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Ausrüstung von Flufsschiffen bestimmten Gegen stände im Verkehr nach den Seehafenstationen Anwendungfinden. Bezüglich derbinnenländischen Schiffswerften ist eine Entscheidung noch nicht ergangen. Der in dieser Weise ausgestaltete Schiffbau- eisenbahntarif ist in den preufsischen Staatsbahn verkehren mit Wirkung vom 1. Februar d. J. ab in Geltung gesetzt. Wie aus dem oben angeführten Waaren- verzeichnifs ersichtlich, scheiden die in dem bis herigen Schiffbaueisentarif mit den Eisen- und Stahlwaaren des Specialtarifs II gleichtarifirten Gegenstände des Specialtarifs I — Anker, Schiffs- ketten, Schiffsrippen, Drahtseile, Nieten, Nägel, Schrauben und Unterlagsscheiben zu Schrauben und Muttern — aus der bevorzugten Tarifstellung aus und tarifiren künftig wie die übrigen Gegen stände (Schiffbaueisen) des Specialtarifs I. Die damit verbundenen Frachterhöhungen sollten 6 Wochen nach erfolgter Publication in Kraft treten. Diese letztere Mafsnahme gab einem gröfseren Werke Veranlassung, eine Eingabe an den Herrn Eisenbahnminister mit der Bitte zu richten: „die ergangene Anordnung dahin ändern zu wollen, dafs Nieten zum Bau von Seeschiffen (bezw. die zum Seeschiffbau dienenden Eisen artikel des Specialtarifs I) auch ferner mit den für den gleichen Zweck Verwendung findenden Artikeln des Specialtarifs II in der Fracht gleichgestellt werden.“ Begründet wurde die Eingabe damit, dafs es sich namentlich um Nieten handelt, welche an Schiffswerften, deren Kundschaft erst mühsam errungen worden ist, geliefert werden und welche Kundschaft wieder verloren gehen würde, wenn es bei der beabsichtigten Frachterhöhung verbleiben sollte. Hauptsächlich wurde auch hervorgehoben, dafs die Uebergangsfrist (die Frachterhöhung sollte schon am 15. März in Kraft treten) zu kurz be messen sei, so dafs auf Abschlüsse, welche auf Grundlage der bisherigen Fracht gemacht seien und welche etwa erst nach einem halben Jahre abgewickelt sein werden, gar noch haare Fracht verluste von den betheiligten Werken zu tragen sein würden. Das betreffende Werk hatte gleichzeitig dem Verein deutscher Eisen- und Stahlindustrieller eine Abschrift der Eingabe mit der Bitte zugesandt, dieselbe in geeigneter Weise unterstützen zu wollen. Dieses ist nach Benehmen mit dem Herrn Vorsitzenden durch eine besondere Eingabe an die Königliche Eisenbahndirection in Altona am 3. März d. J. geschehen, auch dem Herrn Eisen bahnminister ist eine Copie dieser Eingabe zu gesandt. In der Eingabe des Werkes wurde die Fracht erhöhung auf einen Irrthum zurückgeführt. Nach einer offieiösen Erklärung in den „Berliner Poli tischen Nachrichten“ vom 2. März 1898 ist die Erhöhung aber mit voller Absicht zur Herbei führung einer gleichmäfsigen Tarifirung aller zu Schiffbauzwecken Verwendung findenden Eisen- und Stahlartikel des Specialtarifs I ins Werk ge setzt worden. Bisher umfafste der Ausnahmetarif nur Artikel des Specialtarifs II und ausnahms weise auch einzelne Gegenstände des Special tarifs I, die alle die gleichen Frachtsätze hatten. Der neue Tarif enthält zwei Klassen mit ver schiedenen Frachtsätzen je für Artikel des Special tarifs I und des Specialtarifs II. Die Sätze der letzteren Klasse wurden stark ermäfsigt. Die Frachtsätze der ersten Klasse gelten für sämmt- I liehe zum Schiffbau Verwendung findenden Eisen- . (Stahl-)Artikel des Specialtarifs I. Bei der grofsen Spannung zwischen den Frachten der Klassen I und II des neuen Tarifs soll es im Hinblick auf die zu Gunsten anderer Artikel zu erwartenden Berufungen nicht angängig sein, den früher bevor zugten Artikeln des Specialtarifs I ihre begünstigte Tarifstellung noch weiter zu belassen. Sie tarifiren jetzt wie alle übrigen Gegenstände des Special tarifs I und haben dadurch gegen früher eine Frachterhöhung von 50 8 auf je 100 km erfahren. Vorläufig ist die Eisenbahnverwaltung den betreffenden Werken, um den laufenden Lieferungs verträgen Rechnung zu tragen, insoweit entgegen gekommen, dafs die erhöhten Frachtsätze nicht schon vom 15. März, sondern erst vom 1. October d. J. gelten sollen. Die jetzt nicht nur nicht in der Fracht er- mäfsigten, sondern sogar erhöhten Schiffbau materialien bilden, wie beispielsweise die Nieten und Schiffsrippen — was unter diesen zu ver stehen ist, ist nicht ganz klar —, Massenartikel und der Verein wird fortgesetzt ernst dahin streben müssen, dafs auch sie in die Ermäfsigung einbe griffen werden. Ebenso wird der Verein im Auge zu behalten haben, dafs auch die binnenländischen Werften sich der Frachtermäfsigung für ihre Be züge an Schiffbaumaterial zu erfreuen haben. Der Berichterstatter kommt sodann auf die allgemeine Lage der Eisen- und Stahlindustrie zu sprechen, die er infolge des Aufschwungs der letzten Jahre als recht befriedigend bezeichnet. Als die hauptsächlichste Ursache dieses Auf schwungs betrachtet er den starken einheimischen Bedarf, der besonders lebhaft hervorgetreten sei infolge der Entwicklung und Erweiterung zahl reicher Industrien, der mit der Bevölkerungs zunahme und dem Wachsen des Wohlstandes zu sammenhängenden starken Bauthätigkeit, der grofsen Anforderungen, die seitens der Staatseisen bahnverwaltung an die Eisen- und Stahlindustrie gestellt sind, und endlich des wegen der ungün stigen Lage der Landwirthschaft lange zurück- gehaltenen Bedarfs derselben. Der bedeutende Aufschwung und die günstige Lage der Eisen- und Stahlindustrie gehe auch aus der folgenden Statistik hervor: