tag Betriebsstörung erlitten hat. Die beliebte Darstellung der Beeinträch tigung der Eisen-Industrie, welche in der Versammlung wiederholt betont wurde, und die auch Hr. Dr. Leo in seinem Bericht hervor hebt, fällt damit zusammen, und ist auch die Behauptung des Letzteren, dafs „Unterzeichneter der zuständigen Behörde em- „pfohlen habe, die Erlaubnifs zur Heizung mit „Hochofengas in der von der Friedenshütte „beabsichtigten Anordnung zu versagen“, unrichtig. Wenn Jemand sich ein gerechtes Urtheil über die Angelegenheit selbst bilden will, den verweisen wir auf das demnächst in der Zeit schrift des Vereins deutscher Ingenieure zu veröffentlichende officielle Protokoll* der Vereinssitzung in Kattowitz. Breslau, 11. Nov. 1887. H. Minssen, Ober-Ingenieur des Schlesischen Vereins zur Ueberwachung von Dampfkesseln. * Ist mittlerweile in Nr. 48 erschienen. Wie uns mitgetheilt wird, haben diesem Protokolle zuverlässige Aufzeichnungen nicht zu Grunde gelegen. D. Red, „STAHL UND EISEN.“