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366 Nr. 5. „STAHL UND EISEN.“ Mai 1889. zelnen Gegenstände wiederholt sind, während es doch nahe lag, diese Vorschriften als allgemein gültige der Arbeit voraufgehen zu lassen. Wie Ihnen aus der Entstehungsgeschichte des Ihnen jetzt vorliegenden Heftchens erinnerlich ist, haben wir dasselbe vorzüglich zum Gebrauch für den Gewerbtreibenden und für den Handels stand bestimmt. Der Käufer soll sich in dem Heftchen rasch orientiren können, was er zu beachten hat, wenn er Bestellungen macht, und lehrt die Erfahrung, dafs er in der Bezeichnung sicherer geht, wenn er unter - der betreffenden Rubrik Alles findet, was den Gegenstand betrifft, als wenn er sich das Nöthige von mehreren Stellen zusammenholen mufs. — Ich gehe nun zu den Vorschriften selbst über und komme zunächst zu den Schienen. Ich glaube, ich kann davon absehen, die sämmtlichen Vorschriften zu verlesen, ie sich ja in Ihren Händen befinden (Zustimmung), ich will vielmehr nur auf die Hauptpunkte aufmerksam machen, die ja wesentlich in den Qualitätsvorschriften gipfeln. Es würde wohl zweckmäfsig sein, wenn am Schlüsse der Besprechung eines jeden einzelnen Gegenstandes gefragt würde, ob etwa der Eine oder Andere etwas einzuwenden hat. Es sind bei den Schienen in bezug auf Länge, Lochung u. s. w. milde, aber für den praktischen Gebrauch vollständig ausreichende Bestimmungen vorgesehen. In bezug auf die Qualitätsprüfung haben wir uns angelehnt an die Beschlüsse der Charlottenburger Commission. Wir haben als absolute Festigkeit 45 kg auf das Quadratmillimeter vorgesehen, und die Schlagproben nach Gewicht und Profilhöhe bemessen. Ich habe zu bemerken, dafs gegen die Höhe der Festigkeitszahl — 45 kg a. d. qmm, wie wir sie festgesetzt haben — seitens der Firma Fried. Krupp-Essen Einspruch erhoben und beantragt worden ist, dem betreffenden Absatz auf Seite 12 folgende Fassung zu geben: „Die geringste, durch die Zerreifsproben ermittelte absolute Festigkeit soll für Schienen material 50 kg a. d. qmm betragen.“ Begründet wird dieser Antrug mit der Angabe, dafs diejenigen Stahlschienen, welche sich im Betriebe am besten bewährt haben, zweifellos durchweg bedeutend höhere Festigkeitszahlen ergeben hätten als 45 kg a. d. qmm, und dafs es ebenso zweifellos sei, dafs bei Herstellung eines wirklich geeigneten Materials für Schienen auf Sicherheit ebensowohl gegen leichtes Verbiegen und abnormen Verschleifs als gegen Bruch gehalten werden müsse. M. H. 1 Die Zahl 45 kg ist auf folgende Weise in die Lieferungsbedingungen hineingekommen. Die Commission in Charlottenburg hat auf Grund des damals vorliegenden Untersuchungsmaterials, welches, wie es ja in der Natur der Sache lag, aus älterer Zeit stammte, dem Herrn Minister zunächst die Einführung der Zahl 50 empfohlen. Es lagen aber unzweideutige Hinweise vor, dafs die Festigkeit von 45 kg für Schienen nicht allein genügt, sondern sogar Vorzüge bietet. Die Commission hat deshalb an diesen Vorschlag die Bemerkung geknüpft, dafs nach den schon vorliegenden Erfahrungen wohl unzweifelhaft eine Festigkeit von 45 kg ausreichen dürfte, und hat den Herrn Minister ersucht, weitere Erhebungen darüber zu veranlassen, ob nicht diese Festigkeitszahl zweckmäfsiger eingeführt werde als die Zahl 50. Im Schofse Ihres Vorstandes ist der Einspruch der Firma Fried. Krupp einer eingehenden Beralhung unterzogen worden. Unser Herr Vorsitzender hat vorhin schon bemerkt, dafs die weitere Arbeit der Commission, vielleicht unter Zuziehung einiger zuzuwählenden Herren, noch zweifelhafte Punkte klarstellen werde, und wir haben beschlossen, diesen Antrag der Firma Fried. Krupp einer eingehenden Erörterung zu unterziehen. Ich darf voraussetzen, dafs die Firma Krupp hiermit einverstanden ist und damit ihren Einspruch vorab als erledigt betrachtet. Ich will an dieser Stelle noch gleich bemerken, dafs von Hrn. Baggesen, Kaiserl. Maschinen ingenieur a. D. in Cuxhaven, einVerbesserungsantrag bezüglich der auf den Seiten 11, 14, 15 und 17 des Entwurfs enthaltenen Bestimmungen über die Feststellung des Durchschnittsgewichts von Schienen, Schwellen, Laschen und Unterlagsplatten gestellt worden ist. Es heifst nämlich in den Vorschriften des Entwurfs gleichlautend für alle diese Gegenstände: „Das Durchschnittsgewicht der wird am Schlüsse der Lieferung nach dem Ergebnifs der wirklichen Gewichte der einzelnen Verwiegungen festgestellt.“ Herr Baggesen besorgt nun, dafs darunter verstanden werden könnte, dafs die gesammte Lieferung gewogen werden solle, und schlägt folgende Verbesserung vor: „Das Durchschnittsgewicht auf das laufende Meter bezw. für das Stück der wird am Schlüsse der Lieferung aus den Summen wirklicher Gewichte der vorgenommenen Verwiegungen festgestellt.“ Die Commission hat diese redactioneile Aenderung als eine Verbesserung anerkannt und die selbe dankbar angenommen.