Jetziger Rechtszustand. Regierungsvorlage. Reichstagsbeschlüsse dritter Lesung. Beschlüsse der internationalen Arbeiterschutz - Conf erenz. b) in Spinnereien und Fabriken mit ununterbroch. Feuer betrieb durch Bundesraths- beschlufs IV. Die Sonntagsruhe dauert (8 105 b ) l. für einen Sonn- und Feiertag 2. für zwei aufeinander folgende Sonn- und Festtage 3. Weihnachten, Ostern, Pfingsten 4. die Sonntagsruhe beginnt 5. die Sonntagsarbeit im Han delsgewerbe dauert Die wöchentl. Arbeitszeit darf jedoch diesfalls für Kinder 36, für junge Leute 60, in Spinnereien 66 Stunden nicht übersteigen. Wie im Gesetz, jedoch in Spinnereien nicht über 64, in Ziegeleien nicht über 69 Std. 24 Stunden. 36 Stunden. 48 Stunden. Frühestens Abends 6 Uhr, spätestens früh 6 Uhr. 5 Stunden. Polizeiliche Verlängerung der Arbeitszeit in der Weihnachts zeit u. s. w. ist zulässig. Spinnereien fallen weg. We gen der Nachtarbeit gilt das selbe wie oben und H 5d. Mindestens 24 Stunden. 36 Stunden. 48 Stunden. 12 Uhr Nachts; bei Tag- und Nachtschicht frühestensAbends 6 Uhr, spätestens früh 6 Uhr: bei zwei Feiertagen dauert sie bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages. 5 Stunden; an den ersten Feiertagen der drei hohen Feste ruht die Arbeit ganz. Nur bis zu 10 Stunden. Im übrigen sind bei der Sonntagsruhe für Reparatur- und Reinigungsarbeiten für die Saisongewerbe und für Schlächter (Fleischer, Metzger), Bäcker u. s. w., sowie für Noth- standsarbeiten Ausnahmen vorgesehen (vergl. § 105 d und 105 e). in. Sonntagsarbeit. Es ist wünschenswerth : 1. dafs den geschützten Personen wöchentlich ein Ruhetag ge sichert werde; 2. dafs allen Industrie-Arbeitern ein Ruhetag gesichert werde; 3. dafs dieser Ruhetag für die geschützten Personen auf den Sonntag festgesetzt werde; 4. dafs dieser Ruhetag für alle Industrie - Arbeiter auf den Sonntag verlegt werde. Nachdem die nöthigen Ausnah men vorgesehen, wurde es auch als wünschenswerth bezeichnet, dafs bei den Ausnahmen jeder Arbeiter auf zwei Sonntage einen frei habe und dafs zu dem Zwecke, die Ausnahmen nach gleichartigen Gesichtspunkten festzusetzen, eine Verständigung zwischen den ver schiedenen Staaten erfolge. STAHL UND EISEN.* Juli 1891.