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Folgende Werke sind u.a. in Aussicht genommen Allgemeine Bestimmungen Bach, OrgelwerkfPJ; Konzert für 2 Viol. c-mollf^J; Cemb.-Konzert E-durf3J; Brandenburgisches Konzert (6.) Händel, Concerto grosso d-moll (3.) Haydn, Symphonie (5.) Mozart, Jupiter-Symphonie (11.); Divertimento (15.) ; Eine kleine Nacht musik (3.) ; Klavierkonzert B-dur (7.); Klavierkonzert G-dur (12.) Beethoven, Symphonie Nr.5f9J; Nr. 6 (5.); Nr. 7 (4.), Nr. 9f.ZÖ.>; Egmont- Ouvert. (1.); Klavierkonz. Es-dur(9J Spohr, Violinkonzert (13.) Schubert, Symphonie Nr. 5, B-dur (8.) Schumann, Symph. Nr. 2, C-dur (7.) Mendelssohn Bartholdy, Symphonie Nr. 4, A-dur (13.) Liszt, Klavierkonzert Es-dur (2.) Volkmann, Ouvertüre >Richard III.« (2.) Brahms, Symphonie Nr. 4, e-moll (1.) Bruckner, Symphonie Nr. 4(15.) ; Nr. 7 E-dur (6.) Tschaikowsky, Pathetique (2.) Reger (11.) Schillings, Spielmanns Lust und Leid (1.) Strauß, Eulenspiegel (18); Domestica (18.) ; Burleske (2.) Pfitzner, Symphonie cis-moll, zum 1. Male (13.) Graener, Die Flöte von Sanssouci, zum 1. Male (7.) Trapp, Symph. Suite, zum 1.Male(4.> Hermann Reuter, Der große Kalender, zum 1. Male (14.) Änderungen Vorbehalten. (Die eingeklammerten Ziffern bezeichnen das betr. Konzert) 1. Der Einzelverkauf für die Anrechtskonzerte und Hauptproben zum Kassen preis beginnt am Montag jeder Konzertwoche, für das Neujahrskonzert Mittwoch, den 27. Dezember. Auswärtige können Karten auch durch die Theaterkasse des Meßamtes, Markt 4, beziehen. 2. Für die Einhaltung der bekanntgegebenen Aufführungstage und Programme, wie auch für die Mitwirkung der angekündigten Dirigenten und Solisten wird keine Gewähr geleistet; Änderungen dieser Art verpflichten die Kasse nicht zur Rücknahme gelöster Eintrittskarten. Sollte ein Konzert aus Gründen höherer Gewalt ausfallen, so ist die Gewandhaus-Konzertdirektion zur Nachholung nicht verpflichtet, auch kann von ihr die Rückzahlung des Eintrittspreises nicht gefordert werden. 3. Eine Haftung der Gewandhaus-Konzertdirektion für Körper- und Sach schäden, welche die Besucher vom Betreten bis zum Verlassen des Hauses erleiden sollten, ist ausgeschlossen. 4. Für Bekleidungsstücke und sonstige Gegenstände, welche in der Kleider ablage abhanden kommen, haftet die Gewandhaus-Konzertdirektion nur bis zu einem Höchstbetrage von M. 1000.—. Auf Wunsch können einzelne Stücke besonders gesichert werden. 5. Für abhanden gekommene Eintrittskarten kann Ersatz nicht gefordert werden. 6. Die Abänderung vorstehender Bestimmungen, insbesondere der Preise, bleibt vorbehalten. 7. Die Besucher der Gewandhaus-Veranstaltungen unterwerfen sich den vor stehenden Bestimmungen. Leipzig, September 1933 DIE GEWAN DHAUS - KONZE RTDIREKTION Breitkopf & Härtel, Leipzig