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514 Nr. 6. „STAHL UND EISEN.* Juni 1889. geschlossen werden. Bei o sitzt auf einem besonderen Schieber i ein Krümmere, welcher, wenn er durch o geschoben wird, das Gas aus dem Hauptgasrohr r in die Kammer « treten läfst. Der Schieber von d trägt an einem Gelenk g ein kleines Bohrstück h, welches sich bei Eröffnung von d auf die Decke der Kammer a aufsetzt und dadurch die Eisentheile vor der Flamme schützt. Nr. 4680, vom 27. März 1888. William Clark in Chareton (County of Kent) und William Beid in London. Verfahren zur Herstellung von gewellten Feuerrohren für Dampfkessel. Man giefst ein gewelltes Rohr mit geringerem Durchmesser aber erheblich gröfserer Wandstärke als die beabsichtigten. Dieses Rohr wird auf einem dreh baren Ambofs von einem Hammer mit entsprechen den Profilen ausgehämmert. Zur Reform des Patentgesetzes.* In der Sitzung vom 8. April d. J. des Vereins zu r Beförderung des Gewerbfleifses beantragte der Patentanwalt Ingenieur Pieper vor Eintritt in die Tagesordnung: es möge sofort eine Commission ad hoc gewählt werden, mit dem Auftrage, baldmög lichst, bezw. bis zur nächsten Sitzung Bericht zu er statten, ob und inwieweit es sich begründen lasse, bei der hohen Reichsregierung vorstellig zu werden, dafs das Patent-, Marken- und Musterschutzgesetz dring lichst der Revision bedürfe. Zur Begründung dieses Antrages wies Pieper darauf hin, dafs allseitig grofse Unzufriedenheit wegen der längst anerkannten Unzulänglichkeit des Patent gesetzes und seiner Ausführungen herrsche, dat’s dies der Reichsregierung nicht unbekannt sei, denn es hätten sich wiederholt Enqueten mit der Frage be schäfligt und noch Ende vorigen Jahres habe sich der Herr Staatssecrelär von Bötticher im Reichs tage geäufsert, die Patentgesetz-Reformfrage werde von der Reichsregierung nicht aus dem Auge verloren und sie hoffe, über kurz oder lang dem Bundesrath in der einen oder andern Form eine Novelle zum Patent gesetz Vorschlägen zu können. Trotzdem aber scheine die Arbeit ins Stocken gerathen zu sein. Der Antrag Piepers wurde dem technischen Ausschufs zur Berathung überwiesen und dieser glaubte, der Sache durch ein Gesuch bei der Reichsregierung, den derselben vorliegenden Gesetzentwurf, eventuell auch den auf das Marken- und Musterschutzgesetz be züglichen Entwurf thunlichst bald zu veröffentlichen, am besten zu dienen. Dieser Antrag des technischen Ausschusses wurde in der Vereinssitzung vom 6. Mai d. J. gegen die Stimme des Ingenieurs Pieper, welcher in demselben eine Verzögerung der Angelegen heit erblickte, angenommen. Für den Antrag stimmte unter anderen auch Director Blum, obschon er den deutschen Patenten jeden Werth absprach und die * Vgl. »Stahl und Eisen« 1888 S. 484. 1889 S. 82. Schuld hierfür der Behandlung der Anmeldungen seitens des Patentamtes zuschrieb. Ganz unzutreffend sei die Meinung, das Patentgesetz müsse gegenüber den socialpolitischen Gegenständen, welche z. Z. die Tagesordnung des Reichstages bilden, zurückstehen. Man solle der Industrie einen guten Patentschutz geben, dann würden sich auch die Patente besser bezahlt machen und um so gröfsere Geneigtheit der Arbeitgeber sei vorhanden, das Loos der Arbeiter zu verbessern. Um seinen Antrag an mafsgebender Stelle zur Kenntnifs zu bringen, reichte Pieper denselben am 10. Mai d. J. dem Herrn Reichskanzler ein (vergl. »Eisen-Zeitung« Nr. 21, 1889) und gab, unter noch maliger Hervorhebung der Unzuträglichkeiten, der Ueberzeugung Ausdruck, „dafs nur durch die „Schöpfung eines neuen, eines Gebrauchs- „musterschutzgesetzes, bei gleichzeitiger und „einheitlicher Umgestaltung der Gesetze für „Patent-, Marken- und Musterschutz eine „Aussicht auf Beseitigung der Unerträglich- „keiten und beziehungsweiseauf Befriedigung „der Bedürfnisse gegeben sei.“ • In gleicher abfälliger Weise äufserte sich der Berliner Börsen-Courier in Nr. 194 d. J. Er behauptet, durch die Zusammensetzung des Patent amts werde den vielversprechendsten Erfindungen auf dem Gebiete der Anilinfabrication der Patentschutz ver sagt, weil die lehramtliche Erfahrung der Mitglieder des Patentamts nicht genüge, um das Wesen der neueren Farbmittel zu beurtheilen. Die Anilinfabriken seien deshalb auf den Ausweg gekommen, ihre Erfindungen durch Vertrauensmänner prüfen und fesllegen zu lassen, um dann die Erfin dung unter dem Schutze des Fabrikgeheimnisses her zustellen. Dadurch vermieden die Fabriken die hohen Patentkosten und eine Veröffentlichung der Erfindung durch die Patentschriften, was z. Z. eine günstigere Sicherstellung sei, als der gesetzliche Schutz.