Volltext Seite (XML)
— 519 — Bei Herstellung der vorstehend unter 1 bis 5 ausgesührten Fuß bahnen, welche übrigens den angrenzenden Grundstücksbesitzern aus eignen Mitteln obliegt, sollen dieselben angehalten werden, sich genau an die bereits sestgestellten Richtungspunkte zu halten, auch soll wegen gleichmäßiger Herstellung der Fußbahn mit den betreffenden Grundstücksbesitzern verhandelt und sollen dieselben dahin bestimmt werden, daß sie statt der nach tz 84 der Bauordnung zulässigen Abpflasterung von gewöhnlichen Steinen zur Ergänzung der nöthigen Breite der Fußbahn entweder Steinplatten, oder ein anderes denselben gleichkommendes Material anwenden. Endlich beschloß man noch, den Schmiedemeister Bliemel an halten zu lassen, sein Traufenwasser ferner nicht mehr auf die Fuß bahn zu leiten, sondern dasselbe unter derselben hinweg in die Hauptschleuse zu führen, auch soll das aus dem Oberthorplatz befindliche Brunnenhaus abgetragen, der Brunnenschacht auf eine 60 Centimetcr ins Gevierte zu lastende Oeffnung zugewölbt und letztere mit einer starken Steinplatte verdeckt werden. 7) Beschloß man, den 8 6, sowie den tz 84 der hiesigen Bauordnung bezüglich der Breite der Straßen und der Fußbahn, sowie des Materials, von welchem letztere herzustellen ist, den jetzigen Verhältnissen entsprechend abzuändern. Darnach sollen in Zukunst 1. die Hauptstraßen 14 Meter, 2. die mittleren Gasten 11,» Meter, 3. die Nebengassen 9 Meter Breite erhalten, doch können aus Rücksichten des Verkehrs und des Gemeinwohls auch größere Breiten von der Baupolizeibehörde ge fordert und sestgestellt werden. Die Breite der Fußbahn soll in Zukunft in Hauptstraßen und an öffentlichen Plätzen 2 Meter, in mittleren Gaffen 1,o Meter und in Nebengassen 1 Meter betragen und soll die Fußbahn in der Regel von regulären Steinplatten, eventuell nach eingeholter Genehmigung der Baupolizeibehörde von anderem denselben gleich- kommenden Material, als z. B. Asphalt oder Cement, Beton u. s. w. hergestellt werden. Endlich beschloß man 8) die Abschreibung einiger inexigibler Abgabenreste zu ge nehmigen. Dippoldiswalde, am 11. Juli 1874. Das Stadtverordneten-Collegium. C. B. Teicher, d. Z. Vorst. Getreide-Pteise. ivehe». L-„k» «liüe Erdsii Iliwk» ter Orte. D«tum. prei». Dresden . . 27. Juli. von bis 83 93 70 80 !65 80 — Bautzen . . 25. Juli. von bis 411 4 22 3 11 3 17 3 3 26 — Pirna . . . 25. Juli. von bis 415 420 3jl6 H20 s 25 — Roßwein. . 28. Juli. von bis 7 8 17 525 6- 5 5 17 22 Radeburg . 29. Juli. von bis 7 7 8 10 520 - 29 —— — Bericht der Producten-HandelS Börse zu Dresden 31. Juli. Weizen pro 1000 Kilogramm: weiß loco 88 — 93 Thlr., feinster über Notiz, braun loco 83—90, Galiz. — Thlr. Roggen loco 71-72, neuer 74 Thlr., russischer 58-62 Thlr. bez.; Gerste, böhmische 78 Thlr., galizische Thlr. Hafer loco 65—80 Thlr. Erbsen, Kochwaare Thlr. bez. Futterwaare Thlr. Wicken Thlr. Kukurutz Odessa Thlr.; ungarisch — Thlr. G. Oelsaaten: Raps 82 -85 Thlr. G.; Rübsen 78—81 Thlr. G.; Schlaglein G. Kleesaat pro 100 Kilogramm: Thimothee , schwedischer , rother , weißer Thlr. Rüböl rass, loco 19'/» B. p. Aug.-Octber Rapskuchen 5e/, B. Spiritus pro 100 Liter a 100°/° loco 28 Thlr. B. Weizen- mehle: Kaiserauszug 14'/» Thlr.; Grieslcrauszug 13'/» Thlr.; Backer- mundmchl 12'/» Thlr.; Grieslcrmundmehl 11 Thlr.; Pohlmehl9 Thlr.; Nr. 0 13'/» Thlr.; Nr. l 12 Thlr.; Nr. 2 11 Thlr. Roggenmehle: - Thlr.; Nr. 0 11-/- Thlr; Nr. I 10-/» Thlr.; hausbacken 10»/.--/» Thlr. Futtermehl pro 100 Kilogramm netto 6-/» Thlr. Roggen- Kleie pro 100 Kilogramm netto 5-/» Thlr. Weizen-Kleie pro 5-/» Kilogramm 4-/» Thlr. G. 100 Kilogr. wurden zur Deckung mit Kirchliche Nachrichten. Altenberq. Freitag, de» 7. August, Wochencommunion und Beichte (8 Uhr) durch Herrn Diac. Klei »Paul. Wasserwärme in der Kalt-Wasser-Bade-Anstatt: 3. August Mittags. 15 Grad. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Bei dem durch die anhaltende Trockenheit eingetretenen Wassermangel wird alles Bleichen und Wiesen- wässern aus den Mühlgräben bis auf Weiteres bei — - 25 Ngr. — - Geld- oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrase hiermit verboten. Dippoldiswalde, am 3. August 1874. Der Stadtrath. Boigt, Bürgermstr. Actienbad Freiberg. Für Badegäste, welche die irisch-römischen und rusfischen Bäder hier gebrauchen und zu diesem Zweck im Badegebäude selbst Wohnung nehmen wollen, stehen die in der Etage zu diesem Behuf eingerichteten Fremdenzimmer gegen Zahlung eines Miethpreises von 10 Ngr. bis 1 Thlr pro Tag und Zimmer zur Verfügung, und wollen darauf Neflec- tirende sich bei unserm Bademeister Adler melden. Der Preis für ein einzelnes irisch-römisches oder ein einzelnes russisches Bad mit 1 Bademantel, 1 Schurz, 1 Lacken, 2 Handtücher, einem Paar Filzpantoffel und 1 Frottirhandschuh beträgt ausschließlich des Trinkgeldes für den Bademeister an 2 Ngr. 5 Pfg.: 2V Ngr.; für ein halbes Dutzend dergleichen 3 Thlr. , , Diese Bäder werden Dienstags und Donnerstags nur an Frauen, die übrigen Tage, ausschließlich der Sonn- und Feiertage, nur an Männer abgegeben und zwar Mittwochs und Sonnabends von Vormittgs 10 Uhr, die übrigen Tage von Mittags 12 Uhr ab. Treiber«, am 28 Juli 1874 Der VerwaltnngSrath des Actienbades. Stadtrath Rößler, Vorstand.