352 Nr. 5. (X Mai 1889. „STAHL UND EISEN. in der Fufsbreite um + 2 mm und in den übrigen Abmessungen um + 1 mm, wenn es sich um Schienen mit einem Fufse von mehr als 125 mm Breite handelt; in der Fufsbreite um + 1 mm und in den übrigen Abmessungen um + 0,5 mm, wenn die Fufsbreite 125 mm und weniger ist. Gewicht. Schienen, welche bis zu 3 % weniger und solche, welche bis zu 4% mehr als das Normal gewicht haben, werden angenommen. 2. Schwellen (Fluseisen). Profil. Die Schwellen werden nach einer von dem Besteller einzusendenden Profilschablone gewalzt und sind dabei Abweichungen in der Dicke bis zu + 0,5 mm, in der Höhe und Breite bis zu + 2 mm gestattet. Gewicht. Schwellen, welche bis zu 3 % mehr oder- weniger als das Normalgewicht haben, werden angenommen. Als Normalgewicht wird das aus dem Verwiegen von 50 Stück genau gewalzten Schwellen ermittelte Durchschnittsgewicht an gesehen. Das Durchschnittsgewicht auf das laufende Meter bezw. für das Stück der Schwellen wird am Schlüsse der Lieferung aus den Summen wirklicher Gewichte der vorgenommenen Verwie gungen festgestellt. Uebersteigt dieses Durch schnittsgewicht das Normalgewicht um mehr als 2%, so werden nur diese 2 % mehr bezahlt. Länge. Gegen die vorgeschriebene Länge sind Ab weichungen bis zu + 25 mm gestattet. Kopfschlufs. Werden die Kopfschlüsse durch Umbiegen hergestellt, so sind Abweichungen in der Länge der Verschlufsklappen bei gewöhnlichen Schwellen bis zu + 20 mm und — 5 mm, bei geprefsten Schwellen bis zu + 50 mm und — 5 mm gestattet. Richtung. Die Richtung der Schwellen erfolgt nach Vorschrift. Bei Langschwellen sind Abweichungen bis zu 3 mm in der senkrechten und wagerechten Richtung auf die ganze Länge zulässig. Wind schiefe Langschwellen, bei welchen die Verdrehung + 1,5 mm übersteigt, können verworfen werden. Lochung. Die Lochung wird nach Zeichnung ausgeführt und sind Abweichungen in der Lage der Löcher bis zu + 1 mm und in der Gröfse derselben bis zu ± 0,5 mm gestattet. Aeutsere Beschaffenheit. Geringe äufsere Fehler, welche die Haltbar keit der Schwellen nicht beeinträchtigen, sollen kein Hindernifs für die Abnahme bilden. Das Wegmeifseln von Walzsplittern und Schalen ist gestattet. Prüfung und Abnahme. Für die Prüfung der Schwellen soll eine Menge bis zu 1/5 % der gesammten Liefe rung dem Abnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Ermittlung der Zähigkeit des Materials erfolgt durch Anstellung von Biegeproben, die der absoluten Festigkeit durch Zerreifsproben. Zur Anstellung der Zerreifsproben werden Flachstäbe von 200 mm gerader Stablänge ver wendet; es sollen thunlichst die beim Walzen gefallenen kürzeren Stücke für die Proben Ver wendung finden. Die geringste, durch die Zerreifsproben ermit telte absolute Festigkeit soll bei Schwellenmaterial 40 kg auf das Quadratmillimeter betragen. Bei Vornahme der Biegeproben soll die Schwelle unter einem Dampfhammer zunächst mit leichten Schlägen flach geschlagen und sodann derartig über den Rücken zusammengebogen werden, dafs der Durchmesser des Kreises an der umgebogenen Stelle höchstens 75 mm beträgt, ohne dafs ein Bruch erfolgt. Zu diesen Proben dürfen nur ungelochte Stücke genommen werden. Die endgültige Prüfung und Abnahme der Schwellen erfolgt in dem Werke. 3. Laschen (Flufseisen). Profil. Die Laschen werden nach einer von dem Besteller einzusendenden Schablone gewalzt und sind dabei Abweichungen in den Anlageflächen von ± 1/4 mm, in der -Dicke von ± 1/2 mm und in den übrigen Abmessungen von + 1 mm zu gestatten. Gewicht. Laschen, welche bis zu 3 % mehr oder weniger als das Normalgewicht haben, werden ange nommen. Als Normalgewicht wird das aus dem Verwiegen von 50 Stück genau gewalzten Schwellen ermittelte Durchschnittsgewicht angesehen. Das Durchschnittsgewicht auf das laufende Meter bezw. für das Stück der Laschen wird am Schlüsse der Lieferung aus den Summen wirk licher Gewichte der vorgenommenen Verwiegungen festgestellt. Uebersteigt dieses Durchschnitts gewicht das Normalgewicht um mehr als 2%, so werden nur diese 2 % mehr bezahlt. Länge. Abweichungen von der vorgeschriebenen Länge sind bis zu ± 3 mm gestattet.