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354 Nr. 5. 97 STÄHL UND EISEN.“ Mai 1889. bis zu 2 mm mehr und 11/2 mm weniger als das vorgeschriebene Mafs; bezüglich der Dicke: bis zu 3 mm über dieses Mafs. Durchmesser. Der innere Durchmesser der Radreifen darf gegen das von dem Besteller vorgeschriebene Mafs um 2 mm geringer und um 11/2 mm gröfser ausfallen, ohne dafs dadurch die Abnahme be hindert würde. Gewicht. Abweichungen im Gewicht, welche sich aus den Abweichungen im Profil und Durchmesser er geben, sind gestattet, und ist das Gewicht inner halb dieser Grenzen auch zu bezahlen. Aeusere Beschaffenheit. Geringe äufsere Fehler, welche die Haltbar keit der Radreifen nicht beeinträchtigen, sollen kein Hindernifs für die Abnahme bilden. Prüfung und Abnahme. Für die Prüfung des zu den Radreifen ver wendeten Materials soll eine Menge bis zu 1 % der gesammten Lieferung dem Abnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Ermittlung der Zähigkeit des Materials erfolgt durch Schlagproben, die der absoluten Festigkeit durch Zerreifsproben. Zur Anstellung der Zerreifsproben werden Rundstäbe von 20 mm Durchmesser und 200 mm gerader Stablänge hergerichtet; für die Schlag proben werden ganze Radreifen ohne sichtbare äufsere Fehler verwendet. Die geringste, durchZerreifsprobenermittelte absolute Festigkeit soll betragen: für Locomotiv-Radreifen . . 60 kg a. d. qmm „ Wagen- n. Tender-Radreifen 45 ,, „ „ 7• 1> 11 11 Die Schlagproben werden auf einem geaichten Schlagwerk mit Schlägen von 3000 kgm so lange durchgeführt, bis die Radreifen sich um 12% ihres ursprünglichen inneren Durchmessers eingebogen haben. Das Material darf, so lange diese Einbiegung nicht überschritten ist, keine Risse zeigen. Die endgültige Prüfung und Abnahme der Radreifen erfolgt in dem Werke. 6. Achsen (Flufsstahl). Herstellung. Die Schenkel der Achsen sind sauber zu • schlichten und zu schmirgeln und die Körner vorschriflsmäfsig an beiden Enden der Achsen conisch einzudrehen. Prüfung und Abnahme. Für die Prüfung des zu den Achsen ver wendeten Materials soll eine Menge bis zu der gesammten Lieferung dem Abnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Ermittlung der Zähigkeit des Materials geschieht durch Schlagproben, die der absoluten Festigkeit durch Zerreifsproben. Zur Anstellung der Zerreifsproben werden Rundstäbe von 20 mm Durchmesser und 200 mm gerader Stablänge hergerichtet, für die Schlag proben roh geschmiedete ganze Achsen ohne sichtbare äufsere Fehler verwendet. Die geringste, durchZerreifsprobenermittelte absolute Festigkeit soll 50 kg auf das Quadratmilli meter betragen. Die Schlagproben werden auf einem geaichten Schlagwerk bei 1,5 m Freilage mit Schlägen von 3000 kgm so lange durchgeführt, bis bei Achsen von 130 mm Durchmesser eine Durch biegung von 200 mm, zwischen den ursprünglich 1,5 m von einander entfernten Körnern gemessen, erreicht ist. Bei Achsen von anderen Durchmessern soll die Minimaldurchbiegung umgekehrt proportional diesen Durchmessern bemessen werden. Die endgültige Prüfung und Abnahme der Achsen erfolgt in dem Werke. Die Lieferungsvorschriften für Schwellen, Laschen, Unterlagsplatten und Rad reifen aus Schweifseisen bezw. Schweifsstahl. unterliegen besonderer Verständigung. B. Bauwerkeisen. Unter Bauwerk-Eisen (Conslructions-Material) sollen diejenigen Walzeisensorten von Schweifseisen oder Flufseisen verstanden werden, welche zu eisernen Brücken und ähnlichen gröfseren eiser nen Bauwerken Verwendung finden. 1. Bauwerk-Schweilseisen. Beschaffenheit. Das Eisen soll dicht, gut stauch- und schweifs bar und weder kalt- noch rothbrüchig sein; es soll keine Langrisse, offene Schweifsnähte, Kanten risse oder sonstige unganze Stellen haben. Herrichtung und Anzahl der Proben. Das zu prüfende Material darf nicht aus geglüht werden. Von je 100 Stück Stäben oder Platten können drei Proben, und zwar nach Möglichkeit aus den Abfall-Enden entnommen werden. Wenn dieselben den gestellten Vorschriften genügen, so gelten diese 100 Stäbe oder Platten als angenommen. Genügt eine dieser drei Proben nicht, so darf dafür aus der be treffenden Materialmenge eine neue entnommen wer den. Entspricht diese auch nicht den Anforderungen, so kann das Material verworfen werden.