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Die Arbeiterbewegung u. s. w. Stahl und Eisen. 449 16. Mai 1898. werden, wie sehr es mir darum zu thun ist, den hier vorliegenden zwingenden Umständen nur in der schonendsten Weise Folge zu geben. Mil vorzüglichster Hochachtung! Ew. Bischöflichen Gnaden gehorsamster gez.: A. Haarmann. Sr. Bischöflichen Gnaden dem Bischof von Osnabrück und Apostolischen Provicar der Nordischen Missionen Deutschlands, Herrn Dr. theol. und phil. Bernh. Höting, Osnabrück. Noch ehe hierauf eine Rückäufserung des Bischofs einging, fand am 25. November 1897 plötzlich ein neuer Wasserdurchbruch statt, welcher eine Steigerung der Wasserzuflüsse auf 45 cbm i. d. Minute herbeiführte und damit die zur Wasser bewältigung vorhandenen Maschinenkräfte so voll ständig erschöpfte, dafs das Werk vorübergehend ohne Reserven arbeiten mufste. Diesem höchst gefährlichen Zustande konnte nur dadurch vor gebeugt werden, dafs der ganze Nordflügel des Bergwerks gegen den Wasserzudrang abgemauert und aufser Betrieb gesetzt wurde. Es gelang dadurch, die Wasser auf 30 bis 35 cbm i. d. Minute wieder zu vermindern. Die Förderung aber, welche bereits nach dem vorhergegangenen Wasserdurchbruch eine Einschränkung halte er fahren müssen, ging damit von etwa 700 t pro Tag auf 450 t herunter. Um nun — so lange eine Fortführung des Betriebes noch nicht aufser Berechnung genommen wurde — dem Werke für seine Hausbrandkohle wenigstens die ständige Kund schaft der nächsten Nähe zu erhalten, mufste dazu übergegangen werden, die eigenen Betriebe, anstatt der bisher mit Vortheil verwendeten Pies- berger Feinkohle, mit westfälischer Kesselkohle zu versorgen. Aufserdem mufste unverzüglich die weitere Vermehrung der Maschinenkräfte zur Wasser bewältigung gesichert werden, da die bis dahin geplante Verstärkung der Anlage die Wiederauf nahme des vor dem Wasserdurchbruch statt gehabten normalen Betriebes nicht zulässig er scheinen liefs. Von den bestellten Maschinen wurde seitens der Fabrik die Lieferung der einen für den 1. October 1898, diejenige der anderen für den 1. April 1899 in Aussicht gestellt. In dieser kritischen Lage traf sodann am 30. November beim Vorstande des Georgs-Marien- Vereins das nachfolgende Schreiben des Bischofs ein: Der Bischof von Osnabrück Journ.-Nr. 3475. Osnabrück, 27. November 1897. Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich auf das gefällige Schreiben vom 18./20. d. Mts. J.-Nr. 1432 ergebenst zu erwidern, dafs ich aus den seit December v. J. zwischen der Leitung des Georgs-Marien-Berg- werks- und Hütten-Vereins und den Pfarrern der hiesigen Doms- bezw. Johannisgemeinde, sowie der Gemeinde Wallenhorst gepflogenen mündlichen Ver- ! handlungen, über deren Ergebnils mir jedesmal von beiden Seiten berichtet ist, ersehen habe, dafs seit Uebernahme des Bergwerks am Piesberge seitens des Georgs-Marien-Vereins die Betriebsanlagen daselbst eine Bedeutung angenommen haben, welche bei den Wasser Verhältnissen des Piesberges, namentlich zur Ableitung der gewaltigen Wasserzuflüsse, die unaus gesetzte Heranziehung gehörig eingeübter Kräfte er forderlich machen, wenn anders die Gefahr einer plötzlich eintretenden Störung des Betriebes vermieden werden soll. Mit Rücksicht hierauf haben die vor genannten Pfarrer nach reiflicher Erwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse ihre Ansicht dahin ausgesprochen, dafs auf die Dienstleistung der katholi schen Arbeiter, welche in dem Betriebe des Georgs- Marien-Vereins am Piesberge beschäftigt sind, an den katholischen Feiertagen füglich nicht weiter verzichtet werden könne. Indem ich mit Befriedigung anerkenne, dafs der Georgs-Marien-Verein in Rücksicht auf die für die katholischen Arbeiter be stehenden kirchlichen Vorschriften es nicht unterlassen hat, für die Heranziehung der Arbeiter zu dem gewerblichen Betriebe an den Sonn- und Feiertagen eine diesseitige Einverständnifserklärung herbeizu führen, will ich namentlich auch in Rücksicht auf das vondenbetheiligtenPfarrernabgegebeneGut- achten hiermit gestatten, dafs vom 1. Januar k. J. ab die katholischen Arbeiter, welche in den gewerblichenAnlagen des Georgs -Marie n- Bergwerks- und Hütten-Vereins am Pies berge beschäftigt sind, an folgenden Feier tagen: 1. Hl. 3 Könige (6. Januar), 2. Maria Lichlmefs (2. Februar), 3. Mariä Verkündigung (25. März), 4. Peter und Paul (29. Juni), 5. Mariä Geburt (8. September), 6. Allerheiligen (1. November), 7. Mariä Empfängnifs (8. December) die ihnen obliegenden körperlichen Arbeiten verrichten, nachdem dieselben, wie das Kirchengebot es vorschreibt, vor Beginn der Arbeit eine h. Messe gehört haben. Damit den Arbeitern zur Erfüllung dieser Pflicht Gelegenheit geboten werde, soll an den vorgenannten Feiertagen in der Kapelle zu Eversburg und in der Pfarrkirche zu Wallenhorst zu einer passenden Zeit Frühgottes dienst abgehalten werden. Dabei acceptire ich die von Ew. Hochwohl geboren abgegebene Erklärung, dafs fortan der Frohn- leichnamstag (Donnerstag nach Trinitatis) nicht nur als Feiertag für die katholischen Arbeiter am Piesberge beibehalten, sondern auch auf sämmtlichen anderen Werken des Georgs-Marien-Vereins, in welchen dieser Feiertag bisher nicht beachtet ist, den katholischen Arbeitern freigegeben werden soll, sowie dafs ferner auf dem Piesberge das Fest Mariä Himmelfahrt (15. August) für die katholischen Arbeiter als Feiertag angesehen werden soll, soweit dieselben nicht zufällig im Betriebe der Wasserhaltung beschäftigt sind, welcher aus Sicherheitsrücksichten keine Unterbrechung oder Einschränkung erfahren kann. Was den von seilen des Georgs-Marien-Vereins in Aussicht gestellten Beitrag zu den Kosten des Früh gottesdienstes in Wallenhorst und Eversburg an den oben genannten Feiertagen betrifft, so gebe ich er gebenst anheim, dieser halb mit den HH. Pastor Franksmann zu Wallenhorst und Vicar Buchholtz zu Eversburg ins Benehmen zu treten, wobei ich mit Rücksicht auf die amtliche Stellung, die ich zur Sache einnehme, mir eine Genehmigung des dieserhalb zu treffenden Abkommens Vorbehalten darf.