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464 Nr. 6. .STAHL UND EISEN.“ Juni 1889. der verdienten Löhne in gewohnter Weise erfolgt ist und auch weiter erfolgen wird. Was die Wünsche betrifft, welche die De- putirten eines Theiles der Bergleute unserm ersten Vorsitzenden, Hrn. Dr. Hammacher, gegenüber bei den am 14. und 15. d. Mts. in Berlin gepflogenen Verhandlungen dargelegt haben, so stehen wir nicht an, rückhaltlos darüber folgende Erklärungen abzugeben, für deren Durchführung wir unsern ganzen Eiuflufs einzusetzen versprechen: 1. Die normale Dauer der Schicht unter Tage ist 8 Stunden, und es soll streng darauf gehalten werden, dafs diese Frist vom Schlufs der Einfahrt bis zum Beginn der Ausfahrt nicht überschritten wird. Es wird also in die 8 stündige Normal schicht die Einfahrt wie die Ausfahrt nicht mit eingerechnet. Die Einfahrt wie die Ausfahrt soll jeweilig in der Regel nicht länger als eine halbe Stunde dauern. 2. Ueberschichten können ausnahmsweise statt finden, wenn zur Sicherheit des Bergwerks oder zur Sicherung von Bergleuten dringliche und unaufschiebbare Arbeit geboten ist. Soll in Fällen aufserordentliclier Geschäfts häufung oder zum Ausgleich stattgehabter Betriebsstörung in Ueberschichten gearbeitet werden, so kann dies nur auf Grund einer vorherigen Verständigung zwischen den Grubenverwaltungen und den Bergleuten geschehen. Hiermit erledigt sich der ausgesprochene Wunsch nach der Bildung von Vertrauens- männer-Ausschüssen zur Entscheidung über die Zulässigkeit von Ueberschichten von selbst. 3. Jeder directe oder indirecte Zwang zur Ueberschicht wird den Grubenbeamten streng untersagt. Insbesondere wird dafür gesorgt werden, dafs die Arbeiter, welche an Ueberschichten nicht theilnehmen wollen, ungestört und ohne vorherige Meldung zur gewöhnlichen Schichtzeit ein- und ausfahren können. 4. Wir werden das Vertrauen rechtfertigen, welches in dem Sinne gegen uns ausgedrückt ist, dafs wir für eine Form und Fassung der Abkehrscheine der Bergarbeiter sorgen, die dem Fortkommen des Arbeiters nicht hinderlich ist. 5. Ueberall, wo es von den Belegschaften ge wünscht wird, sind die Grubenverwaltungen bereit, die Ausgaben für Pulver, Oel und Gezälie, soweit sie den Arbeitern in Abzug gebracht werden, nach den Selbstkosten zu berechnen, anstatt den bei dem seitherigen Pauschalverfahren herbeigeführten Ueber- schufs an die Unterstützungskasse für die Bergarbeiter und deren Familien abzuführen. 6. Den Bergleuten soll wegen der gegenwärtigen Arbeitseinstellung nach Wiederaufnahme der Arbeit keinerlei Nachtheil seitens der Gruben verwaltungen zugefügt werden. Wir glauben durch diese offenen Erklärungen und Zusagen die Hindernisse der Beendigung des Arbeiterausstandes aus dem Wege geräumt zu haben und geben uns der festen Hoffnung hin, dafs die noch feiernden Bergleute nunmehr ungesäumt ihre regelmäfsige Arbeit wieder auf nehmen werden. Essen, 18. Mai 1889. Der Vorstand des Vereins für die berg bau liehen Interessen im Oberbergamts bezirk Dortmund.“ Am Tage darauf fand im »Schützenhofe« zu Bochum eine Versammlung der ausständigen Arbeiter statt, welche nachstehende Resolution annahm: .Bochum, 19. Mai. Die heutige Versammlung der Deputirten der Grubenarbeiter des Oberbergamtsbezirks Dortmund spricht ihr Bedauern darüber aus, dafs der Vorstand des bergbaulichen Vereins für den Oberbergamtsbezirk Dortmund trotz unseres weit gehenden Entgegenkommens nicht bedingungslos die zwischen den Deputirten Schröder, Bunte und Siegel und dem Hrn. Dr. Hammacher in Berlin am 14. und 15. d. Mts. gepflogenen Verhand lungen angenommen hat; sie bedauert insbesondere aufs lebhafteste, dafs unser Vorschlag im § 3 des Berliner Protokolls, betreffend die Bildung von Ausschüssen aus der Belegschaft bei dem Vorstande gedachten Vereins keinen Anklang gefunden hat trotz der herrlichen und beherzigens- werthen Worte unseres allergnädigsten Kaisers, »dafs die Arbeitgeber dafür sorgen sollten, sich in möglichst naher Fühlung mit den Arbeitern zu erhallen«. Versammlung genehmigt nach Lage der Ver hältnisse rückhaltlos das Protokoll der Vorstands sitzung des »Vereins für die bergbaulichen Inter essen im Oberbergamtsbezirk Dortmund« vom 18. Mai in seinen thatsächlichen auf das Berliner Protocoll bezüglichen Bestimmungen, um unser Vaterland möglichst bald von einer durch uns nicht verschuldeten Krisis zu befreien, sie spricht die Erwartung aus, dafs die Grubenverwaltungen ihren patriotischen Sinn und die auf das sociale Wohl ihrer Arbeiter gerichteten Interessen baldigst nach der Richtung zur Geltung bringen, dafs sie die im § 3 des Berliner Protokolls angeführten Ausschüsse als erstrebenswerthes Ziel einer An näherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ins Auge fassen. Die heute versammelten Delegirten der Berg leute des Oberbergamtsbezirks Dortmund em pfehlen den Belegschaften, am Dienstag auf allen Zechen die Arbeit wieder aufzunehmen und durch ihre Deputirten mit der resp. Grubenverwaltung