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Leitungsdraht wohl nur höchst selten im Innern von Gebäuden, hingegen fast durchweg gerade für Aufsen- leitungen verwendet. Zum Schlufs mufs noch ein Punkt Erwähnung finden, in dem Referent mit dem Verfasser nicht einverstanden sein kann; es betrifft dies die auf Seite 90 und ff. als sehr einfach hin gestellte Selbstherstellung einer Accumulatorenbatterie oder, wie der Verfasser voraussichtlich nach Analogie der älteren Wasseraccumulatoren sagt, eines Accumu- lators. Da es sich nun nicht um Versuchsobjecte, sondern um betriebssichere Accumulatoren handelt, so wird uns wohl Jeder, der mit Accumulatoren und ihren Eigenheiten etwas zu thun gehabt hat, bei pflichten, wenn wir gar nicht dringend genug hiervon ab- rathen können; wir halten es nämlich im höchsten Grade für unökonomisch, wenn jeder Einzelne die Dutzende von Erfahrungen, welche eine Accumulatorenfabrik zu machen hat, um einen betriebssicheren Accumulator herstellen zu können, selbst erst wieder machen sollte, da in den meisten Fällen viel Geld, Zeit und Aerger unnöthig verschwendet wird, um am Ende doch ein voraussichtlich unsicheres und ungenügendes Betriebs mittel zu erhalten, zumal bei der veralteten, vom Ver fasser angegebenen Anordnung der Platten. Ebenso gut, vielleicht noch eher, könnte man zur Selbst anfertigung von Dynamomaschinen auffordern. Abgesehen von den angeführten Mängeln, dürfte das Buch jedoch gröfstentheils seinem Zwecke ent sprechen. Der Ton wird gerade bei derartigen gemein verständlich gehaltenen Abhandlungen selten richtig getroffen: hier ist es der Fall, und ist es dem Ver fasser gelungen, soweit dies bei einer derartigen Be handlung möglich, dem Leser sowohl die physikalischen Grundgesetze klarzustellen, als ihm auch die tech nischen Anwendungen bekannt zu machen. C. H. P. Reinhold, Kaiserl. Rechnungsrath im Reichs schatzamte, Das Zolltarifgesetz und das amt liche Waarenverzeichnifs zum Zolltarif in der vom 1. Februar 1892 ab geltenden Fassung. Berlin 1892. R. v. Deckers Verlag (G. Schenck). Paul Havenstein, Staatsanwalt beim Land gericht Danzig, Die Zollgesetzgebung des Reichs. Berlin 1892. H. W. Müller. K. k. Oesterreichisches Handels-Museum, Zollcompafs, 111. Jahrgang, 4. und 5. Lieferung. Das erstgenannte Werk, welches das Zolltarif gesetz vom 15. Juli 1879 und das amtliche Waaren- verzeichnifs zum Zolltarif in der vom 1. Februar 1892 geltenden Fassung enthält, soll den betheiligten amt lichen und privaten Kreisen bis zu dem voraussichtlich erst nach Ablauf dieses Jahres erfolgenden Erscheinen einer neuen amtlichen Ausgabe des amtlichen Waaran- Verzeichnisses zum Zolltarif Hülfsdienste leisten, da die zur Zeit im Gebrauch befindlichen Exemplare des letzteren infolge der zahlreichen in jüngster Zeit er forderlich gewordenen Nachträge unübersichtlich und zum Theil unbrauchbar geworden sind. In sehr übersichtlicher Weise sind die aus Tarifverträgen ent springenden Bestimmungen durch lateinische Cursiv- schrift und, soweit es sich um Aenderung der Zoll sätze handelt, durch Beifügung des Wortes ^vertrags- mäfsige. kenntlich gemacht worden. Das Havensteinsche Werk soll ein Handbuch für Gewerbetreibende und Zollbeamte sein und dem Juristen eine möglichst vollständige, von überflüssiger Breite sich fernhaltende Darlegung des gegenwärtigen Standes der Wissenschaft in praktischen Zollfragen bieten. Es giebt denn auch thatsächlich eine sehr brauch bare Zusammenfassung des materiellen, in prak tischer Uebung befindlichen deutschen Zollrechts; die Darstellung des Procefsverfahrens vor den Zollbehörden ist vermieden, weil dieses überall in Deutschland partikularrechtlich gestaltet ist und bei der Einfachheit seiner Bestimmungen zu ernstlichen Zweifeln keinen Anlafs giebt. Das Werk enthält das Vereinszollgesetz nebst Commentar und Nebengesetzen, den Zolltarif mit Abänderungen durch die Handels verträge, sowie den deutsch - österreichischen und deutsch-schweizerischen Handelsvertrag. Von den vorliegenden neuen Lieferungen des bereits früher empfehlend besprochenen »Zollcompafs« enthält die vierte Frankreich, die fünfte die Schweiz. Dr. B. Vollständige Anleitung zum Formen und Giefsen oder genaue Beschreibung aller in den Künsten und Gewerben dafür angewandten Materialien, als: Gips, Wachs, Schwefel, Leim, Harz, Guttapercha, Thon, Lehm, Sand und deren Behandlung behufs Darstellung von Gipsfiguren, Stuccatur, Thon-, Gement-, Stein- u. s. w. Waaren, sowie beim Gufs von Statuen, Glocken und den in der Messing-, Zink-, Blei- und Eisengiefserei vor kommenden Gegenständen. Von Eduard Uhlenhuth. Dritte, vermehrte und ver besserte Auflage. Mit 17 Abbildungen. 12 Bogen. Octav. Geheftet. Preis 1 Fl. 10 Kr. = 2 e%6. Eleg. geb. 1 Fl. 55 Kr. = 2680 8. A. Hartlebens Verlag in Wien, Pest und Leipzig. (Chemisch - tech nische Bibliothek. Bd. 49. Dritte Auflage.) Das umfangreiche, durch den Titel bezeichnete Gebiet läfst sich auf 169 kleinen Octavseiten nur in aller Kürze behandeln; aber der Verfasser hat es verstanden, mit Geschick das Wissenswertheste heraus zugreifen und in leicht verständlicher Weise darzu stellen. Am wenigsten gelungen ist der Abschnitt über Giefsen des Eisens, welcher, obgleich nur sechs Seiten umfassend, doch ziemlich viele Irrthümer oder Ungenauigkeiten enthält. Da das Büchlein indefs für Fachleute im Eisengiefsereiwesen schwerlich bestimmt sein dürfte, ist der Vorwurf ohne grofse Bedeutung. A. L. Die chemische Untersuchung des Eisens. Eine Zusammenstellung der bekanntesten Unter suchungsmethoden für Eisen, Stahl, Roh eisen, Eisenerz, Kalkstein, Schlacke, Thon, Kohle, Koks, Verbrennungs- und Generator gase. Von Andreas Alexander Blair. Vervollständigte deutsche Ausgabe von L. Rürup, Hütteningenieur. Mit 102 in den Text gedruckten Abbildungen. Berlin 1892. Verlag von Julius Springer. Es ist dies die deutsche Bearbeitung des bereits in Nr. 9, S. 785 v. J. besprochenen Werkes. Wir be halten uns vor, noch eingehender darauf zurück zukommen.