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und besonders darauf gesehen ist, dafs die Kaliber gehalten sind. Trotzdem ist das Endresultat so gewesen, dafs wir die Abweichungen so haben feststellen müssen, wie sie die Commission vorschlägt. Wenn wir die Anträge des Hrn. Schäfer annehmen würden, so müfsten von diesen 80 Blechen ungefähr 12 Stück wegen mangelhafter Dicke verworfen werden, und das wird doch unter Berück sichtigung der Umstände, welche bei diesen Auswalzungen obgewaltet haben, selbst Hr. S ch äfe r nicht wollen. Hr. Schäfer hat die Ansicht geäufsert, dafs die Schuld zu den Ungleichheiten in demselben Blech an nicht genügendem Abdrehen der Walzen liege; ich glaube, dafs sämmtliche Blech fabricanten mit mir darin einverstanden sein werden, dafs diese Ansicht nicht zutreffen dürfte, dafs der Grund hierfür vielmehr selbst bei den gröfsten Abmessungen der Walzengerüste in dem Durch biegen oder Federn der Walzen liegt. Was dann ferner die von Hrn. Schäfer vorgeschlagene Erleichterung für Kesselfabricanten betrifft, dahingehend, dafs sie Mantelbleche nehmen könnten zu den hinteren Flammrohrschüssen und Bördelblechen, so glaube ich, dafs wir im Eisenhüttenverein im Einverständnifs ebenso mit den Kesselrevisionsvereinen, wie mit den Blechfabricanten die Pflicht haben, mit den entgegen stehenden Bestimmungen aufzuräumen. Es ist ja wahr, dafs ein einigermafsen geschickter Schmied aus recht gemeinem Blech ein anständiges Krempstück zustande zu bringen vermag; um dies zu sehen, brauchen wir blofs nach Belgien zu gehen, wo aus dem gewöhnlichsten Blech noch ganz ansehrfliche Krempstücke hergestellt werden. Bei uns in Deutschland, wo wir gutes Blech haben, sehe ich keinen Grund, dafs dieses Blech nicht auch verwendet wird. Wenn Sie den Preis unterschied ansehen, der dadurch entsteht, dafs die letzten Meter Feuerrohre aus Mantelblech her gestellt werden, so ist die Differenz bei 20 t Gewicht vielleicht 100 •6, und ich bin fest über zeugt, dafs der Kesselbesitzer den Preisunterschied von 100 Jk ganz gern bezahlen wird, wenn er soviel bessere Waare erhält. Ich bitte daher nochmals darum, die Anträge des Hrn. Schäfer sämmtlich abzulehnen. Hr. Oberingenieur Böcking - Düsseldorf: Ich ersuche ebenfalls, den letzten der Anträge ab zulehnen. Thatsächlich sind durch die Kesselrevisionsvereine die Bedingungen so vorgeschrieben, wie sie in dem Entwürfe vorgesehen sind; aufserdem arbeiten die meisten gröfseren Kesselfabricanten nach dieser Vorschrift. Hr. Schäfer • Oberhausen: Auf die beiden ersten Anträge will ich mich nicht weiter steifen, betreffs des dritten möchte ich aber entschieden bitten, dafs die Commission denselben nochmals erwäge. Den dritten Antrag, d. h. also, dafs die in Rede stehende Stelle gestrichen werde, bitte ich anzunehmen. Welche Gründe haben wir denn, über die Vorschriften der Behörden hinauszu gehen? Es sind in letzter Zeit eine Menge Kessel ausgeschrieben worden, wobei gesagt ist: Die Feuerbleche sind aus Feuerblech zu machen und die übrigen Theile aus Blechen, entsprechend den Vorschriften für Mantelblech. Weshalb wollen wir da den armen Kesselflickern, die- schon so viel zu tragen haben, das Leben noch saurer machen? Dieser Antrag ist von gröfserer Tragweite, als vielleicht einzelne von Ihnen übersehen wollen. Wenn der betreffende Besteller das vorschreibt, so wird das genommen werden, aber welchen Grund soll ich haben, über die Bedingungen, die mir eine Behörde stellt, hinauszugehen ? Hr. Knaudt - Essen: Wenn einzelne Behörden auch vorschreiben, dafs die Verwendung von Mantelblech im Feuerrohr statthaft sei, so würde das noch kein Grund für den Eisenhütten-Verein sein, hierin zu folgen. Ich glaube, wir stehen in bezug auf diese Vorschrift auf einem andern Standpunkte, und ich glaube, wir können ferner beanspruchen, dafs wir diejenigen sind, welche am meisten Kenntnifs über die Beschaffenheit unseres Materials haben, und dafs daher für uns kein Grund vorliegt, von den Behörden getroffene Bestimmungen nachzuahmen. Wenn die Behörden sehen, dafs wir der Ansicht sind, diese oder jene Bestimmung ist unstatthaft, so werden sie auch bereit sein, sich zu unserer Ansicht zu bekennen. Dafs die behördlichen Vorschriften zu allen Zeiten diejenigen gewesen sind, welche die einzig richtigen waren, bezweifle ich; ich meine, vorhin bei dem Kapitel »Eisenbahnmaterial« sind die Vorschriften der Behörden genügend kritisirt worden, und in bezug auf Kesselblech liegt die Sache nicht theilweise ähnlich. Hr. Böcking-Düsseldorf: Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dafs durch die Be stimmung, um welche der Streit entbrannt ist, die Kesselfabricanten durchaus nicht bedrückt werden. Wenn sie überall gleichmäfsig ausgeführt wird, dann gilt sie für Alle. Anders gestaltet sich freilich die Sache, wenn ein Kesselfabricant sich an die Bestimmungen hält und der andere nicht, dann ist ein Preisunterschied vorhanden, durch den ein Druck ausgeübt wird. Hr. Schäfer-Oberhausen: Sie haben vorhin über die scharfen Bestimmungen geklagt, die von Seiten der Behörden ergangen sind, dann setzen Sie doch auch unsererseits hier keine zu scharfen Bestimmungen hinein. Oder ist denn wirklich ein Herr hier, der der Meinung wäre, dafs es