Volltext Seite (XML)
Amts- M Anzeigehllltt für de« Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Ps. SO Donnerstag, den 18. Februar LVO4 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ' ' 51. Jahrgang. - - Das Musternngsgeschäst in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1884 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militäroerhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaht, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Kommission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangs vorführung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Kommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglau bigen ist. (§ 62,» der Wehrordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit daraus rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtig«, welche an Epilepsie zu leiden behaupte«, haben aus eigen« «aflen drei glaubhafte Zeugen hierfür zu Kellen und abhSren zu lassen, oder ein Zeugnis eines beamttten ArzteS (Be zirks-, Gerichts-, Armen- und Polizeiarzt) beizubringen. (8 65,« der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzuleaen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,i der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des cingereichten Zurückstellungsan trages der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär pflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,, der Wehrordnung.) Stützt sich ein Zurackstellungsantrag aus die Arbeit-- bez. Auf- sichtsunfähigkeit der Eltern «. s. w. des Militärpflichtige«, so mutz solches durch ärztlich« Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werde« und haben sich die Beteiligten persönlich mit «inzufinden. (88 33,» und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder aus eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder aus ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Kommission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Obcr-Ersatz-Kommission zur Entscheidung vorge- legt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Kommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Kommission sür publiciert anzusehen war, bei der Königlichen Amtshauptmann schaft Schwarzenberg unter Beibringung der nötigen Nachweise und Bescheinig ungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben sür pünktliche Gestellung der Mann schaften Sorg« zu tragen und dieselben eine SlUNdk vor dem Be ginn« der im GeschäftSplane festgesetzten Musterungstermine zu beordern; die mit der Stammrollensührung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mit zu bringen (88 6l,- und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 11. Februar 1904. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission in den Aushebungs- bezirkcn Schwarzenberg und Schneeberg. 72. II I. A.: vr. Jani, Regierungsassessor. B. Geschästsplan. I. Musterungstermine: Aushebungsbezirk Schneeberg: in im Gasthaus „zum Jeldschkößchen" von vormittags 7,10 uhr an: Dienstag, den 1. März sür die Militärpflichtigen aus Eibenstock, Donnerstag, den 3. März sür die Militärpflichtigen aus Schönheide u. Schönheiderhammer, Freitag, den 4. März sür die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsfeld, Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal und Sosa, Sonnabend, den 5. März sür die Militärpflichtigen aus Neuheide, Oberstützengrün, Unter stützengrün, Wildenthal und Wolssgrün. II. Losungstcrmin: in Gasthof „Stadt Leipzig" von vormittags 7,10 Nhr an: Mittwoch, den 16. März sür die Militärpflichtigen des Jahrganges 1884 aus dem Aus hebungsbezirk Schneeberg. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnabend, den 27. Februar 1904, von nachmittags 3 Zlhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschast. Schwarzenberg, den 12. Februar 1904. Königliche Amtshauptmannschast. I. A.: Schubert, Bezirksassessor. R. Korrkitrsv erfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Delikatessen- und Kolonialwaren händlers »rleckrlcl, Nakert in Eibenstock, Inhabers der Firma «»x 8t«1nl»a«!l» daselbst, wird nach Rechtskraft des bestätigten Zwangsvergleichs zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, der Schlußtermin auf den 3. Wär; 1904, vormittags 1v Mr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt. Eibenstock, den 15. Februar 1904. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Sonnabend, den 20. Februar d. Js., nachmittags .1 Uhr sollen an Hauptzoll- i Pferd, Pony, 7 Jahre alt, sowie ein dazugehöriges Geschirr aus Leder, welche Gegenstände von Böhmen nach Sachsen eingeschmuggelt worden sind, meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 17. Februar 1904. Königliches Hauptzollamt. Hacker. Die Bedeutung der Kolonien. Der Ausstand in Südwcstasrika Hal einige Blätter zu Aus fällen gegen unsere Kolonial Politik veranlaßt. Der »Vorwärts" und Genossen sähen es am liebst! n, wenn wir unsere sämtlichen Kolonien aufgäben. Diesen Anschauungen gegenüber, wonach die Kolonien nur Ballast sind, sei auf einige schwerwiegende Vorteile hingewicsen, die sich au« dem Besitze von Kolonien für un« ergeben. Uebersccische Kolonien dienen zunächst dem Mutterlande al« Auswanderungsgebiele zur Aufnahme der überschüssigen Bevölkerung. Diese würde sonst Kulturdünger für andere Länder werden und dem Mutterlande verloren gehen. In dieser Beziehung liegen nun freilich die Verhältnisse sür Deutschland nicht so günstig, wie sie vor zwei oder drei Jahrhunderten für die damaligen Kolonial mächte waren. Während Deutschland in wüsten GlaubenSkämpsen und Glaubenskriegen seine Kräfte erschöpfte und sich dadurch der Möglichkeit beraubte, eine Kolonial-Politik zu treiben, haben Spanier und Portugiesen, Franzosen, Holländer und Engländer die neuentdeckten Weltteile in der Hauptsache unter sich verteilt. Al« daher da« deutsche Reich erst in den 80 er Jahren de« 19. Jahrhundert« daran ging, Kolonien zu erwerben, fand sich wenig herrenlose« Land mehr vor, in welche« eine starke Auswanderung erfolgen kann. Immerhin sind von den deutschen Schutzgebieten beträchtliche Gebiel«strcckcn, namentlich in Südwestasrika und auch in Ostasrika für Ansiedlungskolonien geeignet. Wenn aber auch die deutschen Schutzgebiete nur in be schränktem Maße al» Au«wanverung«gebiete in Betracht kommen, jo werden doch jedenfall« alle sonstigen Vorteile der Kolonial- Polsiik auch für Deutschland au- dem Besitze der Schutzgebiete entspringen. Namentlich werden die Schutzgebiete, die sich zu Handel«- und Plantagenkolonien entwickeln, Deutschland hinsicht lich de« Bezug« der sogenannten Kolonialwaren mehr und mehr von der Einfuhr au« fremden Kolonien unabhängig machen. Dergleichen sind die Schutzgebiete geeignet, feste Stützpunkte sür den deutschen Handel zu bilden und Absatzgebiete für die deutsche Industrie zu werden. Bon großer Bedeutung ist e« ferner, daß der Besitz von Kolonien den Gesichtskreis der Bevölkerung de« Mutterländer erweitert ; beispielsweise hat die Bildung und Kulturblüte England« durch seinen Kolonialbesitz eine mächtige Förderung erfahren. Ebenso wird die Initiative eine« Volke«, da« Kolonien hat, in Bezug auf wirtschaftliche Tätigkeit erheblich erhöht. Hätte sich der Gesichtskreis de« deutschen Volke« unter den traurigen poli tischen Verhältnissen, unter denen e« Jahrhunderte lang lebte, nicht sehr vereng:, die deutsche Kolonial Politik hätte nicht so viele Gegner gesunden, al« e« der Fall ist. Die Kolonisation ist noch unter einem andern Gesichtspunkte Bedürsni« und gewissermaßen Pflicht jede« großen Volke« von Europa. Diese Völker, deren Zivilisation und Kultur auf dem Christentum beruhen, haben die Aufgabe, den übrigen Völkern und Rassen de» Erdball« diese Kultur zuzuführcn. Auch Deutsch land hat sich von jeher rege an der MissionStätigkeit beteiligt. E» liegt nun auf der Hand, daß die Tätigkeit der Missionare eher Aussicht auf Erfolg hat, wenn sie in einer Kolonie ihre« Heimatstaates sich entfaltet, al« wenn sie ohne diese Anlehnung bestehen muß. Ebenso ist e« klar, daß die zum Christentum bekehrten heidnischen Völker auf eine höhere Stufe der Zivili sation und Kultur dauernd nur dann gebracht werden, wenn sie unter den entsprechenden staatlichen Einrichtungen leben; da« ist aber nur möglich in Kolonie» europäischer Staaten. So be trachtet, gewinnt die Kolonisation eine weit über da« egoistische Interesse der einzelnen Nationen hinau«gchcnde Bedeutung.