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III. Aeterna fac cum Sanctis tuis in gloria numerari. Salvum fac populum tuum, Domine, et benedic hereditati tuae! Et rege eos et extolle illos usque in aeternum. Per singulos dies benedicimus te. Et laudamus nomen tuum in saeculum et in saeculum saeculi. IV. Dignare, Domine, die isto sine pec- cato nos custodire. Miserere nostri, Domine, miserere nostri! Fiat misericordia tua, Domine, super nos, quemadmodum spera- vimus in te. In te Domine speravi; non confundar in aeternum. III. Gib, daß wir in Gemeinschaft mit Deinen Heiligen ewigen Ruhmes teilhaftig werden. Rette Dein Volk, o Herr, und segne Dein Erbteil! Leite und erhebe es in Ewig keit. Alle Tage preisen wir Dich und loben Deinen Namen von Ewigkeit zu Ewigkeit. IV. Würdige Dich, o Herr, uns an diesem Tage ohne Sünde zu bewahren. Erbarme Dich unser, o Herr! Erbarme dich unser! Deine Barmherzigkeit komme über uns, o Herr, wie wir ja auf dich gehofft haben. Auf Dich, o Herr, habe ich gehofft; nicht werde ich zu Schanden werden in Ewigkeit. Konzertführer und Klavierauszüge sind im Erdgeschoß erhältlich Ende des Konzerts 9 Uhr 2. Sonder-Konzert: Donnerstag, den 5. Februar 1925 Ausgabe der zweiten Anrechtshälfte Ä. Für Konzert I. Den Inhabern von Stiftungsanteil- und Anlehnsscheinen stehen gegen Vorzeigung der > Billettauslieferungsscheine« — soweit die Kartenhefte für sämtliche Konzerte nicht schon im September entnommen wurden — die Hefte für die ab 8. Januar stattfindenden Konzerte vom 5. bis 17. Dezember an der Gewandhauskasse (10—2 Uhr außer Sonntags) zur Verfügung. Der Preis eines solchen Heftes für die restlichen elf Konzerte (einschl. des Sonderkonzertes) beträgt M. 77.—. II. Die Nichtinhaber der oben genannten Scheine können die Anrechtskarten für die zweite Hälfte der Konzerte gegen Vorlegung der Karten zum 9. Konzert (ungerade Konzertreihe) bzw. zum 10. Konzert (gerade Reihe) vom 19. bis 23. Dezember zum Preise von M. 84.— (42.—) an der Gewandhauskasse (10—2 Uhr außer Sonntags) entnehmen. (Die abgetrennten Karten zum 9. Konzert [18. Dez.] sind aufzubewahren!) B. Für Hauptprobe Den Inhabern von Hauptprobenanrechten stehen die Karten für die ab 8. Januar stattfindenden Hauptproben — soweit diese noch nicht entnommen wurden — vom 19. bis 23. Dezember gegen Vorlegung der Anrechtskarten zur 10. Hauptprobe an der Gewandhauskasse zur Verfügung. Über die bis zum 17. bzw. 23. Dezember nicht abgeholten Karten muß anderweit verfügt werden, sofern nicht deren Ein behaltung rechtzeitig schriftlich beantragt wurde. Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig