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Amts- M AiUUbllitt für deu Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Ps. einschließl. deS „Jllustr, Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Ps. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeil- 30 Pf. SS. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. " - - ' LU. Jahrgang. Sonnabend, den 2. Mai 1NOA. Die Ratsexpeditione« bleiben Wonlag, den 4. und Dienstag, den 5. Wai 1903 vorzunehmender Reinigung halber geschlossen. Im Standesamt« werden Anmeldungen von Geburts- und Sterbesällen vormittags von 10 bis II Uhr entgegengenommen. Stadtrat «ibcnstock. am 27. April 1903. Hess«. Müller. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommensteucreinschätzung den Beitrags pflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung in K 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 alle Personen, welche hier ihre Steuer pflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Schönheide, am 28. April 1903. Der Gcmeindevorstaiid. General-Vers ammlnng der Ortskrankenkaffe für das Handwerk und sonstige Betriebe zu Eibenstock Sonnabend, den 2. Wai 1903, abends '/-9 Mr in der „Pogel'schcn Restauration" (oberes Lokal). 1) Richtigsprechung der Rechnung vom Jahre 1902. 2) Eventuell Weiteres. Eibenstock, am 24. April 1903. Der Vorstand. Max Ludwig, Vorsitzender. Das neue Kinderschuh-Heseh. Da« vor einiger Zeit vom Reichslage angenommene Gesetz über die Kinder-Arbeit in gewerblichen Betrieben ist vom Kaiser am 30. Marz vollzogen und kürzlich im „ReichSanzeigcr" ver öffentlicht worden. Da« Gesetz handelt nur von der Beschästig- ung von Kindern in Bettieben, welche al« gewerbliche im Sinne der Gewerbe-Ordnung anzusehen sind. Daneben bleiben die andern reichSrechllichen Vorschriften in Kraft. Die Fabrik- Arbeit ist bekanntlich den Kindern schon durch die Gewerbe- Ordnung verboten. Auf Kinder in landwirtschaftlichen Betrieben findet das Gesetz keine Anwendung, ebensowenig aus Kinder, die im Haushalt (Aufwartung. Kinderpflege u. dergl.) beschäftigt werden. Al« Kinder im Sinne de» neuen Gesetzes gelten Knaben und Mädchen unter 13 Jahren, welche noch zum Besuche der Volks schule verpflichtet sind. Allgemein untersagt wird die Beschäftig ung von Kindern in solchen Betrieben, die sich ihrer ganzen Natur nach nicht für sie eignen oder irgendwie gesundheitsschädlich sind, also bei Bauten, beim Steinklopfen, im «chornsteinseger- gewerbe, beim Mischen und Mahlen von Farben u. s. w. In Werkstätten anderer Art, im Handel und Verkehr dürfen fremde Kinder unter 12 Jahren überhaupt nicht, ältere fremde Kinder nicht in der Zeit von acht Uhr abend« bi« acht Uhr morgen«, nicht vor dem Vormittags unterricht und nicht länger al« drei Stunden täglich beschäftigt werden. Eigene Kinder dürfen zwei Jahre früher zu diesen Arbeiten herangezogcn werden. Auch zum Schutze der Mittagspause und de« Nachmittagsunterricht» sind noch einschränkende Bestimmungen vorgesehen. Allen Kindern ist weiter die Mitwirkung bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und andern öffenllichen Schaustellungen verboten, nur wenn ein höhere« Interesse der Kunst oder Wissen schaft obwaltet, kann die Verwaltungsbehörde Ausnahmen ziilassen. Im Betriebe von Gast- und Schankwirtschaften dürfen wieder Kinder unter zwölf Jahren überhaupt nicht, fremde Mädchen auch später nicht bei der Bedienung der Gäste, eigene Mädchen nur dann hierfür beschäftigt werden, wenn der betreffende Ort weniger al« zwanzigtausend Einwohner zählt und die Verwaltungs behörde es gestattet. Die vollständige Sonntagsruhe ist für alle Kinder vorgeschricben, für eigene kann man wieder von der Ver waltung Ausnahmen zugebilligt erhalten. Besondere Bestimmungen sind endlich noch getroffen für da» AuStrage» von Waren und sonstige Botengänge. Hier gelten für fremde Kinder die allgemeinen oben erwähnten Beschränkungen der Tageszeiten. Dieselben Beschränkungen gelten für eigene Kinder beim Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaren, wenn Kinder für Dritte beschäftigt werden. Im übrigen ist die Beschäftigung von eigenen Kindern beim AuStragcn von Waren und bei sonstigen Botengängen gestattet, sofern nicht Polizei-Ver ordnungen diese Beschäftigung beschränken. Für fremde Kinder ist die Beschäftigung mit AuStragen von Waren und Botengängen an Sonn- und Festtagen gestattet, soweit sic die Dauer von zwei Stunden nicht überschreitet und sich nicht über 1 Uhr nachmittags erstreckt. Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 1904 in Kraft und müssen ihre Brauchbarkeit dann im praktischen Leben auS- weisen. Die von einigen Seilen geäußerten Bedenken, daß da« Gesetz tief in da« Familienleben cingreise und den Eltern den Miterwerb ihrer Kinder verkümmere, sind später gegenüber den Rücksichten auf da« körperliche und geistige Wohl de« künftigen Geschlecht« und da« öffentliche Interesse an dem gesetzlichen Kindcrschutz in den Hintergrund getreten. So herrscht jetzt über die Notwendigkeit und die Grundbestimmungen de« gesetzgeberischen Vorgehen« kaum noch eine Meinungsverschiedenheit. Während aber die Parteien in ihrer Mehrheit Worte der Anerkennung für da« neue Gesetz finden, sind die Sozialdemokraten wieder dabei, die neue Errungenschaft herabzusetzen und al« unzureichend zu kennzeichnen. Diese Gehässigkeit vermag aber an der erfreulichen Tatsache nicht« zu ändern, daß Deutschland auf dem sozialpoliti schen Gebiete wieder einen großen Schritt vorwärt« gemacht hat. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Kaiser hat am Donnerstag abend von Bückeburg au« über Hannover die Reise nach Rom angetreten. Der Reichskanzler Graf v. Bülow hat sich dort Sr. Mas. dem Kaiser angeschlossen. — München, 29. Apris. Der König von Sachsen ist heute abend gegen 5 Uhr hier cingctroffen und am festlich geschmückten Bahnhofe vom Prinzregentcn, der die Uniform seine« sächsischen Regiment« trug, alle» bayrischen Prinzen, dem Minister präsidenten Frhrn. v. Podewil«, dem KriegSminister Frhrn. von Asch und anderen Vertretern der Staat«- und Stadlbchördcn empfangen worden. Der König und der Prinzregent begrüßten sich aus« herzlichste, schritten die Ehrenkompagnie ab und fuhren darauf, von der dichtgedrängten Volksmenge mit begeisterten Hoch rufen begrüßt, unter einer Eskorte von Schweren Reitern durch die festlich geschmückten Straßen nach der Residenz, wo sämtliche Prinzessinnen de« Königlichen Hause« deu König Georg begrüß ten. — Der Prinzregent hat den König von Sachsen zum In haber de« 15. Bayrischen Infanterie-Regiment« ernannt, dessen früherer Inhaber der König Albert von Sachsen war. — Heute abend sand in, Königlichen Schlosse zu Ehren de« König« von Sachsen ein Familiensoupcr de« bayerischen Königshauses statt, an dem auch noch mehrere anwesende Fürstlichkeiten teilnahmcn. — „Genosse" PeuS ist kürzlich mit zwei anderen sozial demokratischen Landtagsabgeordneten in Dessau auf einem parla mentarischen Abend de« anhaltischen Staatsminister« v. Dallwitz erschienen und bei dieser Gelegenheit vom Erbprinzen in die Unterhaltung gezogen worden. Herr Pen« hat hinterher das Bedürfnis gefühlt, sich bei seinen Gesinnungsgenossen wegen seiner Berührung mit dem Hofe zu entschuldigen und führt er zu diesem Zwecke im „Volksblatt für Auhalt" au«, „daß die Fürsten zweifellos noch auf absehbare Zeit wesentlich mitbe- stimmendc Faktoren in unserer ganzen sozialen und politischen Entwickelung seien und e« der Sozialdemokratie darum darauf ankommen müsse, auf diese Fürsten Einfluß zu gewinnen". Denkt Herr Pen« etwa durch seine geistreiche Unterhaltung deutsche Fürsten für die sozialistischen Umsturzideen gewinnen zu können? Da« wäre doch ein Optimismus von entschieden pathologischer Färbung! — Frankreich. Der König von England ist Donnerstag vormittag von Rom nach Pari« abgercist; König Viktor Emanuel hatte ihm da« Geleit zum Bahnhof gegeben und sich dort in herzlicher Weise verabschiedet. Präsident Loubet befindet sich schon auf der Heimreise, um den königlichen Gast zu begrüßen. In Pari« hat man c« nicht an Bemühung fehlen lassen, um die Tage de« englischen Besuche« möglichst festlich zu gestalten. Die großen Luxusgeschäfte der Rue de la Paix und der anliegenden Teile der großen Boulevard« haben sich, so schreibt man au« Pari«, in große Unkosten gesetzt, um ihrer eng lischen Kundschaft zu gefallen, und schmücken ihre Geschäfte und ArbeitSräume nach den Straßen hin reich und prächtig. Ueberall werden englische Fahnen mit französischen zu Bünvcln vereinigt und englische Begrüßung»- und Loyalität«inschristen angebracht, ohne daß bi« jetzt irgend ein Anhänger der heftig weiter wütenden „Patrie" dagegen zu protestieren gewagt hätte. Man beginnt auch bereit« in den großen Hotel« der vornehmen Viertel einen außer gewöhnlichen Zufluß von Engländern zu bemerken, die sich, wie immer, recht ungeniert in den Straßen und öffenllichen Vergnügungs lokalen benehmen, während die Pariser Bevölferung, wie stet«, ihnen mit höflicher Gleichgültigkeit entgegenkommt. Die von einigen Politikern recht zaghaft unternommenen Fraternisierung«- und Begeisterung- Versuche scheitern an dieser ruhige» aber kühlen Haltung der Bevölkerung. Hat ja auch in Rom der Besuch de« König« diese« Gepräge gehabt. Man kann sich für ihn mit dem besten Willen nicht begeistern. Andererseit« aber liegt in seinem reservierten und taktvollen Auftreten nicht«, da« zu unfreundlichen Empfindungen provozierte. — Marseille, 30. April. Der Dampfer „Jeannc d'Arc" mit dem Präsidenten Loubet an Bord ist nachmittag« 2 Uhr aus der hiesigen Rhede cingetroffen. Er wurde von sämtlichen hier liegenden Kriegsschiffen mit Salut empfangen. — Italien. Der König von England begab sich am Mittwoch nachmittag nach dem Vatikan, um den Papst in seiner Wohnung zu besuchen, und hatte mit ihm eine längere Unter Haltung. Vorher fand zu Ehren des Königs Evuard auf der Piazza d Armi bei Rom eine Truppenschau statt. — England. Die Auslieferung de« Kurpfuscher« Narden- kötter ist am Mittwoch vom Richter des Londoner PolizeigcrichtS verfügt worden. — Vom Balkan. Konstantinopel, 29. April. Gestern sand bei LcSkowetz (Kreis Florina) ein Zusammenstoß statt. Eine Bande von 16 Mann wurde von Gendarmen und Truppen angegriffen, welche GebirgSgeschützc verwendeten und drei Häuser zerstörten. Die Bande erhielt durch Vie Einwohner der benachbarten Dörfer Orekovah nnd Nevogani, sowie des oberen und untere» Katori Unterstützung und entkam in der Nacht. Die Türken hatten zwei und die Bande drei Verwunvetc. Der österreichische und der russische Konsul in Prizrend haben bei dem dortigen Vali wegen der Christen in Ipek interveniert, welche sich bedroht fühlen und durch eine Deputation um Schutz baten. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 1. Mai. Wegen eines Sittlichkeits verbrechens, daS er am vergangenen Sonntag in einem hiesigen Gasthofe an zwei dortsclbst aufhältlichen Schulmädchen beging, wurde am Dienstag ein hier in Arbeit stehender 34jähr. Tischler geselle Köhler in Haft genommen und an das Kgl. Amtsgericht hier abgeliejert. — Gestern abend in der fünften Stunde wurde in der Poststraße das 3 ^jährige Söhnchen reS Sticker» Röhlig von einem Wagen des Lohnfuhrwerksbesitzer« S. überfahren. Da» bedauernswerte Kind, dem die Räder über die obere Körper hälfte gingen, hat nicht unbedenkliche innere Verletzungen davon getragen. — HundShübcl. Das zweite Privat-Personen- Fuhrwerk zwischen HundShübcl und WolfSgrün (Erzg.) wird vom 1. Mai ab an Werktagen 11" vorm., an Sonn- und Feiertagen 3"> nachm. von HundShübcl abgelassen. Rückfahrt ab WolfSgrün Bahnhof werktäglich 12'" vorm., Sonn- u. Feier tag« 4-'- nachm. — Dre« den, 28. April. Vor dem hiesigen Königlichen Landgericht fand gestern in später Abendstunde ein Sensalie nS- BetrugSprozcß seinen Abschluß. Derselbe richtete sich gegen die beiden Gebrüder Bloch au« Russisch-Polen, welche den hiesigen hochangeschenen Arzt, Geheimen Medizinalrat l>>. von Reyher um 237 000 Mark betrogen haben. Besonder« Adolf Bloch, dem die Verwaltung des Vermögen« de» Ur. ». Reyher übertragen war, spekulierte mit diesen Papieren und überwies seinem Bruder u. a. 100 000 Mark als Hypothek. Da« gesamte Geld ist verloren. Da« Urteil lautete gegen Adolf Bloch aus eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren, 5 Jahre Ehrverlust und 3000 Mark Geldstrafe oder weitere 300 Tage Gefängni«, gegen David Bloch wegen Begünstigung auf 6 Monate Gefängni«. — Dresden, 29. April. Das „Dresdner Journal" schreibt: In Nr. 9 de« „Sächsischen Evangelischen Arbeiterblatte«" vom 24. April d. I. ist in dem Leitaufsatze nochmal« von der angeblichen Geldspende die Rede, die Se. Majestät der König dem Papste gemacht haben soll. Die in Frage kommende Wendung läßt die Deutung zu, daß zwar eine Millionen schenkung nicht, wohl aber eine reiche Spende erfolgt sei. Wir werden demgegenüber zu der Erklärung ermächtigt, daß, wie die« schon au« der Notiz in Nr. 83 de« „Dresdner Journal«" hervorgehcn dürfte, Se. Majestät der König weder eine namhafte, noch auch überhaupt irgend eine Summe an den Papst gesendet hat. — Dresden, 29. April. Der Fabrikbesitzer Albin Isidor Bach in Bärenstein bei Laucnstcin veranstaltete am 24. Juli 1902 in seinen Jagdgründen aus Bärensteiner Flur ein große» Jagen aus Rehwild. Rach Beendigung de« Jagen« ging der Fabrikbesitzer Bach noch einmal am späten Abend aus den Anstand, um aus einen ihm im Lause de» Tage« entgangenen feisten Rehbock zu pirschen. Er saß an einem Weiher und lugte in die Dunkelheit hinau«. Plötzlich wurde er in seinen Beob achtungen durch zwei scharfe Schüsse ausgeschreckt, die nur etwa 100 Meter von seinem Standorte abgegeben waren. Sofort eilte Bach den Schüssen nach und fand zu seinem nicht geringen Schrecken mitten in einem Kleefeld« seinen alten langjährigen