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hat in dem Dorfe Raschau leider zwei Menschen leben gefordert. Die auf der sogenannten Förster- wiese beim Heumachen beschäftigten Gutsbesitzer Louis Richter aus Unterscheide und Handarbeiter Oeser aus Oberscheibe wurden durch einen Blitzstrahl getödtet, der Sohn des Besitzers Beuthner wurde betäubt. Falkeustein. Durch die am 2. Juli in Kraft ge tretene reichsgesetzliche Bestimmung, wonach die selbst ständigen HauSweber der Alters- und Invalidität« - Versicherung angehören müssen, werden in unserer Stadt, als der Wiege der Hausweberei, etwa 200 ältere Hausweber versicherungspflichtig. Gegen 20 alte Weder treten sofort in den Genuß der Alters- Rente. Meerane. Das Tanzregulativ hat in der vom Stadtrathe nach Gehör des Stadtverordneten kollegiums beschlossenen Fassung Genehmigung nicht gefunden, vielmehr hat die königl. Kreishauptmann- schaft unter Hinweis auf die Verordnungen des königl. Ministeriums des Innern vom 25. Juni 1876 und 16. Februar 1893 grundsätzlich nur den 1. und 3. Sonntag für Tanzvergnügungen freigegeben. Der Rath nimmt von der Verordnung Kenntniß und will eine Ausdehnung der Tanzerlaubniß wenigstens auf 3 Sonntage erbitten, vorher aber die Meinung der Interessenten hören. Plauen i. V. Auf dem hier abgehaltenen 8. sächs. Gastwirthstag wurde die Errichtung einer Sterbekaffe für die Mitglieder und deren Frauen be schlossen. Genehmigung fanden die Satzungen einer Hilfskaffe, deren Grundkapital aus 12000 M. besteht, angelegt in 3 prozentiger sächs. Rente. Die Zinsen dieses Kapitals sollen zur Unterstützung von in Roth gerathenen Kollegen verwendet werden, die Thäligkeit der Kaffe am 1. Januar 1895 beginnen. Der nächste (9.) Verbandstag findet in Burgstädt statt. Kohren. Das Gewitter am 4.'Juli hat im be nachbarten Thensdorf schwer aufgetroffen. Der Blitz tödtete einen 23 Jahre alten Handwerksburschen, welcher auf einer Bank unter einer großen Linde Schutz vor dem Unwetter gesucht hatte. Roßwein. Der im April d. I. vom Verbände deutscher Schlofferinnungen hier errichteten Deutschen Schlosserfachschule haben durch Zusicherung von Schülerstipendien bis j->tzt ihre Unterstützungen zuge sagt die Staaten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Weimar, Meiningen, Altenburg, Gotha und Waldeck, der Sächsische Staat hat insge- sammt 7000 M. Beihülfe gewährt. DaS Reichsamt des Innern und das Preußische Ministerium für Handel und Gewerbe haben zur Zeit für solche Zwecke keine verfügbaren Mittel. Riesa. Ein entsetzlicher Unglücksfall, dem zwei Menschenleben zum Opfer fielen, hat sich am 5. Juli in Langenderg zugetragen. Zwei Knaben, Namens Ratze und Hentschel, einer 7, der andere 12 Jahre alt, haben auf dem Schießplätze bei Zeithain beim Kugelsuchen eine nicht explodirle Granate gefunden, die sie, entgegen des Verbots und trotz der öfteren behördlichen Verwarnungen, mit nach Hause nahmen. Im elterlichen Hofe des einen der Knaben untersuchten dieselben dann die Granate und pochten Mit einem Hammer darauf herum, als plötzlich das Geschoß kre- pirte und der eine Knabe durch die umherfliegenden Sprengstücke sofort getödtet wurde, während der andere so schwere Verletzungen erlitt, daß er Nachts gegen 11 Uhr ebenfalls seinen Geist aufgab. Riesa. Der hiesige Sladtrath hat den kürzlich von den Stadtverordneten gefaßten Beschluß, das Kollegium von 18 auf 21 Mitglieder zu erweitern, einstimmig abgelehnt. In der am 3. Juli abgehaltenen Sitzung der Stadtverordneten hat das Kollegium nach längerer Aussprache den Rathsbeschluß ebenfalls ein stimmig abgelehnt und den Antrag des Stadtverord neten Pieschmann, eine gemeinschaftliche Sitzung beioer Kollegien abzuhalten, in der eine Einigung vielleicht zu erzielen sei, angenommen. Grimma. Wie nothwendig Vorsicht gegenüber Insektenstichen ist, beweist der vor einigen Tagen hier vorgekommene Fall, daß ein Fliegenstich den Tod eines dreijährigen Mädchens herbeigesührt hat. Das Kind war am Tage mit auf dem Felde gewesen und begann Abends über eine Anschwellung zu klagen, die infolge eines Stiches über dem Auge eintrat. Trotz schließlich herbeigerufener ärztlicher Hülfe starb das Kind. Leipzig. Der Staatsanwalt hat gegen den Ritter gutsbesitzer Crome in Wäldgen, der seit längerer Zeit unter dem Verdachte hier inhastirt ist, seinen Stiefsohn, einen in Koblenz dienenden Fähnrich, ermordet zu haben, die Anklage wegen Mordes erhoben. Wie der „Leip,. Generalanz." meldet, wird der Fall bereits in der nächsten Session des Schwurgerichts zur Verhand lung kommen. (Fortsetzung deS Sächsischen in der Beilage.) — 500 — Tagesgefchichte. Berlin. Der BundeSrath wird am heutigen Montag seine letzte Sitzung vor den Ferien abhalten und in derselben über den Reichstagsbeschluß wegen Aushebung des Jesuitengesetzes und über den Antrag Bayerns auf Wiederzulaffung der Redemptoristen be schließen. Die Wiederzulaffung der Jesuiten wird mit großer Mehrheit abgelehnt, die der Redemptoristen mit großer Mehrheit angenommen werden. — ZurReformdeS Militärgerichts verfahrens wird dem „Hamb. Korr." geschrieben:" „Es ist nicht richtig, daß die ganze Reform all aeta gelegt sei. ES liegt in der Natur der Sache, daß der Wechsel im preußischen Kriegsministerium zunächst einen ge wissen Aufenthalt in dem Fortgang der Sache her- beisühren mußte, weil General Bronsart von Schellen dorf vorerst im Ganzen wie im Einzelnen zu der Sache Stellung nehmen mußte, bis ein Entwurf auf gestellt werden konnte, für den er dis Verantwortung in vollem Umfange zu übernehmen in der Lage war. Die Schwierigkeit der Frage, die darin liegt, die Inter essen der militärischen Disziplin mit den Grundsätzen des gemeinen Strafverfahrens in Einklang zu bringen, macht naturgemäß ein längeres eingehendes Studium nothwendig. Diese Vorstudien und der damit ver bundene Zeitverlust gehören indessen der Vergangen heit an. In dem preußischen Kriegsministerium ist ein vollständiger Entwurf einer Militärgerichtsordnung ausgearbeitet. Von dem Schicksal, daß dieser Entwurf in den weiteren Stadien der Behandlung haben wird, hängt es ab, ob und wann die Sache an die gesetz gebenden Körperschaften des Reichs gelangt." — Die Frage der Regulirung des Apotheken- wesens ist in ein neues Stadium getreten, indem von Seiten des preußischen Kultusministers dem Staats ministerium der Antrag unterbreitet worden ist, eine Kabtnetsordre zu erwirken, nach welcher für alle künftig in Preußen neu zu errichtenden Apothekm dos Recht der Präsentation eines Geschäftsnachfolgers ausge schloffen sein soll. Infolge dieser Thatsache trat in den ersten Tagen des vorigen Monats der geschäfts führende Ausschuß des Vorstandes des deutschen Apo thekervereins zu einer Sitzung in Berlin zusammen, in welcher über diejenigen Schritte berathen wurde, welche angesichts dieser Sachlage von Seiten des Vorstandes zu thun seien. Es mußte sich in erster Linie darum handeln, das preußische Staatsministerium von den Ansichten der weitaus überwiegenden Mehrheit des deutschen Apothekerstandes genau zu unterrichten und, unter Darlegung der bekannten Gründe, daran die Bitte zu knüpfen, dem Anträge des Kultusministers nicht stattzugeben. Eine solche Denkschrift ist im Laufe der vorigen Woche von dem Vorsitzenden des deutschen Apothekervereins dem Präsidenten des Staatsministe riums Grafen zu Eulenburg persönlich überreicht worden. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Minister präsident, daß im preußischen Staatsministerium Ein stimmigkeit darüber herrsche, daß neue Monopolwerthe nicht geschaffen werden dürften. Die Einführung der Personalkonzession für die neu zu errichtenden Apo theken in Preußen sei beschlossene Sache und es fehle nur noch die formelle Durchführung. Die bestehenden Apotheken würden durch diese Maßregel nicht berührt. Dem Einwande, daß durch die Einführung der Per- sonalkonzesston in Preußen der späteren reichsgesetz lichen Regelung vorgegriffen würde, begegnete der Ministerpräsident mit dem Bemerken, daß es sich viel mehr darum handle, in dem größten deutschen Bundes staate maßgebende Erfahrungen zu sammeln. Durch diese Aeußerung ist nunmehr, wie die „Apotheker-Ztg.", das offizielle Organ des deutschen Apothekervereins, schreibt, festgestellt, daß eine Regelung des deutschen Apothekenwesens auf reichsgesetzlichem Wege nicht so rasch zu erreichen sein wird, wie man allgemein ge glaubt hatte, annehmen zu müssen, und daß die preu ßische Regierung die in ihrem ersten dem Reichskanzler vorgelegten Entwürfe enthaltene Bestimmung, wonach vie Einführung der Personalkonzession auch auf die bestehenden Apotheken Anwendung finden sollte, auf gegeben hat. — Am 1. Dezember nächsten Jahres wird wieder eine allgemeine Volkszählung in Deutschland vor genommen werden müssen. Die Volkszählung von 1890 sollte bekanntlich dazu benutzt werden, um in Verbindung mit ihr eine Gewerbezählung vorzu nehmen. Es würde dies seit Konstituirung deS Deut schen Reiches die dritte gewesen sein, nachdem 1875 und 1882 Berufsstatistiken ausgenommen waren. Die betreffenden Vorschläge waren damals schon an den Bundesrath gebracht, dieser entschied sich jedoch für einen Aufschub der Gewerbezählung, hauptsächlich weil er eine Beeinträchtigung der Volkszählung befürchtete. Inzwischen hat sich das Bedürsniß nach der Schaffung einer Berufsstatistik, welche über die seit dem Beginn der achtziger Jahre außerordentlich veränderten Ver hältnisse des deutschen Erwerbslebens authentischen Ausschluß zu geben bestimmt ist, noch gesteigert. Die Zahlen der Statistik von 1882 haben sich bet zu vielen Gelegenheiten als veraltet gezeigt. Wie vor einiger Zeit verlautete, will man denn auch in Regierungs kreisen diesem Bedürfnisse Rechnung tragen. Es soll der Plan bestehen, an die Volkszählung von 1895 eine Gewerbezählung zu knüpfen. Die Vorgänge, - welche sich vor der Volkszählung von 1890 abgespielt haben, sollten eigentlich davon abrathen, die Berufs statistik in Verbindung mit einer anderen Zählung , in Angriff zu nehmen, jedoch ist, auch wenn dieser Weg gewählt würde, eine zweckentsprechende Erledigung beider Zählungen durchaus nicht ausgeschloffen. Aller dings ist, wie sich dies im Jahre 1890 gezeigt hat, eine recht frühzeitige Inangriffnahme der Vorbereitung der Zählungen dafür die unerläßliche Voraussetzung; denn wenn es damals zu einer ablehnenden Haltung des Bundesrathes gegenüber der Gewerbezählung kam, so war daran auch der Umstand schuld, daß nicht ge nügend Zeit mehr vorhanden war, um den Gegenstand gründlich durchzuberathen. Man wird deshalb gut thun, diesmal die Vorbereitungen für die Doppel zählung so frühzeitig als möglich einzuleiten. Ein Jahr ist dafür ein durchaus nicht zu langer Zeitraum. Elsaß-Lothringen. Zwei Jahre ist jetzt das Weingesetz vom 20. April 1892 in Elsaß-Loth- ringen in Kraft und dasselbe hat bereits große Wir kungen ausgeübt. Nach dem Gesetz darf der Wein bis zu einer gewissen Grenze mit Zucker verbessert werden, was früher angezeigt werden mußte, wollte man sich keiner Strafe aussetzen. Der mit Zucker verbesserte Wein darf seil gehalten werden, aber nicht als Naturwein. Für den Winzer hat das Gesetz wohlthütige Folgen, weil es gestattet, die säuern Weine zu verbessern, er braucht einen säuern Jahrgang nicht zu fürchten. In Folge des Gesetzes sind die Grund stückspreise in Gegenden, wo saurer Wein wächst, in Folge dieser Bestimmungen gestiegen; denn auch der saure Wein wird jetzt begehrt, namentlich von den Weinhändlern aus der Pfalz und Rhein-Hessen und je saurer der Wein ist, desto lieber ist es den Händlern. — Bis 1870 war Elsaß-Lothringen nur durch eine einzige Eisenbahn, von Straßburg nach Kehl, mit dem badischen Nachbarlande verbunden. Deutscherseits wurden aus naheliegenden politischen wie strategischen Gründen unmittelbar nach dem Kriege drei neue, nach Osten führende Bahnen in Angriff genommen und bereits 1877 eröffnet. Es sind dies die Linien St. Ludwig-Leopoldshöhe, Mülhausen-Müllheim und Colmar-Altbreisach-Freiburg. Dazu kommt noch nächstes Frühjahr die seit einiger Zeit im Bau begriffene Linie Hagenau-Röschwoog-Karlsruhe. Letztere Bahn kreuzt die älteren Linien Straßburg-Weißenburg und Straß- burg-Lauterburg, von denen die erstere über-, die letztere unterführt wird. Außer der Rheinbrücke ist auch eine stattliche Ueberbrückung der Moder mit drei Joch und 36 Meter Spannung erforderlich. Der Bau einer festen, dem Personen- uud Wagenverkehr dienenden Rheinbrücke bei Straßburg-Kehl ist gesichert, nachdem sowohl Seitens der badischen als auch reichs- ländischen Regierung' die zur Bereitstellung der erfor derlichen Geldmitteln nölhigen einleitenden Schritte gethan worden sind. Es wird dies auf der 184 Kilo meter langen Strecke zwischen Hüningen und Lauter burg die einzige für den allgemeinen Verkehr bestimmte feste Brücke sein. Der sonstige Verkehr wird durch elf Schiffbrücken vermittelt, von denen acht nach 1870 erbaut worden sind. Frankreich. Die Deputirtenkammer wählte Burdeau mit 259 Stimmen zum Präsidenten. Brisson erhielt 157 Stimmen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung beantragte alsdann Pellelan den Erlaß einer Amnestie für wegen Streik- und Preßoergehen Ver- urtheilte und verlangte für seinen Antrag die Dring lichkeit, welche jedoch abgelehnt wurde. Der Sozialist Vaillant begründete hierauf eine Interpellation, be treffend die Maßregeln zur Verhinderung der im Mai an dem Grabe der Förderirten von 1871 auf dem Pöre Lachaise beabsichtigten Kundgebung. Minister präsident Dupuy vertheidigte diese Maßnahmen und erklärte, die Regierung würde eine Verherrlichung der Kommune nimmermehr dulden. DaS Land empfinde Abscheu bei der Erinnerung an die Kommune. Vaillant brachte hierauf eine Tagesordnung ein, in welcher die Regierung aufgefordert wird, Paris die Tobten von 1871 ehren zu lassen. Diese Tagesordnung wurde aber mit 470 gegen 65 Stimmen abgelehnt. — Neuere Stimmen der Pariser Presse geben denen Recht, welche von der Begnadigung der fran zösischen Seeoffiziere keine Aenderung in der Gesinnung der Franzosen gegen Deutschland erwarteten. Clemen- ceauS „Justier", in deren Redaktion ein Bruder eines der beiden Spione über den ihn nahe genug berühren den Gnadenakt des deutschen Kaisers sich auSläßt, er klärt : „. . . daß nur die Herbheit der Empfindungen, von denen Frankreich gegen die deutschen Eroberer be-