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Amis- M AUigeblatt « für de« Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung <r r 1 ch e i «t täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den fol genden Tag. Ins ertionSpreiS: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 210 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —.^.---7^---.^—— 57. Jahrgang, ----s Sonnabend, den 8. Januar Abonnement «iertelj. 1 M. 50 Pf. einschließl. de« .Jllustr. Unterhaltung?bl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expeditton, bei unseren Boten sowie bet allen Reichspostanstalten. Lrlegr.-Ädressr: Amtsblatt. Bekanntmachung über den freiwilligen Eintritt znm mehr jährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nölige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillg zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fuß- und Maschinengewehr truppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommisston seines Aufenhalts- ortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilsorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen:- . a. von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, KK d. von der obrigkeiilichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienste sich mel dende durch Zioilverhältnisse nicht gebunden ist und sich «uladelhafi ge führt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Melde scheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmefcheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rlkruten-tSinstcllungstermiu (im Oktober) und nur inso weit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militärmusikkorps ein- zurreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eirureten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, *) Für den Eintritt bei den Königlich Sächsischen Eisenbahnkompahnien und der Königlich Sächsischen Tclcgraphenlompagnie in Berlin sind die Anmeldungen nn den Kommandeur des König!. Preuß. Eisenbahnregi ments Nr. S bez. des König!. Preuß. Telegraphenbataillcns Nr. I zu lichten. bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, son dern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffizier-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein und die Dienst prämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Mannschaften der Fuß- und Maschinengewehrtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei stall fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer 4jährigen aktiven Dienstzeit ver pflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv ge dient haben, werden zu Uebungen während des Reseroeverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einbrrufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungsrermine freiwillig zur Aushe bung melden und dadurch auf die Vorteile der Losnummer verzichten, erwächst ein beson deres Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Dresden, 4. Januar 1910. K r i e g s m i n i st e r i n m. Amneldlmg der Militärpflichtigen betreffend. Die im Jahre 1890 geborenen männlichen Personen, ingleichen diejenigen, älteren Jahrgängen angehörendcn Mannschaften hiesigen Ortes, über Deren Mililäroerhälinis noch nicht endgültig entschieden worden ist, werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis 1. Iievruar 1910 im hiesigen Gemeindeamte — Zimmer Nr. 11 — behufs Aufnahme in die Rskrutiergrrgs- flammroüe anzumelden. Die Militärpflichtige« aus früheren Jahrgängen Haden ihre» Losungs schein, dir im Jahre 1890 auswärts geborenen der» Geburtsschein mitrnbr inge«. Dcr Gcmeindcvorstlmd zu Schönheide. Neue Balkanwimn? Immer wieder und immer wieder ist es der näher? Orient, der die Augen der politischen Welt auf sich lenkt, gleich als wollte er sich dafür revanchieren, daß er eine Reihe von Jähren Ruhe gehalten hatte. Bald sind es die engeren Balkanstaaten, bald Griechenland, bald Kreta, wo sich folgensschwere Ereignisse vorbereiten und wenn es auch bisher immer wieder möglich war, eine Beruhigung der Gemüter zu erzielen» so macht doch das Ganze d-en Eindruck, als wenn eines Tages der große Balkanbrand losbrechen würde. Am bedenk lichsten ist die Situation in Griechenland, wo die Mi litärliga unumschränkt herrscht und ihren Willen der Kamänermehrheit auftzjwingl. — „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt". Unter diesen Umständen ist es nicht weiter zu verwundern^ wenn auch dis Kre ter ihr Stündlein für gekommen! erachten, und die Annektionsbewegung wieder an Stärke zunimMt. Hat doch die kretische Kammer sich die Farye geleistet, den Treueid für den König von Griechenland zu leisten, ein Schritt, der den Insulanern nicht nur nichts nützen, sondern einen direkten Schaden bringen wird, da die Türkei energischer als bisher in der letzten Zeit ihre Hoheitsrechte wahrnimmt und dabei die Zustimmung der Mächte haben würde, denen nichts ungelegener! wäre, als eine Ausrottung der kretischen Frage im, gegenwärtigen Moment. Freilich dürfte das einen Rück schlag in Athen ausüben und dort die Gemüter er neut zur Erhitzung bringen. Man muß wirklich die Langmut des Königs Georg bewundern, der unter sol chen Umständen noch immer getreulich auf seinem Posten aushält, bis ihm vielleicht doch eines schönen Tages lkl-e Galle überlaufen und er auf den Thron verzich- .en wird, — wenn man ihn wicht schon vorher daoon-- gejagt hat. Ebensowenig geklärt ist die Situation in der Türkei, wo die Stelle der Militärliga durch das jungtürkische Komitee vertreten wird. Dieses ist nach wie vor der Drahtzieher hinter den Kulissen, und ein Kabinett, welches seinen Wünschen nicht willfährig ist, fliegt einfach. Der neue Grotzwesier Hakki Bey hat es sich lange überlegt und eine Reihe von Bedingungen gestellt, bevor er zusagte. Wer es muß doch abgewar tet werden, ob das jungtürkische Komitee, wenn Hakki Bey am Ruder ist, auf die Dauer seine Wünsche respek tieren wird. Bezeichnend ist es auch, daß man die erst vor einiger Zeit geschaffene Stellung eines Generalissi mus der Armee wieder beseitigen und deren jetzigen Inhaber Mahmud Pascha auf den Posten des Kriegs- Ministers abschieben möchte, wo sein Einfluß bei wei tem nicht so groß sein würde. Der Generalissimus ist eben dem jungtürkischer! Komitee gar zu mächtig ge worden und darum will man jetzt nach dem Motto ver fahren: „Der Mohr hat seihe Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehn". Tatsächlich übt das jungtürkische Komitee einen ziemlichen Terrorismus aus, die Zen sur waltet schärfer denn je ihres Amtes, und die ganze Situation macht den Eindruck, als wenn der schöne Name des „Komitees für Einheit und Fortschritt" le diglich Schall und Rauch ist, ohne daß etwas da hintersteckte. Von einem Fortschritt ist absolut uichts Wahrzunehmen, die jetzigen Verhältnisse sind genau dieselben, wie sie unter dem vorigen Sultan ivaren, nur La.ß an die Stelle Abdul Hamsds und seiner Hofklique das jungtürkische Komitee getreten ist. An gesichts derartiger Zustände könnte es leicht zu einer Gegenreaktivn kommen, deren Umfang sich gar nicht ahsehen ließe. Mit schönen Worten ist es wahrlich nicht getan,, eine gründliche Reform ist für die ^Türkei dringend erforderlich, und es wäre au der Zeit, daß das Regime seine grpßssn Verheißungen einlöste, ge schieht das nicht, dann wehe der Türkei. Tagesgeschichte. Deutschland. — Die diesjährige Mi t t e i m e e r r e i s e des Kais er Paares wird dem Vernehmen nach Mitte Februar angetreterg werden Die „Hohenzollern" er hielt entsprechenden Befehl. — Die chinesi'che Marine Üudienko m Mission wurde bei ihrer Ankunft in Berlin von dem Prinzen Oskar empfangen. Den Berlinern waren die bunten Seidengewänder der exotischen Gäste etwas neues, wie auch die von der deutschen Kapelle zum Empfang, ge spielte, wenig melodische chinesische Nationalhymne ihre Spottlust herausfvrderte. Mittags wurde die Kommis sion vom Kaiser empfangen, Prinz Tsai Hsun und der Kaiser wechselten freundliche Ansprachen. Prinz Tsai Hsun, der Führer der Studienkommission, erklärte in seiner Ansprache, der Name der deutschen Marine habe in der ganzen Welt einen guten Klang und di? vor züglichen Leistungen der deutschen Werften feien all gemein bekannt. Er hoffe, daß die freundschaftlichen Beziehungen zwischen China und Deutschland immer inniger werden mögen und wünsche dem Kaiser noch viele Jahre einer glücklichen Regierung. Der Kaiser dankte und erwiderte, er zweifle bei der hohen Eiru« sicht des Prinzen Nicht daran, daß er Unsere Einrich tungen und Leistungen zu würdigen wissen werde. Er sei überzeugt, daß der Besuch des Prinzen dazu bei tragen werde, die zwischen China und dem deutschen Reiche bestehenden so freundschaftlichen Beziehungen zu fördern und zu festigen. An die Audienz schloß sich eine Frühstückstafel. Der Kaiser verlieh dem Prinzen Tsai-Hsun das Großkreuz des Roten Adlerordens. Die chinesische Kommission besichtigt nach einander Stettin, Hamburg, Kiel, Essen, Danzig, und Elbing. Von El bing aus wird die Reise nach Petersburg fortgesetzt. Erwähnenswert ist noch, daß Prinz Tsai Hsun in Berlin von seiner Gemahlin mit einem Töchterchen» beschenkt wurde. Außer dem Namen „Erdschu", d. h. „Perle", wird es noch den Namen „Germania" er halten. — DerFallHaß. Für den deulschen Reichsangehörigen Haß sind verschiedene Blätter mir der Behauptung aufgetreten, Häß habe in Venezuela keine Gerechtigkeit erlangen rönnen, weil die Rcichsregierung seine Ansprüche ge gen den venezolanischen Staat nicht nur unterstützte, sondern den Unglücklichen noch dazu als unzurechnungs fähigen Querulanten ins Irrenhaus steckte. Dieser Darstellung folgten dann heftige Angriffe gegen das Auswärtige Amt. Die „Nordd. Mlg. Ztg." hat jetzt eine amtliche Richtigstellung des Sachverhalts ver öffentlicht, in der jene Darstellungen als irreführend zurückgewiesen werden. Es heißt in der amtlichen Pu blikation u. a.: Die zahlreichen, ebenso umfangrei chen wie verwirrten Eingaben des Herrn Haß an. das Auswärtige Amt und den deutschen Vertreter in Cara cas halten schon lange zu Zweifeln an seiner vollen gei stigen Gesundheit geführt. Eine Zuschrift des Genann ten, die ungewöhnliche Vorwürfe und schwere Belei digungen enthielt, veranlaßte schließlich das Auswär tige Amt, über seinen Geisteszustand eine gutachtliche Aeußerung von sachverständiger ärztlicher Seite ein- zuziehen. Das Ergebnis ging dahin, daß Haß an tvpischem Querulanten-Wahnsinn leide und- gemeinge jährlich sei. Auf das hieraus von preußischer Seite eingeleitete Verfahren hat dgs Auswärtige Amt in keiner Weise eingewirkt. Von einer gewaltsamen ooer gesetzwidrigen Beseitigung des Herrn Haß kann daher keine Rede sein. Das amtliche Organ stellt dann noch verschiedene Einzelheiten richtig und erklärt, daß die